NLA OS Rep 511

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Einkommensteuer-Veranlagungskommission

Laufzeit 

1891-1921

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die direkte persönliche Steuer war in den meisten Territorien ursprünglich eine Kopfsteuer und als Ergänzung für die in den Städten erhobenen indirekten Verbrauchssteuern auf das Land beschränkt. Sie wurden in Preußen 1820 zu einer Klassensteuer abgestuft, auf die 1851 für Einkommen über 1000 Reichstaler eine nach dem Einkommen abgestufte klassifizierte Einkommensteuer aufgesetzt wurde. Sie hat die Klassensteuer 1873 auch in den unteren Stufen verdrängt. Ihren Abschluss fand diese Entwicklung im Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 (Preußische Gesetzsammlung S. 175 ff.), das Klassen- und Einkommensteuer zu einer einheitlichen Einkommensteuer verschmolz und eine stärkere Heranziehung der großen Einkommen unter Erleichterung der kleineren anstrebte (siehe auch Änderungsgesetz vom 19. Juni 1906, Preußische Gesetzsammlung 1906, S 241 ff). Zur Veranlagung der Steuerpflichtigen bildete jeder Kreis einen Veranlagungsbezirk, in dem unter Vorsitz des Landrats, in den Städten des ersten Bürgermeisters oder eines von der Regierung ernannten Kommissars eine Veranlagungskommission eingerichtet wurde. Die Mitglieder wurden teils von der Regierung ernannt, teils von der Kreisvertretung, in den Stadtkreisen von der Gemeindevertretung, aus den Einwohnern auf sechs Jahre gewählt. Das Einkommen- und Ergänzungssteuergesetz bildete das Rückgrat der preußischen Staatsfinanzen, bis es mit dem Übergang der Besteuerung des Einkommens und Vermögens auf das Reich gegenstandslos wurde. Nach Erlass der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (Reichsgesetzblatt 1919, S. 1993 ff) und des Reichseinkommensteuergesetzes vom 25. August 1925 (Reichsgesetzblatt 1925 I, S. 189 ff) stellten die Veranlagungskommissionen ihre Tätigkeit ein. Die Veranlagung wurde Sache der neueingerichteten Finanzämter.

Bestandsgeschichte 

Abgabe der Landratsämter, der Veranlagungskommissionen und der Regierung in Osnabrück Abtl. III 1916 (Acc. 6-21) sowie der Finanzämter Bentheim 1925 (Acc 24), Osnabrück, Melle und Quakenbrück 1928 (Acc 5-7)

Enthält 

Steuerlisten, Einkommens- und Vermögensnachweise der Veranlagungskommissionen für die Kreise Aschendorf (6), Bentheim (14), Bersenbrück (11), Hümmling (5), Iburg (8), Lingen (9), Melle (6), Meppen (5), Osnabrück-Land (9), Osnabrück-Stadt (8) und Wittlage (8). - Einzelne Veranlagungs- und Steuerakten der Veranlagungskommissionen für Bentheim (44), Melle (30), Osnabrück-Land (12) und Quakenbrück (15).

Literatur 

Hue de Grais, Hans Peters, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche, Berlin 1914-1930 (22. Aufl.) S. 247f.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

19,60 lfd. M. (288 Einheiten)