Identifikation (kurz)
Titel
Kreisausschuss Aschendorf (-Hümmling)
Laufzeit
1835-1951
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Durch die Kreisordnung wurde den Kreisen als Gebietskörperschaften eine beschränkte Selbstverwaltung bei bestimmten Polizeiangelegenheiten sowie bei Kommunal-, Schul-, Gesundheits- und Ansiedlungssachen übertragen. Organe waren der Kreistag als Legislative und der aus sechs Mitgliedern bestehende Kreisausschuss als Exekutive. Der Kreisausschuss war außerdem Beschlussausschuss und Verwaltungsgericht 1. Instanz.
Der Bestand enthält die Überlieferung der Kreisausschüsse Aschendorf (1885-1932) und Aschendorf-Hümmling (1932-1946).
Bestandsgeschichte
"Durch Gesetz vom 6. Mai 1884 wurde die für die preußischen Ostprovinzen am 13. Dezember 1872 erlassene Kreisordnung in der Neufassung vom 19. März 1881 mit einigen Änderungen auch für die Provinz Hannover mit Wirkung vom 1. April 1885 (§ 119) eingeführt (1). "An die Stelle der bisherigen Kreise und Amtsbezirke" traten "als Verwaltungsbezirke die Kreise" (2). Zum Kreis Aschendorf gehörten nach Anlage A dieses Gesetzes das Amt Aschendorf und die Stadt Papenburg (3).
Der vierte Abschnitt des zweiten Teiles des Gesetzes vom 6.5.1884 handelt "Von dem Kreisausschuss, seiner Zusammensetzung und seinen Geschäften in der Kreiskommunal- und allgemeinen Landesverwaltung" (4). Der Kreisausschuss bestand "aus dem Landrat und sechs Mitgliedern, welche von der Kreisversammlung aus der Zahl der Kreisangehörigen nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt" (5) wurden. Die sechs Mitglieder des Kreisausschusses waren ehrenamtlich tätig und wurden - mit der Möglichkeit der Wiederwahl - auf sechs Jahre gewählt (6). "Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer" durften überhaupt nicht, "richterliche Beamte ... nur mit Genehmigung des vorgesetzten Ministers"(7) in den Kreisausschuss gewählt werden. Alle zwei Jahre schied ein Drittel der Mitglieder automatisch aus (8). Die Geschäfte des Kreisausschusses umfassten: Vorbereitung und Ausführung der Kreistagsbeschlüsse, Erledigung der Kreisangelegenheiten nach Vorschrift der Gesetze, Ernennung der Kreisbeamten und Überwachung ihrer Geschäftsführung und die Durchführung der durch Gesetz übertragenen Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung (9). Die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 führt näher aus, welche Auftragsangelegenheiten dem Kreisausschuss übertragen waren: Armen-, wege-, wasser-, feld-, gewerbe-, bau- und feuerpolizeiliche Angelegenheiten, Ansiedlungs-, Steuer- und Abgaben-, Kommunal-. Schulbau- und Gesundheitssachen und
Angelegenheiten der Justizverwaltung - der Kreisausschuss war Verwaltungsgericht erster Instanz (10) .
Im Zuge der Vereinheitlichung der öffentlichen Verwaltung wurde durch die Verordnung über die "Neugliederung von Landkreisen" vom 1. August 1932 mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 der Kreis Aschendorf und der Kreis Hümmling zu einem neuen Landkreis Aschendorf-Hümmling mit Kreissitz in Aschendorf zusammengeschlossen (11). Außer Änderungen des Wahlrechtes zum Kreistag hat die Kreisordnung unverändert bis nach 1945 Gültigkeit gehabt. Als "Übergang der bisherigen staatlichen landrätlichen Verwaltung auf die Kreise" bestimmte der Erlass des niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 14. Oktober 1947 den 1. April 1946 (12). Am 31. März 1958 wurde dann die niedersächsische Landkreisordnung erlassen (13).
Der Bestand umfasst die aus der alten Rep 122 herausgezogenen Akten des Amtes Aschendorf und die Ablieferung des Kreises Aschendorf aus dem Jahre 1949, Akz. 27/49. Die Ordnung folgt dem für die Ordnung der Kreisausschüsse als verbindlich ausgegebenen Schema des Findbuches für den Kreisausschuss Lingen (Rep [451] Lin) unter Hinzufügung einiger neuer Gruppen. (...)"
So weit das Vorwort von P. Bardehle, der im Jan./Febr. 1968 die Bestände der Kreisausschüsse Aschendorf (Rep 451 Asch) und Aschendorf-Hümmling (Rep 451 Asch-Hüm) verzeichnet hat. 2004 wurden Akten aus der Akzession 18/1993 ergänzt. Angesichts eines weiteren Zugangs und größerer Überschneidungen sind die beiden relativ kleinen Bestände jetzt vereinigt worden. Der Altbestand Rep 451 Asch-Hüm erhält neue Signaturen.
Osnabrück, im September 2011 N. Rügge
(1) Gesetz-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten, 1884, Nr. 17, S. 18 ff.
(2) § 1 des Gesetzes vom 6.5.1884
(3) S. 229
(4) §§ 87 - 98 des Gesetzes vom 6.5.1884
(5) § 88 des Gesetzes vom 6.5.1884
(6) § 90 des Gesetzes vom 6.5.1884
(7) § 88 des
Gesetzes vom 6.5.1884
(8) § 90 des Gesetzes vom 6.5.1884
(9) § 91 des Gesetzes vom 6.5.1884
(10) Gesetz-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten, 1872, Nr. 41, S. 661 ff.
(11) Preußische Gesetzsammlung, 1932, Nr. 43, § 76
(12) Amtsblatt für Niedersachsen, Jg. 2, 1947, Nr. 20, S. 201 f.
(13) Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 1958, Nr.
6
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Georeferenzierung
Bezeichnung
Kreis Aschendorf
Zeit von
1885
Zeit bis
1932
Objekt_ID
10
Ebenen_ID
420
Geo_ID
420-10
Link
Georeferenzierung
Bezeichnung
Kreis Aschendorf-Hümmling
Zeit von
1932
Zeit bis
1974
Objekt_ID
217088
Ebenen_ID
20
Geo_ID
20-217088
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