NLA OS Rep 561 VII

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Obere Domänenverwaltung betr. Osnabrück - Ablösungen - Amt Osnabrück

Laufzeit 

1832-1881

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Ablösungen domänenfiskalischer Rechte durch pflichtige Bauern auf Grund der Gesetze von 1831 und 1833.

Geschichte des Bestandsbildners 

Seit Ernst August I. (1662-1698) war im Fürstbistum Osnabrück der Geheime Rat zugleich Kammerbehörde und verwaltete als solche das Landesherrliche Tafelgut. Die während der Alternation von einzelnen welfischen Fürstbischöfen erworbenen und dem Kurhaus vererbten Allodialgüter unterstanden dem Oberaufseheramt. Nachdem Domänen, Allodial- und Klostergut während der französischen Zeit durch Verkäufe und Schenkungen erheblich zersplittert worden waren, wurde es 1813 eine der Aufgaben der Provisorischen Regierungskommission für das Fürstentum Osnabrück, auch hier die alten Rechtsverhältnisse wiederherzustellen. Ab 1816 übernahm zunächst die neue Provinzialregierung die in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Kameralangelegenheiten. Die nicht zu den Domänen geschlagenen geistlichen Güter und Fonds gingen über provisorische Zwischenbehörden 1824 an die Klosterkammer oder an die Landdrostei. Die Allodialgüter des Hauses Braunschweig-Lüneburg, die alten Osnabrücker Domänen und der zu ihnen geschlagene säkularisierte geistliche Besitz gingen 1818 an die hannoversche Kammer, aus der im Zuge der Verwaltungsneuordnung 1823 die Domänenkammer wurde.

Unter der Domänenkammer stand neben der speziellen Güterverwaltung, die weiterhin von den Ämtern durch Amtsrentmeister ausgeübt wurde, auch die domaniale Forstverwaltung, die Jagd und die staatliche Bauverwaltung. Vom 01. Juli 1858 an wurde die Domänenkammer aufgehoben. Vorher war ein Komplex von Domänengütern ausgeschieden und dem Ministerium des Kgl. Hauses zur Verwaltung für Rechnung der Kronkasse überwiesen worden. Für die nicht ausgeschiedenen Domänen und Forsten wurde eine besondere Abteilung des Finanzministeriums eingerichtet, die als zweite Abteilung der Finanzdirektion Hannover bis 1885 bestand. Im Jahre 1885 ging die oberste und die provinziale Verwaltung der Domänen auf das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und an die Bezirksregierungen über.

Bestandsgeschichte 

Der Bestand Rep 561 gehörte zur Registratur der Domänenkammer in Hannover (vgl. Rep 560), die 1858 durch das Finanzministerium und 1869 bis 1885 durch die Finanzdirektion fortgeführt wurde. Er ist 1905 zusammen mit einer Abgabe der Abteilung III der Regierung in Osnabrück in das Staatsarchiv gelangt.

Enthält 

Der Inhalt dieses Bestandes besteht fast ausschließlich aus Akten über die Ablösung domänenfiskalischer Rechte durch pflichtige Bauern auf Grund der Gesetze von 1831 und 1833. Einige Vorgänge (21) über die Ablösung von Pflichten und Lasten der Domänenkammer hauptsächlich gegenüber Stiftungen, Klöstern und Pfarreien wurden dem Bestand angefügt.

Literatur 

- Erich Weiß und Jürgen Gante (bearb. und hrsg.), Landeskulturgesetze in Deutschland : eine Sammlung historischer Gesetze zur Gemeinheitsteilung, Zusammenlegung und Umlegung sowie zur Reallastenablösung, Hamburg 2005. - Schneider, Karl H., Seedorf, Hans Heinrich, Bauernbefreiung und Agrarreformen in Niedersachsen, Hannover 1989.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA OS: Rep 560 (Obere Domänenverwaltung betr. Osnabrück); Rep 350 Osn (Amt Osnabrück bis 1885)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

1043 Akten