NLA OS Rep 315

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Preuß. Generalgouvernement - Ziviladministration Hannover

Laufzeit 

1861-1868

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Nach der Besetzung des Königreichs Hannover durch preußische Truppen übernahm am 19. Juni 1866 der Landrat Freiherr von Hardenberg als preußischer Kommissar unter dem Generalgouverneur v. Voigt-Rhetz die Zivilverwaltung in Hannover. Am gleichen Tag verfügte der preußische Militärgouverneur General Vogel v. Falckenstein die Aufhebung des Kriegsministeriums. Die übrigen Ministerien blieben einstweilen bestehen;
doch wurden die Minister - mit Ausnahme des Ministers des Königlichen Hauses - entlassen und die Generalsekretäre mit der vorläufigen Geschäftsführung beauftragt.

Hannover wurde durch das mit Zustimmung des preußischen Landtages erlassene Gesetz vom 20. September und das nachfolgende Patent des Königs von Preußen vom 3. Oktober 1866 Bestandteil des preußischen Staates.

Mit der Annexion erfolgte eine Neugliederung der Landesverwaltung. Durch Verordnung vom 15. bzw. 24.10. wurden die drei Departements der Finanzen, des Innern und des Kultus eingerichtet. Zum Geschäftskreise des Departements der Finanzen gehörten neben den Angelegenheiten des vormaligen Ministeriums der Finanzen und des Handels sowie der Ministerialabteilung für Domänen und Forsten auch die Geschäfte des Ministeriums des Königlichen Hauses (besonders die Verwaltung der 1858 ausgeschiedenen Domänen und die Lehnssachen). Hinzu kamen die noch zu erledigenden Angelegenheiten des Ministeriums des Auswärtigen und des Kriegsministeriums. Dem Departement des Innern wurden die Aufgaben des Innenministeriums und der Abteilung für Berufungen sowie die Militärerhebungen zugewiesen. Das Departement des Kultus entsprach dem vormaligen Ministerium. Das Justizministerium war bereits durch eine Verordnung vom 3. Oktober 1866 aufgehoben und die Justizverwaltung direkt dem preußischen Justizministerium in Berlin unterstellt worden.

Mit dem Kabinettordre vom 14. September 1867 wurde Graf zu Stolberg-Wernigerode zum Oberpräsident der Provinz Hannover enannt und erhielt die Zuständigkeit für die allgemeine Verwaltung. Die Geschäftsverteilung und Organisation der nun in Abteilungen umbenannten Departements wurden beibehalten. Doch schon am 19. Juni 1868 wurden mit Wirkung vom 1. Juli die inneren Angelegenheiten dem Oberpräsidenten, die Kultussachen dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelgenheiten in Berlin übertragen. Die Finanzabteilung blieb als ‚Königliche Verwaltung der Domänen und Forsten' bestehen, wurde aber durch den Königlichen Erlass vom 5. April 1869 in eine Provinzialbehörde mit der Bezeichnung ‚Königliche Finanzdirektion' umgewandelt, die dem Finanzministerium zu Berlin unmittelbar unterstand.

Bestandsgeschichte 

Der vorliegende Bestand enthält Akten, die bei Verzeichnungsarbeiten im Winter 1972/73 aus dem zu Ende des 19. Jahrhunderts nach Osnabrück abgelieferten Schriftgut der hannoverschen Ministerien (Rep 300) und der Finanzdirektion (Rep 501) herausgezogen wurde.

Alte Bestandssignatur (1917): Rep 102 h) (Teil der Akten der Hannoverschen und Preußischen Provinzialbehörden in Hannover)

Literatur 

- W. v. Hassel: Geschichte des Königreichs Hannover, 2. Teil 2 Abt.: Von 1863 bis 1866. Leipzig 1901. - Staats-Handbuch für Hannover auf das Jahr 1867. Hannover [1867]. - Handbuch für die Provinz Hannover auf das Jahr 1870. Hannover [1870]. - Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1866. Berlin 1866. - Gesetzsammlung für das Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover 1866. [Bis 1866 Nr. 73: Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Ausschreiben Königreich Hannover.] Hannover 1866. - Amtsblatt für Hannover. Jahrgang 1867. Hannover 1867.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

- NLA OS: Rep 300 (Staats- und Kabinettsministerium zu Hannover
- NLA HA: Akten der preußischen Zivilverwaltung (Hann. 116, 116a) und der hannoverschen Ministerien, die oftmals über das Jahr 1866 hinausreichen und Hann 115a (Departement des Innern der Preußischen Ziviladministration)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

7 Akten