NLA OS Rep 250 Mep I

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Arenbergisches Amt Meppen

Laufzeit 

1802-1809

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Übergang des münsterschen Amtes Meppen auf den Herzog von Arenberg 1803 bedeutete für die Amtsverwaltung zunächst keine wesentliche Veränderung. Eine gewisse Verschiebung der Funktionen setzte erst mit dem Tode des letzten Amtsdrosten am 11. September 1803 und mit der Herausbildung einer arenbergischen Regierung in Münster ein (s. Rep 225).

Bestandsgeschichte 

Durch den Reichsrezess vom 25. Februar 1803 wurde der Herzog von Arenberg neben den Ämtern Recklinghausen und Dülmen mit dem münsterschen Amt Meppen in den Grenzen der heutigen Kreise Meppen und Aschendorf-Hümmling für den Verlust seiner linksrheinischen Territorien entschädigt. Bereits am 1. Februar hatte Herzog Ludwig Engelbert durch ein Patent von dem Amt Besitz ergriffen und den bisherigen münsterschen Drosten, den Freiherrn von Galen, mit der provisorischen Verwaltung beauftragt. Als dieser am 11. September des gleichen Jahres starb, wurde der ehemalige münstersche Hofrat und arenbergische Deputierte bei den Teilungsverhandlungen, Theodor von Olfers, zu seinem Nachfolger ernannt. Im Januar des nachfolgenden Jahres übernahm Herzog Prosper Ludwig von seinem Vater die Regierung, und schon im Oktober 1804 ernannte er den Geheimen Rat von Westerholt-Giesenberg zum Statthalter für seine Territorien.

Bereits in münsterscher Zeit gab es für die Verwaltung des Amtes zwei Behörden, den Drosten und den Rentmeister. Beide Beamte sollten die allgemeinen Verwaltungsgeschäfte gemeinsam führen, eine Ausnahme bildeten lediglich die Renteisachen, die allein dem Rentmeister vorbehalten waren.

Theodor von Olfers erhielt bezüglich der Landesverwaltung sehr viel weitgehendere Vollmachten, so dass sich neben der 1803/04 in Recklinghausen gebildeten Regierung eine unabhängige Mittelinstanz für das Amt Meppen bildete, die ebenfalls den Namen "Regierung" trug. Obwohl diese Befugnisse im Laufe der Regierungszeit mehr und mehr abgebaut wurden, hielt sich diese Behörde bis zum Jahre 1809. Olfers übertrug allmählich, weil sich diese Angelegenheiten schlecht aus der Distanz regeln ließen, dem Rentmeister einen Teil der Aufgaben. Dieser war nun allein verantwortlich für die Regiminal-, Polizei- und Domanialsachen des Amtes.

Das Jahr 1809 brachte eine entscheidende

Verwaltungsreform und somit eine neue Aufgabenverteilung, gleichzeitig jedoch das Ende der Amtsverwaltung. Den Kern dieser Neuordnung nach französischem Vorbild bildete die Trennung von domanialer und staatlicher Verwaltung. Die Verwaltung der Domänen gehörte von nun an zum Bereich des Rentmeisters, während ein Unterpräfekt auf Amtsebene für die Staatsverwaltung zuständig war. Das neue Arrondissement mit Sitz in Meppen unterstand zusammen mit den beiden anderen - Recklinghausen und Dülmen - unmittelbar dem Statthalter. Die Regierung in Münster wurde aufgehoben.

Lange indes hat das Herzogtum nicht Bestand gehabt. Durch den französischen Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1810 wurde das Land dem Kaiserreich Frankreich einverleibt.

Der hier behandelte Bestand umfasst genau wie der der Oberbehörde, der Herzoglich Arenbergischen Regierung (Rep 225), nur den Zeitraum von 1803 - 1809, dem Zeitpunkt der Verwaltungsreform. Nach der Übernahme des Amtes durch Frankreich fielen alle Bestände der münsterschen und arenbergischen Amtsverwaltung, mit Ausnahme des Restarchivs des Rentmeisters, das im Privatbesitz des Herzogs verblieb und sich noch heute in dessen Archiv (Dep 62 b) befindet, an den Unterpräfekten in Lingen und zusammen mit dessen Akten an die hannoverschen Nachfolgebehörden. 1828 - 1839 wurden alle Akten zusammengefasst und verzeichnet. Die Akten des Arenbergischen Amtes bildeten dabei die Abteilung IV und gelangten auch als solche in das Staatsarchiv. Bei der Beständeneugliederung des Staatsarchivs im Jahr 1966 wurde dieses Gesamtarchiv [Rep 119] aufgelöst und seine einzelnen Abteilungen zu selbständigen Beständen erhoben (Rep 140, 150 Mep, 225, 250 Mep und 250 Lin).

Wie alle anderen ehemaligen Abteilungen war auch dieser Bestand nach einem Stichwort-Schema geordnet, das nun aufgelöst wurde. Die bisherigen Betreff- und Datumsangaben mussten zum Teil

erheblich abgeändert werden. Auch sind einige Akten zusammengezogen worden, andere mussten wegen ihres Inhalts geteilt werden [...]

Ausgesondert wurden aus dem Bestand zwei Akten der Herzoglich Arenbergischen Regierung, die im Bestand Rep 225 die Nummern III 123 c und III 328 a erhielten, und eine weitere, die im Bestand Rep 250 Mep II (Herzoglich Arenbergische Unterpräfektur) die Nummer V 572 b erhielt.

Bei einer Benutzung sollten grundsätzlich die vorher bereits erwähnten Findbücher zu den Beständen Rep 225 (Herzoglich Arenbergische Regierung 1803 - 1809) und Dep 62 b (Herzoglich Arenbergisches Archiv) herangezogen werden.


Osnabrück, den 19.2.1970 gez. Pötzsch




Literatur:

Bär, Max: Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück. (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens. Bd. V), 1901.

Penners, Theodor: Das Herzoglich Arenbergische Archiv zu Meppen. In: Osnabrücker Mitteilungen. Bd. 68, 1959.

Schultz, Hermann: Zur Verwaltungsgeschichte des hannoverschen Emslandes. In: Archiv für Landes- und Volkskunde von Niedersachsen. Bd.

1943.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet