NLA OS Rep 205

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hannoversche Organisationskommission betr. Fürstentum Osnabrück

Laufzeit 

1801-1803

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 legte den Übergang des Fürstentums Osnabrück auf das Kurfürstentum Hannover fest. Angesichts dieser sich vorab abzeichnenden Regelung wurde bereits im November 1802 eine Besitzergreifungskommission nach Osnabrück entsandt. Aus dieser ist die so genannte Organisationskommision oder mit vollständigem Titel "Königlich-Großbritannische Kurfürstlich Braunschweig-Lüneburgische allerhöchst verordnete Kommission" hervorgegangen.

Sie besaß den Status einer Zwischenbehörde zwischen dem mit der Leitung der Osnabrücker Angelegenheiten beauftragten Kabinettsministerium in Hannover und den alten Osnabrücker Behörden, die unter Aufsicht der Kommission unverändert weiterarbeiteten. Ihr Leiter war der am 27.10.1802 zum Kommissar für die Besitznahme ernannte Staats- und Kabinettsminister Christian Ludwig August von Arnswaldt. Als weitere Mitglieder gehörten der Kommission der Hofrat von Berg, der Oberlizentinspektor und Geheime Kanzleisekretär Rehberg, der Kommerzrat Heise, der Kanzlist Wägener sowie ein Kanzleibote an.

Zu ihren Aufgaben gehörte zunächst eine gründliche Information über die bisherige Landesverfassung, zu welchem Zweck insbesondere die Land- und Justizkanzlei und die Stadt Osnabrück Berichte über die unterschiedlichsten Fragekomplexe zu erstatten hatten. Im Bereich der Justiz zog die Aufhebung des Fürstbistums als geistliches Territorium die Beseitigung der Archidiakonatsgerichtsbarkeit nach sich. Die weltliche Gerichtsbarkeit ging an die bisher konkurrierenden Gerichte: für die bürgerlichen Rechtssachen waren die Gogerichte zuständig, für exemte weltliche Personen die Land- und Justizkanzlei; die geistliche Gerichtsbarkeit wurde provisorisch dem Offizialat übertragen. Die beabsichtigte Umwandlung der Land- und Justizkanzlei von einer Verwaltungs- und Gerichtsbehörde in ein reines Gericht, die Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse und die Regelung der städtischen und landschaftlichen Beziehungen zum Landesherren waren während der kurzen Existenz der Behörde nicht zu verwirklichen.

Dagegen konnte die Säkularisation der Klöster und Stifte erfolgreich vorangetrieben werden. Zustandsberichte mit Verzeichnissen von Besitz und Einkünften wurden erstellt, die Klostergemeinschaften aufgelöst und die Klosterangehörigen abgefunden. Das Klosterinventar wurde meistens veräußert. Der Grundbesitz des Domkapitels, der Klöster und Stifte ging - wie die bischöflichen Domänen - auf den neuen Landesherrn über.
Die teure, umständliche und mit verbreiteter Misswirtschaft verbundene Verwaltung der geistlichen Güter versuchte man durch Einsetzung sogenannter Spezialadministratoren zu verbessern. Zu deren Beaufsichtigung entstand im April 1803 die "General-Interims-Administrationskommission der säkularisierten geistlichen Güter" (siehe Rep 550).

Am 27. Mai 1803 zog die Organisationskommission vor den anrückenden Franzosen wieder aus Osnabrück ab.

Bestandsgeschichte 

Die Akten gelangten größtenteils über die Landdrostei in das Staatsarchiv und wurden aus deren altem Archiv (Rep 100) herausgezogen.

Enthält 

Stifte, Klöster, Schulen: 18 (mit detaillierten Auflistungen der Einnahmen, Ausgaben und Pensionsforderungen sowie Zustandsberichten der jeweiligen Klöster). - Eigenbehörige: 1. - Landschaft: 2. - Jurisdiktion: 9. - Lehns- und Gratialsachen: 3. (bei den Klöstern oder der Land- und Justizkanzlei anhängige Prozesse, grundsätzliche Regelungen zum Gerichtswesen, die Osnabrücker Landstände sowie die Vollstreckung der Urteile im Zusammenhang mit dem Gartlager Aufstand)

Literatur 

Max Bär: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Bd. V, Hannover und Leipzig 1901, S.72-90.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA OS: - Rep 200 (Oberbehörden zu Hannover betr. das Fürstentum Osnabrück). - Rep 550 (Generalinterimsadministrationskommission der säkularisierten geistlichen Güter im Fürstentum Osnabrück).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

0,4 lfd. M. (34 Akten)