NLA OS Rep 131

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Niedergrafschaft Lingen - Preußische Verwaltung

Laufzeit 

1614-1815

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand umfasst die Überlieferung der 1702 an Brandenburg-Preußen gefallenen Grafschaft Lingen, soweit sie die ab 1815 hannoversche Niedergrafschaft betrifft. Der Teilbestand I enthält Abgaben des Staatsarchivs Münster und des Amtes Freren sowie Akten aus Rep 100, der Teilbestand II die über das Amt Lingen überlieferten Akten.

Bestandsgeschichte 

Die Grafschaft Lingen fiel nach dem Ende der oranischen Herrschaft (siehe Bestand Rep 130) im Jahr 1702 an Brandenburg-Preußen. Sie blieb bis 1808/09 in preußischem Besitz, geriet dann an das napoleonische Großherzogtum Berg und wurde 1815 geteilt: Nur die südöstlichen Kirchspiele (Obergrafschaft) gelangten nach Preußen zurück, während die Niedergrafschaft dem Königreich Hannover zugeschlagen wurde.

Der vorliegende Bestand umfasst die Überlieferung aus preußischer Zeit, soweit sie die später hannoversche Niedergrafschaft betrifft. Diese Akten sind, infolge der Teilung der Grafschaft nach politisch-geographischer Pertinenz separiert, über verschiedene Behörden ins Staatsarchiv gelangt und hier lange Zeit auf mehrere Bestände verteilt gewesen. 1968/73 wurden zwei Teilbestände formiert, und zwar zum einen Rep 131 I aus Abgaben des Staatsarchivs Münster und des hannoverschen Amtes Freren sowie Lingener Akten aus dem ehem. Osnabrücker Regierungsarchiv (Rep 100) und zum anderen Rep 131 II mit den vom hannoverschen Amt Lingen überlieferten Akten der preußischen Zeit.

Die Teilbestände wurden jetzt zu einem gemeinsamen Findbuch vereinigt. Dabei wurden Gliederung und Titel insbesondere des Teilbestandes I teilweise überarbeitet.

Hinweis auf Konkordanzen:
- (I) Analyse der Provenienzen, erstellt von Dr. Schröter 1951, im Altfindbuch Grafschaft Lingen (Rep 118 B)
- (I) Konkordanz zu den Altsignaturen Rep 118 B im Altfindbuch Rep 131 I von 1968
- (II) Konkordanz zu den Altsignaturen Rep 350 Lin im Altfindbuch Rep 131 II von 1973

Osnabrück, im Januar 2009 Dr. Nicolas Rügge


Es folgen die ursprünglichen Findbuchvorworte.

Vorwort I:

Nachdem Preußen 1702 aus der oranischen Erbschaft auch die Grafschaft Lingen erhalten hatte, wurde das neugewonnene Territorium - seit 1707 zusammen mit der Grafschaft Tecklenburg - von der nächstgelegenen preußischen

Kriegs- und Domänenkammer in Minden verwaltet, und zwar von 1702 bis 1769 und wieder von 1794 bis 1803. In der Zeit von 1769 bis 1793 bestand eine Kammerdeputation in Lingen für die Grafschaften Tecklenburg und Lingen. Im Jahre 1803 ging die Verwaltung der beiden Grafschaften auf die neugegründete Kriegs- und Domänenkammer in Münster über, die sie bis 1809, in französischer Zeit als sogenanntes Administrationskolleg, führte.

Daneben bestand, vor allem als Justizbehörde, die Preußische Regierung.

In diesem Bestand sind Akten aller erwähnten preußischen Behörden vereint. Eine Aufteilung auf die einzelnen Provenienzen war wegen der Vielzahl der Behörden sowie der trümmerhaften Überlieferung nicht ratsam, die auch die Wiederherstellung der alten Registraturschemata unmöglich machte. Statt dessen wurde ein neues Ordnungsschema entworfen, das sich nach dem vorhandenen Aktenbestand richtet.

Die Akten stammen aus dem Teil B der früheren Repositur 118 (Niedergrafschaft Lingen) sowie aus der Repositur 100 (Abschnittsarchiv).

Zur Ergänzung sind die Lingen betreffenden Bestände im Staatsarchiv Münster heranzuziehen.

Osnabrück, Mai 1968 gez. Israel


Vorwort II:

Im Jahre 1702 nahm der preußische König Friedrich I. die Grafschaft Lingen in Anspruch, nachdem Wilhelm Heinrich von Oranien (seit 1689 als König Wilhelm III. auf dem englischen Thron), Erbstatthalter der Niederlande und Landesherr der Grafschaft Lingen, kinderlos gestorben war. Mit der Besitznahme und mit der Verwaltung wurde der Geheime Rat Thomas Ernst von Danckelmann als königlicher Kommissar (commissaire en chef) beauftragt. Nach seinem Tode im Jahre 1709 übernahmen drei Beamte seine Aufgaben. Nach dem Erwerb der Grafschaft Tecklenburg durch Preußen lag der Gedanke der Vereinigung der beiden Grafschaften nahe. Da aber Lingen außerhalb des Reichsverbandes stand, wurde von einem

Zusammenschluß abgesehen.

Tecklenburg behielt vorerst seine eigene Regierung. Erst das königliche Reskript vom 14. April 1722 setzte den lingenschen Kommissar auch über Tecklenburg, die beiden anderen Räte wurden zu Richtern in Tecklenburg und Lingen bestellt. Alle drei "Königl. Preußische zur Regierung der Grafschaften Lingen und Tecklenburg verordnete Direktor und Regierungsräte" hatten gemeinsam die Landes-, Hoheits-, Kontributions- und Domänensachen zu erledigen. Der Regierungssitz blieb Lingen. In Hoheits-, Grenz- und Lehnssachen unterstand die Regierung der Kriegs- und Domänenkammer in Minden. Für die Domänensachen beider Grafschaften wurde eine besondere Deputation, ein "Deputatus camerae", in Lingen eingerichtet. Diese Aufgaben übernahm der Regierungsdirektor. Gleichzeitig war die Regierung Konsistorialbehörde und unterstand in Religionssachen direkt dem evangelisch-reformierten Kirchendirektorium in Berlin. Im Gegensatz zu Tecklenburg mit seinem Einzelrichter als Landgericht bestand in Lingen ein kollegialisch zusammengesetztes Stadt- und Landgericht, das 1753 mit der neu eingerichteten Regierung zusammengelegt wurde. Die Regierung führte nun offiziell die Bezeichnung "Tecklenburg-Lingensche Regierung". (Der Name Tecklenburg mußte seit 1741 allen amtlichen Schriftstücken vorangesetzt werden, da Tecklenburg das "eigentliche Haupt der combinierten Grafschaften" sei.) Durch Verordnung vom 27.12.1765 wurde auch das tecklenburgische Gericht mit der Regierung vereinigt. Durch die Regierungsinstruktion vom 18.1.1766 (s. Verzeichnung Nr. 1) wurden die Regierungs- und fiskalischen Aufgaben geregelt. Die Regierung, die sowohl Verwaltungs- wie Justizbehörde war, bestand nun aus dem Direktor, drei Räten, je einem Sekretär, Kopisten und Kanzleidiener. Ferner wurden ein Hof- und Kammerfiskal zur Wahrung fiskalischer Interessen, ein "procurator fisci" für Lingen und ein

"advocatus fisci" für Lingen bestellt.

Der "deputatus camerae" in Lingen wurde 1769 durch ein "Königl. Preuß. tecklenburgisch und lingensches Kriegs- und Domänenkammer-Deputations-Kollegium" ersetzt, das aus einem Direktor und vier Räten bestand. Dieses Kollegium verwaltete außer der Landespolizei die Bergwerks-, Manufaktur-, Kommerz- und Salz-, insbesondere die Finanz-, Kriegs- und Domänensachen. (Der Umfang der Domänen und die Zahl der königlichen Eigenbehörigen waren beträchtlich.) Die Leistungen der Domanial-Eigenbehörigen wie die sonstigen landesherrlichen Einkünfte in den insgesamt 10 Ämtern beider Grafschaften hatten "Vögte" angepachtet. Die Einziehung der Steuern und Gefälle besorgte der Rezeptor oder Obersteuereinnehmer, der sich der Vögte als Unterpächter bediente.

Zunächst unterstand das Kammer-Deputations-Kollegium der Mindener Kammer. Dieser Zustand wurde 1787 durch die Bestellung eines Kammerpräsidenten in Lingen aufgehoben, doch schon 1794 wurde das Kollegium aufgehoben und die Zuständigkeit der Mindener Kammer auch für diese Grafschaften wiederhergestellt. Als Zwischeninstanz wurde jeder Grafschaft ein Kammerdeputierter zugeteilt, der außerdem die Aufsicht über die Staatsbediensteten sowie das Kassenwesen und die Kameralgeschäfte führte.

Nach der Säkularisation des Bistums Münster 1803 verging das "Reglement über die Verteilung der Geschäfte zwischen den Landeskollegien in den preußischen Entschädigungsländern", das auch für Lingen und Tecklenburg Gültigkeit besaß. Für beide Grafschaften war nun die neu errichtete Kriegs- und Domänenkammer zu Münster zuständig. Dieser fielen auch die von der Lingener Regierung verwalteten Kirchen- und Schulangelegenheiten zu.

Nach der französischen Besitznahme (1806), trat für Lingen und Tecklenburg keine Änderung ein. Die örtlichen Behörden blieben bestehen, bis Lingen nach der neuen Gebietseinteilung am

1. März 1808 an das Großherzogtum Berg kam und die bergische Verwaltung nach französischem Vorbild reorganisiert wurde (Dekret vom 18.12.1808). Die Kammer zu Münster blieb als "Administratives Kollegium des ersten Gouvernements der eroberten Länder" bis Anfang 1809 bestehen. Auch die Regierung und der Kriegs- und Domänenrat (später bergischen Unterpräfekt) Mauve zu Lingen waren unbeschadet der Einverleibung Lingens in das Großherzogtum Berg im Amt verblieben.

Nach seiner Ernennung zum Unterpräfekten durch das Dekret vom 10. März 1809 führte Mauve seit Ende April/Anfang Mai jenes Jahres offiziell diese Bezeichnung, die bergischen Behörden haben die noch aus preußischer Zeit bestehenden Organe abgelöst.

Als Stichtag der vorliegenden Verzeichnung wurde deshalb der 1. Mai 1809 gewählt. Mit diesem Datum schließt sich ein neuer Bestand (Rep 250 Lingen - Bergische und französische Unterpräfektur Lingen) an die hier erfaßte preußische Zeit der Grafschaft Lingen (1702 - 1809) an.

Nachdem 1968 der frühere Bestand Rep 118 (Niedergrafschaft Lingen) neu verzeichnet und bei dieser Gelegenheit auch der Bestand Rep 100 (Abschnittsarchiv - Osnabrücker Zentralbehörden) nach Lingen betreffenden Akten durchgesehen worden war, wurde im Sommer 1973 der Bestand Rep 350 (Hannoversches Amt Lingen) durchforstet und alle Akten aus vorhannoverscher Zeit (bis 1813/15) herausgezogen. Die Akten bis 1809 bilden nun den Teil II des Bestandes Rep 131 (Niedergrafschaft Lingen). Nicht aufgenommen wurden hier Akten, die die Kirchspiele Salzbergen, Emsbüren und Schepsdorf betreffen. Soweit diese aus der Zeit vor der Säkularisation des Bistums Münster stammen, sind sie in dem neu gebildeten Bestand Rep 150 Rheine (Münstersches Amt Rheine-Bevergern) eingearbeitet worden; für die Zeit der französischen bzw. kurzzeitigen preußischen Herrschaft der Jahre 1803-1813 wurde ebenfalls ein neuer Bestand

Rep 227 (Preußische und Looz-Corswaremsche Verwaltung) eingerichtet. (Die entsprechenden Akten aus Rep 131 I wurden ebenfalls herausgezogen.) Die genannten drei Kirchspiele sind erst seit dem Wiener Kongreß (1815) mit der Niedergrafschaft Lingen verwaltungsmäßig verbunden.

Der hier verzeichnete Bestand enthält Akten verschiedener Behörden, auf die im kurzen behördengeschichtlichen Abriß eingegangen worden ist. Er ist - ebenso wie Teil I - ein Mischbestand. Aus diesem Grunde ist in der Beständesignatur auch kein Behördenname angegeben. Doch wurden die aktenführenden Behörden jeweils ausgeworfen und lassen somit die Provenienz erkennen. folgende Abkürzungen wurden gebraucht:

Reg. Lingen = Tecklenburgisch-Lingensche Regierung zu Lingen
KDep. Lingen = Kammer-Deputations-Kollegium zu Lingen
Kammer Minden = Kriegs- und Domänenkammer zu Minden
Kammer Münster = Kriegs- und Domänenkammer zu Münster
Admin.-Koll. Münster = Administratives Kollegium ... zu Münster
Rat Mauve = Kriegs- und Domänenrat Mauve (= Kammerdeputierter)
Rat ... = Kriegs- und Domänenrat ...
Comm. en chef = Commissaire en chef (= Regierungsdirektor)

Eine größere Anzahl von Aktenumschlägen trägt die Aufschrift "Münstersche Kammerregistratur". Wie sie an das Amt Lingen gelangt sind, läßt sich nicht genau ermitteln. Die vom Rat und späteren Unterpräfekten Mauve zu Lingen geführten Akten dürften dem Amt Lingen direkt zugekommen sein. In das Staatsarchiv Osnabrück gelangten sie mit den Ablieferungen des Landratsamtes Lingen in den Jahren 1885-1912 (Akz. 14/85, 1/86, 2/07, 7/12).

Im Staatsarchiv Münster finden sich die nicht abgegebenen Akten in den Beständen:
Rep A 193 Tecklenburg-Lingensche Regierung
Rep A 194 Tecklenburg-Lingensche Kammerdeputation
Rep A 200 Kriegs- und Domänenkammer Minden (bes. Abt. 4)
Rep B 3 Kriegs- und Domänenkammer Münster.

Fotokopien

der Verzeichnisse stehen hier unter den Findbüchern "Fremde Archive": Münster 4 (Kriegs- und Domänenkammer Minden), Münster 5 (Tecklenburg-Lingensche Kammerdeputation) ein. Ergänzungen finden sich in Rep 560 Domänenkammer Bd. 9 Lingen.

Die beiden Teilbestände Rep 131 I und II sind nebeneinander zu benutzen. Zu zitieren ist demnach Rep 131 I Nr. 1 ff. bzw. Rep 131 II Nr. 1 ff.

Osnabrück, im September 1973 gez. Bernd Watolla

Literatur

1. Gesetzsammlungen:

Mylius, Chr. O., Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preuß. ... in Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta, etc... Berlin und Halle 1737-1755

Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium ... Oder Neue Sammlung Königl. Preuß. ... in ... Brandenburg wie auch anderen Provintzien publicirten und ergangenen Ordnungen ... Von Anfang des Jahres 1751 und folgenden Zeiten. Berlin 1766 (?)- 1806.

Schlüter, C.A., Provinzialrecht der Provinz Westphalen. Zweiter Band. Provinzialrecht der Grafschaft Tecklenburg und der Obergrafschaft Lingen. Hrsg. v. F.H. v. Strombeck. Leipzig 1830. = Provinzialrechte aller zum Preuß. Staat gehörenden Länder und Landestheile ... Zweiter Teil, Zweiter Band.

(Gesetz-Bulletin des Großherzogthums Berg.) Erste Abtheilung des ...; die seit dem 15ten July 1808 --- Bis zum 3ten November 1809 ... Herauskommemen Gesetze und Decrete enthaltend. Düsseldorf 1810.

Scotti, J.J. Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den ehem. Herzogtümern Jülich, Cleve und Berg und in dem vormaligen Großherzogthum Berg ... ergangen sind. 3. Teil (1808-1815). Düsseldorf 1822

Daniels, A.v., Handbuch der für die Kgl. Preuß. Rheinprovinzen verkündigten Gesetze, Verordnungen und Regierungsbeschlüsse aus der Zeit der Fremdherrschaft. 7. Bd. Dritte Abth.: Gesetzgebung für das vormalige Großherzogthum Berg.

Köln 1842.

2. Adreßkalender und Staatshandbücher:

Haß, M., Die preußischen Adreßkalender und Staatshandbücher als historisch-statistische Quelle. In. Forsch. z. Brandenb. u. Preuß. Gesch. Bd. 20, 1907, S. 133 ff. und 305 ff.

Adress-Calender des Königreichs Preußen, Wie auch der sämtl. übrigen Provintzien ... Auf das Jahr 1731 ff. Berlin 1731-1807 (Minden seit 1731 aufgenommen, Tecklenburg-Lingen erst seit 1748)

Adress-Calender, vom Fürstentum Minden, und der Grafschaft Ravensberg, den Grafschaften Tecklenburg und Lingen ... auf das Jahr MDCCLXXVIII (1778). Berlin 1778.

Adress-Kalender ... 1787. Berlin 1787.

Handbuch über den Königlich Preußischen Staat ... Berlin 1794-1806

Düsseldorfer Adreß-Kalender für das Großherzogthum Berg und die benachbarten Gegenden. Düsseldorf 1805 ff.

3. Darstellungen:

a) Preußen
Acta Borussica. Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert (1701-1772). 15 Bde. Berlin 1894-1936

Bornhak, C., Preußische Staats- und Rechtsgeschichte. Berlin 1903

b) Westfalen
Braubach, M. und Schulte, E., Die politische Neugestaltung Westfalens. In: Der Raum Westfalens 1795-1815, Bd. 2,2. Berlin 1934, S. 71 ff.

Kochendörffer, E., Territorialentwicklung und Behördenverfassung von Westfalen 1802-1813. In: Zs. f. vaterländ. Geschichte und Altertumskunde (Westfalens), Bd. 86, 1929, I. Abt., S. 97 ff. bes. S. 135-137

c) Lingen
Bär, M., Die Niedergrafschaft Lingen. In: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück. Hannover und Leipzig 1901, S. 179 ff. = Quellen und Darstellungen z. Gesch. Niedersachsens Bd. V (Überarb. Aufsatz: Übersicht über die frühere Verwaltung und die Behörden in der niederen Grafschaft Lingen. In: Mitth. d. Ver. f. Gesch. ... v. Osnabrück Bd. 24, 1899, S. 24 ff)

Goldtschmidt, B.A., Geschichte der Grafschaft Lingen und ihres Kirchenwesens

insbesondere. Osnabrück 1850

Herrmann, K., Die Erwerbung der Stadt und Grafschaft Lingen durch die Krone Preußens im Jahre 1702. Lingen 1902 (= Lingen. G. Georg. Progr.)

Schriever, L., Geschichte des Kreises Lingen. 2 Bde. Lingen 1905 und 1910.

d) Tecklenburg
Esselen, M.F., Geschichte der Grafschaft Tecklenburg. Schwerte 1877.

Holsche, A.K., Historisch-topographisch-statistische Beschreibung der Grafschaft Tecklenburg. Berlin und Frankfurt 1788.

e) Minden
Hübener, Geschichte der Regierung und der Kriegs- und Domänenkammer in Minden. In: Festschr. z. Einweihung d. Neuen Regierungsgebäudes zu Minden am 27.10.1906. Bielefeld 1906, S. 3

ff.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen