NLA OL Urkataster-Fortschreibung

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oldenburgische Urkataster-Fortschreibung ("Reinkarten")
(Enthält auch 705 Urkarten!)

Laufzeit 

1835-1959

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand umfasst die Überlieferung der Urkarten (siehe separat unter Oldenburgisches Urkataster) und ihrer Reinzeichnungen (Gebrauchskarten mit Fortschreibungen, genannt "Reinkarten"), wie sie in den Katasterämtern des ehem. Landes Oldenburg erwachsen sind.

Bestandsgeschichte 

Die hier verzeichneten Karten stammen aus den Katasterämtern Oldenburg, Westerstede, Brake, Varel und Wilhelmshaven (jetzt RD Oldenburg). Ferner sind die Karten der Katasterämter Cloppenburg, Vechta, Wildeshausen und Delmenhorst (jetzt RD Cloppenburg) verzeichnet worden. Übernommen wurde die Reinkarte (Gebrauchskarte) und die Urkarte (Original). Darüber hinaus ist der Buchnachweis (Flurbuch), untrennbar mit den Katasterkarten verbunden, übernommen worden (die Flurbücher und anderes die Karten flankierendes Schriftgut liegen in den Beständen der beiden Katastergroßbezirke Rep 540 OL und Rep 540 CLP).

Landesvermessung von 1836

Dem Großherzog wurden am 15.10.1831 in einem Gutachten durch die Kammer Vorschläge zur Neuordnung der Grundsteuer vorgelegt. Ziel war es, zur Ermittlung der Flächengrößen, auf bereits vorhandene Karten zuzugreifen. Da, wo noch keine relevanten Karten vorlagen, sollte eine Vermessung (ehem. münsterschen Ämter) durchgeführt werden. In der Kammer war man der Meinung mit einer Schätzung der Flächengröße auszukommen. Mit Resolution vom 14.01.1836 entschied der Großherzog mit den von ihm zur Frage der Ermittlung der Flächengrößen eingeholten Gutachten von Fr. C. Mentz und Ph. A. von Schrenck, dass nur durch eine Parzellarvermessung ein ordentliches Ergebnis erreicht werden kann. Am 24.02.1836 wurde durch eine Bekanntmachung der Kammer die spezielle Vermessung der ehemals münsterschen Ämter angeordnet. Ferner wurde mit der Instruktion vom 25.03.1836 über das Verfahren älterer Vermessungen zur Nutzung für das Grundkataster entschieden. Im weiteren wurden mit der Kammerbekanntmachung für die spezielle Vermessung der älteren Landesteile (Herrschaft Jever) die Vorschriften ergänzt und auf den gesamten Landesteil Oldenburg erweitert, um eine Einheitlichkeit herzustellen. Als vorrangiges Ziel dieser Vermessung galt, den Flächeninhalt sowie die Grenzen eines Grundstücks exakt festzustellen.

Als Ergebnis sollte nicht nur die Flurkarte und der Buchnachweis stehen, sondern auch Kirchspielskarten (1:20.000) und Amtskarten daraus abgeleitet werden. Daraus entstanden die von v. Schrenck herausgegebenen topographischen Karten des Herzogtums Oldenburg in den Maßstäben 1:50.000 und 1:200.000. Grundmaßstab für die Flurkarte ist 1:3000, doch je nach Struktur der Grundstücke sind auch die Maßstäbe 1:5000, 1:4000, 1:2000 und nach bestimmten Vorgaben auch die Maßstäbe 1:1000 und 1:500 notwendigerweise zugelassen. Nach Triangulation der I. - III. Ordnung begann die Vermessung zur Aufnahme und Festlegung der Kirchspielsgrenzen. Danach erfolgte die Einteilung des Kirchspiels in Fluren. Maßgebliche Gesichtspunkte zur Einteilung der Fluren sind: topographische Gegebenheiten wie Wasserläufe, Straßen und Wege, Wälle usw. und die herkömmlichen Abteilungen zwischen den Bauerschaften und Feldlagen. Die Größe eines Kartenblattes war mit 30 x 22 Zoll (Whatman-Bogen) festgesetzt. Die Messergebnisse (Zahlenmaterial) wurden im sogenannten Vermessungshandriss festgehalten. Auch für die Ausarbeitung und Anlegung der Handrisse galten einheitliche Vorschriften. Er sollte möglichst im Maßstab der Flurkarte gehalten sein, darüber hinaus war er aber auch frei wählbar.

Katasterdirektion von 1850 - 1865

Mit den Ergebnissen der Landesvermessung lagen nun die wesentlichen Grundlagen für das neue Grundsteuersystem vor. Im Artikel 61 des Staatsgrundgesetzes für das Großherzogtum Oldenburg vom 18.02.1849 ist festgelegt, das bestehende Steuer- und Abgabewesen neu zu regeln.

Oldenburg, im Oktober 2012 Peter Lütje

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

teilweise verzeichnet

Nur Gliederungspunkt 05.19.05.02 ist belegt (enthält Karten).

Weitere 96 Reinkarten befinden sich unter NLA OL, K-ZE Best. 298 Z Nr. 4696–4787.