NLA OL Rep 410

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Bezirksregierung Weser-Ems

Laufzeit 

1978-2004

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Durch die Verwaltungs- und Bezirksreform wurden zum 01.02.1978 die acht Mittelinstanzen in Niedersachsen zu vier Regierungsbezirken reduziert. Oldenburg wurde Sitz der Bezirksregierung Weser-Ems, die also auch die Verwaltungssprengel der ehemaligen Bezirksregierungen in Osnabrück und Aurich übernahm.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die in Niedersachsen 1978 durchgeführte Reform der mittleren Verwaltungsebene war die Konsequenz der Gebiets- und Verwaltungsreform, die in Niedersachsen seit den 60er Jahren durchgeführt und von der so genannten Weber-Kommission umgesetzt wurde. Dabei wurde die Mittelinstanz nicht in Frage gestellt, doch war durch die Gebietsreform eine Bezirksreform im Grunde unvermeidlich.
"Maßstabsvergrößerung" war das Stichwort. Den gewünschten Vergrößerungen der Kreise musste eine Vergrößerung der Bezirke folgen, sollten großflächigere Planungen möglich und auch eine sinnvolle Aufsichtsgröße geschaffen werden. Die Reduzierung der Mittelinstanzen von acht auf vier, die 1978 vollzogen wurde, erregte zwar viel Unmut, korrigierte aber im Grunde erst die preußische Reform von 1885, die die klein geschnittenen Landdrosteien übernommen hatte. Sitze der Bezirksregierungen wurden Hannover, Lüneburg, Braunschweig und Oldenburg. Die Wahl Oldenburgs als Standort wird auch politische Gründe gehabt haben, denn 1975 hatten sich immerhin 31 % der Wahlberechtigten im ehemaligen Land Oldenburg in einem Volksentscheid für eine Selbstständigkeit des Landes ausgesprochen. Dennoch wurde gerade im Bereich Weser-Ems die Reform nicht konsequent umgesetzt. Zwar wurden die meisten Dezernate in Oldenburg zusammengeführt, doch blieben große Außenstellen in Osnabrück und Aurich: in Aurich die Besoldung, Regierungshauptkasse und die Rechnungsvorprüfung, in Osnabrück die Dezernate für Schulen und Sport und zunächst noch ein Teil des Wirtschaftsdezernats. Mit der Reform verloren ging sowohl für Braunschweig wie für Oldenburg die herausgehobene Bezeichnung: Verwaltungspräsidenten gab es nicht mehr, sondern nur noch gleich nebeneinander stehende Regierungspräsidenten in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg.
In der verwaltungsgeschichtlichen Literatur wird mit Blick auf die Mittelinstanz im Vergleich zu anderen Bundesländern für Niedersachsen auf den hohen Grad der Bündelungsfunktion hingewiesen. Tatsächlich war für Niedersachsen die geringe Zahl von Landesoberbehörden und das Fehlen von Sonderbehörden auf der Mittelstufe signifikant. Grund hierfür war zwar die Einrichtung eines Landesverwaltungsamtes, vor allem aber die weitgehende Aufgabenübertragung auf die Bezirksregierungen. Die große Zahl von Sonderbehörden auf der unteren Ebene hatte spezifisch niedersächsische Gründe (Bergämter, Hafenämter, Seeämter, Moorverwaltung), korrespondierte aber auch mit dem durch die Vollkommunalisierung der Landkreise gegebenen völligen Rückzug des Staates aus der unteren allgemeinen Verwaltungsebene. An diesen unteren Sonderbehörden hat das Land wohl deshalb so lange festgehalten. Kommunalisiert wurden 1978 nur die Gesundheits- und Veterinärämter.
Im Grunde wurde auch in den neunziger Jahren an der Breite der Kompetenzen der Regierungen nicht gerüttelt. Die Auflösung der Schulaufsichtsämter 1997 brachte der Schulabteilung neue Arbeit, die früheren Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall wurden 1998 der Bezirksregierung eingegliedert. Gefährdet wurden die Regierungen auch nicht durch die Auflösung der Regierungshauptkassen. Dennoch blieben Zweifel an der Effizienz dieser großen Behörden, die die Mittelinstanzen inzwischen geworden waren. Gerade von den großen Landkreisverwaltungen kam der Vorwurf, dass die Bezirksregierungen Verwaltungsentscheidungen verlangsamten.
Die Diskussion über die Notwendigkeit einer Mittelinstanz lebte seit der Mitte der neunziger Jahre wieder auf und erhielt durch den Zwang zu Einsparungen in den öffentlichen Haushalten neue Dynamik. Das erste Kabinett Wulff traf die Entscheidung, als einziger deutscher Flächenstaat auf eine Mittelinstanz zu verzichten, und verfügte die Auflösung der niedersächsischen Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005. Die Aufgaben wurden auf neu geschaffene Landesoberbehörden, auf die Ministerien, die Kommunen und Kammern übertragen.

Literatur 

Tim Möhlenbrock, Geschichte der Bezirksregierung Weser-Ems und ihrer Vorgängerbehörden. Mittelinstanzliche Verwaltung im Raum Weser-Ems von 1815 bis heute, Oldenburg 2003; Gerd Steinwascher, Verwaltungsreform und historische Überlieferung - Vorgeschichte, Ergebnisse und Konsequenzen für das Oldenburger Land, in: Oldenburger Jahrbuch 107 (2007), S. 191-216; Gerd Steinwascher, Gebiets- und Verwaltungsreform in Niedersachsen, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 13/2009, S. 21-30.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Best. 136 (Innenministerium); Rep 400 (Verwaltungsbezirk Oldenburg); Dep 10 (Stadt Oldenburg); Dep 20 (Oldenburgische Landkreise)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

251,3 lfd. m; 13.481 Verzeichnungseinheiten

Benutzung 

Achtung: Viele Verzeichnungsdatensätze sind im Internet aus Datenschutzgründen verborgen und deshalb nur im Niedersächsischen Landesarchiv - Abteilung Oldenburg einsehbar!