NLA HA Dep. 141

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Gutsarchive Wathlingen und Uetze (Familie von Lüneburg/von Reden)

Laufzeit 

1480 - 1980

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Zur Geschichte der Familie von Lüneburg (Familienarchiv)

Der Familienname „von Lüneburg“ geht auf Herzog August den Älteren von Braunschweig-Lüneburg (1568-1636) zurück. Dieser hatte sich 1611 mit seinen fünf Brüdern darauf verständigt, dass nur sein jüngerer Bruder Georg (1582-1641) standesgemäß heiraten und mithin erbberechtigte Söhne haben sollte, damit die welfischen Territorien im Fürstentum Lüneburg nicht durch weitere Erbteilungen geschwächt würden. Während Georg von Calenbergs Nachkommen 1714 schließlich sogar die britische Thronfolge antraten, zeugte August der Ältere mit Ilse Schmiedichen (1582-1650), Tochter des Amtmannes von Fallersleben, insgesamt zwölf Kinder. Ilse Schmiedichen war zwar nicht adelig, besaß jedoch das Bürgerrecht und gehörte durch ihre am Hof dienenden Vorfahren einer gehobenen Schicht in der Stadt Celle an. Drei Söhne und vier Töchter wurden schließlich 1626 auf Betreiben Herzog Augusts von Kaiser Ferdinand II. legitimiert und mit ihrer Mutter in den Reichsadelsstand erhoben. Obgleich es entgegen einiger Verlautbarungen in der älteren Literatur keine Hinweise auf eine morganatische, das heißt nicht standesgemäße Ehe, zwischen Herzog August und Ilse Schmiedichen gibt, ist die Vergabe des Namens „von Lüneburg“ doch eine Reminiszenz an die Dynastie der Welfen, aus der die neue Familie hervorging – eine Praxis, die im Hinblick auf nichtstandesgemäße Nachkommen durchaus üblich war.
August der Ältere wurde 1610 zum evangelischen Bischof von Ratzeburg gewählt und folgte schließlich 1633 seinem verstorbenen Bruder Christian (1566-1663) als regierender Herzog im Fürstentum Lüneburg nach. Wie aus seinem Testament von 1623 und vor allem einem entsprechenden Zusatz von 1636 hervorgeht, erwarb er die Güter Wathlingen und Uetze, um seine Söhne einerseits finanziell auszustatten und ihnen andererseits den Zugang zum ritterschaftlichen Adel des Fürstentums Lüneburg zu ermöglichen. Die Güter befinden sich im Raum Celle/Burgdorf und liegen etwa 11 km voneinander entfernt. Hinzu kamen später noch die Rittergüter Masendorf bei Uelzen (1792) und Essenrode im Landkreis Helmstedt (1837). Auf die Geschichte und Entwicklung der Güter ist weiter unten noch detaillierter einzugehen.
Die Akten des Familienarchivs ordnen sich nach den jeweiligen Gutsbesitzern in Uetze und Wathlingen. Angefangen bei August dem Älteren und Ilse Schmiedichen (von Lüneburg) umfassen sie im 17. Jahrhundert vor allem Dokumente zu Erbschaften (Rezesse, Testamente, Nachlässe), Ehestiftungen, Außenständen und Schulden. Mit Beginn des 18. Jahrhunderts treten die Funktionen und Ämter der jeweiligen Gutsherren stärker in den Vordergrund. So wirkten die Enkel Augusts des Älteren als herzoglicher Kammerjunker (Werner Ludwig auf Wathlingen, 1664-1722) sowie als Landeshauptmann und Amtsvogt (Christian Friedrich von Lüneburg auf Uetze, 1657-1728). Georg von Lüneburg (1735-1794) war königlicher Kammerjunker und später Drost auf der Domäne Wittenburg.
Als bedeutendster Vertreter der Familie kann Georgs Vater Joachim Friedrich von Lüneburg (1709-1764) angesehen werden. Er hatte beide Güter auf sich vereinigt und diente als königlicher Kammerherr sowie Landrat. 1743 gingen König Georg II. (Kurfürst Georg August) in der Schlacht bei Dettingen im Österreichischen Erbfolgekrieg dessen Pferde durch. Joachim Friedrich konnte diese aufhalten und einen Unfall verhindern. Der König hatte die Patenschaft für den Sohn Georg übernommen, und ernannte Joachim Friedrich 1744 zum Landschaftsdirektor der Lüneburger Ritterschaft, der er 20 Jahre lang vorstand. Qua Amts ging damit auch die Funktion des evangelischen Abtes des Klosters St. Michaelis in Lüneburg und die Leitung der Ritterakademie in Lüneburg einher, an der die Söhne des ritterschaftlichen Adels eine ihrem Stand entsprechende Ausbildung erhalten sollten. Bereits 1742 hatte er die kurhannoversche Delegation bei der Kaiserwahl in Frankfurt a. M. angeführt. Es ist anzunehmen, dass die Erfüllung dieser zeremoniell anspruchsvollen Aufgabe ihn ebenfalls für den Vorsitz der Landschaft prädestinierte.
Die enge Bindung an die Lüneburger Landschaft führte einer der letzten männlichen Agnaten der Familie Lüneburg fort. Der studierte Forstwirt Hans von Lüneburg (1878-1948) stand der Ritterschaft die letzten sieben Jahre seines Lebens von 1941 bis 1948 als präsidierender Landschaftsrat vor. Nach dem Ende der Monarchie konzentrierte sich die Ritterschaft vermehrt auf die Pflege von Traditionen und gesellschaftlichem Zusammenhalt innerhalb des regionalen Adels. Die Familie Lüneburg trug hierzu mit der Begründung des Ritterschaftlichen Damenclubs bei, der über verschiedene Festivitäten das monarchistisch-welfische Netzwerk stützte. Vor allem aus der persönlichen Korrespondenz Anna von Lüneburgs (1884-1861) geht ferner hervor, dass ab etwa 1930 die Beziehung zum Welfenhaus, genauer zum letzten Braunschweiger Herzog Ernst August (1887-1953) und dessen Ehefrau Viktoria Luise (1893-1980), neben einer formellen auch eine persönliche Ebene erhielt.
Nicht untypisch für Vertreter des Adels absolvierten die meisten Söhne der Familie von Lüneburg ab der Mitte des 18. Jahrhunderts vermehrt eine militärische Laufbahn, die jedoch in der Hannoverschen Armee nur im Falle Georgs von Lüneburg (1799-1866) bis zum Rang eines Majors führte. Auf den Erbfall folgte dann auch meist der Abschied vom Militär und die Übernahme eines Gutes in Eigenwirtschaft. Alphons von Lüneburg (1841-1926), in seiner Jugend noch Kadett in Hannover, trat keine Militärlaufbahn an, sondern studierte in Göttingen Landwirtschaft und bildete sich bei Studienaufenthalten in Wien und Berlin weiter. In einer groben Gesamtschau zeichnen die Unterlagen das Bild einer landsässigen Adelsfamilie, die sich zunächst auf die Konsolidierung des Gutsbesitzes konzentrierte und sich kaum in staatlich hervorgehobenen Funktionen wiederfand. Trotzdem pflegte die Familie Lüneburg über ihr Wirken auf der gesellschaftlichen Ebene eine enge Bindung an das hannoversche Königshaus, ohne jedoch dem Führungszirkel der „Welfischen Bewegung“ nach 1866 anzugehören.

Gutsarchiv Wathlingen

Wird das Dorf Wathlingen erstmals im 11. Jahrhundert urkundlich erwähnt, erfolgte die Begründung der insgesamt drei örtlichen Rittergüter vermutlich erst im späten Mittelalter. Das bedeutendste der drei Güter war das der Familie von Dageförde, die den Adelssitz nach einem Brand im 16. Jahrhundert aus dem Dorf an die Fuhse verlegte. Das dort errichtete Wasserschloss wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts abgerissen und durch das noch heute existierende Herrenhaus ersetzt. Auch wenn alle drei Güter später von der Familie Lüneburg vereint wurden, ging der Hauptteil des Besitzes aus dem ehemaligen von Dagefördeschen Lehen hervor. Mit dem Lehen waren auch die weitreichendsten Rechte, wie etwa die Gerichtsherrschaft und die Jurisdiktion über den damaligen Wald verbunden. Nach dem Aussterben der Familie von Dageförde 1616 fiel das Gut als Lehen des Hauses Braunschweig-Lüneburg zunächst an die Landesherren zurück. Die Celler Herzöge fügten es zur Finanzierung der Hofhaltung ihrem Allodialgut hinzu, bis Herzog August der Ältere es schließlich 1634 aus diesem Tafelgut für 34 000 Reichstaler wieder herauskaufte, um seine Söhne finanziell abzusichern.
Aus der Familie der Vorbesitzer von Dageförde haben sich nur wenige Dokumente erhalten, so etwa das Hausbuch des Heinrich von Dageförde (ca. 1480-1500). Es dokumentiert den weitverstreuten Grundbesitz der Familie Dageförde, was insoweit von Bedeutung ist, dass nur die Ländereien innerhalb des Fürstentums Lüneburg an die Familie von Lüneburg gelangten. Die beiden anderen Wathlinger Güter konnten schließlich 1687 (von Bortfeldsches Lehngut) und 1731 (von Offensensches bzw. von Merretichsches Allodialgut) samt der zugehörigen Rechte und Zehnte dem Gesamtbesitz hinzugefügt werden. Von Bedeutung war ferner der Ankauf des Zehnten zu Wathlingen 1742, einem Lehen des Hochstifts Hildesheim, das sich ursprünglich in der Hand der Familie von Offensen befunden hatte. Aufgrund dieser Gütervereinigung hatte das Gut Wathlingen bis 1894 drei Stimmen bei der Lüneburger Ritterschaft. Ab 1696 hatte die Familie von Lüneburg auch das Patronat über die örtliche Kirche und die Schule inne.
Obwohl Joachim Friedrich (1709-1764) den Besitz der Familie von Lüneburg erweitern konnte, folgte auf seinen Tod die Einsetzung eines Konkursverwalters, der die Geschäfte im Rahmen der Zwangsverwaltung über die Güter führte. Mit der Gründung des Ritterschaftlichen Kreditinstituts 1790 ging die Verwaltung des Gutes Wathlingen in dessen Obhut über. Georg Friedrich Detlef von Lüneburg (1768-1816) erweiterte die Gutswirtschaft um eine Brennerei, musste jedoch weiterhin mit einem bestallten Gerichtshalter, dem Celler Landsyndikus Friedrich Vogell (1774-1853), zusammenarbeiten. Nach einigen Jahren der Vormundschaft übernahm Georg von Lüneburg (1799-1866) infolge des Erbschaftsrezesses von 1830, der den Gesamtbesitz der Familie neu ordnete, das Gut Wathlingen. Unter seiner Ägide wurden die Zehnten und Meiergefälle abgelöst. Einen Teil der Zehnten erbte sein Bruder Adolf von Lüneburg (1804-1881) in Essenrode. Schließlich endete 1830 endete auch die Zwangsverwaltung.
Nach der Gemeinheitsteilung und entsprechenden Abfindungen war das Rittergut Wathlingen von rund 300 Morgen im Jahr 1820 auf über 2400 Morgen bzw. 600 Hektar um 1880 angewachsen. Die Allodifikation des Gutes erfolgte 1876 durch Alphons von Lüneburg. Sein Neffe und Nachfolger Hans von Lüneburg modernisierte entscheidend die Gutswirtschaft, vor allem aber die Forstwirtschaft. Diesen Prozess führte sein Enkel Hans-Wilhelm von Reden (1935-1998) fort. Heute betreibt Jobst von Reden (geb. 1971) die Landwirtschaft unter dem Dach der Bussche-Reden-GbR, der neben Uetze und Masendorf auch das von seiner Mutter ererbte Gut Schnega angehört.

Gutsarchiv Uetze

Wie Wathlingen wird auch das Dorf Uetze erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt. Zur Frühzeit des Gutes Uetze existiert allerdings kaum Literatur. August der Ältere erwarb das Gut schon 1624 von der Familie von Saldern, aus deren Provenienz auch die ältesten Urkunden und Hausbücher aus dem 16. Jahrhundert im vorliegenden Archivbestand zurückgehen. Bis zum Tod Georg Friedrich Detlefs 1816 fiel der Besitz der Güter Wathlingen und Uetze meist zusammen. Wobei der Hauptwohnsitz der Gutsherren bis 1722 wohl noch in Uetze lag. Ursache hierfür war vermutlich der um ein Jahrzehnt frühere Erwerb des Gutes Uetze, aber auch der noch von August dem Älteren begonnene Neubau des dortigen Gebäudekomplexes. Erst als auch die alte Wasserburg in Wathlingen entsprechend umgebaut worden war, verlegte Christian Friedrich von Lüneburg den Wohnsitz dorthin. Das Uetzer Gutshaus wurde schließlich 1749 von Grund auf renoviert. Um 1980 wurde das Gut schließlich aus der Matrikel der Lüneburger Ritterschaft gestrichen.
Zum Gut gehörte das Patronat der Uetzer Kirche ebenso wie eine Familiengruft ebendort. Diese diente vor allem in der ersten Zeit nach dem Erwerb der Güter als Hauptgrablege und erregte 1962 regionale Aufmerksamkeit, als unbekannte Teile des Gewölbes bei Bauarbeiten wiederentdeckt wurden. Ferner übten die Gutsherren auch die niedere Gerichtsbarkeit am Untergericht Uetze aus. Das Gut oder einzelne Teile wurden mehrfach verpachtet, teilweise auch neben einer verringerten Eigenwirtschaft. 1950 wurde schließlich aus verschiedenen Flächen, die schon früher zur Selbstbewirtschaftung gehört hatten, wieder eine Hofwirtschaft gebildet und an den aus Schlesien vertriebenen Gutsbesitzer Wilhelm von Beyme (1901-1968) verpachtet. Durch Abverkäufe entfernter und einzeln gelegener Teile wurde das Gut erheblich verkleinert. Nach dem Tod des Hans von Lüneburg im Jahr (1848-1926) fiel das Eigentum am Gut an dessen gleichnamigen Neffen in Wathlingen. Nach dem zweiten Weltkrieg folgte auf die Einquartierung von Vertriebenen und Flüchtlingen schließlich auch die Vermietung, später der Verkauf des Gutshauses an den Zweckverband Gymnasium Uetze, wodurch das Gutshaus gewissermaßen auch zur Keimzelle des Uetzer Gymnasiums wurde.

Bestandsgeschichte 

Bei dem vorliegenden Depositum handelt es sich, wie oben dargelegt, nicht um ein einheitliches Gutsarchiv, sondern um Urkunden, Akten und andere Dokumente, die seit dem 16. Jahrhundert auf dem Rittergut Wathlingen sowie dem Gut Uetze entstanden sind und die in der Regel auch dem jeweiligen Gutsarchiv vor Ort zugeordnet wurden. Die Familie von Lüneburg nahm aber immer wieder Aufteilungen und Zusammenführungen der Güter mit ihren umfangreichen Land- und Forstflächen vor. Sind hierdurch schon zahlreiche Überschneidungen zwischen den beiden Gutsarchiven in Wathlingen und Uetze vorhanden, trifft dies im Besonderen für den dritten Teil des Depositums, das Familienarchiv, zu. Dieses zeichnet die Gesamtgeschichte des Hauses Lüneburg nach. Mit dem Tode Hans von Lüneburgs 1948 endete die Verbindung des Namens mit dem Gut Wathlingen, das über die Heirat seiner Tochter Ilse (1910-1965) mit Heinz Henning von Reden (1907-1989) aber im Eigentum der Familie blieb. Der Name von Lüneburg existiert allerdings weiter, da Ernst von Lüneburg in Essenrode (1881-1961) seinen Großneffen Ernst von dem Bussche-Haddenhausen (1940-2021) unter seinem Namen adoptiert hatte und eine seiner Töchter den Namen noch immer trägt. Vgl. hierzu auch NLA HA Dep. 122 (Gut Essenrode).
Heinz Henning von Reden war zwar Jurist, unternahm jedoch ausgiebige heimatkundliche und genealogische Studien. Auf einigen Ansätzen seines Schwiegervaters Hans von Lüneburg aufbauend war er es auch, der 1959 das Gutsarchiv Uetze in Wathlingen mit den anderen beiden Teilen des Archivs zusammenführte und große Teile des vorliegenden Archivbestandes erschloss. 1965 legte er auf Basis der Altsignaturen auch ein entsprechendes Findbuch an (im NLA Hannover unter FA 219). So basieren die obigen Angaben zu den Gütern Wathlingen und Uetze in Teilen auch auf den Vorworten dieses Findbuchs. Mitunter ist die intensive Bearbeitung durch Heinz Henning von Reden an einzelnen Ausarbeitungen und Briefwechseln zu erkennen, die er den Originalakten beigefügt hat. In einigen Fällen hat er die Originale aber auch mit Anmerkungen und Notizen versehen. 2010 überführte sein Enkel Jobst von Reden das Gesamtarchiv mit einer sehr großen Anzahl unverzeichneter Dokumente als Depositum in das Hauptstaatsarchiv Hannover. Im Rahmen der Erschließungs- und Verzeichnungsarbeiten wurde die vorliegende Struktur weitgehend belassen, jedoch, wo notwendig, erweitert oder korrigiert. Anhand der alten Archivsignaturen (F für Familienarchiv, W für Wathlingen und U für Uetze) ist auch ersichtlich, welche Akten bereits durch die Vorfahren des Deponenten erschlossen worden waren.
Die Vollständigkeit der Dokumente ist unterschiedlich. Bis etwa 1765 waren in Wathlingen dort wohnende Gerichtshalter tätig, die eine ordnungsgemäße Registratur führten. In der Zeit der Zwangsverwaltung (1764-1830) ist die Aktenlage eher dünn. Auch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bestehen Überlieferungslücken, da Alphons von Lüneburg seine Aufzeichnungen hauptsächlich in kleinen Notizbüchern anfertigte, die kaum auswertbar sind. Die erhaltenen Vorgänge beschränken sich auf die Land- und Forstwirtschaft des Gutes Wathlingen. Ähnliches gilt für die Gutswirtschaft unter Hans von Lüneburg ab 1924. Bis etwa 1943 waren noch fast alle Gutsrechnungen von 1700 bis 1760 sowie ab 1791 vorhanden. Aus räumlichen Gründen wurden damals die Abrechnungen bis auf etwa jeden zehnten Jahrgang noch beim Deponenten vernichtet. Eine geringe Nachkassation der Belege wurde im Rahmen der Erschließung im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover 2021 vorgenommen. Die Wathlinger Gerichtsakten wurden an das Amt Eicklingen abgegeben. Einzelne Teile, wie etwa das Bruch- und Wrogeregister, waren bereits 1980 an das Hauptstaatsarchiv Hannover abgegeben worden (vgl. Hann. 72 Celle). Auch die Uetzer Gerichtsakten blieben in großem Umfang erhalten und wurden um 1942 nach Hannover abgegeben (vgl. Hann. 72 Meinersen). Geringe Reste verblieben beim Gutsarchiv.

Ehemalige Signaturen
W 4 (Bruch- und Wrogenregister, Gerichtsprotokolle, 1725-1760),
W 5 (Bruch- und Wrogenregister 1730-1760),
W 6 (Bruch- Wrogenregister 1791-1818 sowie Rechnungslegung Reuterwiese 1745),
W 7 (Gerichtsakten: Verfahren gegen Catharina Marie Hohwinkel wegen Kindsmord 1764 sowie Hofmeister Oelmann gegen Gaertner wegen Erbschaft 1807 und Schuldsachen Oelmann 1843)

Literatur 

Deutsches Adelsarchiv e.V., Genealogisches Handbuch des Adels (Gothaer), Adelige Häuser B, Band XIV, Limburg an der Lahn 1981, S. 396-397.

Julius Grafen von Oeynhausen, Fürstlich Blut. Ein Beitrag zur Genealogie des Hauses der Welfen, Nachdr. d. Ausg. 1873, Hannover-Döhren 1974, S. 18-29 mit Stammtafeln.

Heinrich Pröve, Wathlingen. Geschichte eines niedersächsischen Dorfes, Celle 1925, v.a. S. 264-271 mit Stammtafeln.

Armgard von Reden-Dohna, Zur Geschichte der Familie von Lüneburg (Typoskript 2009, ein Exemplar im Residenzmuseum Celle).

Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg (Hg.), Rittergüter der Lüneburger Landschaft. Die Rittergüter der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg, bearb. V. Ulrike Hindersmann und Dieter Brosius, Göttingen 2015. (v.a. die Artikel zu Essenrode, Masendorf und Wathlingen.)

Arne Hoffrichter, Adelsarchive und ihr Mehrwert für die historische Forschung. Zwei Beispiele aus der Abteilung Hannover des Niedersächsischen Landesarchivs, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 25 (2021), S. 65-73.

Sven Mahmens, "Der Kinder Sterben macht den Eltern Leid..." - Eine tödliche Epidemie vor 380 Jahren (Celle 1642) trifft die herzogliche Familie. Ein Beispiel für den Wert von Leichenpredigten, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 25 (2021), S. 83-90.

Findmittel 

EDV-Findbuch (2022)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA HA Dep. 122 (Gut Essenrode)

NLA HA Hann. 72 Celle (Amtsgericht Celle)

NLA HA Hann. 72 Meinersen (Amtsgericht Meinersen)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

27,2

Bearbeiter 

Dr. Arne Hoffrichter

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.
Einige wenige Akten können aus konservatorischen Gründen nicht für die Nutzung bereitgestellt werden.