NLA HA Dep. 103 XXXIII

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Vermögensverwaltung nach 1866 (in Hannover)

Laufzeit 

1726-1955

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Dep. 103 XXXIII: Verwaltung des Vermögens des welfischen Hauses in der Provinz Hannover 1866-1945

Der Vertrag vom 29. September 1867 zwischen dem Königreich Preußen und dem damals in Wien lebenden König Georg V. regelte die Vermögensrechte des welfischen Hauses in der Provinz Hannover. Da aber das politische Verhalten Georgs V. dem Kanzler Bismarck als unvereinbar mit den Interessen des Norddeutschen Bundes erschien, wurden am 2. März 1868 alle Wertobjekte, die nach dem Vertrag vom 29. September 1867 Georg V. gehörten, unter Sequester gestellt. Zur Verwaltung dieses Vermögens rief man eine Verwaltungskommission unter dem Vorsitz des jeweiligen Oberpräsidenten der Provinz Hannover ins Leben. Zwar wurde am 27. März 1892 die Aufhebung der Beschlagnahme zwischen dem welfischen Hause und Kaiser Wilhelm II. vereinbart, aber Preußen gab das gesamte Vermögen, das dem Hause Braunschweig-Lüneburg gehörte, nicht frei. Unter seiner Verwaltung blieben die Kapitalien, Schloss und Gut Herrenhausen samt ihren Gärten sowie wichtige Teile der kunsthistorischen Sammlungen. Diese preußische Verwaltung wurden seit dem 1. April 1892 als "Königliche Verwaltung für das Vermögen des Herzogs von Cumberland in Hannover" bezeichnet. Im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin, der Verwaltungskomission, die eine kollegiale Verfassung aufwies, ging nun die Leitung der Verwaltung unmittelbar auf die Person des Oberpräsidenten der Provinz Hannover über. Diese Behörde setzte sich aus der "Allgemeinen Verwaltung", der "Hofbau- und Hofgartenverwaltung", der Marstallkammer", dem "Hofgestüt", der "Schlossverwaltung" und der Verwaltung der "König Ernst- August Fideikommißbibliothek" zusammen.

Zur Verwaltung des frei verfügbaren welfischen Vermögens residierte seit 1893 in Hannover die herzogliche Vermögensverwaltung unter einem Rendanten. Nach dem ersten Weltkrieg verringerten sich die Aufgaben der

preußischen Vermögensverwaltung, da das Welfenhaus in der Zeit nach 1918 manches Wertobjekt aufgab.

So wurde im Laufe der Jahre 1923/1924 die "Fidei-Comiss Galerie" teils aufgelöst, teils an die Provinz Hannover verkauft. Am 23. April 1934 setzte das Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg durch einen Vertrag mit dem preußischen Staat der staatlichen Vermögensverwaltung ein Ende. Die Betreuung aller welfischen Vermögensobjekte in der Provinz Hannover oblag nun der herzoglichen Vermögensverwaltung, die unter der Obersten Verwaltung des Herzogs von Cumberland in Gmunden stand. Nachdem die Stadt Hannover im Sommer 1936 den Großen Garten, den Berggarten und die Herrenhäuser Allee erworben hatte, verblieben die Vermögensverwaltung als bedeutendste Wertobjekte lediglich die Schlösser Herrenhausen und die Marienburg, die nach 1945 Sitz der Obersten Verwaltung des Vermögens des welfischen Hauses wurden.

Hannover den 10. Februar 1974
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung 

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.