NLA HA Dep. 103 XXXII

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Finanzministerium, Hofverwaltung

Laufzeit 

1637-1868

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Dep. 103 XXXII: Abteilung Marienburg, Finanzministerium

Geschichte des Finanzministeriums

Das Finanzministerium des Königreichs Hannover hat sich in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts aus dem Departement der allgemeinen Finanzsachen, das nach dem Ende der französischen Bestatzungszeit wiederhergestellt worden war, entwickelt. Im Jahre 1823 wurden diesem Departement die Geschäftsbereiche des aufgelösten Departement der Domänen- und Zollsachen angegliedert, damit gelangte auch die Domänenkammer unter die Aufsicht des Finanzdepartements. Auf den "Geschäftsbereich" der Finanzen gingen 1831 auch die Kompetenzen des Departements der Kommerz- und Manufactursachen über. Im Jahre 1832 wurde das Department der Postsachen aufgelöst, die Aufsicht über die Postgeschäfte wie auch über die Harz- und Bergwerksangelegenheiten, über die Landeslotterie und die "Altfürstlich Braunschweigische" Allodialverwaltung übertrug man dem nunmehr gebildeten Fachministerium der Finanzen und des Handels. Unter dessen Zuständigkeit gelangten 1837 infolge der Auflösung des alten Staats- und Kabinettsministerium die Generalkasse, die Kronkasse und auch die Münze.

1838 konnte das Ministerium seine Kompetenz ausdehnen, es wurde zuständig für die Angelegenheiten des "Intelligenzcomptoir" und die Direktion des Witwenkasse-Instituts. 1849 ging ie Direktion der Lehnsachen vom Justizministerium an das Finanzministerium über. Infolge der Ausscheidung der königlichen Privatdomänen bildete sich unter direkter Aufsicht des Finanzministeriums nach Auflösung der Domänenkammer eine Abteilung für die nicht ausgeschiedenen staatlichen Domänen und Forsten. 1858 erweiterte König Georg V. die Zuständigkeit des Ministeriums und des königlichen Hauses beträchtlich, infolge dieser Maßname verlor das Finanzministerium die Leitung der Kronkasse, die Aufsicht über die

Altfürstlich-Braunschweigische-Allodialverwaltung und die Verwaltung der Lehnsangelegenheiten.

Im Oktober 1866 wurde das Finanzministerium als erste Abteilung in das Departement der preußischen Zivilverwaltung eingegliedert.

Hannover, den 10. Januar 1974
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung 

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.