NLA HA Dep. 103 XXXI

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staats- und Kabinettsministerium, Hofverwaltung

Laufzeit 

1688-1867

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Dep. 103 XXXI: Geschichte des Staats- und Kabinettsministeriums bis 1837

Aus dem Geheimen Ratskollegium des 17. Jahrhunderts entwickelte sich in Hannover im 18. Jahrhundert das Staatsministerium des Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg. In diesem Kollegium von Ministern, von denen jeder verschiedene Departements oder Geschäftsbereiche zu betreuen hatte, wurden die wichtigsten Regierungsgeschäfte vor dem Plenum verhandelt. Der Vorsitz bei diesen Sitzungen blieb dem dienstältesten Minister vorbehalten. Die Gesamtheit der Minister zeichnete die wichtigsten Ausgänge der einzelnen Departements mit. So wurde durch diesen Verwaltungstil die Einheitlichkeit der Geschäftsführung gewährleistet. Eine Sonderstellung unter den Ministern nahm der Minister "bei der allerhöchsten Person", beim Landesherrn in London, ein. Der Minister in London besaß als inimter Ratgeber des Königs eine einflussreiche Stellung, die es z.B. dem Grafen Münster ermöglichte, die Geschäfte des Königreiches gleich einem Premierminister zu führen. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde versucht, das hannoversche Ministerium in zwei Arbeitsausschüsse, in das Kabinetts- und in das Staatsministerium aufzugliedern, aber man kehrte schon nach wenigen Jahren zur alten Geschäftspraxis zurück, allein die Bezeichnung "Staats- und Kabinettsministerium" blieb bis 1837 erhalten. In den Jahren 1831/32 wurden die Ministerialdepartements in Fachministerien neu formiert, allerdings führte man die Abgrenzung der Geschäftsbereiche nicht konsequent durch.

Während in den meisten deutschen Staaten unter dem Eindruck der Überlegenheit der französischen Verwaltung die Umgliederung der Zentralverwaltung in Fachministerien schon am Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgte, hat man in Hannover nur zögernd und langsam die Verwaltungsorganisation des 18. Jahrhunderts aufgegeben.
1837 hob König Ernst August das Staats- und

Kabinettsministerium auf, die Herausbildung von reinen Fachministerien wurde beschleunigt. Gleichwohl vollzog sich in der Folgezeit infolge der Tendenz des Königs, alle wichtigen Staatsgeschäfte an sich zu ziehen, eine weitgehende Entmachtung des nunmehrigen "Gesamtministerium".

Hannover, im Januar 1974
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung 

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.