NLA HA Dep. 103 XXIV

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberhofmarschallamt

Laufzeit 

1547-1925

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Dep. 103 XXIV: Geschichte des Oberhofmarschallamtes

Im 18. Jahrhundert zählte das Oberhofmarschallamt neben der Ratsstube, der Rentkammer, dem Hofgericht und dem Konsistorium zu den bedeutenden Behördenkollegien der zivilen Verwaltung des Kurfürstentums Hannover. Dieses Amt unterstand unmittelbar dem Landesherrn, es war in Teilbereichen eng verflochten mit dem Oberkammerherrnamt, dem Marstall- und dem Jagddepartement, später auch mit dem Garten- und Hofbaudepartement. Seine hauptsächlichsten Funktionen bestanden in der Bedienung und Bewirtung des Hofstaates, in der Durchführung des Zeremoniells und in der Erledigung der mit der Bestallung der Hofdiener verbundenen Dienstgeschäfte. Das Amt übt auch die Aufsicht über das Hofpersonal aus und besaß richterliche Kompetenzen. Die Rechnungs- und Haushaltsführung des Hofstaates, die ihm oblag, erforderte eine aufwendige Verwaltung der hierzu notwendigen Gelder. Die Kompetenzen bei der Abhaltung des Zeremoniells und bei der Besoldung bestimmter Hofbeamter waren gegenüber dem Oberkammerherrenamt fließend.

Infolge der Übersiedlung des Herrschers im Jahr 1714 nach London verlor der Hofstaat in Hannover seinen Mittelpunkt. Allerdings wünschte der neue König in England nicht, dass die Hofverwaltung in seinen deutschen Landen aufgelöst wurde. So konnte sich das Oberhofmarschallamt bemühen, den "verwaisten" Hof in Hannover wieder etwas zu beleben. Sonntäglich fand sich der Adel auf dem Schloss ein, die Geburtstage des Königs und der Königin wurden "in Gala" gefeiert. Gelegentlich lud der abwesende Landesherr seine vornehmsten zivilen und militärischen Beamten zu den sogenannten "Marschallstafeln". Konzerte und Schauspiele begleiteten die Hoffeste. Nach der Auflösung der französischen Schauspieltruppe 1758 wurde von Zeit zu Zeit, manchmal für mehrere Jahre, eine deutsche Schauspieltruppe gemietet. Der Besuch der beiden Georgs,

der Prinzen oder fremder Fürsten brachte mitunter den Glanz und das Leben einer echten Hofhaltung nach Hannover zurück. Aber diese Tage waren selten, dem Fremden erschien gegen Ende des 18. Jahrhunderts der Hof eintönig und verödet. Trotzdem sich die Aufgaben der Hofstaatsverwaltung weitgehend vermindert hatten, konnte man sich nicht entschließen, den Aufwand für den abwesenden Landesherrn den wirklichen Bedürfnissen des Landes anzupassen. Lediglich das Pageninstitut wurde kurz vor 1800 aufgehoben und dafür als Ausbildungsstätte für junge Adlige das Georgianum geschaffen. In den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts wird bei der Hofstaatsverwaltung ein verstärkter Einfluss des Ratskollegiums sichtbar, die Immediatstellung des Amtes drohte infolge der Abwesenheit des Herrschers abzubröckeln. Neben den bedeutenden Offizianten des Oberhofmarschallamtes wie dem Oberhormarschall und den Schlosshauptleuten wie auch den Oberschenken sollen die Ämter des Oberkommissars und des Hofsekretärs nicht unerwähnt bleiben. Der Oberkommissar führte die Aufsicht über das Personal, ihm unterstand auch die Silberkammer. Die Führung der Inventare wie auch der Zeremonienbücher gehörte zu seinen Pflichten. Der Hofsekretär war Referent und Expedient in allen Justizsachen. Die Gerichtskompetenz des Oberhofmarschallamtes erstreckte sich im 18. Jahrhundert auf fast 300 Personen mit ihren Familien. Auch Vormundschaftssachen und Erbangelegenheiten der Hofdienerschaft gehörten in den Geschäftskreis des Marschallamtes. Es verfügte allerdings über keinen ständigen Gerichtshof, sondern alle gerichtlichen Angelegenheiten wurden durch eine für jeden Fall eigens ernannte Kommission entschieden. In den letztenJahren des 18. Jahrhunderts wird die Tendenz deutlich, die nunmehr als lästig empfundenen Zivilklagen an die ordentlichen Gerichte zu verweisen.

Nach den Jahren der französischen Fremdherrschaft

wurde das Oberhofmarschallamt unverändert wieder hergestellt. 1831 konnte es die Hofbauangelegegenheiten in seinen Geschäftskreis ziehen. 1837 trat Carl von Malortie in die Hofstaatsverwaltung ein, die er mit Geschick und Ehrgeiz auszubauen verstand. Als Oberhofmarschall zweier Könige hat Malortie sich fast unablässig, angeregt durch historische Studien wie auch durch Vergleiche mit fremden Höfen, um die Verbesserung der Hofstaatsverwaltung bemüht und sich dabei als ein guter Organisator gezeigt. 1852 teilte Malortie innerhalb des Amtes die Dienstgeschäfte unter zwei Departements auf. Damals entstand neben dem Departement der Königlichen Hofhaltung das neue Departement der königlichen Bauten und Gärten. Unter Malortie gewann die Hofstaatsverwaltung einen ausgesprochen restaurativen Charakter. Gegenüber den sozialen Wirklichkeiten des 19. Jahrhunderts wirkt sein sorgsam ausgearbeitetes Zeremoiell wie ein Schattenspiel aus verklungenen Tagen.

Geschichte der Verwaltung der Hofbau- und Gartensachen

Im 17. Jahrhundert wurden die wichtigen Angelegenheiten des Hofbaues durch die Geheimen Räte beaufsichtigt und mit entschieden. Seit dem ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts unterstand das gesamte Bauwesen der Kammer, die durch einen Kammerrat das "Direktorium der Hofbau- und Gartensachen" versehen ließ. 1797 löste man diese Abteilung von der Kammer und es wurde ein besonderes Departement, das "Oberhofbau- und Gartendepartement", geschaffen, dem auch die Bau- und Gartenouvriers von den Hofkünstlern angehörten. Ein Geheimer Rat beaufsichtigte als Direktor das gesamt Departement, während die Verwaltungen der einzelnen großen Gärten jeweils einem Gartenmeister unterstanden. Am 1.11.1831 wurde das Departement aufgehoben, die Verwaltung der Hofbauangelegenheiten wurde vollständig in das Oberhofmarschallamt integriert, dagegen blieb die Verwaltung der Gärten selbstständig.

Erst nach dem Ausscheiden des Oberhofmarschalls von Steinberg aus dem Amt im Jahr 1846 gelang es Malortie, die Direktion der Gärten vollständig in das Oberhofmarschallamt einzugliedern.

Geschichte der Bestände der Abteilung Marienburg des Dep. 103 nach 1866

Nach dem Jahr 1866 lagerte die Masse der Akten, die später den Hauptteil des Depositums 103 Abteilung Marienburg bilden sollten, auf den Böden und in den Nebengebäuden des sogenannten Alten Palais an der Leinstraße. Nach der Freigabe der Akten durch die preußischen Behörden im Jahr 1892 begann der Sekretär der herzoglichen Vermögensverwaltung Heine unter Anleitung des Rendanten Busch mit den Ordnungsarbeiten. Die meisten Akten lagen damals ziemlich verschmutzt in regellosem Durcheinander. In den folgenden Jahren konnten anhand der alten Behördenfindbücher die meisten Akten geordnet werden, lediglich für die Akten der Kammer betreffend Neuhaus war eine Neuverzeichnung notwendig. Die in Herrenhausen befindlichen Marstallakten transportierte man ebenfalls in das Alte Palais, die Ordnung dieser Archivalien zog sich von 1903 bis 1907 hin. Hatte die Vermögensverwaltung in Hannover schon in früheren Jahren verschiedene wichtige Einzelakten nach Österreich abgegeben, so entstand im Jahr 1914 der Plan, die wertvolleren Akten aus dem Alten Palais nach Gmunden zu bringen. Der Ausbruch des Weltkrieges zerstörte die Pläne. In den Jahren 1927 bis 1935 setzte der Sekretär Wilke die Ordnungsarbeiten fort. Allerdings ging infolge des Transportes der Akten auf die Marienburg im Jahr 1937 die Ordnung der Akten weitgehend verloren, zumal die Lagerung während des Krieges nicht so geordnet, wie es in Friedenszeiten geschieht, durchgeführt werden konnte. Nach dem Krieg versuchte Herr G. M. Willis, die Vorsortierung der Akten auf der Marienburg vorzubereiten. Im Rahmen des Transportes des Depositum 103 in das Staatsarchiv

Wolfenbüttel wurden auch die auf der Marienburg befindlichen Teile des Depositums dorthin geschafft. Unter der Leitung von Professor Schnath paketierten Mitarbeiter des Hauptstaatsarchivs Hannover vom 9. bis zum 12.09.1968 die Akten, wobei Professor Schnath bemüht war, die älteren Akten aus der Masse der übrigen Archivalien zusammenzulesen. Am 15.09.1968 überführte man den Großbestand Marienburg nach Wolfenbüttel. Vom März des Jahres 1969 bis zum Dezember 1970 führte Dr. Leerhoff mit einer studentischen Arbeitsgruppe die Titelaufnahme der Akten durch. In mühsamer Arbeit wurden auf über 18 000 Karteikarten die meist unverändert alten Aktentitel festgehalten, die Karteikarten bekamen eine Nummer, nach diesen fortlaufenden Nummern konnte man nun den Bestand ordnen. Im April 1973 begann der Unterzeichnete mit der systematischen und chronologischen Ordnung der Karteikarten, am Ende des Jahres 1973 konnte diese Arbeit als abgeschlossen gelten. 1973-74 wurden die Titel der Karteikarten in die Findbücher übertragen.

Hannover, den 20.12.1974
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung 

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.