NLA HA Dep. 103 VIII

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kabinetts- und anderen Akten (auswärtige und allgemeine Politik)

Laufzeit 

1769-1934

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Kabinetts- und andere Akten über auswärtige und allgemeine Politik (Gmundener Akten)

Die Benutzung des Bestandes unterliegt der Genehmigung des Depositars. Band 1 ist kann jedoch ohne Zustimmung des Depositars eingesehen werden.

Bestandsgeschichte 

Dep. 103 VIII: Auswärtige und Allgemeine Politik

Während in den meisten deutschen Staaten unter dem Eindruck der Überlegenheit der französischen Verwaltung die Umgliederung der Zentalverwaltung in Fachministerien schon im Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgte, gab man in Hannover nur zögernd die Verwaltungsorganiation des 18. Jahrhunderts auf. Im Staats- und Kabinettsministerium, das 1802 gebildet worden war, blieb den Ministern des Kabinettsministeriums die Behandlung der auswärtigen Politik sowie der Kreis- und Reichssachen vorbehalten. 1814 wurde die Scheidung in Kabinetts- und Staatsministerium aufgegeben, die auswärtigen Angelegenheiten wurden wieder - wie immer in einem Spezialdepartement vorbereitet - dem gesamten Ministerkollegium zur Beratung vorgelegt. Auch mussten die auswärtigen "Affären" ebenso wie die Budgetangelegenheiten und die Gesetzes- und Verordnungssachen nach London berichtet werden. 1831 wurden die Departements der auswärtigen Angelegenheiten, die Grenz- und äußeren Hoheitssachen in einem "Ministerialdepartement" zusammengefasst. In dem Staats- und Adresskalender für das Königreich Hannover auf das Jahr 1833 findet sich erstmalig die Bezeichnung "Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten". Mit dem Ende der Personalunion trat das Amt auch das Erbe des Ministers "bei des Königs Person" in London an. Hatte doch zuvor der Minister der "deutschen Kanzlei" alle wichtigen Entscheidungen in außenpolitischen Fragen an sich gezogen, während den Staats- und Kabinettsministern hauptsächlich der Routineschriftverkehr mit den Gsandten und Konsuln verblieben war. 1837 wurd aber auch das Kabinettsministerium aufgehoben, der alleinige Kabinettsminister besaß einen Wirkungskreis, der die wichtigsten Zuständigkeiten aller Ressorts u.a. Angelegenheiten der auswärtigen Politik, die die Beziehungen zum Deutschen Bund einschlossen, umfasste. Neben die

Fachminister war ein "Superminister" getreten, dass die Angelegenheiten des königlichen Hauses bis auf weiteres von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten wahrzunehmen seien. Die enge Verbindung beider Ministerien wurde am 21. November 1853 aufgehoben. In den letzten Jahrzehnten des Königreiches wurde das Personal des Außenministeriums zwar beträchtlich vermehrt, aber der Mangel an Männern mit "außenpolitischer Begabung" war ebenso notorisch wie systembedingt. Von dem Ministerium ressortierten die hannoverschen Gesandtschaften und Konsuln. 1862 bestanden 14 Gesandtschaften und etwa 240 Konsulate. Zu den Aufgaben des Ministeriums gehörten nicht nur die Abwicklung des Depeschenverkehrs und die Bearbeitung der Gesandtschaftsberichte; dazu zählten auch die Protokollfragen, die Einziehungen von Erkundigungen verschiedenster Art sowie Intercessionen zugunsten der hannoverschen Staatsangehörigen.

Am 24.10.1866 wurde das Ministerium nach der preußischen Besetzung des Landes aufgehoben, das neu geschaffene "Departement der Finanzen" sollte die Geschäfte des Ministeriums "abwickeln".
In den Jahren von 1866 bis 1870 führte der Staatsminister Graf von Platen-Hallermund die hannvoersche Exilregierung unter der Bezeichnung "Ministerium der auswärtigen Angelgenheiten". Von 1870 bis 1878 leitete Dr. Lex die Geschäfte des Administration des hannoverschen Königshauses; er nahm allerdings dabei keine klare Scheidung zwischen Angelegenheiten der "Obersten Verwaltung" und des "Kabinetts" vor. Vom Jahr 1878 an wurden die Akten betreffend auswärtige Angelegenheiten in die Registratur der nunmehrigen "Allgemeinen Verwaltung" eingeordnet. 1910 änderte man den Namen der herzoglichen Verwaltung in die Bezeichnung "Oberste Verwaltung des Herzogs von Cumberland" ab. 1923 erhielt diese Administration den Titel "Oberste Verwaltung des Gesamthauses Braunschweig-Lüneburg".

Selbstverständlich hatten sich die rein "außenpolitischen" Aufgaben dieser Verwaltung seit 1866 erheblich verringert. Doch Willis ordnete diesem Bestand die Abteilung XVIII "Politische Angelegenheiten der Obersten Verwaltung" zu. Daher enthält der zweite Band dieses Findbuches zahlreiche Hinweise auf Akten betreffend Hannover und deutsche Parteipolitik. 1969 wurde der Bestand von Herrn Dr. Leerhoff revidiert und 1976 schrieb Frau Podschies das alte Findbuch ab.

Hannover, den 28.12.1976
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung 

Die Benutzung der Archivalien zu 1.1 erfolgt nach dem NArchG und der Benutzungsordnung des Niedersächsischen Landesarchivs.