NLA HA Nds. 1311 Uelzen

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Arbeitsamt Uelzen

Laufzeit 

1939-1978

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur Geschichte der übergeordneten Landesarbeitsämter bzw. Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1310 sowie das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Arbeitsämter".

Das Arbeitsamt Uelzen wurde 1928 nach der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Uelzen durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.

Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Uelzen zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Uelzen umbenannt. Als solche war sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.

Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Uelzen erstreckte sich weitgehend auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg, den Altkreis Soltau und den Landkreis Uelzen. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Zuständigkeitsbezirks erfolgte über die Hauptagentur Uelzen und Nebenstellen in Dannenberg, Lüchow und Soltau.

Zum 1. Oktober 2012 wurde die Arbeitsagenturen Uelzen mit der Arbeitsagentur Lüneburg zur Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen mit Sitz in Lüneburg zusammengelegt. Der Gebietszuschnitt wurde weitgehend beibehalten, lediglich der Altkreis Soltau wurde organisatorisch der Agentur für Arbeit Celle zugeordnet.

Stand: 15. Juli 2015

Bestandsgeschichte 

Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.

Vgl. zudem den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.

Für das Schriftgut des Arbeitsamts bzw. der Agentur für Arbeit Uelzen bis 1978 ist das NLA Hannover zuständig, für die Zeit ab 1978 das NLA Stade.

Stand: 15. Juli 2015

Enthält 

Sitzungen des Verwaltungsausschusses, Berichte an das Landesarbeitsamt, Statistiken

Findmittel 

EDV-Findbuch 2015

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA ST, Rep. 260 Uelzen
Arbeitsamt Uelzen, ab 1978

NLA HA, Nds. 1310
Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

1,9

Bearbeiter 

Regina Schleuning (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.