NLA HA Nds. 730

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Laufzeit 

1902-2014

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Hinweis: 1991 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Schleswig seine Arbeit aufgenommen. Bis zum diesem Zeitpunkt gab es ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wurde am 1. April 1949 entsprechend der britischen Militärverordnung Nr. 165 als zweite Instanz der nach dem Zweiten Weltkrieg wieder ins Leben gerufenen Verwaltungsgerichtsbarkeit errichtet. Die rechtlichen Voraussetzungen hatten dafür der zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen am 7. und 25. Juli 1949 abgeschlossene Staatsvertrag sowie das zuvor am 28. März 1949 erlassene niedersächsische Gesetz über die Errichtung eines Oberverwaltungsgerichts für das Land Niedersachsen (Nds. GVBl. 1949, S. 68) geschaffen. Nachdem es ursprünglich als gemeinsames Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein unter der Bezeichnung "Oberverwaltungsgericht Lüneburg" tätig war, richtete das Land Schleswig-Holstein im Jahr 1991 ein eigenes Oberverwaltungsgericht ein. Seitdem trägt das Gericht als einziges Oberverwaltungsgericht und damit höchste verwaltungsgerichtliche Instanz in Niedersachsen den Namen "Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht". Es ist Berufungs- und Beschwerdegericht für die von den Verwaltungsgerichten entschiedenen Fälle. Auf diese Weise sorgt es für eine verbindliche Auslegung und einheitliche Anwendung des Verwaltungsrechts in Niedersachsen. Darüber hinaus ist es als erstinstanzliches Gericht für die Kontrolle von Rechtsverordnungen, Bebauungsplänen und anderen Satzungen zuständig. Auch für Vorhaben wie den Bau neuer Autobahnen oder großtechnischer Anlagen ist das Oberverwaltungsgericht das erstinstanzlich zuständige Gericht.

Die erste mündliche Verhandlung vor dem anfangs einzigen Senat fand am 29. September 1949 statt. Im Dezember 1949 trat der zweite Senat hinzu; am 17. Juli 1950 wurden der dritte, am 20. Juni 1951 der vierte, am 1. Januar 1953 der fünfte, ein Jahr später der sechste und am 1. April 1957 der siebte Senat gebildet.

Derzeit verfügt das Oberverwaltungsgericht über insgesamt achtzehn Senate, von denen elf mit allgemeinen Verwaltungsrechtssachen befasst sind und sieben als Fachsenate Aufgaben unter anderem im Bereich des Bundesdisziplinarrechts, des Personalvertretungsrechts und des Flurbereinigungsrechts wahrnehmen. Daneben bilden einige Richter des Oberverwaltungsgerichts den Niedersächsischen Disziplinarhof, ein selbstständiges Gericht, das in zweiter und letzter Instanz über Disziplinarverfahren gegen Beamte zu entscheiden hat.

Erster Präsident des Oberverwaltungsgerichts war von 1949 bis zum 31. Januar 1955 Dr. Curt Hoffmann. Ihm folgten Prof. Dr. Richard Naumann als zweiter (bis Februar 1971) und der frühere Staatssekretär in der Staatskanzlei Werner Groß als dritter Präsident.

Die oberste Dienstaufsicht über die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit gingen durch das Gesetz vom 25. Februar 1970 vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten auf den Minister für Justiz über (vgl. Nds. GVBl., 1970, S. 35).

Bestandsgeschichte 

Das Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Lüneburg hat 1986 erstmals Akten ausgesondert und dem Hauptstaatsarchiv in Hannover zur Übergabe angeboten. Davon sind nur die für die nachstehend verzeichneten 3 Akten der Acc. 117/86 als archivwürdig übernommen worden. Sie betreffen Streitfälle auf dem Gebiet des Verfassungsrechts, die das Oberverwaltungsgericht nach freilich nicht unbestrittener Ansicht zu entscheiden hatte, weil das Niedersächsische Verfassungsgericht noch nicht errichtete worden war. Diese Zuständigkeit in erster und zweiter Instanz erlosch am 1. Juli 1955, als das Niedersächsische Gesetz über den Staatsgerichtshof vom 31. März 1955 (vgl. Nds. GVBl., 1955, S. 141) in Kraft trat.

Stand: 12. Januar 1987

Enthält 

Der Bestand enthält vor allem Personalakten sowie Streitfälle aus dem Beginn der fünfziger Jahre auf dem Gebiet des Verfassungsrechts.

Literatur 

Sarnighausen, Hans-Cord: Biographien namhafter Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg nach 1949, in: Archiv für Familiengeschichtsforschung 9/1 (2005), S. 2-21.

Osterloh, Jasper: Chronik des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg 1975-1984. Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Lüneburg 1986.

25 Jahre Oberverwaltungsgericht Lüneburg. 1949-1974. Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Festschrift hrsg. vom Niedersächsischen Ministerium der Justiz, Hannover 1974.

Findmittel 

EDV-Findbuch (2022)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Für Verfahrensakten des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus den Jahren bis 1991, die Rechtsverhältnisse in den Grenzen des Landes Schleswig-Holstein betreffen, ist das Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig zuständig.
(Stand: 2021)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

8,6

Bearbeiter 

Dr. Christoph Gieschen (1987)

Hildegard Krösche (2021)

Benutzung 

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.