NLA HA Nds. 705

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Bückeburg

Laufzeit 

1948-2020

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof (StGH) mit Sitz in Bückeburg ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen. Er wurde zum 1. Juli 1955 mit dem Gesetz über den Staatsgerichtshof (NStGHG) vom 31. März 1955 errichtet (Nds. GVBl. Sb. I S. 17). Die erste Wahl der Mitglieder und des Präsidenten fand am 16. Januar 1957 statt.

Der StGH ist ein gerichtsförmiges Verfassungsorgan und als solches gegenüber den übrigen Verfassungsorganen (Landtag, Landesregierung) unabhängig und selbstständig (§ 1 Abs. 1 NStGHG). Seine besondere Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der Niedersächsischen Verfassung sicherzustellen und Rechtsschutz zu gewähren. Eine Erweiterung seiner Zuständigkeit erfuhr der StGH durch die neue Niedersächsische Verfassung vom 19. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 107) in Verbindung mit dem Gesetz über den Staatsgerichtshof vom 1. Juli 1996 (Nds. GVBl. S. 342). Sein zunächst eng gefasster Aufgabenbereich, der u.a. Minister- und Abgeordnetenanklagen sowie Vereinbarkeit von Landesrecht bzw. -gesetzen mit der Verfassung beinhaltete, erstreckt sich fortan auch auf Streitigkeiten bei Volksabstimmungen, Prüfung des Untersuchungsauftrages eines Untersuchungsausschusses und Kommunalverfassungsbeschwerden.

Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht sind einzelne Bürger von der Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde am StGH ausgenommen. Zu den derzeit vor dem StGH statthaften Verfahren gehören: Wahlprüfungsbeschwerden, Anklagen des Landtags gegen ein Mitglied des Landtags oder der Landesregierung, Selbstreinigungsverfahren auf Antrag eines Mitglieds der Landesregierung, Anträge eines Gerichts wegen Verfassungsmäßigkeit eines Untersuchungsauftrags, Kompetenzstreitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen bzw. gleichgestellten Beteiligten (Organstreit), Streitigkeiten zu Volksinitiativen, -begehren oder -entscheiden, Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Niedersächsischen Verfassung (abstrakte Normenkontrolle), Vorlagen eines Gerichts zur Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit der Niedersächsischen Verfassung (konkrete Normenkontrolle) sowie Verfassungsbeschwerden einer Kommune.

Der StGH setzt sich aus neun Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen, die vom Landtag auf sieben Jahre gewählt (Art. 55 Abs. 1 und 2 VN, § 3 Abs. 1 NStGHG) und von der Landesregierung ernannt (§ 4 Abs. 1 NStGHG) werden. Hierzu zählen der Präsident (Vorsitz), der Vizepräsident und sieben weitere Mitglieder bzw. deren Vertreter. Sie bekleiden ein nebenberufliches Ehrenamt (§ 5 Abs. 1 und 3 NStGHG) und führen Entscheidungen unabhängig und frei von Vorgaben mit neun, mindestens jedoch sieben Mitgliedern herbei.

Stand: 22. Juni 2015

Bisherige Präsidenten des StGH:

1957-1960: Dr. Bruno Heusinger
1960-1968: Dr. Friedrich-Wilhelm Holland
1968-1974: Horst Uffhausen
1974-1976: Werner Groß
1976-1992: Wolfgang Dörffler
1988-1992: Dr. Eberhard Stalljohann
1992-2007: Prof. Dr. Manfred-Carl Schinkel
2007-2013: Prof. Dr. Jörn Ipsen
2013-2019: Dr. Herwig van Nieuwland
2019-2022: Dr. Thomas Smollich
seit 2023: Wilhelm Mestwerdt

Stand: Januar 2023

Bestandsgeschichte 

Soweit die Entscheidungen des StGH bereits Archivreife erlangt haben, sind sie komplett übernommen worden. Ergänzt wird der kleine Bestand durch eine Auswahl aus den AR-Sachen (Allgemeines) und einige Generalakten, die seit 2016 übernommen wurden.

Stand: Februar 2021

Enthält 

Register, Verfahren, Generalakten, Personalakten

Literatur 

Hüpper, Guido: Der Staatsgerichtshof des Landes Niedersachsen. Diss. Universität Hannover 1999. Baden-Baden 2000. (Dienstbibl.: 2528).

Widenmeier, Hilda u.a., Die dritte Macht im Land: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof. Eine Dokumentation. Stadthagen 2001 (im Internet veröffentlichte Broschüre).

Schinkel, Manfred-Carl: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof – Entstehung und Entwicklung, in: Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVbl.) – Sonderheft, Ausgabe vom 15. Juli 2005, 12. Jg., S. 23-26.

Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. 1957-1997. 3 Bände. Köln 1978-1998.

www.staatsgerichtshof.niedersachsen.de (Stand: 22. Juni 2015)

Findmittel 

EDV-Findbuch (2021)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

9,4

Bearbeiter 

Hildegard Krösche (2006; 2021, 2023)

Regina Schleuning (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.