NLA HA BaCl Nds. 540

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberbergamt/ Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (BaCl)

Laufzeit 

1876-2003

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld wurde 1947 als staatliche Landesbergbehörde eingesetzt. Es trat die Nachfolge des Preußischen Oberbergamts an und war als obere Bergbehörde mit der Bergaufsicht für Niedersachsen sowie – durch Länderverträge geregelt – Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein betraut. Ihm unterstand eine reduzierte Anzahl von Bergämtern: Celle, Hannover und Goslar sowie ab 1951 Hildesheim, Meppen und Wolfenbüttel.

Zu den zentralen Aufgaben des Oberbergamtes gehörten:

1) Vergabe von Bergbauberechtigungen an Bergbauunternehmer und die Kontrolle der Einhaltung der Erlaubnisse und Bewilligungen
2) Überwachung der Bergbaubetriebe zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit; Erlass von Bergverordnungen sowie Überwachung ihrer Einhaltung; Umsetzung von Bundes- und Ländergesetzen (enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf allen Ebenen)
3) Sicherstellung der Rohstoffversorgung aus eigenen Bodenschätzen

Durch das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel von 1964 erweiterte sich die bergrechtliche Aufsichtsbefugnis des Oberbergamts auf den Offshore-Bergbau im deutschen Festlandsockel von Nord- und Ostsee. Damit verbunden war auch die Zuständigkeit für die Durchführung des Meeresbodenbergbaugesetzes.

Die zunächst noch gültige Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Oberbergamtes aus dem 19. und beginnenden 20. Jahrhundert (u.a. das Allgemeine Preußische Berggesetz von 1865) wurde am 10. März 1978 durch das Gesetz zur Änderung und Bereinigung der Bergrechte im Land Niedersachsen abgelöst. Dies brachte eine Vereinheitlichung, die auf Bundesebene erst durch das Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 herbeigeführt wurde.
Ab 1981 fiel der Bergbau des Landes Berlin in die Zuständigkeit des Oberbergamts bzw. des Bergamts Hannover als untere Bergbehörde.
Ende 2001 fand eine Neuordnung der Bergverwaltung statt. Das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld und die Bergämter Celle, Goslar und Meppen wurden zu einem Landesbergamt zusammengefasst, das – unter Beibehaltung der Zuständigkeit für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen – seine Tätigkeit zum 1. Januar 2002 aufnahm.

Mit der Schaffung des Landesbergamts Clausthal-Zellerfeld war auch eine gravierende Veränderung der Organisationsstruktur verbunden: die bisherige Zuordnung im technischen Bereich der Bergverwaltung nach Bergbauzweigen wurde durch eine Zuordnung nach Verwaltungsverfahren und Betriebsüberwachung ersetzt. Den beiden technischen Abteilungen wurde eine Dezernatsgruppe Zentrale Dienste zur Seite gestellt.

Die Existenz des Landesbergamts Clausthal-Zellerfeld als eigenständige Behörde endete mit dem Zusammenschluss mit dem Landesamt für Bodenforschung, aus dem zum 1. Januar 2006 das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hervorging.

Stand: 27. Juli 2015

Bestandsgeschichte 

Ab 1945 bekam das Oberbergamt Clausthal als Nachfolgebehörde des bis dahin Preußischen Oberbergamts in Clausthal die Aufgaben der Bergbehörde für das Land Niedersachsen übertragen. Durch Länderverträge übernahm das Oberbergamt auch die Bergaufsicht in den Bundesländern Berlin-West, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Der Bestand lagert im Bergarchiv des Landesbergamtes Clausthal und befindet sich noch im Aufbau.

Für die Überlieferung der Bergverwaltung wird im Niedersächsischen Landesarchiv ein Bewertungsmodell verwendet.

Enthält 

Landesplanung und Bergbauflächen in den Bergamtsbezirken, Erdölgewinnung, Personalangelegenheiten, Unterlagen zu Unfällen, Clausthaler Bergschulverein und Bergschule, Monatsberichte der Bergämter, Eisenerzbergbau-Statistik u.a.

Literatur 

Wunderlich, Kurt: Die Bergverwaltung in Niedersachsen, in: Neues Archiv für Niedersachsen 8/2 (1955/56), S. 145-155.

Wosnik, E. (u.a.): Das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld und der Bergbau ins seinem Bezirk. Hrsg. v. Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld u.a., Berlin, Basel 1965.

Fürer, Gotthard: Das Amtshaus zu Clausthal. Baugeschichte und Entwicklung des Oberbergamts in Clausthal-Zellerfeld. Clausthal-Zellerfeld 1983.

Festschrift zur Feierstunde 200 Jahre vereinigtes Bergamt Clausthal, 120 Jahre Oberbergamt Clausthal, 434 Jahre Bergamt in Clausthal. Clausthal-Zellerfeld 1988.

Beschluss der Landesregierung über die Errichtung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und Auflösung des Landesbergamtes Clausthal-Zellerfeld sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung, in: Zeitschrift für Bergrecht 174/1 (2006), S. 13-15.

Jahresbericht des Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld (1995-1999)

Der Bergbau im Bezirk des Landesbergamts Clausthal-Zellerfeld (2000/01-)

Findmittel 

EDV-Findbuch in Bearbeitung

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA HA, Hann. 84 (Berghauptmannschaft Clausthal, HSTAH)
NLA HA, Hann. 84a (Berg- und Forstamt Clausthal, BaCl)
NLA HA, Hann. 184 (Preußisches Oberbergamt, BaCl)
NLA HA, Nds. 505 (Nds. Landesamt für Bodenforschung)
NLA HA, Nds. 506 (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - LBEG -)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

1053 Nrn.

Bearbeiter 

Regina Schleuning (2015)

Benutzung 

Bei der Recherche sollte die enge Verbindung zwischen dem Oberbergamt bzw. Landesbergamt und den ihm nachgeordnete Bergämtern berücksichtigt werden. Auf beiden Verwaltungsebenen sind Überlieferungen zur Bergverwaltung entstanden. Eine Besonderheit liegt darin, dass Altschriftgut der einzelnen Bergämter bislang teilweise an das Oberbergamt abgegeben wurde, hier also neben dem auf dieser Ebene entstandenen zentralen Schriftgut eine umfangreiche Überlieferung der nachgeordneten Dienststellen aufbewahrt wird.

Der Bestand lagert in der Außenstelle Clausthal (Bergarchiv) des Niedersächsischen Landesarchivs. Das Archivgut kann nur dort (An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Standort LBEG) unter Berücksichtigung der entsprechendenen Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.