NLA HA Nds. 419

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Nds. Hochschulbaugesellschaft

Laufzeit 

1967-1988

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Gemeinschaftseinrichtung des Landes Niedersachsen und der Norddeutschen Landesbank zum Ausbau der Universität Göttingen und der TH Hannover und Braunschweig 1967-1988

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Niedersächsische Hochschulbaugesellschaft (HBG) ist eine Gründung des Landes unter Beteiligung der Norddeutschen Landesbank (Nord/LB) aus dem Jahre 1967. 1966 hatte sich das Land Niedersachsen nicht mehr in der Lage gesehen, die Finanzierung des vorgesehenen Ausbauprogramms seiner drei Hochschulen in Göttingen, Braunschweig und Hannover mit Mitteln des Landeshaushalts sicherzustellen. Ende 1966 erklärten sich die Neue Heimat (NH) und die Neue Heimat Kommunal-Gesellschaft zum Bau öffentlicher und sozialer Einrichtungen mbH, Harburg (NHK), bereit, die notwendigen Finanzierungsmittel zu beschaffen, sofern ihnen die erste Ausbaustufe übertragen würde. Dem stimmte der Landtag mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Ausbau der Universität Göttingen und der Technischen Hochschulen Braunschweig und Hannover vom 20. März 1967 (Hochschulbaugesetz) zu, das die HBG mit dem Ausbau der drei Hochschulen beauftragte.

Vorausgegangen war am 13. Mai 1963 die Gründung einer Aufbaugesellschaft Landesuniversität Göttingen mbH durch Land und Niedersächsische Landesbank - Girozentrale - Hannover, die Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat und Gesellschafterversammlung besaß. Im Aufsichtsrat (11-13 Mitglieder) saßen seitens der Landesregierung Vertreter aus MF, MK und MI. Dem Beirat gehörten u.a. fünf Landtagsabgeordnete an. Die Aufbaugesellschaft wurde 1967 in die HBG überführt. Es hatten sich Schwierigkeiten in der Abgrenzung der Zuständigkeiten der beiden Neubauämter für die Universität Göttingen (beide im Oktober 1962 gegründet) und der Gesellschaft ergeben, obwohl dem kaufmännischen Geschäftsführer der Gesellschaft die Leiter der Neubauämter beigeben worden waren.

Organe der am 9. März 1967 durch die beiden an der Aufbaugesellschaft Beteiligten sowie der neu hinzutretenden Braunschweigischen Staatsbank gegründeten Hochschulbaugesellschaft waren Geschäftsführer (2 Juristen, davon einer der Sonderbevollmächtigte, s.u.), Aufsichtsrat (4-7 Mitglieder) und Gesellschafterversammlung. Dem Aufsichtsrat der HBG gehörten die Minister Kubel (MF) und Langeheine (MK) an. Als Sitz der HBG wurde Hannover festgelegt. Der Zweck dieser Gründung lag im Ausbau der Universität Göttingen und der TH Hannover und Braunschweig zu Gunsten des Landes Niedersachsen.

Neben dieser gemeinnützigen GmbH bestellte das Landesministerium zunächst am 16. November 1965 einen Sonderbeauftragten für den Ausbau der Universität Göttingen (ab 1. Januar 1966 erfüllte die Dienststelle "Der Sonderbeauftragte des Nds. Kultusministeriums für den Ausbau der Universität Göttingen" die Aufgabe der Bauprogrammerstellung, Vorbereitung und wirtschaftliche Überprüfung von Detailplanungen) und errichtete dann am 21. Juni 1966 die erweitere Sonderbehörde "Der Sonderbevollmächtigte der Nieders. Landesregierung für den Ausbau der Universität Göttingen und der Technischen Hochschulen Braunschweig und Hannover" (SB). Ihr wurde die bisher vom Regierungspräsidenten in Hildesheim, dem Verwaltungspräsidenten in Braunschweig und dem Regierungspräsidenten in Hannover ausgeübte Dienst- und Fachaufsicht über die mit dem Hochschulbau befassten Neubauämter übertragen.

Schließlich wurden die Neubauämter I und II für die Universität Göttingen, ein für diese Bauaufgaben zuständiges Dezernat der Bezirksregierung Hildesheim, das Neubauamt für die TH Braunschweig (im November 1962 gegründet) und ein Teil des Staatshochbauamtes III in Hannover (Juni 1958 für den Ausbau von TH und TiHo gegründet), soweit es sich mit dem Ausbau der TH Hannover befasste, dem SB direkt eingegliedert (Organisation und Aufgaben geregelt durch gemeinsamen Runderlass von MK, MF, MI und MS v. 17. Oktober 1967, MBl. S. 995). Durch Runderlass des MK vom 17. November 1967 wurden ferner die Aufgaben der Sonderbehörde von denen der Hochschulen abgegrenzt.

Der SB unterstand der Dienstaufsicht des Kultusministers. Seine Hauptaufgabe lag in der Erstellung der Raumprogramme der Einzelausbaumaßnahmen für die genannten Hochschulen. Im Namen des Landes schloss er mit der HBG einen Vertrag, in dem das Land die HBG mit dem Ausbau der Universität Göttingen und der TH's in Braunschweig und Hannover im Umfang eines vorgegebenen Ausbauprogramms und Finanzierungsrahmens beauftragte (Entwurf v. 9. November 1966). Die HBG erstellte in diesem Sinne die Programme für Einzelbauabschnitte und deren Finanzierung und führte die Bauvorhaben aus. Letztere Aufgabe übertrug die HBG der Neuen Heimat (NH) und der NHK (s.o.).

Das Kabinett beschloss am 21. April 1971 (mit Übergang in die zweite Ausbaustufe der Hochschulen), die Funktion des SB auf den eines Bevollmächtigten des MK für die Planung des Ausbaues der niedersächsischen Hochschulen auszuweiten (Personal: 9 Dezernenten, 8 Sachbearbeiter, 8 Sonstige). In die Zuständigkeit der HBG fielen der Aufbau der neuen Universitäten Oldenburg und Osnabrück sowie der weitere Ausbau der Universitäten Göttingen, Braunschweig und Hannover. Der Ausbau der übrigen Hochschulen oblag dagegen der staatlichen Hochbauverwaltung.

Wesentliche Aufgabe war einerseits die Feststellung der Raumbedarfspläne, andererseits - als Gesprächspartner der HBG und der staatlichen Bauverwaltung - die Überwachung von deren Einhaltung bei der Bauausführung. Somit besaß der SB keine baufachlichen Funktionen mehr (z.B. Fortführung von Baumaßnahmen, Bauunterhaltung, kleiner Neu-, Um- und Erweiterungsbauten), so dass die bisher mit ihm vereinten Hochschulbaudienststellen der Ortsebene in die örtlichen Staatshochbauämter rück- bzw. eingegliedert wurden (vgl. ferner Ausführungserlass zum Organisationserlass über die Behörde "SB..." v. 1. November 1967).

Mit außer Kraft Treten des 3. Gesetzes über den Aufbau und Ausbau der niedersächsischen Hochschulen von 1972 mit Ablauf des Jahres 1986 endete der Auftrag der HBG. Die mittelinstanzlichen Aufgaben des staatlichen Hochschulbaus wurden mit Beginn des Jahres 1987 auf die Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion Hannover übertragen. Bei ihr wurden die bislang von der HBG und die bisher zentral vom Dezernat 308 der Bezirksregierung Hannover wahrgenommenen Aufgaben im Hochschulbau zusammengefasst. Die HBG ist im Jahre 1988 aufgelöst worden.

Stand: Juni 2006 (redaktionell bearbeitet und ergänzt Juni 2015)

Bestandsgeschichte 

Die Bauakten der verschiedenen Vorhaben sind standortbezogen den hierfür zuständigen Staatshochbauämtern überstellt worden. Die Akten der finanziellen Abwicklung, der allgemeinen Verwaltung und der Geschäftsführung wurden von der Niedersächsischen Gesellschaft für öffentliche Finanzierungen (NFG) als Nachfolgerin der HBG mit dem Ziel der baldigen Liquidation übernommen. Diese Akten (ca. 70 lfd. m) sind im August 1993 bewertet und die archivwürdigen Akten (2,5 lfd. m) als Acc. 88/93 zum Bestand Nds. 419 gelegt worden. Ein weiteres Fach Akten aus der Provenienz NFG wurde als Acc. 161/95 zum Bestand gelegt.

Stand: Juni 2006

Enthält 

Geschäftsführerbesprechungen, Tätigkeitsberichte der Geschäftsführung, Handakten des Minsterialrats Storck, Besprechungen mit Neue Heimat, Jahresberichte und Abschlussberichte der Wirtschaftsprüfer u.a.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Nds. 200 (Finanzministerium) als über die HBG aufischtsführende Behörde
Nds. 401 (Ministerium für Wissenschaft und Kunst) Acc. 2003/135 Nr. 188 und 213.
Nds. 500 (Wirtschaftsministerium) Acc. 2000/124 Nr. 6: Sonderbehörde "Der Sonderbevollmächtigte der Nieders. Landesregierung für den Ausbau der Universität Göttingen und der Technischen Hochschulen Braunschweig und Hannover" (SB)

Nds. 2203 (Nds. Gesellschaft für öffentliche Finanzierungen mbH): Nachfolgeeinrichtung

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

3,3

Bearbeiter 

Dr. Sven Mahmens (2006)

Dr. Christian Helbich (2015)

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Hannover, Stadt [Wohnplatz]

Zeit von 

1

Zeit bis 

1

Objekt_ID 

2369

Ebenen_ID 

1

Geo_ID 

1-2369

Link 

Hannover, Stadt [Wohnplatz]

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Stadt Hannover

Zeit von 

1974

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

23

Ebenen_ID 

120

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Stadtkreis Hannover

Zeit von 

1928

Zeit bis 

1974

Objekt_ID 

3232027

Ebenen_ID 

20

Geo_ID 

20-3232027

Link 

Stadtkreis Hannover