NLA AU Rep. 6

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Preußische Kriegs- und Domänenkammer (1744-1808)

Laufzeit 

1700-1813

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Die Kriegs- und Domänenkammer in Aurich (endgültige Einrichtung 1746) war die wichtigste (zentrale) Verwaltungsbehörde in Ostfriesland während der preußischen Zeit. Sie war für alle Polizei-, Kommerzien-, Domänen- und dahingehörige Landessachen zuständig.

Bestandsgeschichte 

VORWORT

Preußen im 18. Jahrhundert: das war ein Staat mit einem unumschränkt herrschenden König und einer im Vergleich zu anderen Ländern vorzüglichen Verwaltung, aber kein einheitliches Gebilde. Das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit der verschiedenen Territorien, aus denen Preußen bestand, formte sich erst in den gemeinsamen Leiden des Siebenjährigen Krieges und vollendete sich im 19. Jahrhundert. Als Ostfriesland 1744 an Preußen fiel, war es eine Provinz neben vielen anderen; niemand verlangte von den Ostfriesen, sich als Preußen zu fühlen, weder damals noch 1806, als die Holländer in Napoleons Auftrag das Land besetzten.
Die verschiedenen preußischen Provinzen wurden von zwei Behördenkollegien regiert, deren Wettbewerb untereinander, der oft in bittere Kompetenzstreitigkeiten überging, die Verhältnisse in der Zentrale in Berlin widerspiegelte, über welcher der König als entscheidendes Organ thronte, seinerseits durch Kabinettsordres eingreifend. Es waren die Regierungen und die Kriegs- und Domänenkammern, welche dem Ministerium und dem Generaldirektorium in Berlin entsprachen. Die Regierungen waren der Hort der einheimischen Überlieferungen und Gebräuche, die Kriegs- und Domänenkammern verkörperten den von solchen Sentimentalitäten freien aufgeklärten absolutistischen Staat.
So geschah es auch in Ostfriesland. Die Akten der Regierung sind in Rep. 5 überliefert; die Akten der Kriegs- und Domänenkammer in diesem Bestand Rep. 6. Die Kriegs- und Domänenkammer setzte die Überlieferung der fürstlich-ostfriesischen Oberrentkammer fort; sie erhielt 1748 ihre Instruktion und mit dem 1751 eingeführten Ressortreglement von 1749 ihre Aufgaben zugewiesen. Diese bestanden in der Erledigung aller die staatlichen Einkünfte angehenden Aufgaben und in der polizeilichen Aufsicht über das alltägliche Leben. Wegen der besonderen Verfassung Ostfrieslands spielten die den anderen

Kriegs- und Domänenkammern in Preußen obliegenden steuerlichen und militärischen Aufgaben in Aurich keine besondere Rolle.
Die Kammer war eine kollegialische Behörde. Alle Beschlüsse wurden in der Behörde beraten, alle Schreiben wurden gemeinsam unterzeichnet. Die einzelnen Mitglieder hatten bestimmte Tätigkeitsgebiete, deren Angelegenheiten sie im Kollegium vortrugen. Die Präsidenten überwachten die Behörde, für deren Funktionieren sie dem König verantwortlich waren, der mit ihnen durch Kabinettsordres verkehrte. Die Angehörigen der Kriegs- und Domänenkammern sollten grundsätzlich Landfremde sein im bewußten Gegensatz zu denen der Regierungen; in Aurich war das nicht immer der Fall.
Erster Direktor der Kammer war von 1744 bis zu seinem Tod am 28. IV. 1748 Caspar Heinrich Bügel aus Minden; ihm folgte als Präsident der Altmärker Daniel Lentz, der aus Gumbinnen versetzt wurde und Ende 1767 altershalber pensioniert wurde. Sein Nachfolger war der ebenfalls aus Gumbinnen kommende preußische Adlige Ernst Bogislav von Wegnern, der nach einem halben Jahr in verletzender Form von Friedrich II. entlassen wurde. Präsident wurde darauf der 1786 geadelte Peter von Colomb, der von 1746 bis 1765 bereits in Aurich gedient hatte. Nach seinem Tod im März 1797 folgte ihm der knapp dreißigjährige Graf Friedrich Carl Heinrich von Schwerin, Ende 1803 nach Magdeburg versetzt und Ende 1804 von dort zurückgekehrt, der im Mai 1805 seinem Leben ein Ende setzte. Der Freiherr Ludwig Vincke, der spätere erste Oberpräsident Westfalens, war von 1803 bis 1804 Präsident in Aurich. Der letzte Amtsinhaber war seit September 1805 Carl Friedrich Wilhelm von Bernuth.
Lentz und Colomb, die Friedrich den Großen zu den besseren unter seinen Präsidenten zählte, waren die Männer, die dank der Länge ihrer Amtszeit bleibende Spuren ihrer Tätigkeit hinterlassen konnten. Lentz' Aufbauarbeit wurde durch den

Siebenjährigen Krieg entscheidend gehemmt; Colomb konnte ungestört im Frieden wirken. Es ist hier nicht der Ort, eine Geschichte der Kammer, ihrer Erfolge und Misserfolge zu schreiben - sicher ist nur eins, dass die preußische Kriegs- und Domänenkammer in Aurich redlich versucht hat, ihre Pflicht zu erfüllen.
Nach dem Einmarsch der Holländer im Herbst 1806 bestand sie als Ostfriesische Kriegs- und Domänenkammer weiter bis zu ihrer Auflösung am 17. Mai 1808.
Die Akten nun der Kammer, die in dem vorliegenden Findbuch verzeichnet sind, laufen darum im allgemeinen von 1744 bis 1808, ohne dass gelegentliche Überschneidungen nach vor- und rückwärts ausgeschlossen sind. Sie sind bei weitem nicht vollständig erhalten. Große Kassationen in den Jahren 1803 und 1852 haben sie erheblich vermindert. Ein besonderer Verlust ist in dem Verschwinden der Präsidialregistratur zu sehen, der unmittelbaren Korrespondenz der Kammerpräsidenten mit ihrem König. Die Akten der 1782 eingerichteten Kammerjustizdeputation liegen in Rep. 104.
Das bisherige Findbuch zu Rep. 6 war praktisch das Verzeichnis der Altregistratur der hannoverschen Landdrostei aus der Mitte des 19. Jahrhunderts; es enthielt mit Zusätzen Akten aus den Jahren zwischen 1486 und 1907. Die darin vorhanden gewesenen Akten aus der Zeit vor 1744 sind im allgemeinen zu Rep. 4 gebracht worden; die Akten nach 1808, die über die Hälfte des Altbestandes ausmachen, werden unter Rep. 7 fortfolgende verzeichnet werden. Da man vor allem im 19. Jahrhundert bedenkenlos neue Akten in alte Aktenbände einheftete; ließ es sich manchmal nicht vermeiden, solche zu trennen, was um der Sache willen sein mußte.
Bei der Benutzung ist darauf zu achten, dass die Einteilung der Ämter im 18. Jahrhundert nicht ganz derjenigen des 19. Jahrhunderts entspricht: Die größten Abweichungen findet man im Amt Aurich, das unter anderem das ganze Brokmerland zu

sich zählte und im Rheiderland, das zwischen den Ämtern Leer und Emden geteilt kein besonderes Amt darstellte. Die alte Ordnung des Bestandes ist insofern erhalten geblieben, als die hier befolgte Anordnung der Ämter von Aurich im Uhrzeigerprinzip ausgehend mit Berum endend dem 18. Jahrhundert entstammt und sich bewährt hat, weil sie den landschaftlichen Gegebenheiten Ostfrieslands entspricht.
Das Findbuch schrieb die Angestellte Frau Janßen.
Aurich, im Dezember 1982
Walter Deeters


Nachtrag:
Das Findbuch wurde im Rahmen der Programme zur Förderung der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de/lis) digitalisiert.
Aurich, im November 2009
Dr. Michael

Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet