Identifikation (kurz)
Titel
Staatliches Gesundheitsamt Einbeck (nach 1945)
Laufzeit
1938-1980
Bestandsdaten
Beschreibung
Zur allgemeinen Geschichte der Gesundheitsämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gesundheitsämter".
Geschichte des Bestandsbildners
Das Staatliche Gesundheitsamt Einbeck wurde mit dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 531) mit Wirkung vom 1. April 1935 eingerichtet. Seine territoriale Zuständigkeit umfasste den (Land-)Kreis Einbeck, der im Zuge der kommunalen Gebietsreform 1974 aufgelöst und dem Landkreis Northeim zugeordnet wurde. Das Gesundheitsamt Einbeck blieb zunächst mit seinem bisherigen Amtsbezirk bestehen. Nachdem durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert wurden, werden die Aufgaben des ehemals Staatlichen Gesundheitsamtes Einbeck seit 1978 vom Landkreis Northeim wahrgenommen.
Stand: September 2015
Bestandsgeschichte
Die in diesem Findbuch aufgeführten Akten des Staatlichen Gesundheitsamtes Einbeck wurden im Mai 1989 vom Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv übernommen (Acc. 69/89).
Stand: August 2002
Enthält
Gesundheitsfürsorge (Patientenakten), Untersuchungsberichte (Feststelllung der Pflegebedürftigkeit)
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Hann. 138 Einbeck (Gesundheitsamt Einbeck (vor 1945))
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
0,3
Bearbeiter
Dr. Christian Helbich (2015)
Benutzung
Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.