NLA HA Nds. 347 Alfeld

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatliches Gesundheitsamt Alfeld (nach 1945)

Laufzeit 

1894-1993

Bestandsdaten

Beschreibung 

Zur allgemeinen Geschichte der Gesundheitsämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gesundheitsämter".

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Staatliche Gesundheitsamt Alfeld wurde mit dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 531) mit Wirkung vom 1. April 1935 eingerichtet. Seine territoriale Zuständigkeit umfasste den (Land-)Kreis Alfeld, der im Zuge der kommunalen Gebietsreform 1977 aufgelöst und dem Landkreis Hildesheim zugeordnet wurde. Nachdem durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert wurden, werden die Aufgaben des ehemals Staatlichen Gesundheitsamtes Alfeld seit 1978 vom Landkreis Hildesheim wahrgenommen.

Stand: September 2015

Bestandsgeschichte 

Nach Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz liegt die archivische Zuständigkeit für das Schriftgut der staatlichen Gesundheitsämter bei den Staatsarchiven. Auf Anfragen des Hauptstaatsarchivs beim Landkreis Hildesheim wurde zunächst mitgeteilt, dass die Gesundheitsamtsakten aus der "staatlichen Ära" vollständig vernichtet worden seien. Erst in diesem Jahr konnte nachgewiesen werden, dass ein - wenn auch geringer Teil - der Akten erhalten geblieben war und in der Altregistratur des Gesundheitsamts Hildesheim aufbewahrt wurde.

Am 13. Oktober 1999 wurden dann die archivwürdigen Akten des ehemals staatlichen Gesundheitsamtes Alfeld abgeholt (Acc. 103/99). Es handelt sich in diesem Fall insbesondere um nach Orten gegliederte Akten aus der Zeit seit Beginn dieses Jahrhunderts, die im Zusammenhang mit der Gesundheitsaufsicht der Amtsärzte entstanden sind.

Für die genannten Akten wurde gem. § 5 Abs. 2 und 3 NArchG eine Sperrfrist von 50 Jahren vorgesehen, da in ihnen Privatgeheimnisse im Sinne von § 203 StGB enthalten sind.

Stand: 18. November 1999

Der Bestand ist EDV-technisch überarbeitet worden.

Stand: August 2002

Enthält 

Ortsbesichtigungen durch Amtsärzte

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

3,0

Bearbeiter 

Dr. Dieter Poestges (1999)

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.