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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Ostfriesische Landschaft (bis 1808)

Laufzeit 

1454-1914

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Die Ostfriesischen Landstände (Ritterschaft, Städtestand, Bauernstand) stellten zwischen 1611 und 1744 praktisch eine Nebenregierung im Lande dar. Im 19. Jahrhundert beschritt die Ostfriesische Landschaft den Weg zu einem Kulturparlament, das sich bis heute als der Vertreter der besonderen kulturellen Anliegen Ostfrieslands versteht.

Bestandsgeschichte 

OSTFRIESISCHE LANDSCHAFT (bis 1808)

Inhalt:

I. Der Bestandsbildner.
II. Der Bestand.
III. Die Verzeichnung.
IV. Die Akten der "Königlichen Kommission zur Revision der Kriegskostenrechnung".
V. Literatur (Auswahl).


I. Der Bestandsbildner

Die Ostfriesische Landschaft, seit 5 Jahrzehnten als regionales Kulturparlament organisiert, kann als Institution immerhin auf eine rund 500jährige Geschichte zurückschauen, in der sie mit einer vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung im übrigen Deutschland bemerkenswerten Kontinuität ihre Rolle als Vertreterin der Interessen Ostfrieslands gespielt hat. Insofern dokumentiert ihre historische Überlieferung, wie sie im Landschaftsarchiv bewahrt geblieben ist, in herausragender Weise die Geschichte dieser Region. Dabei gilt es jedoch stets zu beachten, dass das historische Ostfriesland nicht dem Ostfriesland nach heutigem Verständnis entspricht, da im kleinen Harlingerland erst nach 1815 eine ständische Verfassung eingerichtet wurde und die Landschaft dort somit bis dahin keinen Einfluß besaß.

Die Anfänge der landständischen Verfassung in Ostfriesland verlieren sich weitgehend im Dunkeln. Schemenhaft fassbar werden sie seit der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, nachdem sich das Häuptlingsgeschlecht der Cirksena - ursprünglich allenfalls primus inter pares - dank der Belehnung mit der räumlich noch eher unbestimmten Reichsgrafschaft Ostfriesland durch Kaiser Friedrich III. im Jahre 1464 zum Landesherrn aufschwingen konnte und gleichzeitig verfassungsrechtlich der "formale Übergang von der bäuerlichen Selbstbestimmung zur Fürstenherrschaft" (Deeters) vollzogen wurde. Ob der von dem Chronisten Beninga überlieferte und von der Landschaft später immer wieder angeführte Wahlakt durch "Prälaten, Hovetlingen, sampt de treflyckste Egenerveden" stattgefunden hat, ist eher zweifelhaft. 1512 werden aber im

Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Primogeniturordnung Graf Edzards I. neben den Räten und Amtleuten erstmals auch die Stände erwähnt. Die früheste Nennung einer landtagsähnlichen Versammlung findet sich zwar erst für das Jahr 1516, doch scheint sie als Einrichtung bereits vorher bestanden zu haben. Ein festes Landtagsrecht bildete sich allerdings erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts aus, wie auch erst zu jenem Zeitpunkt die Bezeichnung "Landtag" erscheint.

Politische und finanzielle Krisen der Landesherrschaft, dynastieinterne Probleme, die konfessionelle Spaltung Ostfrieslands und die Auswirkungen des niederländischen Freiheitskampfes führten im Verlauf des 16. Jahrhunderts auch zu einer organisatorischen Herausbildung der Landstände, die an der Wende zum 17. Jahrhundert - Stichworte
Emder Revolution (1595) und Osterhusischer Akkord (1611) - mehr oder weniger abgeschlossen war. In der Geschichte der deutschen Landstände vermutlich einmalig war die gleichberechtigte Rolle, die in Ostfriesland innerhalb der üblichen drei Kurien neben der Ritterschaft und den Städten der Hausmanns- oder Bauernstand spielte, in dem die freien Grundbesitzer (Eigenerfden) vertreten waren.

Während es in anderen Regionen Deutschlands im Verlauf des 16. Jahrhunderts zum Aufbau einer landesherrlichen Steuerverwaltung kam, führte die Entwicklung in Ostfriesland in jenem sensiblen Bereich staatlicher Verwaltung zu einer umfassenden landständischen Steuerhoheit. Die von den Generalstaaten vermittelten und garantierten Landesverträge seit 1595 besiegelten im Range von Landesverfassungen die Rechte der Landschaft, die diese - anders als im übrigen Deutschland, wo den Landesherren im Zeichen des Absolutismus die allmähliche Entmachtung der Landstände gelang - bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts bewahren konnte. Der erste überlieferte Landtagsschluss, der Regelungen für die

interne Verwaltung der Landschaft sowie das Steuer- und Schatzungswesens betraf, stammt aus dem Jahre 1606. Die Entstehung des bis 1749 in Emden amtierenden Administratorenkollegiums, das aus sechs Mitgliedern - je zwei aus jedem Stand - zusammengesetzt war, geht auf die Emder Konkordate von 1599 zurück. Es hatte die Steuern zu verwalten (Feststellung der Schatzungsregister, Aufsicht über den Landrentmeister und über die Steuerpächter und -exekutoren, Rechnungslegung am Oll' Mai usw.), die Landeskasse zu führen und Prozeßsachen in Steuer- und Pachtsachen zu entscheiden. Wie schon in den Emder Konkordaten vorgesehen, wurde 1606 auch ein aus 17 Personen bestehender ständiger Landtagsausschuss für eilige oder der Geheimhaltung bedürftige Angelegenheiten eingerichtet, den die Administratoren zur Beratung heranziehen konnten. Beide Kollegien zusammen vertraten die Stände, wenn deren Einberufung zu Landtagen nicht möglich war. Einzelheiten zur landständischen Verwaltung sind vor allem der "Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands" von Joseph König zu entnehmen.

Die Akten zur Landschaftsverwaltung und zum Finanz- und Schuldenwesen sowie die umfangreichen Serien der
Schatzungsregister und Protokolle der Landrechnungsversammlungen und Landtage zeugen noch heute von der
über zwei Jahrhunderte währenden Funktion der Landschaft als Quasi-Nebenregierung, gleichzeitig aber auch von der starken Verschuldung des Landes aufgrund einer - erst in der preußischen Zeit behobenen - unzureichenden Steuererhebungspraxis. Bei allem Reichtum der Überlieferung ist daher bei der Benutzung grundsätzlich zu berücksichtigen, dass selbst Inhalte von scheinbar außerhalb der Finanzverwaltung liegenden Sachakten bedingt durch die Steuerverwaltungshoheit der Landschaft in hohem Maße von den jeweiligen finanziellen Aspekten geprägt sind.

Eine reichsrechtliche Anerkennung ihrer besonderen

"hoheitlichen Position" (van Lengen) wurde der Landschaft 1678 durch Kaiser Leopold I. zuteil, indem er ihr - ein ansonsten in der deutschen Reichsgeschichte unerhörter Akt und daher auch von der Fürstin Christine Charlotte vehement bekämpft - sogar ein eigenes Wappen verlieh. Der am urfriesischen Versammlungsort, dem Upstalsboom, stehende Geharnischte sollte den "freien Friesen" verkörpern.

Die Landesherrschaft der Grafen (bzw. Fürsten seit 1654) von Ostfriesland war somit stets eingeschränkter als in
allen anderen Regionen Deutschlands. Die zahlreichen Versuche der Grafen bzw. Fürsten, absolutistische Ansprüche auf eine ungeteilte Landesherrschaft durchzusetzen, sind stets gescheitert. Sie haben jedoch ebenso wie das starre Festhalten der Landschaft am Wortlaut der einmal niedergeschriebenen Akkorde über mehr als anderthalb Jahrhunderte tiefgreifende Konflikte innerhalb Ostfrieslands bis hin zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zur Folge gehabt und oft genug zur Lähmung jeglichen aussenpolitischen Spielraums - Stichwort "Satellitenstatus" in Bezug auf die Generalstaaten - geführt. Ihren Niederschlag haben diese Vorgänge in den zahlreichen landschaftlichen Akten zu den Landesstreitigkeiten gefunden, angefangen bei den Vergleichen und Landesverträgen bis hin zu den beiderseits mit grossem Aufwand vor den kaiserlichen Gerichten geführten Prozessen. Hinzu kam eine zeitweise selbständige Aussenpolitik der Stände, in deren Rahmen sie sogar eine eigene diplomatische Korrespondenz führten. Mit ein Ausfluss der inneren Zerrissenheit Ostfrieslands bis 1744 war ausserdem die Einquartierung fremder Salvegarde-Truppen in Friedenszeiten und die Besetzung durch fremde Truppen in Kriegszeiten. Letzteres wiederholte sich auch noch während der preußischen Zeit, als Ostfriesland nur noch eine abgelegene, aber reiche Randprovinz eines großen Königreiches war. Die finanzielle

Abwicklung der in den verschiedenen Besetzungsphasen angefallenen Kosten ist im Landschaftsarchiv umfangreich dokumentiert.

Über 200 Jahre lang war der Name der Landschaft auch eng mit der von ihr seit 1754 geführten und erst seit wenigen Jahren verselbständigten "Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse" verbunden, deren Brandkataster und Akten eine wichtige Dokumentation zur Orts-, Siedlungs-, Bau- und Feuerschutzgeschichte in Ostfriesland darstellen. Sie befinden sich heute im Besitz der Brandkasse.

Die in der Geschichtsforschung des 19. Jahrhunderts als "Negativerscheinungen höchster Potenz" (Kappelhoff) oft genug karikierten Landstände werden dank der modernen Ständegeschichtsforschung seit dem Zweiten Weltkrieg, die sich um eine projektionslosere Kenntnis der "inneren Baugesetze des Ancien Régime" (Kappelhoff) bemüht und u.a. auf die Gefahr falscher Analogien - z.B. hinsichtlich des parlamentarischen oder demokratischen Charakters der Landstände - aufmerksam gemacht hat, mehr und mehr auch in ihrem positiven Beitrag zum Gang der allgemeinen deutschen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte gewürdigt. Ein so umfangreiches ständisches Archiv wie das der Ostfriesischen Landschaft stellt daher mehr denn je ein weites Feld für zukünftige Forschungen dar.


II. Der Bestand

Die Übernahme des Landschaftsarchivs als Depositum ins Staatsarchiv ist eng mit dem Namen des von 1897 bis 1921 amtierenden Leiters des Staatsarchivs, Geheimrat Dr. Franz Wachter (1853-1923), verbunden, der bereits unmittelbar nach seinem Dienstantritt die notwendigen Schritte unternahm. Es war seine erste und sicherlich wichtigste Initiative zur Sicherung eines grösseren Bestandes nichtstaatlicher Provenienz, der nicht nur einen wesentlichen Abschnitt der Geschichte Ostfrieslands abdeckt, sondern auch und vor allem das staatliche
Schriftgut auf willkommene Art ergänzt.

Im Mai

1899 vermerkte Wachter: "Wiederholt ist von mir in den Jahren 1897 und 1898 der Versuch gemacht worden, bei den massgebenden Herren der Ostfriesischen Landschaft (Syndikus Schwiening mehrfach, u.a.) privatim auf die Vortheile hinzuweisen, die aus einer depositarischen Übergabe des Archivs der Landschaft namentlich auch für die Forschung erwachsen würden. Auch dem Herrn Regierungspräsidenten habe ich die Angelegenheit gelegentlich gesprächsweise vorgetragen und ihn um seine Mitwirkung ersucht, die auch zugesagt wurde. Am 7. Mai 1899 erschien dann nachmittags der Herr Graf von Inn- und Knyphausen [in seiner Funktion als Landschaftspräsident] und besprach ausführlich meinen Vorschlag, dem er vollkommen beipflichtete." Es dauerte danach nur wenige Wochen, bis Landschaftssyndikus Schwiening den gerade erst vor wenigen Jahren neu errichteten Archivzweckbau in der Gartenstrasse - der heutigen von-Jhering-Strasse - besichtigte und mit Wachter über Einzelheiten eines Depositalvertrages verhandelte. Einen Monat später konnte Wachter Graf Knyphausen auf Schloss Lütetsburg einen Vertragsentwurf vorlegen, den dieser "nach mündlicher Begründung in allen Punkten" billigte. An die gewünschte baldige Überführung des Archivs knüpfte der Landschaftspräsident die Hoffnung, dass "mit der Neurepertorisierung desselben alsdann sofort" begonnen würde. Wachter betonte zwar, dass es angesichts der zu erwartenden Übernahme grösserer Mengen an Regierungsakten eigentlich angezeigt war, die geplante Deponierung noch etwas hinauszuschieben, doch musste nun auch die Gelegenheit beim Schopfe gepackt werden: "Ein so günstiger Zeitpunkt wie der gegenwärtige, in dem der beabsichtigte Neubau des Landschaftsgebäudes von selbst die Frage nach einer sachgemässen Aufstellung und Ordnung nahelegt, [dürfte] nicht leicht wieder eintreten." Das Landschaftskollegium hielt es "mit Rücksicht auf die Wichtigkeit

der Sache" noch für nötig, auch die Stände zu befragen. Dem Landschaftssyndikus lag ausserdem an einer Erklärung des Staatsarchivs über die durch die Übernahme eventuell entstehenden Kosten. Wachter konnte diese Sorge ausräumen, indem er mitteilte, dass ausser den im Vertrag genannten Beträgen "für den Transport und ev. für die Repertorisierung" weiter keine Kosten anfallen würden. Nach der Genehmigung des Vertrages durch die Landrechnungsversammlung Anfang Mai 1900 konnte dann seine Unterzeichnung am 22. Mai 1900 erfolgen.

Im Laufe des Juni 1900 wurde das Landschaftsarchiv übergeben. Nach dem Depositalvertrag bestand es aus "Urkunden, etwa 50 Stück", "Acten, etwa 6000 Volumina und Bände bis zum Jahre 1866" sowie aus "Handschriften, ca. 124 Nummern, und ca. 139 Bände". Von dem alten landschaftlichen Repertorium wurde für das Staatsarchiv eine Abschrift gefertigt.

Dieses ältere Archiv der Ostfriesischen Landschaft mit den Akten der ostfriesischen Landstände aus der Zeit vom 16. Jahrhundert und bis zu ihrer Auflösung 1808 zählt heute unzweifelhaft zu den wichtigsten Beständen des Auricher Staatsarchivs. Nach dem fürstlichen Archiv (Rep. 4, ca. 217 laufende Meter), der Hannoverschen Landdrostei Aurich (Rep. 15, ca. 198 lfm.) und der Regierung Aurich (Rep. 16 und 17, in der Erschließung) ist es dem Umfang nach mit rund 155 lfm. und über 6000 Nummern auch der viertgrösste Bestand des Hauses überhaupt. Inhaltlich stellt es eine wesentliche Ergänzung des fürstlichen Archivs für die Zeit bis zum Aussterben der Cirksena (1744) und der im 19. Jahrhundert stark dezimierten Akten der preußischen Kriegs- und Domänenkammer (Rep. 6) dar.

Bei aller bemerkenswerten Überlieferungsdichte ist aber auch das Landschaftsarchiv von Kassationen und/oder unfreiwilligen Verlusten nicht verschont geblieben. Ins Auge fallen hier z.B. die fehlenden Diarien des Administratorenkollegiums

aus dem 17. Jahrhundert, die Korrespondenz mit den Vertretern der Landschaft in Berlin oder Statistiken des Jahres 1801

Einer im Archiv überlieferten Notiz (Dep. 1, Nr. 3363) ist jedenfalls zu entnehmen, daß in den Jahren 1821 und 1822 2444 bzw. 250 Pfund an alten "landschaftlichen Papieren" als Makulatur verkauft worden sind.

Schon seit dem 18. Jahrhundert bildete das Landschaftsarchiv eine wesentliche Quellengrundlage für Werke zur
ostfriesischen Geschichte, wie z. B. für die auch heute noch unverzichtbare "Ostfriesische Geschichte" des Landschaftssekretärs Tileman Dothias Wiarda. Der hochrangigen Bedeutung des Landschaftsarchivs für die ostfriesische Landesgeschichte ist allerdings von der modernen Forschung - bis auf die einschlägigen Arbeiten von Bernd Kappelhoff - eher wenig Rechnung getragen worden. Dies mag neben der Universitätsferne Ostfrieslands zu einem guten Teil auch daran liegen, dass es in der Vergangenheit nur unzureichend - jedenfalls nicht nach modernen Kriterien - erschlossen war, da als einziges Findmittel bislang nur ein eher summarisches Findbuch aus den Jahren 1936/37 vorlag (s.u.).

Eine wichtige Ergänzung zum Bestand Dep. 1 stellt die ebenfalls im Staatarchiv deponierte "Handschriftensammlung" der Ostfriesischen Landschaft (Dep. 1 Msc) dar. Sie enthält neben einer Reihe von Handschriften im eigentlichen Sinne viele Bände gebundener Sammelakten ("Acta ostfrisica" usw.) und darf daher für die Erforschung der ostfriesischen Geschichte in der Frühen Neuzeit keineswegs vernachlässigt werden.

Der Nachlaß des Emder Stadtsyndikus Lambertus Oldenhove (1719-1779), den der Historiker A. Pannenborg der Landschaft schenkte und der sich bislang im Anhang von Dep. 1 befand, wurde 1999 von W. Henninger ausgegliedert und erstmals verzeichnet (Dep. 1 Old). Er enthält ebenfalls eine Reihe von Aktenstücken - meist in Abschriften - zur Geschichte der

Landschaft.

Der ehemals erste Stand der Landschaft - die Ostfriesische Ritterschaft - ist heute als Verein organisiert. Sie hat ihr Archiv ebenfalls seit langem im Staatsarchiv deponiert (Dep. 28), wie dies auch durch die in der Landschaft während der vergangenen Jahrhunderte an führender Stelle vertretenen Familien der Freiherrn bzw. Grafen zu Inn- und Knyphausen (Dep. 4) und der von Frese (Dep. 41) geschehen ist. In diesen Beständen liegen ebenfalls Akten, die die Landschaftsverwaltung betreffen und hier und da Lücken in der Überlieferung aufzufüllen in der Lage sein könnten.

Innerhalb des gräflich-fürstlichen Archivs betrifft vornehmlich der Teilbestand Rep. 4 C die Beziehungen zu den Landständen, innerhalb des Bestandes Kriegs- und Domänenkammer (Rep. 6) der Findbuchabschnitt B 7 (Nr. 416-522). Einschlägig ist selbstverständlich auch die Überlieferung im Emder Stadtarchiv.

Einen eigenen Teilbestand innerhalb des Landschaftsdepositums bildet das jüngere Landschaftsarchiv aus der Zeit nach 1815 (Dep. 1 N, ca. 52 lfm.), dessen Neuverzeichnung ebenfalls geplant ist.


III. Die Verzeichnung von Dep. 1 seit 1900 und seine Neuverzeichnung seit 1985

Mit dem vorliegenden Findbuch ist der Abschluss lange währender Bemühungen der staatlichen Auricher Archivare um das ältere Archiv der Ostfriesischen Landschaft erzielt. Im November 1906 erkundigte sich Landschaftssyndikus Schwiening ein erstes Mal über den Stand der Erschließungsarbeiten. Geheimrat Wachter musste bekennen, dass er "aus Mangel an ausreichenden Arbeitskräften" noch kein neues Findbuch hatte anfertigen können. Ausserdem werde die Neuverzeichnung des Depositums - nach seiner bereits richtigen Einschätzung - "die Tätigkeit eines Archivbeamten mehrere Jahre voll in Anspruch" nehmen. Wachters Nachfolger, Dr. Albert Eggers, Archivrat in Aurich von 1921 bis 1932, unternahm zwar erste Verzeichnungs- und

Ordnungsarbeiten, doch musste auch er auf Schwienings Anfrage im November 1925 mitteilen, dass die Neuordnung noch nicht beendet war.

Die von Eggers begonnene Arbeit wurde schliesslich unter grossem Zeitdruck durch den 1931 bis 1936 in Aurich tätigen Archivrat Dr. Heinrich Kochendörffer fortgesetzt und zu einem vorläufigen Abschluss gebracht. Nach dessen Tod im Oktober 1936 stellte der neue Archivleiter Dr. Werner Heise anhand der Titelaufnahme Kochendörffers im November 1937 ein erstes archivisches Findbuch für Dep. 1 fertig, das das bis dahin benutzte Originalrepertorium der Landschaft ersetzte. Heise steuerte ausserdem noch einen Sach- und Ortsindex bei.

Nachdem dieses Findbuch rund ein halbes Jahrhundert die Grundlage für die Benutzung von Dep. 1 gebildet hat, übernahmen im Rahmen der Neuverzeichnung der zentralen Bestände des Staatsarchivs die Archivräte Dr. H. Reyer und Dr. W. Henninger neben ihren zahlreichen anderen Aufgaben und Erschliessungsarbeiten in den Jahren 1985-1991 bzw. 1995-1999 die völlige Neuverzeichnung von Dep. 1 nach modernen archivarischen Grundsätzen und in EDV-Form.

Ein erstes vorläufiges Findbuch, in dem die umfangreichen Serienakten und Registerserien der Aktengruppen "Steuern und Abgaben" und "Landtag und Landrechnungsversammlung" - beides die typischsten Merkmale landschaftlicher Verwaltung - dokumentiert sind, konnte 1992 von Dr. Reyer vorgelegt werden. Damit stand schon zu diesem Zeitpunkt ein verbessertes Findmittel für den insbesondere von der Heimat- und Familienforschung häufig genutzten Teilbestand der Schatzungs- und Konsumtionsgeldregister zur Verfügung, deren Benutzbarkeit bis dahin durch fehlende örtliche und inhaltliche Angaben erheblich eingeschränkt war.

Bei der Neuverzeichnung erwies es sich aus inhaltlichen und archivfachlichen Gründen als ratsam, Akten gelegentlich in zwei oder mehr Stücke zu teilen. Dies

bot sich vor allem bei solchen Akten an, die bereits in der Registratur der Landschaft offensichtlich in Unordnung geraten und zu inhaltlich unzusammenhängenden Mischakten (z.B. "Varia") zusammengelegt worden waren. Signaturen geteilter Akten erkennt man an den Schrägstrich-Nummern. Die Transparenz und Benutzbarkeit des Bestandes hat hierdurch erheblich gewonnen. Über den Altsignaturenindex lassen sich die ursprünglichen Faszikel auf dem Papier ohne weiteres wieder zusammenfügen.

Um das bisherige Springnummernsystem zu vermeiden, ist beabsichtigt, die Signaturen am Ende der Ordnungsarbeiten völlig neu zu vergeben, so dass die vorliegenden Signaturen als Altsignaturen zu verstehen sind. Sie lassen sich später mit den neu zu vergebenden Signaturen in einer Konkordanz miteinander verknüpfen und so nachweisen.

Ein stets eigenes Unterfangen stellt es dar, für ein - in diesem Fall sich sogar über drei Jahrhunderte erstreckendes - Archiv einen nachträglichen Registraturplan, mit anderen Worten eine geeignete Gliederung oder Klassifikation zu entwerfen. Bei der Neubearbeitung von Dep. 1 erwies es sich zunächst als nützlich, statt der bisherigen 80, in sich nicht weiter unterteilten Großgruppen 27 Hauptgruppen mit bis maximal 3 Untergruppen einzurichten. Weiterhin angewendet wird eine alphabetisches Sachgruppenordnung. Da sich für manche Akten aus inhaltlichen Gründen durchaus eine Zuweisung zu mehr als einem Gliederungspunkt anbot, wurden in die Gliederung Verweise auf ggf. ebenfalls relevante Aktengruppen eingefügt. Auf eine Doppelklassifikation dieser Akten wurde verzichtet. Einen
besonders wertvollen neuen Zugang stellt der ausführliche EDV-Index dar. Um ihn aber nicht zu überladen, wurde darauf verzichtet, Einzelbände langer Serien u.ä. zu indizieren. Hier bietet sich der Rechercheweg über die Gliederung zwingend an.

Die von Dr. Henninger ergänzten "Alten

Registratursignaturen", die Auskunft über ehemalige Registraturzusammenhänge zu geben in der Lage sind, konnten bislang nur für einen Teil der Akten ermittelt werden. Für einen - eher geringen - Teil - der Akten lassen sich heute allerdings keine Registraturangaben mehr ausfindig machen.

Die Übertragung der ursprünglich von Dr. Reyer in WORD vorgenommene Verzeichnung (vor allem "Steuer und Abgaben" und "Auswärtige Angelegenheiten") in das archivische Verzeichnungsprogramm izn-AIDA wurde von unserer Mitarbeiterin Frau Karin Wilts durchgeführt.

Zum Sprachgebrauch: Zur Bezeichnung der Landstände des Fürstentums Ostfriesland wurde in den Aktentiteln einheitlich die Bezeichnung "Landschaft" verwandt.


IV. Die Akten der "Königlichen Kommission zur Revision der Kriegskostenrechnung"

Nach dem Ende der ersten Besetzung Ostfrieslands durch französische Truppen während des Siebenjährigen Krieges (1757/58) erhielt eine "Königliche Kommission zur Revision der Kriegskostenrechnung", die aus Kammerpräsident Lentz, Regierungspräsident von Derschau und Kammerrat von Tielckau bestand, den Auftrag, die Kriegskostenrechnungen der Landschaft zu überprüfen. Bei der Neuverzeichnung der Militaria-Akten im Landschaftsarchiv ergab sich nun, dass eine Reihe von Akten dieser staatlichen Kommission nach Abschluss der Rechnungsrevision in den Besitz der Landschaft übergegangen sind, der übrige Teil aber in staatlichem Besitz blieb und im Staatsarchiv den Bestand Rep. 5 g bildet. Auf der Grundlage einer allerdings noch vor Abschluss des Verfahrens erstellten Übersicht (Rep. 5 g, Nr. 34) über im Frühjahr 1761 wieder aus Berlin nach Aurich zurückgesandte Akten lassen sich die in beiden Beständen überlieferten Akten auf dem Papier zu einem neuen Gesamtbestand zusammenführen. Nur 11 Akten bzw. Faszikel dieser Übersicht von 1761 waren bisher noch nicht ausfindig zu machen. Dafür lassen

sich durchaus eine Reihe anderer Akten aufgrund akteninterner Kriterien dieser Kommission zuweisen.

Um in der Übersicht von 1761 nachgewiesene Akten der "Kommission zur Revision der Kriegskostenrechnung" handelt es sich bei den im folgenden aufgeführten Signaturen. Signaturen in Klammern betreffen dabei Akten, die in dieser Übersicht zwar fehlen, aber der Kommission zuzuordnen sind:
Rep. 5 g, Nr. 1 - Rep. 5 g, Nr. 29; [Rep. 5 g, Nr. 30]; Rep. 5 g, Nr. 31; [Rep. 5 g, Nr. 32 - Rep. 5 g, Nr. 34]; Dep. 1, alte Nr. 2580 - Dep. 1, alte Nr. 2588; [Dep. 1, alte Nr. 2589]; Dep. 1, alte Nr. 2590; [Dep. 1, alte Nr. 2593]; Dep. 1, alte Nr. 2594 - Dep. 1, alte Nr. 2597; Dep. 1, alte Nr. 2629 - Dep. 1, alte Nr. 2632; Dep. 1, alte Nr. 2862.
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gehören auch die Akten Dep. 1, alte Nr. 2516, und Dep. alte Nr 2868, ("ad vol. 27") zu dieser Kommissionsregistratur. Abschriften von Revisionsprotokollen der Kommission enthalten außerdem die Landschaftsakten Dep. 1, alte Nr. 2551 und 2552.


V. Literatur (Auswahl)

Vorbemerkung: Zahlreiche zeitgenössische Werke zu den Auseinandersetzungen zwischen dem Landesherrn und den Ständen oder unter den Ständen selber (z.B. mit der Stadt Emden) aus dem 16.-18. Jahrhundert befinden sich in der Dienstbibliothek des Staatsarchivs und in der Landschaftsbibliothek.

a) Quellensammlungen, Aufsätze und Bücher

Alberts, Ihno / Wiemann, Harm, Geschichte der Ostfriesischen Landschaft 1932-1980. Darstellung und Dokumentation (Quellen zur Geschichte Ostfrieslands, 14), Aurich 1981

Berghaus, Warner Mimke, Die Verfassungsgeschichte der Ostfriesischen Landschaft, Diss. Jur., maschr., Göttingen 1955

Brenneysen, Enno Rudolph, Ost-Friesische Historie und Landes-Verfassung, 2 Bde., Aurich 1720

Brügman, Hilko, Der Silberschatz der Ostfriesischen Landschaft, in: Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und

vaterländische Altertümer zu Emden (= Emder Jahrbuch) 25, 1937, S. 159-162

Deeters, Walter, Das Wappen der ostfriesischen Stände, in: Emder Jahrbuch 58, 1978, S. 68-79

Deeters, Walter, Der Kampf um die landständische Verfassung Ostfrieslands 1815-1846, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 61, 1991, S. 87-106

Eimers, Enno, Das Ständewesen in Ostfriesland, in: Peter Baumgart (Hrsg.), Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preussen. Ergebnisse einer internationalen Fachtagung (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, 55), Berlin / New York 1983, S. 409-423

Engelbert, Gerfried, Ständerechte im Verfassungsstaat, dargestellt am Beispiel der Auseinandersetzung um die Rechte der landschaftlichen Repräsentanten Ostfrieslands mit dem Königreich Hannover (Schriften zur Verfassungsgeschichte, 29), Berlin 1979

Faber, Karl-Georg, Zur Geschichte und Funktion der Landschaft zwischen Staat und Regionalismus, in: Emder Jahrbuch 60, 1980, S. 5-19

Fragen der Ständeforschung am Beispiel der Ostfriesischen Landschaft. Kolloquium am 6. Mai 1978 (Forschungsinstitut für den friesischen Küstenraum: Beiträge und Ergebnisse der Kolloquien, [Heft 3]), Aurich 1978

Gröttrup, Hendrik, Die Verfassung und Verwaltung des Harlingerlandes 1581-1744 (Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands, 38), Aurich 1962

Heißler, Sabine, Die "ostfriesische Singularität". Die politische und soziale Stellung der ostfriesischen Landstände im beginnenden Absolutismus 1660 bis 1690, Marburg 1995

Hennecke, Enno, Die "Ostfriesische Landschaft" und ihr Einfluß auf die Entwicklung der ostfriesischen Kulturlandschaft, Halbjahresarbeit zur Prüfung für Diplomhandelslehrer, maschr., Hamburg 1963

Hinrichs, Carl, Die ostfriesischen Landstände und der preußische Staat 1744-1756. Ein Beitrag zur Geschichte der inneren Staatsverwaltung Friedrichs des

Großen. 1. Teil: 1744-1748, in: Emder Jahrbuch 22, 1927, S.1-268 (mehr nicht erschienen)

Hintze, O., Behördenorganisation und allgemeine Verwaltung in Preußen beim Regierungsantritt Friedrichs II., in: Acta Borussica. Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert: Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert, Bd. 6/1, Berlin 1901, darin: Fünfter Abschnitt. Die neuen Provinzen vor der Einverleibung (u.a. Ostfriesland, S. 557-614)

Historische, politisch-, geographisch-, statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußische und benachbarte Staaten betreffend, Berlin 1781-1782, darin: Zweite Abteilung, Erstes Stück: Beschreibung, oder allgemeine Nachrichten vom gegenwärtigen Zustande des Fürstenthums Ostfriesland, S. 109 ff., vor allem S. 163 ff.

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Janssen, Albert, Zur Rechtsnatur und zum Aufgabenbereich der ostfriesischen Landschaft. Ein methodischer Versuch, in: Emder Jahrbuch 49, 1969, S. 179-196

Kappelhoff, Bernd, Die soziale Reichweite der ostfriesischen Landstände im frühen 18. Jahrhundert und das Problem der ständischen Repräsentation, in: Fragen der Ständeforschung am Beispiel der Ostfriesischen Landschaft. Kolloquium am 6. Mai 1978 (Forschungsinstitut für den friesischen Küstenraum: Beiträge und Ergebnisse der Kolloquien, [Heft 3]), Aurich 1978, S.15-26

Kappelhoff, Bernd, Die ostfriesischen Landstände im Übergang von Ancien Régime zur konstitutionellen Verfassung des 19. Jahrhunderts. Bemerkungen zu Gerfried Engelbergs Buch "Ständerechte im Verfassungsstaat", in: Emder Jahrbuch 61, 1981, S. 115-174

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Regiment oder Ständeherrschaft? Landesherr und Landstände in Ostfriesland im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, XXIV,4), Hildesheim 1982, darin auch weitere Literaturhinweise

Kappelhoff, Bernd, Die ostfriesischen Landstände und die Stadt Emden. Probleme der landständischen Einbindung einer quasiautonomen Stadtrepublik, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 63, 1991, S. 73-86

Kappelhoff, Bernd, Politische Partizipation und frühmoderner Staat. Ostfriesland vom 16. bis 19. Jahrhundert, in: Hajo van Lengen (Hrsg.), Collectanea Frisica. Beiträge zur Historischen Landeskunde Ostfrieslands. Walter Deeters zum 65. Geburtstag (Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands, 74), Aurich 1995, S. 267-290

Kappelhoff, Bernd, Die "Emder Revolution" und die Ausbildung der landständischen Verfassung in Ostfriesland bis 1611, in: Hajo van Lengen (Hrsg.), Die "Emder Revolution" von 1595. Kolloquium der Ostfriesland-Stiftung am 17. März 1995 zu Emden (Forschungsinstitut für den friesischen Küstenraum. Beiträge und Ergebnisse der Kolloquien), Aurich 1995, S. 95-111

Klein, Peter, Verfassungskonflikt zwischen der ostfriesischen Landschaft und dem Königreich Hannover, Diss. jur., Kiel 1973

Klopp, Onno, Geschichte Ostfrieslands, 3 Bde., Osnabrück 1854-1858

Kochendörffer, Heinrich, Eine Denkschrift Vinckes [eigentlich: J. C. Freese] über die bäuerliche und ständische Verfassung in Ostfriesland, in: Emder Jahrbuch 24, 1936, S. 118-123

König, Joseph, Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, Heft 2), Göttingen 1955, S. 304-354

Kuerschner, Frauke, Zur Geschichte der "Ostfriesischen Landschaft" (Kulturpolitik und Geschichtsforschung), Semesterarbeit PH Göttingen, maschr.,

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Lengen, Hajo van, Die Ostfriesische Landschaft in Aurich, Aurich 1999

Lüning, Johann Christian, Collectio nova, Worinn der Mittelbahren, oder Landsäßigen Ritterschafft in Teutschland ... Sonderbahre Praerogativen und Gerechtsame, auch Privilegia und Freyheiten, enthalten sind ... , 2 Bde., Frankfurt/Leipzig 1730, darin: Bd. 2, Kap. XIV, Sp. 1071-1696: Von der Ostfriesländischen Ritter- und Landschaft

Regulativ, wie es künftig bei den Wahlen Landschaftlicher Administratoren gehalten werden soll, in: Wöchentliche Ostfriesische Anzeigen und Nachrichten, 1788, Nr. 45, 10. November 1788, S. 813-815

Relationen des Ostfriesischen Landschafts-Kollegiums an die Herren Stände, Aurich 10. Mai 1900, S. 12-14 (= Relation 7. Uebergabe des landschaftlichen Archivs in das Königliche Staats-Archiv in Aurich)

Reinicke, Wolf-Rüdiger, Landstände im Verfassungsstaat. Verfassungsgeschichte und gegenwärtige Rechtsstellung der Landschaften und Ritterschaften in Niedersachsen (Göttinger Rechtswissenschaftliche Studien, 91), Göttingen 1975

Schlechtriem, G. / Wiemann, H., 200 Jahre Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse. 1754-1954, (Aurich 1954), darin: S. 190-197 "Liste der landschaftlichen Beamten"

Schmidt, Heinrich, Politische Geschichte Ostfrieslands, Leer 1975

Wiarda, Tileman Dothias, Ostfriesische Geschichte, 10 Bde., Aurich bzw. Leer 1791-1817

Wiemann, Harm, Die Bauern in der Ostfriesischen Landschaft im 16.-18. Jahrhundert, in: Günther Franz (Hrsg.), Bauernschaft und Bauernstand 1500-1970, Limburg 1975, S. 153-164

Wiemann, Harm (Hrsg.), Die Grundlagen der landständischen Verfassung Ostfrieslands. Die Verträge von 1595 bis 1611 (Quellen zur Geschichte Ostfrieslands, 8), Aurich 1974, dazu: Heinz Schilling, Neue Gesichtspunkte zur ostfriesischen Ständegeschichte, in: Emder Jahrbuch 55, 1975, S. 80-89

Wiemann, Harm, Landschaft und

Land. Probleme der ständischen Repräsentation in Ostfriesland vom 16. bis 18. Jahrhundert, in: Fragen der Ständeforschung am Beispiel der Ostfriesischen Landschaft. Kolloquium am 6. Mai 1978 (Forschungsinstitut für den friesischen Küstenraum: Beiträge und Ergebnisse der Kolloquien, [Heft 3]), Aurich 1978, S. 3-14

Wiemann, Harm, Materialien zur Geschichte der Ostfriesischen Landschaft (Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte der Ostfriesischen Landschaft, 58), Aurich 1982

Wiemann, Harm, Die Stände holen Preußen nach Ostfriesland, in: Wie die Preußen nach Ostfriesland kamen. Vorträge am 6. November in Greetsiel (Forschungsinstitut für den friesischen Küstenraum: Beiträge und Ergebnisse der Kolloquien, [Heft 4]), Aurich o. J. [1983], S. 17-24

Wolken, Hermann, Die Finanzen des ostfriesischen Herrscherhauses, Diss. phil., Leipzig 1914


b) kleinere Beiträge

Baumfalk, G., Die ostfriesischen Stände 1806 und 1807, in: Upstalsboom. Beilage der Auricher Zeitung, 20.8.1932

Drees, Heinrich, Der Streit um den Stübergelder-Fonds. Eine ostfriesische Leistung zum Wohle des Landes, in: Der Deichwart. Beilage der Rheiderland-Zeitung, 1960, Nr. 158

Drees, Heinrich, Um Ostfrieslands Archive, Büchereien und Museen. Ein Nachtrag zur Tagung der ständigen Arbeitsgruppe der Ostfriesischen Landschaft, in: Der Deichwart. Beilage der Rheiderland-Zeitung, 1960, Nr. 79

Eggersglüss, Georg, Die Landschaft zeigte leere Kassen. Sie konnte ihren finanziellen Verpflichtungen kaum nachkommen. Firma A. Beer u. Söhne mussten klagen, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte. Beilage der Ostfriesischen Nachrichten, 1972, Nr. 7

Engelkes, G., Eines der ältesten europäischen Parlamente. Die Landtage und das Wahlrecht der Friesen unter dem
Upstalsboom, in: Unser Ostfriesland. Beilage der Ostfriesen-Zeitung, 1959, Nr. 7-10

Eucken-Addenhausen, Georg von, Die "Ostfriesische Landschaft",

in: Ostfreesland. Kalender für Jedermann, 1936, S. 161-164

gge, Fähige und annehmbare Subjekte. Wahlkandidaten für ostfriesische Landtage. Von Preussen akzeptiert, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte. Beilage der Ostfriesischen Nachrichten, 1972, Nr. 6

Hassel, Friedrich Karl, Die ostfriesischen Stände, in: Ostfriesland-Magazin 12/1999-1/2000, S. 204-215

Koch, Hinrich, Zur Geschichte der Ostfriesischen Landschaft, in: Heim und Herd. Beilage des Ostfriesischen Kuriers, 1929, Nr. 106

M., Th., Dreihundert Jahre Wappen der Landschaft. 1678 vom Kaiser Leopold I. den Ostfriesischen Ständen verliehen, in: Friesische Heimat. Beilage des Anzeigers für Harlingerland, 1978, Nr. 4

[NN], Eine Brücke zwischen gestern und morgen. Die Ostfriesische Landschaft hat das älteste Parlament Europas. Hort der Tradition, in: Heim und Herd. Beilage des Ostfriesischen Kuriers, 1976, Nr. 4/5

Ohling, Gerhard, Über das Alter und den Ursprung der "Landschaft", in: Ostfriesland. Zeitschrift für Kultur, Wirtschaft und Verkehr 1958, Heft 2, S. 20-24

Ramm, Heinz, Die "Ostfriesische Landschaft" im Wandel unserer Zeit, in: Harlinger Heimatkalender 1970, S. 46-50

Siuts, Hans, Die Ostfriesische Landschaft und ihre Brandkasse, in: Friesische Heimat. Beilage des Anzeigers für Harlingerland, 1955, Nr. 60

Unruh, Georg-Christoph von, Weg und Wandlung einer Landesvertretung. Die Ostfriesische Landschaft, in: Unser Ostfriesland. Beilage der Ostfriesen-Zeitung, 1957, Nr. 21-22

Unruh, Georg-Christoph von, Ostfrieslands politische Eigenart. "Landschaft" im Wandel der Zeiten, in: Unser Ostfriesland. Beilage der Ostfriesen-Zeitung, 1983, Nr. 23


c) Hilfsmittel

Beckmann, Jürgen, Der Wortschatz des Deich- und Sielwesens an der ostfriesischen Nordseeküste, Diss. phil., Mainz 1969

Freese, Johann Conrad, Geschichte und Erläuterung der vormaligen Königlich Preussischen Domainen- und

Rentei-Gefälle in Ostfries- und Harrlingerland, Aurich 1848

Karl Lüders, Kleines Küstenlexikon. Technik und Natur an der deutschen Nordseeküste, wichtigste Begriffe in Wort und Bild (Veröffentlichungen des Niedersächsischen Istituts für Landeskunde und Landesentwicklung an der Universität Göttingen, Reihe A, Bd. 82), 2. Aufl., Hildesheim 1967



Aurich, Dezember 1999 - Juli 2002

Dr. Herbert Reyer / Dr. Wolfgang Henninger


Nachtrag 1:
Über das Schicksal des Landschaftsarchivs nach deren Auflösung im Mai 1808 findet sich in der "Ostfriesischen Geschichte" von Tileman Dothias Wiarda (Bd. 10, Aurich 1817, S. 460), damals Landsyndikus, folgende interessante Notiz: "Nach Auflösung beider Collegien [Preußische Regierung und Kriegs- und Domänenkammer] gingen sofort die Acten und das Archiv der Landschaft an das Landdrosten-Amt über. Da die Ablieferung schleunig geschehen mußte: so sind alle Acten durcheinander geworfen und leider bis hierzu noch nicht wieder geordnet worden. Inzwischen wurden die wichtigsten Original-Documente vorerst zurückgehalten, und, in Hoffnung besserer Zeiten, besonders aufgehoben." .
Ab 1820 wurde das Archiv, die Bibliothek und die Kartensammlung nach und nach von der hannoverschen Verwaltung zurückgegeben. Teile des Landschaftsarchivs befanden sich auch bei Landschaftsmitgliedern wieder und konnten in den Folgejahren wieder in den Besitz der Landschaft zurückgelangen, so z.B. aus Lütetsburg, wo sie beim ständischen Präsidenten Edzard Mauritz zu Inn- und Knyphausen gelagert gewesen waren.(Vgl. auch Dep. 1 N, Nr. 372 über die Rückgabe 1820/1821)

August 2004 - Mai 2005

Dr. Wolfgang Henninger

Nachtrag 2:
Bei der Landschaftlichen Brandkasse gibt es einige Akten, die provenienzmäßig in den Bestand der Ostrfriesischen Landschaft gehören, die jedoch dort lagern:

1. Die Ostfriesische Feuersozietät für das platte Land (Bd. 1), enthält u.a. Einrichtung der Brandkasse; Feuersozietätsreglement des Herzogtums Kleve, 1767; Feuersozietätsreglement des Fürstentums Ostfriesland und Harlingerland, 1767 (1766-1777)
2. Die Ostfriesische Feuersozietät für das platte Land (Bd. 2), enthält u.a. Gesuche des G. Stalling um Versicherung seiner Papiermühle (1777-1807)
3. Die jährlich einzusendende Tabelle der vorgefallenen und bezahlten Brandschäden (1770-1793)
4. Die Einrichtung einer Brandkasse für die Ziegeleien in Ostfriesland und Harlingerland (1796-1807)
5. Rechungssachen der Ostfriesischen Feuersozietät für Städte und Flecken (1796-1798)
6. Die Lagerbücher der Brandkassenrezeptoren sowie die Unzufriedenheit über den Beitragssatz von 1786 für die Brandkasse (1787)
7. Das Verbot von Strohfeuern in Backhäusern oder an Stellen in Wohnhäusern mit Zugluft (1801)
8. Die Mitgliedschaft von Hausbesitzern im Jeverland in der Ostfriesischen Feuersozietät für das platte Land (1775-1783)
9. Veränderungen und Zuwächse im Brandkataster der Ostfriesischen Feuersozietät für das platte Land für das Rechnungsjahr 1773/1774 (1772-1773)
10. Erstattete Brandschäden im Rechnungsjahr 1773/1774 (1774)
11. Die Erhebung der Beiträge für die Feuersozietät im Rechnungsjahr 1773/1774 (1773-1774)