Identifikation (kurz)
Titel
Nds. Landesrechnungshof
Laufzeit
1913-2010
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Nach dem Zweiten Weltkrieg übertrug die Besatzungsmacht die Aufgaben der Finanzkontrolle in der britischen Zone zunächst einem Zonenrechnungshof am Sitz der ehemaligen Außenabteilung des Reichsrechnungshofes in Hamburg. Eine Zweigstelle dieser Kontrolleinrichtung zog am 2. Juni 1947 nach Hildesheim, aus welcher schließlich der Niedersächsische Landesrechnungshof hervorging.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof wurde auf Grundlage des Gesetzes über die Errichtung eines Rechnungshofs und die Rechnungsprüfung für das Land Niedersachsen vom 25. Juni 1948 (vgl. Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 65) gebildet. Weitere später hinzugekommene Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Behörde sind:
- Gesetz über den Niedersächsischen Landesrechnungshof vom 27. November 1991 (interne Verfassung des Landesrechnungshofs, Festlegung von Hildesheim als Dienstsitz);
- Art. 70 Nds. Verfassung vom 19. Mai 1993 (Stellung im Staatsgefüge und Aufgaben des Landesrechnungshofs);
- §§ 88 bis 104 Nds. Landeshaushaltsordnung vom 30. April 2001 (Prüfungs- und Unterrichtungsrechte und -pflichten des Landesrechnungshofs);
- Nds. Kommunalprüfungsgesetz vom 16. Dezember 2004 (Regelungen zur überörtlichen Kommunalprüfung, bestimmt den Präsidenten des Landesrechnungshofs zur Prüfungsbehörde).
Der Landesrechnungshof mit Dienstsitz in Hildesheim (sowie Außenstellen in Oldenburg und Lüneburg) ist eine der Staatsregierung gegenüber selbständige, nur dem Gesetz unterworfene Oberste Landesbehörde. Sein Präsident und seine Mitglieder sind unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Beamte, die den Schutz richterlicher Unabhängigkeit genießen. Das Entscheidungsgremium ist der Senat, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Senatsmitgliedern (Leiter der Prüfabteilungen) besteht. Seit der Zusammenlegung der Präsidialstelle und der Stabsstelle Generalien am 01.08.2019 ist der Landesrechnungshof in die Präsidialabteilung und sechs für die Ministerien zuständigen Abteilungen gegliedert.
Die für die jeweiligen Ministerien sowie Behördengruppen zuständigen Abteilungen sind:
- Abt. 1: Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Verwaltungsmodernisierung, Informationstechnologie und E-Government, LSKN, Rechenzentren;
- Abt. 2: MI, Öffentliches Dienstrecht, ML, MU;
- Abt. 3: MWK, Landtag, Nds. Staatsgerichtshof, MK;
- Abt. 4: MF, Allgemeine Finanzverwaltung, Hochbau, MW, StK, Medien;
- Abt. 5: MI, MS;
- Abt. 6: Überörtliche Kommunalprüfung.
Der Landesrechnungshof überwacht und prüft als unabhängiger externer Finanzkontrolleur Wirtschaftlichkeit sowie Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes, seiner öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen sowie von Gesellschaften und Unternehmungen, an denen das Land beteiligt ist oder für die es Bürgschaften oder ähnliche Verpflichtungen trägt.
Die Prüfung wird durch ein Prüfungskonzept vorbereitet, welches die zu prüfenden Bereiche, wesentlich zu beantwortende Fragen und ein Prüfungsziel beinhaltet. Die Prüfungsarbeiten beginnen bei der geprüften Stelle nach dem Einführungsgespräch. Die Prüfer nehmen Einsicht in die Unterlagen und fordern von der geprüften Stelle ggf. weitere Informationen an. Die geprüfte Stelle ist dabei zur uneingeschränkten Unterstützung der Arbeit des Landesrechnungshofs verpflichtet. Bereits während der Prüfung werden erhobene Sachverhalte mit der geprüften Stelle abgestimmt sowie in einem Schlussgespräch mit den Prüfungsergebnissen erörtert. Diese werden in einem Vermerk oder einer vom Senat beschlossenen Prüfungsmitteilung festgehalten, welche der geprüften Stelle zur Stellungnahme übermittelt wird. Nach Abarbeitung der Prüfungsergebnisse wird das Verfahren durch Mitteilung an die geprüfte Stelle abgeschlossen. In seinem Jahresbericht stellt der Landesrechnungshof seine Prüfungsergebnisse über die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Haushaltsrechnung dar, legt diese dem Landtag für die Entlastung der Landesregierung vor und veröffentlicht diese später im Rahmen einer Pressekonferenz.
Der Landesrechnungshof übernimmt im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen weitere Prüfungsaufgaben. Er wirkt zunehmend auch als Berater für Verwaltung und Parlament mit dem Ziel des wirtschaftlichen Einsatzes von Steuermitteln. Er kann mit dem Bundesrechnungshof und den übrigen Landesrechnungshöfen bei gemeinsamen Zuständigkeiten der Behörden zusammenarbeiten.
Die bei den einzelnen Landesbehörden eingerichteten Rechnungsprüfungsstellen (Vorprüfungsstellen) unterliegen in der Rechnungsprüfung nur den Weisungen des Landesrechnungshofs. Zum 1. Februar 1998 wurden dem Rechnungshof die fünf Vorprüfungsstellen der damaligen Bezirksregierungen und des Landesverwaltungsamtes als "Staatliche Rechnungsprüfungsämter" nachgeordnet. Diese wurden bereits zum 1. Januar 2004 wieder aufgelöst und als Außenstellen in den Rechnungshof integriert mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Rechnungshof zu verbessern. Im Rahmen der Zentralisierungsmaßnahmen des Landesrechnungshofes an seinem Sitz in Hildesheim sind die Außenstellen zum 31.12.2011 abgeschaft worden.
Nach der Auflösung der Nds. Kommunalprüfungsanstalt zum 31. Dezember 2010 obliegt dem Präsidenten seit dem 1. Januar 2011 die ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe der überörtlichen Kommunalprüfung persönlich.
Stand: Februar 1986 (überarbeitet, erweitert und aktualisiert Juni 2015)
Präsidenten und Präsidentinnen des Nds. Landesrechnungshofes
1948 - 1959 Dr. Hermann Härtig
1959 - 1960 Dr. Erich Moelle
1961 - 1977 Dr. Karl Lüersen
1978 - 1991 Dr. Rolf Klein
1992 - 1999 Heiner Herbst
1999 - 2003 Wolfgang Meyerding
2003 - 2007 Prof. Martha Jansen
2008 - 2016 Richard Höptner
seit 2016 Dr. Sandra von Klaeden
Bestandsgeschichte
Der Entwurf der vorläufigen Gliederung des Archivbestandes entspricht dem Aufbau der Registratur des Landesrechnungshofs, die aus drei Teilen besteht:
Teil I: Querschnittaufgaben
Teil II: übrige Fachaufgaben
Teil III: Prüfungsakten
Aus dem Bereich I kommen zur Übernahme durch das Archiv vor allem die Akten in Frage, die sich auf Aufbau und Organisation der Dienststelle selbst beziehen.
Teil II enthält das Material, das der Landesrechnungshof zu Aufgabenbereich und Tätigkeit sämtlicher Dienststellen seines Zuständigkeitsbereichs anlegt. Ihre Übernahme kommt als Ergänzungsüberlieferung nur in Ausnahmefällen in Betracht und soll regelmäßig nur bei Akten mit einer Laufzeit vor 1950 erfolgen.
Teil III enthält die Prüfungsakten sämtlicher Dienststellen des Zuständigkeitsbereichs (vgl. Dienstregistratur Spez. E-110 GZ 559/83-vB).
Stand: Februar 1986
Die Gliederung wurde entsprechend der Registratur des Landesrechnungshofes um die Punkte IV und V ergänzt:
Teil IV: Senatsakten
Teil V: Gutachten
Stand: Juni 2012
Enthält
Senatsentscheidungen, Prüfungen von Landeseinrichtungen, u.a. Universitäten, Prüfung der Kriegsfolgenhilfe, Haushaltsangelegenheiten, Anträge auf Fremdgeldbestätigungen, Personalakten u.a.
Literatur
Verwaltungshandbuch für Niedersachsen 1949, Braunschweig - Berlin - Hamburg 1949, hier S. 34.
Wilhelm Czwikowski, Der Niedersächische Landesrechnungshof - Werden und Wirken, Hannover 1995 (masch.).
Homepage des Landesrechnungshofes (mit ausführlichen Angaben zur Organisation, zu den Aufgaben und zum Prüfungsverfahren; dort auch seit 2002 die Jahresberichte mit den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Ministerien und die in ihrem Geschäftsbereich liegenden Landesbehörden)
Findmittel
EDV-Findbuch (2021)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
24,7
Bearbeiter
Dr. Manfred von Boetticher (1986)
Dr. Gudrun Fiedler (1995)
Dr. Christian Helbich (2015)
Benutzung
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen
Zeit von
1993
Zeit bis
2000
Objekt_ID
5
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen
Zeit von
1946
Zeit bis
1993
Objekt_ID
1
Ebenen_ID
200
Geo_ID
200-1
Link
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Wangerooge
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
16
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Spiekeroog
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
15
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Norderney
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
11
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Langeoog
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
13
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Juist
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
10
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Borkum
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
8
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Baltrum
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
12
Ebenen_ID
100