NLA HA Nds. 110 L

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesverwaltungsamt: Landesmedienstelle

Laufzeit 

1936-1993

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Entstehungsgeschichte des Niedersächsischen Landesverwaltungsamts siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Landesverwaltungsämter".

Verwaltungsgeschichte der Landesbildstelle bzw Landesmedienstelle (Dezernat A 9 bzw. S 3)

Um den hohen Informationswert von Bild- und Filmmaterialien für den Kulturbereich und hier besonders im Bildungs- und Erziehungsraum zu nutzen, entstanden bereits Anfang der 1920er Jahre dieses Jahrhunderts sogenannte Bildstellen, um Bilddokumente zu sammeln, zu schaffen und einer Nutzung zugänglich zu machen.(1)

Für die Provinz Hannover wurde diese Aufgabe von der Provinziallichtbildstelle als Abteilung 5 des eingetragenen "Landesvereins für Volkswohlfahrt in Hannover" übernommen, die sich in zwei Geschäftsstellen gliederte: zum einen die Allgemeine Abteilung und Lichtbilddienst mit Sitz in Hannover und zum anderen die Abteilung Filmdienst mit Sitz in Göttingen.(2) Zusätzlich gab es in den Regierungsbezirken zu Anfang der 1930er Jahre weitere amtliche bzw. halbamtliche Bildstellen - im Regierungsbezirk Hannover beispielsweise ein halbes Dutzend Kreisbildstellen, die dem jeweiligen Kreiswohlfahrtsamt angegliedert waren sowie das städtische Schulmuseum in Hannover.(3)

Zu einer staatlichen Institutionalisierung des Bildstellenwesens kam es durch den Erlass "Unterrichtsfilm und amtliche Bildstellen" des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 26. Juni 1934,(4) wodurch eine Reichsstelle für den Unterrichtsfilm (RfdU) errichtet und Landesbildstellen konstituiert wurden. Zusätzlich waren amtliche Bildstellen für jeden Stadt- und Landkreis zu schaffen. Dem detaillierten Erlass waren Muster von Arbeitsordnungen und Haushaltsplänen für die Landesbildstellen und für die Kreis- und Stadtbildstellen sowie gemeinsame Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda und der Propagandaleitung der NSDAP (Abteilung Film) über die Zusammenarbeit zwischen den amtlichen Bildstellen und den Gaufilmstellen der Partei (5) beigefügt.

Die Landesbildstelle Hannover-Oldenburg mit Sitz in Hannover wurde Ende 1934 eingerichtet. Sie umfasste das Gebiet der Provinz Hannover wie auch der Länder Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe und diente außerdem als Stadtbildstelle. Somit war ihr ursprünglicher Zuständigkeitsbereich bereits mit dem der heutigen Landesbildstelle kongruent. Zum ersten kommissarischen Leiter wurde der Rektor Strecker aus Hannover ernannt,(6) der am 28. Januar 1935 vom Lehrer Franz Bruns abgelöst wurde.(7) Die Büroräume, die erst in der Rumannstraße lagen, wurden am 1. April 1936 in die Gellertstraße verlegt,(8) wo sie sich in unzulänglichem Zustand auch Ende der 1950er Jahre noch befanden.(9)

Mit der staatlichen Institutionalisierung wurde eine Form gefunden, die Arbeit mit Bild und Film in der Schule organisatorisch, technisch und fachlich zusammenzufassen und finanziell (10) - u. a. durch die Erhebung eines Lernmittelbeitrages (1947 auf Veranlassung der Militärregierung fortgefallen) für jeden Schüler einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule - zu sichern.

Die Landesbildstelle Hannover-Oldenburg, die anfangs der Aufsicht des Oberpräsidenten der Provinz Hannover - Abteilung für das höhere Schulwesen - unterstand, firmierte ab Mitte 1935 unter der Bezeichnung Landesbildstelle Niedersachsen. Im zweiten Halbjahr 1935 wurde die Landesbildstelle dem Oberpräsidenten - Verwaltung des Provinzialverbandes, Abteilung Landesjugendamt - angegliedert. Allerdings war sie keine integrierte Abteilung der Provinzialverwaltung, sondern eine ausgegliederte Stelle eines ihrer Rechtsträger, zu denen neben dem Provinzialverband der Oberpräsident, die Länder Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Stadt Hannover gehörten.(11)

Aufgrund einer Anweisung der Militärregierung im Sommer 1945 übte die Landesbildstelle Niedersachsen ihre Arbeit im Rahmen der Provinzialverwaltung, Dezernat Kulturpflege weiter aus. Ihr Aufgabenbereich wurde mit der Verteilung von Unterrichtsfilmen für den Schulgebrauch in der Provinz Hannover und den Ländern Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe festgesetzt. In Verbindung mit der Wiederaufnahme der Landesbildstellenarbeit unter Provinzialaufsicht wurden die Kreis- und Stadtbildstellen unter der Aufsicht der Landräte und Oberbürgermeister wieder eingerichtet.(12) Mit der Bildung des Landes Niedersachsen 1946 übernahm dieses die ehemalige Dienststelle des Provinzialverbandes als Landesdienststelle mit der gleichen Bezeichnung unter der Aufsicht des Kultusministeriums.(13)

Mit dem Zusammenbruch 1945 war auch die Arbeit der Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (RWU), vormalige Reichsstelle für den Unterrichtsfilm, beendet.(14) Während mit Unterstützung der amerikanischen Besatzungsmacht in München ein neues Institut gegründet wurde, entstand über die Zwischenstation Hannover in Hamburg im Januar 1946 das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU), das im April 1946 wieder mit der Neuproduktion begann. Unter der Bezeichnung des Hamburger Instituts sind beide Stellen seit dem 1. Juli 1950 aufgrund eines Gesellschaftsvertrags der Bundesländer als gemeinnützige GmbH in München vereinigt, mit der Aufgabe, die Verwendung audiovisueller Lehr- und Lernmittel zu fördern.(15) Das von den Ländern finanzierte Programm sowie die Geschäfts- und Haushaltsführung wird von der Gesellschafter-Versammlung und dem Aufsichtsrat, der aus Vertretern der Länderregierungen besteht, genehmigt und überwacht. Im Gegensatz zu der Zeit vor 1945, wo aufgrund des § 1 der o. a. Muster-Arbeitsordnung vom 26. Juni 1934 nach den Richtlinien des RfdU zu arbeiten war, ist das FWU als Nachfolgeorganisation der RfdU/RWU gegenüber den Landesbildstellen der Bundesrepublik nicht weisungsberechtigt. Die Landesbildstellen unterstützen das Institut durch Informationen und in Einzelfällen durch praktische Mitarbeit an Produktionen.(16)

Mit Wirkung vom 1. Mai 1958 wurde die Landesbildstelle Niedersachsen dem durch Beschluss des Niedersächsischen Landesministeriums vom 18./25. März 1958 neu errichteten Niedersächsischen Landesverwaltungsamt eingegliedert.(17) Im Organisationserlass des Ministers des Innern vom 1. Mai 1958 wird die Landesbildstelle als Fachdezernat (A 9) dem Leiter des Landesverwaltungsamtes unmittelbar unterstellt.(18) Die Einrichtung als selbständiges Dezernat S 3 Bildungstechnologie (Landesbildstelle) erfolgte 1974.

Die Fassung des Musters der Arbeitsordnung für die Landesbildstellen (Anlage zum o. a. Erlass vom 26. Juni 1934) wurde durch Neufassungen vom 23. Dezember 1937 (19) sowie vom 27. März 1940 (20) ergänzt bzw. revidiert. Die Aufgaben der Landesbildstelle, die bis 1945 im wesentlichen auf die Schule begrenzt waren,(21) sind seit den fünfziger Jahren durch die immer stärkere Einbeziehung des außerschulischen Bildungsraumes, der technischen Entwicklung auf dem Gebiet des Bild- und Film- sowie insbesondere des Tonwesens und der prägnanten Wirkung der bildhaften Massenmedien auf menschliche Lebensbereiche immer umfassender und komplexer geworden und haben zu einer immer weiterführenden Differenzierung der Bildstellenarbeit geführt. Dieser Entwicklung trug der Erlass des Niedersächsischen Kultusministers vom 2. Januar 1963 Rechnung,(22) durch den der Landesbildstelle eine neue Arbeitsordnung gegeben worden ist, der nach einer Generalklausel zur Aufgabendefinition eine enumerative Konkretisierung der Aufgaben folgt und sich somit formal an die vorherigen Muster-Arbeitsordnungen anlehnt.

Die rechtliche Verankerung des Bildstellenwesens auf Kommunal- und Landesebene in Form einer gesetzlichen Regelung fehlt bislang in Niedersachsen.(23)

Durch Beschluss der Landesregierung vom 13. Juni 1995 (24) wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 das Dezernat S 3 - Landesmedienstelle - des NLVwA aufgelöst und die Aufgaben dem NLI (Niedersächsisches Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung) (Nds. 406) in Hildesheim übertragen.

Stand: Mai 1991, ergänzt Oktober 1996


Anmerkungen:

1) Ein Kurzabriss zur Geschichte des Unterrichtsfilms (Referat von Dr. Monhaupt, Institut für Film und Bild - München, anlässlich der Arbeitstagung der Kreis Bildstellenleiter des Landes Niedersachsen 1950) befindet sich in dem Aktenband Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 229 Bd. 3.
2) Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 229 Bd. 1.
3) Vgl. Anmerkung 2.
4) Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 15/1934, S. 213 ff.
5) Die Bildstellen waren für den Unterrichtsfilm, die Filmstellen für die staatspolitische Propaganda (Propagandafilm), und zwar auch in den Schulen, zu ständig. Zur Arbeit der Gaufilmstelle Südhannover- Braunschweig s. VVP 17 Nr. 1115.
6) Vgl. Anmerkung 2.
7) Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 229 Bd. 2; ein Nachruf auf Franz Bruns vom Landeshauptmann der Provinz Hannover, Dr. Geßner, befindet sich im Aktenband Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 229 Bd. 1.
8) Vgl. Anmerkung 7; in einem Artikel der Niedersächsischen Tageszeitung vom 11. März 1937 (auch in Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 229 Bd. 1) über das Aufgabengebiet der Landesbildstelle wird berichtet, dass die Landesbildstelle anfänglich ihre Tätigkeit in einem Schulraum am Clevertor aufnahm, in den Akten ließen sich darüber allerdings keine Angaben er mitteln.
9) Über die Unterbringung s. Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes (Nds. 110 A Acc. 115/89 Nr. 2).
10) Über die Entwicklung der Geldwirtschaft respektive der Finanzierung der Landesbildstellenarbeit 1934 bis 1954 s. a. Nds. 110 A Acc. 115/89 Nr. 2.

11) Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 231 Bd. 2 (Bericht der Landesbildstelle über das Geschäftsjahr 1937/38) und Nr. 231 Bd. 1 (Niederschrift über die Sitzung des Beirats der Landesbildstelle Niedersachsen am 9. Juni 1936). Der genaue Zeitpunkt der Angliederung an die Provinzialverwaltung konnte genauso wie andere im behördengeschichtlichen Überblick erwähnte Organisationsstrukturen (der Landesbildstelle) lediglich anhand aktenkundlicher Untersuchungen der Briefkopfformelemente in den Aktenbänden Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 229-231 ermittelt werden. Das Modell der Angliederung der Landesbildstelle an den Provinzialverband wurde für sämtliche Landesbild stellen aufgrund der revidierten Arbeitsordnung vom 27. März 1940 (vgl. Anmerkung 20) verbindlich. In den vorherigen Arbeitsordnungen war davon abgesehen worden, eine einheitliche Entscheidung über die Rechts form der Landesbildstellen zu treffen.
12) Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 229 Bd. 3.
13) Nds. 110 A Acc. 115/89 Nr. 2.
14) Die RfdU führte laut Ministerialerlass vom 6. Februar 1940 die Bezeichnung RWU (s. Amtsblatt des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Länder 1940, Heft 6, S. 171), blieb jedoch weiterhin das einzige Film unternehmen des Reiches, das nicht dem Propagandaministerium unterstand (s. a. Hann. 180 II E 1 Nr. 229 Bd. 3).
15) Nds. 110 A Acc. 115/89 Nr. 2, vgl. auch Anmerkung 1. Ebenfalls aus der RWU hervorgegangen ist das Institut für den wissenschaftlichen Film, das von den Ländern 1949 als Gesellschaft mbH mit Sitz in Göttingen gegründet wurde und seit 1956 als eigenständige Organisation neben dem FWU besteht (s. Meyers Enzyklopädisches Lexikon Bd. 12, Mannheim 1974).

16) Eugen Schwarz: Die Bildstellenorganisation in Niedersachsen, in: Neues Archiv für Niedersachsen, Bd. 15, Heft 4, Göttingen 1966.
17) Nds. MBl. Nr. 16/1958, S. 250.
18) Nds. MBl. Nr. 21/1958, S. 362.
19) Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 230 Bd. 1.
20) Hann. 180 Hann. II E 1 Nr. 229 Bd. 1.
21) Wie Eugen Schwarz (vgl. Anmerkung 13) schreibt, "aus politischen Erwägungen".
22) Nds. 110 L Acc. 149/90 Nr. 4; die Entwürfe zur Arbeitsordnung befinden sich in Nds. 400 Acc. 31/86 Nr. 303 und Nds. 110 A Acc. 115/89 Nr. 10.
23) Nachdem ein Bildstellengesetz über das Entwurfsstadium nicht hinausgekommen ist, scheiterte auch die rechtliche Verankerung bei der Novellierung des Schulgesetzes 1980 (vgl. Nds. 400 Acc. 31/86 Nr. 508).
24) Nds. MBl. Nr. 28/1995, S. 886.

Bestandsgeschichte 

In den vorliegenden Bestand ist bislang lediglich eine Abgabe der Landesbildstelle, die das Hauptstaatsarchiv über das Aktenlager Wettbergen des Landesverwaltungsamtes erhalten hat, eingegangen. Diese Abgabe erhielt die Akzessionsnummer 149/90.

Dem geringem Umfang und der sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzten Aktenabgabe eines Sachbereiches - die Akten dürften aus der Sachbearbeiterregistratur des Oberregierungsrats Zabel stammen - entsprechend, ist noch keine Gliederung erstellt worden, vgl. auch Vermerk vom 15. Januar 1991 in der Dienstakte (55812/110 L).

Stand: Mai 1991

Bei einer erneuten Aktenaussonderung im Aktenlager des Landesverwaltungsamtes in der Wiesenstraße wurde für die als archivwürdig befundenen Akten wegen des geringen Umfangs keine neue Akzessionsnummer vergeben, vielmehr wurden aus magazintechnischen Gründen der Acc. 149/90 die entsprechenden Nummern 21 bis 35 zugefügt.

Zudem wurde eine Gliederung erstellt, die sich an den Organisationsübersichten, Geschäftsverteilungsplänen sowie dem Entwurf für die Hauptgruppe 55 (Bildungstechnologie) des Aktenplanes für die niedersächsische Landesverwaltung orientiert (vgl. Nds. 110 L Acc. 149/90 Nr. 35). Die Gliederung ist in Anbetracht des bislang geringen Aktenumfangs und der zu erwartenden Abgabe von Akten zu weiteren Aufgabenbereichen der Landesmedienstelle als vorläufig zu betrachten; ein weiterer Ausbau ist unter Einbeziehung der vorhandenen Grundstruktur jederzeit möglich.

Stand: Januar 1993

Eine neue Abgabe der Landesmedienstelle im Frühjahr 1994, u.a. aus den Bereichen Betreuung der Kreisbildstellen und Einsatz neuer Medien, wurde als Acc. 61/94 in den Bestand aufgenommen und in die vorhandene Gliederung eingearbeitet.

Stand: Oktober 1994

Im Zuge der Auflösung der Landesmedienstelle wurden im Sommer weitere Akten aus dem Aktenlager und der Dienststelle Stiftstraße in den Bestand aufgenommen und als Acc. 78/96 eingearbeitet.

Stand: Oktober 1996

In den vorliegenden Bestand Nds. 110 L sind bisher vier Ablieferungen des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes, Dezernat S 3 (Landesmedienstelle) eingegangen.

Stand: Februar 2005

Enthält 

Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, v.a. Korrespondenz, Medienpädagogik, v.a. Arbeitsgruppentagungen, Rundschreiben, Öffentlichkeitsarbeit, Schulfernsehen

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Weitere Materialien zur Landesbildstelle und zu kommunalen Bildstellen befinden sich in den Beständen Hann. 180 Hann. II E 1, Nds. 110 A und Nds. 400.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

3,4

Bearbeiter 

Höötmann (1991/1993)

Christian M. Meyer (1994/1996)

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1946

Zeit bis 

1993

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

200

Geo_ID 

200-1

Link 

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

16

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

15

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

11

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

12

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

8

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

10

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

13

Ebenen_ID 

100