NLA HA Nds. 3

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Verordnungsoriginale

Laufzeit 

1947-2017

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Für das Land Niedersachsen erlassene Verordnungen

Geschichte des Bestandsbildners 

Vgl. hierzu das Vorwort zu Nds. 50 (Staatskanzlei)

Bestandsgeschichte 

Die Verordnungssammlung Nds. 3 wurde - ursprünglich als Nds. Des A III bezeichnet - eingerichtet, nachdem 1952 vom Niedersächsischen Ministerium des Innern einige Verordnungsurschriften bzw. -entwürfe an das Staatsarchiv abgegeben worden waren. Auch in den folgenden Jahren gelangten nach längerer Pause einige Verordnungen an das Staatsarchiv, jeweils vom Ministerium des Innern und offenbar unter rein zufälligen Gesichtspunkten. So enthielt die Verordnungssammlung zunächst für die Jahre

1950: 1 Verordnung,
1951: 9 Verordnungen,
1955: 3 Verordnungen,
1956: 3 Verordnungen.

Mit dem Jahr 1957 trat insofern eine Änderung ein, als ab dem 1. April 1957 alle niedersächsischen Verordnungen vollzählig an das Staatsarchiv, und zwar durch die Staatskanzlei gelangten.

Stand: 1. April 1968

Mit der Bewertung von Ablieferungen aus der Staatskanzlei im Zwischenarchiv sind 2014 weitere Verordnungsoriginale, die bislang im Bestand gefehlt hatten, hinzugekommen: Acc. 2014/511 Nr. 1-156. Für fehlende Stücke aus den Anfangsjahren des Landes Niedersachsen ist auch der Zugang Nds. 50 Acc. 2014/008 zu überprüfen.

Die Bekanntmachungen über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens von Staatsverträgen sind im Bestand Nds. 1 bei den entsprechenden Abkommen zu finden. Zuständigkeitvereinbarungen bei Gesetzen oder Gerichtsentscheidungen werden im Allgemeinen direkt zu den betreffenden Gesetzen im Bestand Nds. 2 oder zu der jeweiligen Verordnung gelegt und dort im Enthält-Vermerk nachgewiesen. Die Verordnungen sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Stand: 2018

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

5,7

Bearbeiter 

Wolfgang Haase (1968)

Hildegard Krösche (2018)

Benutzung 

Da die Verordnungen im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden, entfällt die sonst vorgesehene Sperrfrist von 30 Jahren; die Benutzung im Original ist normalerweise nicht erforderlich, sondern kann durch Einsichtnahme in das genannte Veröffentlichungsblatt erfolgen.

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1993

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

5

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1946

Zeit bis 

1993

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

200

Geo_ID 

200-1

Link 

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

12

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

8

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

10

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

13

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

11

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

15

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

16

Ebenen_ID 

100