Identifikation (kurz)
Titel
Verordnungsoriginale
Laufzeit
1947-2017
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Für das Land Niedersachsen erlassene Verordnungen
Geschichte des Bestandsbildners
Vgl. hierzu das Vorwort zu Nds. 50 (Staatskanzlei)
Bestandsgeschichte
Die Verordnungssammlung Nds. 3 wurde - ursprünglich als Nds. Des A III bezeichnet - eingerichtet, nachdem 1952 vom Niedersächsischen Ministerium des Innern einige Verordnungsurschriften bzw. -entwürfe an das Staatsarchiv abgegeben worden waren. Auch in den folgenden Jahren gelangten nach längerer Pause einige Verordnungen an das Staatsarchiv, jeweils vom Ministerium des Innern und offenbar unter rein zufälligen Gesichtspunkten. So enthielt die Verordnungssammlung zunächst für die Jahre
1950: 1 Verordnung,
1951: 9 Verordnungen,
1955: 3 Verordnungen,
1956: 3 Verordnungen.
Mit dem Jahr 1957 trat insofern eine Änderung ein, als ab dem 1. April 1957 alle niedersächsischen Verordnungen vollzählig an das Staatsarchiv, und zwar durch die Staatskanzlei gelangten.
Stand: 1. April 1968
Mit der Bewertung von Ablieferungen aus der Staatskanzlei im Zwischenarchiv sind 2014 weitere Verordnungsoriginale, die bislang im Bestand gefehlt hatten, hinzugekommen: Acc. 2014/511 Nr. 1-156. Für fehlende Stücke aus den Anfangsjahren des Landes Niedersachsen ist auch der Zugang Nds. 50 Acc. 2014/008 zu überprüfen.
Die Bekanntmachungen über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens von Staatsverträgen sind im Bestand Nds. 1 bei den entsprechenden Abkommen zu finden. Zuständigkeitvereinbarungen bei Gesetzen oder Gerichtsentscheidungen werden im Allgemeinen direkt zu den betreffenden Gesetzen im Bestand Nds. 2 oder zu der jeweiligen Verordnung gelegt und dort im Enthält-Vermerk nachgewiesen. Die Verordnungen sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Stand: 2018
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
5,7
Bearbeiter
Wolfgang Haase (1968)
Hildegard Krösche (2018)
Benutzung
Da die Verordnungen im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden, entfällt die sonst vorgesehene Sperrfrist von 30 Jahren; die Benutzung im Original ist normalerweise nicht erforderlich, sondern kann durch Einsichtnahme in das genannte Veröffentlichungsblatt erfolgen.
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen
Zeit von
1993
Zeit bis
2000
Objekt_ID
5
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen
Zeit von
1946
Zeit bis
1993
Objekt_ID
1
Ebenen_ID
200
Geo_ID
200-1
Link
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Baltrum
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
12
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Borkum
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
8
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Juist
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
10
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Langeoog
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
13
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Norderney
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
11
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Spiekeroog
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
15
Ebenen_ID
100
Georeferenzierung
Bezeichnung
Niedersachsen Teil Wangerooge
Zeit von
1946
Zeit bis
2000
Objekt_ID
16
Ebenen_ID
100