NLA HA Hann. 86 Lüneburg

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Strafanstalt Lüneburg

Laufzeit 

1814-1959

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Das hannoversche Strafgesetz vom 8. August 1840 forderte zur Vollziehung schwerer Freiheitsstrafen dreierlei Anstalten, nämlich Kettenstrafanstalten, Zuchthäuser und kriminelle Arbeitshäuser. Die bis dahin bestehenden Karrenanstalten in Hameln, Harburg, Lüneburg, Stade und Nienburg sowie die Zuchthäuser in Celle, Emden, Osnabrück und Peine wurden entsprechend dem Gesetz umgewandelt. Zu Kettenstrafanstalten wurden Lüneburg, Harburg und Stade bestimmt, zu Zuchthäusern Celle und Emden, zu Strafarbeitshäusern Hameln, Osnabrück und Peine; Nienburg wurde seit 1822 nicht mehr benutzt.

Die Einweisung in eine der Anstalten richtete sich nach Verbrechen und zuerkanntem Strafmaß. So befanden sich in den Kettenstrafanstalten die schwersten Verbrecher des Königreichs Hannover, die zu einer Strafe von sechs und mehr Jahren verurteilt wurden. In Zuchthäuser kamen diejenigen, die ausdrücklich zur Zuchthausstrafe verurteilt waren oder solche, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in eine Kettenstrafanstalt versetzt werden konnten. Strafarbeitshäuser nahmen Personen auf, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und weniger oder vor dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zu zehn Jahren verurteilt waren. Daneben bestand noch das polizeiliche Werkhaus in Moringen (früher Zuchthaus), in dem ausschließlich Polizeigefangene untergebracht waren.

Die Strafanstalten im Königreich Hannover standen vor Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1850 unter der Oberaufsicht des Innenministeriums, die gemäß Bekanntmachung vom 4. Oktober 1852 auf das Justizministerium überging. Die Aufsicht in der Mittelinstanz wurde erst 1859 den Landdrosteien entzogen und der Kronoberanwaltschaft am Oberappellationsgericht in Celle übertragen. Nach der Eingliederung Hannovers in den preußischen Staat wurden die Strafanstalten am 30. Dezember 1867 erneut dem Innenministerium unterstellt, die unmittelbare Aufsicht hatte das Oberpräsidium wahrzunehmen.

1917 ging die Gefängnisaufsicht erneut und endgültig auf das Justizministerium über, das 1922 die Strafanstaltsverwaltung neu ordnete. Danach wurden bei den Oberlandesgerichten Justizvollzugsämter eingerichtet so auch in Celle, die anstelle der Generalstaatsanwaltschaft für die Gefängnisaufsicht zuständig waren, eine Regelung, die 1933 allgemein wieder rückgängig gemacht wurde.

Das Jahr der Entstehung der Strafanstalt Lüneburg, auch Stockhaus oder Karrenanstalt genannt, konnte nicht festgestellt werden. Erstmalig wird das Bestehen einer Karrenanstalt im Jahre 1786 erwähnt. Die Frage, ob sie auf das alte, im 30jährigen Krieg erbaute Stockhaus zurückgeht, ist ungeklärt, gilt aber als unwahrscheinlich. Sicher ist, dass die Strafanstalt nicht mit dem 1675 gegründeten Werk- und Zuchthaus identisch ist. Der ursprüngliche Bau der Strafanstalt, der bis zu siebzig Gefangene aufnehmen konnte, wurde in den Jahren 1837 bis 1841 durch einen Neubau am Fuß des Kalkberges westlich von Lüneburg ersetzt und am 1. Juli 1841 seiner Bestimmung übergeben. In den folgenden Jahren wurde die Anstalt durch mehrere An- und Umbauten erweitert und konnte um die Jahrhundertwende ca. 300 Sträflinge aufnehmen. Die Insassen der Strafanstalt wurden vorwiegend mit Arbeiten im Kalkbruch und den dazugehörigen Fabrikzweigen, in den Anstaltswerkstätten und mit Hausarbeiten beschäftigt.

Stand: Januar 1977

Bestandsgeschichte 

Der vorliegende Archivbestand enthält ausschließlich Material aus dem 19. Jahrhundert über Rechnungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsangelegenheiten der Strafanstalt. Die Ordnung spiegelt nicht das Behördenschema wieder, sondern wurde an Hand der vorhandenen Akten hergestellt, richtet sich aber weitestgehend nach dem bei der Strafanstalt Celle verwandten Schema. Wann die Akten in Staatsarchiv nach Hannover gelangten, konnte in der durch Kriegseinwirkung 1943 dezimierten Dienstregistratur nicht mehr festgestellt werden.

In den Archivbestand Hann. 86 Lüneburg sind bislang folgende Ablieferungen eingegangen:
Nr. 1-56
Acc. 34/90
Acc. 166/98
Acc. 2007/052

Stand: Januar 2012

Enthält 

Verwaltungsorganisation, allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten, Gefangenenlisten, Gefangenenpersonalakten

Literatur 

A. Ludolph, Das Werk- und Zuchthaus und die Kettenstrafanstalt zu Lüneburg, ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung des Strafvollzuges, Göttingen 1930

A. Harms, Von der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle, in: 250 Jahre Oberlandesgericht Celle 1711 – 1961, Celle 1961, S. 155 ff.

Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche, 25. Auflage, Berlin 1930

M. Schürrer, 1.5 Gefangenenpersonalakten, in: Kirsten Hoffmann / Bernhard Homa / Nicolas Rügge (Hgg.), Personenbezogene Unterlagen zur NS-Zeit und ihren Folgen im Niedersächsischen Landesarchiv. Quellengruppen und Nutzungsmöglichkeiten (Kleine Schriften des Niedersächsischen Landesarchivs 3), Hannover 2023, S. 41–47

Findmittel 

EDV-Findbuch 2012

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Gerichtsgefängnis Lüneburg (Hann. 86a Lüneburg)

Hannoversches Justizministerium (Hann. 26a)

Kronoberanwaltschaft in Celle, Abteilung für Strafanstalten (Hann. 122)

Oberpräsident Hannover (Hann. 122a)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

7,2

Bearbeiter 

Dr. Christoph Gieschen (1977)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Archivalien sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.