NLA HA Hann. 271 Hannover

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesarbeitsgericht Hannover

Laufzeit 

1931-1945

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Berufungsurteile und Beschlüsse sowie die entsprechenden Register
Findmittel: EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang: 0,3 lfdm

Bestandsgeschichte 

Der nachstehend verzeichnete Bestand des Landesarbeitsgerichts Hannover stammt aus einer Ablieferung des Landgerichts Hannover (vgl. Acc. 91/84). Es handelt sich um die bisher einzig erhaltenen Zeugnisse dieses Rechtsprechungsorgans aus der Zeit vor 1946.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit als einheitliche Sondergerichtsbarkeit in Arbeitssachen gründet auf dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 (vgl. RGBl. I, S. 507) und, was deren Organisation im Land Preußen anlangt, auf der Verordnung vom 10. Juni 1927 (vgl. Preußische Gesetzsammlung, 1927, S. 97). Auch wenn es im Arbeitsgerichtsgesetz hieß, daß Arbeitsgerichte regelmäßig für den Bezirk eines Amtsgerichts errichtet werden, umfaßten die 1927 im Oberlandesgerichtsbezirk Celle errichteten 24 Arbeitsgerichte stets mehr als einen Amtsgerichtsbezirk und wurden, obwohl selbständige Gerichte, zumeist vom Amtsrichtern im Nebenamt geführt. Landesarbeitgerichte dagegen wurden bei einzelnen Landgerichten gebildet, und zwar so, daß besondere Kammern dieser Landgerichte die neue Funktion übernahmen. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Kammern wurden aus dem Richterpersonal des Landgerichts entnommen. Als Beisitzer fungierten Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (wie bei den Arbeitsgerichten auch). Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle wurden mit jeweils einer Kammer Landesarbeitsgerichte in Hannover, Harburg (beim Landgericht Stade) und Osnabrück eingerichtet.

Mit der engen Anlehnung an die ordentliche Gerichtsbarkeit unterscheidet sich die Arbeitsgerichtsverfassung der Weimarer Republik und nachfolgend auch des Dritten Reichs - Arbeitsgerichtsgesetz vom 10. April 1935 (vgl. RGBl. I, S. 319) - von denjenigen, die nach 1946 von den Besatzungsmächten wieder ins Leben gerufen wurden - Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946 (vgl. Amtsblatt des Kontrollrats, S. 124) -.

Die spärliche

Überlieferung der Arbeitsgerichte, die aus der Zeit vor 1945 in das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover gelangt ist, ließ es geraten erscheinen, die Berufsurteile und Prozeßregister des Landesarbeitsgerichts Hannover in einem besonderen Archivbestand zu formieren, um sie so in ein besseres Licht zu stellen.

Pattensen, den 5. Februar 1990
gez. Dr. Chr. Gieschen



Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im August 2003
gez. Petra

Diestelmann