NLA HA Hann. 100 Lüneburg

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatshochbauamt Lüneburg vor 1945

Laufzeit 

1738-1949

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Vorgängereinrichtungen sowie ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauämter".

In Lüneburg sind seit 1738 Militärbediente für das militärische Bauwesen sowie seit 1764 Landbaubediente für das Landbauwesen belegt. Nach der Einteilung des Kurfürstentums Hannover in Landbaudistrikte 1779 war der 2. Distrikt zuständig für das Herzogtum Lauenburg, die Herrschaft Dannenberg und die Ämter Bleckede, Garze, Lüne, Oldenstadt und Schnakenburg sowie ab 1790 zusätzlich für die Ämter Bütlingen, Harburg, Moisburg, Wilhelmsburg und Winsen. 1803 wurde der Distrikt zwischen den Landbaubeamten geteilt.

1824 gehörten zum Landbaudistrikt Lüneburg die Ämter Artlenburg, Bleckede, Bodenteich, Bütlingen, Dannenberg, Ebstorf, Harburg, Hitzacker, Lüne, Medingen, Moisburg, Neuhaus, Oldenstadt-Schnakenburg, Scharnebeck, Wilhelmsburg, Winsen und Wustrow, die Zölle zu Bleckede, Hitzacker und Lüneburg sowie die Klöster Lüne und Medingen. Im Zuge der ersten Reform der Bauverwaltung im Königreich Hannover (Aufteilung der bisher 12 auf 16 Landbaudistrikte) 1844 wurde der bisherige Landbaudistrikt Lüneburg auf die Landbaudistrikte Lüneburg und Uelzen aufgeteilt. Zu ersterem gehörten die Städte Harburg und Lüneburg, die Ämter Artlenburg, Bleckede, Garze, Harburg, Lüne, Moisburg, Scharnebeck, Wilhelmsburg und Winsen sowie das Klosteramt Lüneburg.

Infolge der zweiten Reform der Bauverwaltung 1857, als die Bezirke der zuletzt 17 Landbaudistrikte auf 23 Landbaudistrikte neu verteilt wurden, entstanden aus dem bisherigen Landbaudistrikt Lüneburg die Landbaudistrikte Harburg und Lüneburg. Zu letzterem gehörten die Stadt Lüneburg, die Ämter Bleckede und Lüne, das Klosteramt Lüneburg und das Kloster Lüne. 1858 erfolgte die Umbenennung in Landbauinspektion Lüneburg sowie im gleichen Jahr die Aufteilung in die Landbauinspektionen Lüneburg I und II. Erstere betreute die sog. ausgeschiedenen Gegenstände im Fürstentum Lüneburg (ohne die Pachtung Burgwedel-Lohne und das Pachtgut Waldhof) sowie in den Herzogtümern Bremen und Verden. Der Dienstbezirk der Landbauinspektion Lüneburg II umfasste die Stadt Lüneburg, die Ämter Artlenburg, Bleckede und Lüne sowie das Klosteramt Lüneburg. Im Zuge der Neugliederung der Bauverwaltung 1863 wurden die 1844 bzw. 1857 eingerichteten Landbauinspektionen Uelzen, Dannenberg und Harburg aufgelöst und ihre Baudistrikte der Landbauinspektion Lüneburg II zugewiesen. Diese gliederte sich nun in drei Distrikte:

- I: Ämter Harburg, Lüneburg, Tostedt und Winsen, Klosteramt Lüneburg und die ehemaligen Stifte Bardowick und Ramelsloh;
- II: Ämter Bleckede, Dannenberg, Gartow, Lüchow und Neuhaus sowie die Strafanstalt und die Militärgebäude in der Stadt Lüneburg;
- III: Ämter Medingen und Oldenstadt.

Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen (1866) wurden die beiden Lüneburger Landbauinspektionen zur Landbauinspektion Lüneburg zusammengeschlossen. Mit der Angleichung der hannoverschen an die preußische Bauverwaltung wurden die Distrikte der Land-, Wege- und Wasserbauinspektionen zusammengelegt; dabei wurden im Bereich Lüneburg zum 1. April 1871 die Königlichen Kreisbauinspektionen Dannenberg, Harburg I und II, Lüneburg I und II sowie Uelzen eingerichtet, wobei die Inspektionen Harburg II und Lüneburg II als reine Wasserbauinspektionen nur für Wasserbausachen zuständig waren. Der Amtsbereich der für die Wege- und Landbausachen verantwortlichen Kreisbauinspektion Lüneburg I umfasste die Stadt Lüneburg sowie die Ämter Bleckede und Lüneburg. 1873/1876 entfiel der Bereich der Wegebausachen, der auf die Provinzialwegebauverwaltung überging. 1878 wurden die Kreisbauinspektionen Lüneburg I und II zur Kreisbauinspektion Lüneburg zusammengeschlossen, die sowohl Land- wie auch Wasserbausachen in der Stadt Lüneburg und in den Ämtern Bleckede und Lüneburg sowie nur Wasserbausachen im Amt Winsen betreute. Nach der Kreisreform 1885 umfasste der Amtsbezirk den Kreis Lüneburg (Landbausachen) sowie die Städte Lüneburg und Winsen und die ehemaligen Ämter Bleckede, Lüneburg und Winsen (Wasserbausachen).

1891 übernahm die Kreisbauinspektion Harburg I (ab ca. 1895 Hochbauinspektion Harburg) von der Kreisbauinspektion Lüneburg, die als reine Wasserbauinspektion weitergeführt wurde, deren Hochbausachen. 1902 wurde die Kreisbauinspektion Lüneburg I eingerichtet, welche für die Stadt Lüneburg und die Kreise Bleckede, Dannenberg und Lüneburg zuständig war. Die bisherige Wasserbauinspektion Lüneburg (d.h. die ehemalige Kreisbauinspektion Lüneburg) wurde in Kreisbauinspektion Lüneburg II umbenannt und blieb allein für den Wasserbau verantwortlich. Ab 1906 wurde die Kreisbauinspektion Lüneburg I als Hochbauinspektion Lüneburg, die Kreisbauinspektion Lüneburg II als Wasserbauinspektion Lüneburg weitergeführt.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde die Behörde mehrfach umbenannt: 1910 in "Königliches Hochbauamt Lüneburg", 1922 in "Preußisches Hochbauamt Lüneburg" und 1933 in "Preußisches Staatshochbauamt Lüneburg".

1928 umfasste der Amtsbezirk nur noch die Kreise Bleckede und Lüneburg sowie den nordwestlichen Teil des Kreises Dannenberg. Durch das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen (Groß-Hamburg-Gesetz; RGBl. I 1937, S. 91) vom 26. Januar 1937 wurde die Stadt Harburg zum 1. April 1937 in die Stadt Hamburg eingemeindet. Aus dem bisherigen Amtsbezirk des nach Soltau verlegten Staatshochbauamts Harburg gelangte der Landkreis Harburg (seit 1932 um den Kreis Winsen erweitert) an das Staatshochbauamt Lüneburg, wobei übergangsweise zwischen 1937 und 1939 in Harburg-Wilhelmsburg eine Selbständige örtliche Bauleitung beibehalten wurde, welche die begonnenen preußischen Baumaßnahmen im Landkreis Harburg fertigstellen sollte.

Stand: Oktober 2015

Zur weiteren Geschichte des Staatshochbauamts Lüneburg nach 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 240 Lüneburg.

Bestandsgeschichte 

Die Auflösung des Staatshochbauamt Harburg und die Zuteilung des Landkreises Harburg an das Staatshochbauamt Lüneburg im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1937 fand bei der Ordnung der Hochbauämter im Staatsarchiv keinen Niederschlag; die Akten des Hochbauamtes Harburg wurden nicht in den hier beschriebenen Bestand eingeordnet, sondern in einem eigenen zusammengefaßt.

Im Jahre 1957 bot das Staatshochbauamt Lüneburg dem Staatsarchiv mehrere lfd. m Akten zur Übernahme an. Der größere Teil war nicht archivwürdig und wurde kassiert, der andere Teil als Bestand Hann. 100 Lüneburg, Acc. 30/57 vereinnahmt (eine Liste aller angebotenen Akten befindet sich in der Dienstakte Hann. 1/4 Spez. E 1515 Lüneburg, vol. 1; darunter befanden sich auch die Akten, die später zum Bestand Hann. 100 Harburg gelegt wurden; vgl. Vorwort zu diesem Bestand). Der Bestand konnte bisher auch anhand der Liste, welche die endgültig übernommenen Akten verzeichnete, kaum benutzt werden, da die Akten infolge mehrerer Umlagerungen nicht in der ursprünglichen Reihenfolge geblieben waren. Ein altes Registraturschema, nach dem eine Gliederung hätte erfolgen können, war nicht zu erkennen, deshalb wurde eine neue Ordnung hergestellt. Hinzuweisen wäre auf die Klassifikationsgruppe 03.10, welche Material über das Jagdschloß Göhrde enthält.

Eine Besonderheit liegt insofern vor, als daß auch die Akten des Reichsbauamtes Lüneburg im Bestand vorhanden sind. Wegen des geringen Umfanges wurde aus den Akten kein eigener Bestand gebildet. Darunter befinden sich auch drei Bände des Reichsbauamtes Hannover, welche das Finanzamtsgebäude in Fallingbostel betreffen.

Stand: Februar 1980

Enthält 

u.a. Generalia, Pesonalia, Bau- u. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Staats- u. Regierungebäude, Kirchen, Pfarrhäuser, Klöster, Schulen, Domänen, Vorwerke, Mühlen, Finanzämter, Kaserne in Lüneburg, Jagdschloss Göhrde, Wasserbau, Wege- u. Brückenbau

Literatur 

Siehe Gruppenvorwort

Findmittel 

EDV-Findbuch (2002)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Nds. 240 Lüneburg

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

5,9

Bearbeiter 

Anna Boekhoff (1980)

Christina Hillmann-Apmann (2002)

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.