NLA HA Hann. 109b Hannover II

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesbauinspektion/Landesbauamt Hannover II (1876-1945)

Laufzeit 

1803-1970

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Allgemeines, Personalia, Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten, Straßenbau und -unterhaltung, Eisenbahn, Telegrafenleitungen und Nebenanlagen, Kartenangelegenheiten
Findmittel: EDV-Findbuch 2012
Umfang: 2,0 lfdm

Bestandsgeschichte 

1. Verwaltungsgeschichtlicher Überblick

Bereits 1764 wurde als obere Landesbehörde für das Straßenbauwesen die General-Wegbau-Intendance in Hannover gegründet, welche vor allem die technische Planung und Leitung des Chausseebaus innehatte. Gebaut wurden zuerst die Chausseen von Hannover nach Kassel, Hameln, Nienburg, Hildesheim und Celle. Zwischen 1803 und 1814, der napoleonischen Zeit, wurde die Arbeit dieser Behörde unterbrochen. Ab 1814 nahm die General-Wegbau-Intendance ihre Aufgaben wieder wahr. Durch Verordnung vom 26.4.1817 trat an ihre Stelle als zentrale Straßenbaubehörde die General-Wegbau-Kommission. 1843 gingen deren Befugnisse zur obersten technischen und haushaltsmäßigen Leitung des Straßenbauwesens auf das Innenministerium, Abt. für Wegbausachen, über, während die Vorbereitung und Durchführung der Baupläne samt der Aufsicht über die Beamten und Angestellten der Chausseeverwaltung hinfort den Landdrosteien oblag. Nach der Annexion Hannovers durch Preußen hat bis zum 15.9.1867 das Departement des Innern bei dem preußischen Generalgouverneur, seither das Departement des Innern in der dem Oberpräsidenten unterstehenden Ziviladministration die Geschäfte fortgeführt. Nach deren Aufhebung zum 1.7.1868 wurde die Registratur im Dezember 1868 geschlossen. Die Akten der Zentralen Chausseebauverwaltung bis 1868 enthält der Bestand "Hann. 109". Die Funktionen der obersten Straßenbauverwaltung standen nach 1868 dem Berliner Ministerium, dem Oberpräsidenten (siehe Hann. 122a) und der Provinzialverwaltung (siehe Hann. 150 und Hann. 151) zu.
Zwischen der oberen Landesbehörde und den für bestimmte Chausseeteilstrecken zuständigen örtlichen Baubeamten (Inspektoren) vermittelten im 19. Jahrhundert die Wegbaumeister. Sie hatten vor Ort die Baubehörde zu vertreten und die administrativen Voraussetzungen für die technische Durchführung zu schaffen.

Sie wurden dabei unterstützt von den Inspektoren, denen als ortskundige Sachverständige die eigentliche Bauaufsicht oblag. Die Wegbaumeister lehnten sich ursprünglich eng an die General-Wegbau-Kommission an; jedenfalls saßen 1818 drei in Hannover und einer in Osnabrück. Nach der Aufhebung der General-Wegbau-Kommission gab es für jeden Landdrosteibezirk einen Wegbaumeister, der eng mit dem jeweiligen Landdrosten zusammenarbeitete.
Auf der unteren Ebene führte eine wechselnde Zahl von Wegbaubeamten in den nach Chausseen gegliederten Inspektionsbezirken die Aufsicht. Zuschnitt und Anzahl dieser Inspektionen veränderten sich mit der wachsenden Zahl von befestigten Straßen. 1854 bestanden in den sechs Landdrosteibezirken des Königreichs Hannover 22 Wegbauinspektionen, die sich wie folgt auf die Landdrosteibezirke verteilten: 1. Landdrostei Aurich: Wegbauinspektion Aurich; 2. Landdrostei Hannover: Wegbauinspektionen Hannover, Hameln, Nienburg, Bassum; 3. Landdrostei Hildesheim: Wegbauinspektionen Hildesheim, Goslar, Elze, Northeim, Göttingen; 4. Landdrostei Lüneburg: Wegbauinspektionen Lüneburg, Uelzen, Celle, Harburg, Walsrode; 5. Landdrostei Osnabrück: Wegbauinspektionen Osnabrück, Bramsche, Meppen; 6. Landdrostei Stade: Wegbauinspektionen Bremervörde, Stade, Lehe, Rotenburg.
In den 1850er Jahren wurde der Straßenbau auch gesetzlich geregelt. 1851 wurden mit dem "Gesetz über den Chausseebau" Bauvorschriften und Instandhaltungsbestimmungen für die Chausseen und Maßnahmen bei Enteignungen festgeschrieben. 1855 folgte das "Gesetz über Gemeindewege und Landstraßen", mit dem die Wegepflicht und -verwaltung geregelt wurde. Wegepflicht bedeutet die Pflicht zur Anlegung, Unterhaltung und Verbesserung der Gemeindewege und Landstraßen.

Die Wegepflicht für die Gemeindewege hatten die Gemeinden und Städte zu erfüllen; für die Landstraßen waren die Wegeverbände des jeweiligen obrigkeitlichen Bezirks zuständig. Die Wegbauinspektoren und Wegbaumeister wirkten in der Praxis bereits seit Ende der zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts beim Landstraßenbau mit. Durch Bekanntmachung vom 13. April 1855 wurde diese Mitwirkung ausdrücklich zu einer dienstlichen Verpflichtung.
Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 ging das Straßenbauwesen allmählich auf die 1867 gebildete provinzialständische Verwaltung über. 1868 wurden ihr Mittel zur "Bestreitung der Kosten bzw. Unterstützung des chausseemäßigen Ausbaues von Landstraßen und der Instandsetzung von Gemeindewegen" zugewiesen. Zum 1. April 1873 gingen die technische Bauleitung bei Neubauten sowie die Unterhaltung aller Landstraßen und Gemeindewege von den Landdrosteien an den Provinzialverband Hannover über. Ab dem 1. Januar 1876 kamen auch die Verwaltung, technische Leitung und Unterhaltung der Chausseen hinzu. Somit lag die Verwaltung aller drei Straßengattungen beim Provinzialverband, unbeschadet der verschiedenen Zuständigkeiten hinsichtlich der Wegepflicht. Innerhalb der Provinzialverwaltung entwickelte sich daher eine eigene ständische Wegebauabteilung mit zwei ständigen Wegbauräten.
Auf der lokalen Ebene blieben die 1866 bestehenden 28 Wegbauinspektionen zunächst erhalten. Erst mit Wirkung vom 1. April 1871 wurde die hannoversche Bauverwaltung nach dem Vorbild preußischer Baukreise geändert. Hochbau, Chausseebau und Wasserbau wurden in den Baukreisen zusammengefasst. Dies erwies sich allerdings nicht als praktikabel. Schon fünf Jahre später wurden die Wegesachen wieder herausgelöst. Ab dem 1. Januar 1876 bestanden in der Provinz Hannover wieder 14, jetzt provinzialständische Wegbauinspektionen: Aurich, Bassum, Celle, Clausthal, Geestemünde, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Osnabrück, Stade, Uelzen, Verden.

Die Wegbauinspektionen wurden 1885 in Landesbauinspektionen umbenannt. Die Wegbauinspektoren trugen seitdem den Titel Landesbauinspektor. 1901 erfolgte eine neue Einteilung. Neben Hannover II wurde auch Northeim als Inspektionsbezirk gegründet. Damit waren es 16 Landesbauinspektionen in der Provinz. Die Landesbauinspektionen erhielten schließlich 1912 die Bezeichnung Landesbauamt, da Inspektion als Amtsbezeichnung missliebig geworden sei. So zumindest lautete die Begründung des Geheimen Baurates Franck auf der Vierten Sitzung des Hannoverschen Provinziallandtages am 24. Februar 1912. Die Landesbauinspektoren wurden dadurch zu Landesbaumeistern.
Ab 1914 ist eine Ruhephase in den Akten zu erkennen, der Erste Weltkrieg ist dafür verantwortlich zu machen. Danach wurden allmählich die durch den wesentlich stärker gewordenen Kraftverkehr so nötigen Ausbauarbeiten wieder aufgenommen. Doch dann kam die Weltwirtschaftskrise, welche jene Arbeiten wieder stoppte.
1931 wurde das Landesbauamt Hannover I aufgelöst. Dessen Zuständigkeit für den Kreis Hannover (Land) fiel an das Landesbauamt Hannover II, das zukünftig die Bezeichnung Landesbauamt Hannover führte. Der Kreis Linden wurde dem Bezirk des Landesbauamtes Hameln zugelegt, der Kreis Neustadt am Rübenberge dem Bezirk des Landesbauamtes Nienburg und der Kreis Syke dem Bezirk des Landesbauamtes Verden. Im darauffolgenden Jahr wurden die Landesbauamtsbezirke Northeim und Göttingen vereinigt, Sitz der Verwaltung wurde Northeim. Es bestanden nunmehr wieder 14 Landesbauämter in den Städten Aurich, Celle, Goslar, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Northeim, Osnabrück, Stade, Uelzen, Verden.

Zwischen 1933 und 1945 erfolgte eine zunehmende zentrale Lenkung des Straßenbauwesens im Reich unter "Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Der Generalinspektor hatte die Aufgabe, Richtlinien für die Planung sowie den Neu- und Ausbau des allgemeinen Straßennetzes zu erlassen und die Durchführung dieser Bestimmungen zu überwachen. Vor allem der Neubau von Autobahnen und der Ausbau des Landstraßennetzes waren die Ziele. Das "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 unterteilte die Straßen in vier Kategorien und verteilte die Straßenlasten neu. Von da an war für die Reichsautobahnen und die Reichsstraßen die Reichsverwaltung zuständig, für Landstraßen I. Ordnung die Provinzverwaltung und für Landstraßen II. Ordnung die Kreisverwaltung. Mit dem "Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten" vom 15. Dez. 1933, Preuß. GS S. 477, griff die Reichsregierung gravierend in den Aufbau der Provinzialverbände ein, indem sie die Selbstverwaltungsgremien Provinziallandtag, Provinzialausschüsse und Provinzialkommissionen auflöste und den Oberpräsidenten an die Spitze des Provinzialverbandes stellte. Damit ging auch die Verwaltung der Straßen vom Landesdirektorium am 1. Januar 1934 auf den Oberpräsidenten der Provinz Hannover über. Provinzial- und Staatsverwaltung blieben zwar nebeneinander bestehen, doch ergingen die Verfügungen des Provinzialverbandes fortan unter der Bezeichnung "Der Oberpräsident der Provinz Hannover (Verwaltung des Provinzialverbandes)". Diese Organisationsstruktur blieb bis 1946 bestehen.

2. Die Landesbauinspektion bzw. das Landesbauamt Hannover (II)

Die Landesbauinspektion, ab 1912 das Landesbauamt, Hannover II ist erst 1901 eingerichtet worden. Ihr Inspektionsbezirk umfasste die Kreise Burgdorf, Peine und Gifhorn. Für die Landkreise Burgdorf (vor 1885: Stadt und Amt Burgdorf und Amt Burgwedel) und Gifhorn (vor 1885: Stadt und Amt Gifhorn, Amt Fallersleben, Teile des Amtes Meinersen) war bis dahin die Landesbauinspektion Celle zuständig gewesen, für den Landkreis Peine (vor 1885: Stadt und Amt Peine und

Teile des Amtes Meinersen) die Landesbauinspektion Hildesheim. 1905 wurden die Grenzen der Landesbauinspektionen Nienburg, Hannover I und Hannover II verändert: Der Kreis Stolzenau wurde dem Sprengel der Landesbauinspektion Nienburg entnommen und dem Sprengel der Landesbauinspektion Hannover I zugewiesen. Der Kreis Neustadt a. R. wurde aus dem Bezirk der Landesbauinspektion Hannover I genommen und dem Bezirk der Landesbauinspektion Hannover II zugesprochen.
1931 erweiterte sich der Amtsbezirk des Landesbauamtes Hannover II noch einmal, diesmal durch die Auflösung des Landesbauamtes Hannover I um die Zuständigkeit für den Kreis Hannover (Land). Damit einher ging die Umbenennung des Landesbauamtes Hannover II in Landesbauamt Hannover. Die Zuständigkeit für den Kreis Linden fiel an das Landesbauamt Hameln, die für den Kreis Neustadt am Rübenberge an das Landesbauamt Nienburg und die für den Kreis Syke an das Landesbauamt Verden.

3. Der Archivbestand Hann. 109b Hannover (II)

Der verwaltungsgeschichtliche Überblick macht deutlich, dass sich die Zuständigkeiten der unteren Straßenbaubehörden vor Gründung des Landes Niedersachsen häufig geändert haben. Die Vielzahl der Wegbauinspektionen in den Anfangsjahren wurde durch die Einrichtung der Baukreise 1871 stark reduziert. Mit der Errichtung von 14 neuen Wegbauinspektionen 1876 blieb die Gesamtzahl und der Zuschnitt der unteren Straßenämter für 25 Jahre konstant. Erst 1901 traten zu den 14 Landesbauinspektionen noch zwei weitere (Hannover II und Northeim) hinzu. Aus archivischer Sicht bot es sich daher an, die alten Wegbauinspektionen bis 1875 als eigene Beständegruppe unter der Bezeichnung "Hann. 109a [+Ortsname]" zu formieren. Für die 1876 begründeten 14 Wegbauinspektionen, die 1885 in Landesbauinspektionen und 1912 in Landesbauämter umbenannt wurden, wurde die Beständegruppe "Hann. 109b [+Ortsname]" eingerichtet.

Die Akten des vorliegenden Bestandes sind im April 2003 (vorläufige Akzession 2003/057) und im November 2004 vom Niedersächsischen Straßenbauamt Verden - Außenstelle Celle übernommen worden. Die Abgaben, insgesamt 11,5 lfd. m, umfassten nicht nur Akten des früheren Landesbauamtes Hannover (II), sondern auch Akten der Wegbauinspektion Celle, des Landesbauamtes Celle und des Straßenbauamtes Celle. Davon wurden 0,5 lfd. m. Akten mit allgemeiner Korrespondenz und 1,2 lfd. m. Akten mit Haushalts- und Lohnlisten des Straßenbauamtes Celle von 1945-1950 kassiert. Die archivwürdigen Akten wurden entsprechend ihrer Provenienz und ihrer Laufzeit auf die Bestände Hann. 109a Celle (bis 1875), Hann. 109b Celle (1875-1945), Nds. 531 Celle (für die Zeit ab 1946) und Hann. 109b Hannover (II) aufgeteilt und von Praktikanten erschlossen. Im Zuge von Ordnung und Verzeichnung erhielten die Akten des Bestandes Hann. 109b Hannover (II) die endgültigen Akzessionsnummern 2004/078 und 2004/128.
Außerdem enthält der vorliegende Bestand eine Akte, die das Staatsarchiv Wolfenbüttel vom Straßenbauamt Wolfenbüttel im März 2002 übernommen hat (Acc. 2004/079), die jedoch ausschließlich vom Landesbauamt Hannover II geführt wurde.
Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1803 bis 1934. Die zu bestimmten Straßenbauabschnitten angelegten Akten wurden zumeist über Jahrzehnte geführt und wechselten mit den Zuständigkeiten der Behörden von der einen Registratur in die nächste. Ein größerer Teil der Akten wurde bereits bei den Wegbauinspektionen Gifhorn und Uelzen alten Zuschnitts (vor 1871) begonnen und ist von den Nachfolgebehörden fortgeführt worden. Als weitere Vorprovenienz wurde die Landesbauinspektion Celle vermerkt, von der 1901 die Akten zu den Straßen der Kreise Burgdorf und Gifhorn an die Landesbauinspektion Hannover II übergeben worden sind.

4. Verzeichnis ausgewählter Quellen und Literatur

Hamann, Manfred/ Walter, Jörg/ Bardehle, Peter, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945 (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, 42/2), Bd. 3, Göttingen 1983, S. 626 - 628.

Handbuch der Provinz Hannover für das Jahr 1885/86, Hannover.

Hof- und Staatshandbuch für das Königreich Hannover auf das Jahr 1854, Hannover.

Pitz, Ernst, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, 25), Bd. 2, Göttingen 1968, S. 198-200.

Preußisches Staatsministerium (Hg.), Handbuch über den Preußischen Staat für das Jahr 1934.

Rieckenberg, F., Ingenieur-Offiziere als Leiter des Chausseebaues im Kurfürstentum und im Königreich Hannover. Zur 200. Wiederkehr des Gründungstages der hannoverschen Straßenbauverwaltung, Hannover 1964.

Rieckenberg, F., Aus der 200jährigen Geschichte der staatlichen Straßenbauverwaltung in Niedersachsen. Vortrag zur 200 Jahrfeier beim Festakt der Niedersächsischen Landesregierung am 5. Oktober 1964 im Auditorium Maximum der Technischen Hochschule Hannover.

Staatshandbuch für Hannover auf das Jahr 1867, Hannover.

Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen (Hg.), Es begann mit 12 000 Talern. Geschichte des Straßenbaus in Niedersachsen, Hildesheim 1989.

Hann. 150, Nr. 716.

Hannover, den 6. Juni 2006
gez. Dr. Sabine Graf

Aus einer Abgabe der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - kamen 2018 (Acc. 2018/78) zwei Personalakten hinzu.
N. Rügge 1.8.2018

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet