NLA HA Hann. 71 Hannover

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Justizkanzlei/Obergericht Hannover

Laufzeit 

1180-1897

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Allgemeine Dienststellenverwaltung, Personalia, Zuständigkeiten, Hypothekenwesen, Diebstahl, Gefängnisse, Militaria, politische Überwachung und Prozesse, Judicialia, Kriminaljustiz
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 67,7 lfdm

Bestandsgeschichte 

Der große Umfang des alten Bestandes Hann. 71 Hannover, der nach Aussonderung aller nicht zugehörigen Teile noch 540 Fach allein des Hofgerichts, der Justizkanzlei und des Obergerichts Hannover enthielt, machte aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Teilung dringend erforderlich. Bei der Neuordnung schien es zweckdienlich, zwei in Hülle, Signatur und Lagerung offensichtlich schon lange gesondert liegende Aktenreihen vollends voneinander zu trennen und als eigene Bestände Hannover 69 (Hofgericht und Justizkanzlei Hannover) und Hannover 71 (Justizkanzlei und Obergericht Hannover) zu verselbständigen.

Aus der Lagerung der Akten darf vermutet werden, dass die Scheidung der Streitsachen - mit dem Grundjahr 1800 - schon in westfälischer Zeit oder spätestens nach der Befreiung vorgenommen ist, als die ältere Reihe aus arbeitsmäßigen oder räumlichen Gründen zur Altregistratur wurde, bzw. als man nach 1815 die Gelegenheit wahrnahm, mit den Vorakten seit 1800 (aber ohne die Hofgerichtsakten bis 1810) eine neue Registratur anzulegen. Weitere Hinweise für den Zeitpunkt der Aktentrennung ergeben sich aus der Behördengeschichte.

I. Behördengeschichte

Für die Zeit der französischen Besetzung von 1803-1805, für das 3/4 Jahr unter preußischer Herrschaft (Dezember 1805 - Oktober 1806) und die anschließende französische Besitznahme lassen sich keine strukturellen Auswirkungen auf die Verwaltung und die Registratur der Justizkanzlei feststellen. Als jedoch die südlichen Teile Hannovers 1807 zu Westfalen geschlagen wurden, wurde angeordnet, dass die Civilia und Criminalia spätestens 1808 nicht mehr in Hannover, sondern in Kassel zu verhandeln seien. Der verbliebene Wirkungskreis der Justizkanzlei Hannover wurde noch durch den erheblichen Rückgang der Zivilprozesse in folge der allgemeinen Verarmung der Bevölkerung in der Besatzungszeit in starkem Maße eingeschränkt, als nicht

zuletzt auch die Gerichtsbeamten selbst völlig mittellos wurden, weil sie keine Sporteln und ab Januar 1807 auch kein Gehalt mehr erhielten (vgl. Friedrich Thimme, Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der französisch-westfälischen Herrschaft, S. 367). Aus dem Findbuch lässt sich entnehmen, dass in der Zeit von 1803-1810 weniger als 300 Streitfälle verhandelt wurden. Mit dem Anschluss der nördlichen Landesteile an das Kaiserreich Frankreich und der calenbergisch-lüneburgischen Teile an das Königreich Westphalen 1810 stellte die Justizkanzlei Hannover vollends ihre Tätigkeit ein.

Bei dem Neuaufbau der Gerichtsorganisation in den Jahren 1814-1815 wurden die Hofgerichte, die schon vor 1810 als eine absterbende Institution angesehen wurden, nicht als zweite Mittelinstanz wieder eingesetzt. Die Vergrößerung des Landes führte nun auch mit der Errichtung eigener Justizkanzleien in Hildesheim und Göttingen zu weiterer organisatorischer Untergliederung.

Innerhalb des Staats- und Kabinettsministeriums wurde bei der neuen Departementeinteilung am 25.10.1816 wieder (wie 1802) ein Justiz-Departement eingerichtet. Dieses erhielt bei der Behördenreform 1831-1832 den Namen: Justizministerium. Eine wirkliche Neuordnung der Justizverwaltung wurde jedoch erst in den Jahren 1850-1852 vorgenommen. Die bisherigen Justizkanzleien wurden aufgehoben und Obergerichte errichtet. Der alte Gerichtsbezirk der Justizkanzlei Hannover wurde zerlegt und die gerichtliche Tätigkeit von den Obergerichten Hannover, Hameln, Nienburg (teilweise Hildesheim) wahrgenommen. (Des näheren vgl. H. Ringklib, Statist. Übersicht der Einteilung des Königreichs Hannover, 1852, S. XXV). Nach einer Revision dieser Ordnung 1859 (vgl. Ringklib, 1859, S. XV) gehörte zum Obergerichts-Bezirk Hannover vornehmlich das alte Fürstentum Calenberg sowie ein kleiner Teil des Fürstentums Lüneburg. Der Name

Obergerichte für diese mittleren Gerichtsinstanzen galt jedoch nur für eine bemessene Zeit. Nach dem (Reichs-)Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 (in Kraft getreten am 01. Januar 1879) (vgl. Reichs-Gesetzblatt, Jahrgang. 1877, Nr. 4, S. 41) wurde die von den bisherigen Obergerichten ausgeübte ordentliche streitige Gerichtsbarkeit den Landgerichten übertragen.

In dieser in groben Zügen gezeichneten allgemeinen Geschichtsentwicklung der Gerichtsorganisation scheint es zweckdienlich, noch einiges nachzuholen. Als Besonderheit darf auf die von 1823-1848 bei den Justizkanzleien bestehenden Pupillenkollegien hingewiesen werden. Sie hatten die Aufgabe, in den über kanzleisässigen Personen und Gütern anhängigen Vormundschaften, Kuratelen und Konkursen die Obervormundschaft wahrzunehmen sowie die Aufsicht über die Pupillensachen der Untergerichte zu übernehmen. Im Prozessverfahren blieb für die Strafordnung bis zum Allgemeinen Kriminalgesetzbuch von 1840 für das Königreich Hannover die Carolina rechtsverbindlich (mit der durch die Kriminalinstruktion von 1736 erfolgten Regelung) und 1850 die Allgemeine Strafprozessordnung. Für die Civilia erschien erst 1850 die Bürgerliche Prozessordnung. 1849 wurden schließlich Schwurgerichte gebildet (Anfänge der Staatsanwaltschaft bei der Justizkanzlei).


II. Literaturhinweise


III. Bestandsgeschichte

Zur Aktenscheidung der Justizkanzleien Hannover und Göttingen

Der Neubeginn einer eigenen Registratur in Göttingen 1815 hatte die Anforderung von Vorakten der Justizkanzlei Hannover betr. den neuen Gerichtsbezirk Göttingen notwendig gemacht. Für diese in der neuen Registratur eingebauten Vorakten sowie für die bei der Justizkanzlei Hannover damals verbliebenen Akten (einschließlich der Hofgerichtsakten) betr. den Bezirk der späteren Justizkanzlei Göttingen wurde im Staatsarchiv nunmehr ein eigener Bestand Hann. 68

eingerichtet. Die Verzeichnung dieser Aktenausgliederung dürfte die behördengeschichtliche Gesamtübersicht über die Tätigkeit der Justizkanzlei Hannover kaum erschweren, aber die Aktenfindung des Lokalforschers wesentlich erleichtern. Die Aktenteilung ist nur für die Streitsachen, nicht für die Officialia vorgenommen worden. Bei unterschiedlicher Herkunft von Klägern und Beklagten blieb die Zuweisung nach der Registraturordnung der Kläger maßgeblich.

Gliederung des Bestandes

Bei der Aufgliederung der Akten ist an der alten Ordnung insofern festgehalten worden, als die Abteilungen Justizkanzlei Officialia und Justizkanzlei Judicialia als Abteilungen A und B bestehen blieben. Unter C wurden die Kriminalprozesse der Justizkanzlei und des Obergerichts angegliedert und schließlich unter D eine Abteilung Obergericht-Judicialia gebildet. Bei den Officialia wurde nach Sachgruppen untergliedert; entsprechend erfolgte bei den Kriminalia eine Scheidung von politischen Prozessen und Akten betr. Verbrechen und Vergehen. Diese Untergliederung sollte aber nur der Orientierung im Inhaltsverzeichnis dienen, aber nicht in der Signaturlänge sichtbar werden.

Die Ordnung der Akten wurde von Herrn Leipold mit der Verkartung der Officialia begonnen, in der Systematik der Lagerung aber erst von dem Unterzeichneten sowie von Frau Lemke im Herbst 1962 durchgeführt. Das Alphabet der Kläger blieb für die Verzeichnung der Streitsachen weiterhin maßgeblich. Die Übersicht wurde durch einen Index der Ortsnamen und der Namen von Klägern und Beklagten erheblich erleichtert, den Frau Lemke anlegte. Die Titel der Akten wurden auch von ihr aufgenommen und großenteils von ihr auch ergänzt. Die sachliche Erschließung der Akten fördert besitz- und sozialgeschichtliche Forschungen und erlaubt ein schnelleres Arbeiten. Die Namen der Rechtsanwälte und Notare wurden im Verlauf der Verzeichnung

ebenfalls aufgenommen. Der Unterzeichnete regestierte die beigefügten Urkundenabschriften aus älterer Zeit, die an den Anfang des Findbuchs gestellt worden sind.

Hannover, im Februar 1964
gez. Rautenberg

Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im März

2009

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet