NLA HA Hann. 83c

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kreisschulinspektionen/Schulräte

Laufzeit 

1696-1966

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Besetzung und Aufwertung von Schulstellen, Schulbau, Stundenpläne, Katechismus, Zeugnisbücher, Protokolle von Schulvorständen, Angelegenheiten einzelner Schulen u.a.
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang:; 3,5 lfdm

Bestandsgeschichte 

AUFBAU DES BESTANDES, BEWERTUNGSKRITERIEN, BISHERIGE ABLIEFERUNGEN

"Die Ordnung und Leitung des Volksschulwesens ging bis auf die neueste Zeit fast ganz und geht noch jetzt größtenteils von den kirchlichen Behörden aus" schrieb 1854 der vormalige hannoversche Finanzminister Lehzen (vgl. W. Lehzen, Hannover´s Staatshaushalt, Teil 2, Bd. 1, 1854, S. 315 ff.).

Sowohl das Staatsgrundgesetz von 1833 (§ 70) wie das Landesverfassungsgesetz von 1840 (§ 77) überließen die Aufsicht über den Unterricht in den Volksschulen den Pfarrern und zuständigen kirchlichen Behörden unter Oberaufsicht des Königs. Daran hielt auch § 1 des ersten Gesetzes vom 26. Mai 1845 fest, welches das christliche Volksschulwesen für das gesamte Königreich Hannover regelte (vgl. HannGSlg., 1845, I, S. 466). Der Elan von 1848 reichte nicht aus, die von der Lehrerschaft geforderte Trennung von Kirche und Schule sowie energische staatliche Förderung durchzusetzen. Verwirklicht wurde lediglich die Einrichtung einer "Abteilung für das Volksschulwesen" in jedem Konsistorium. "Die (darin tätigen) Oberschulinspektoren hatten insofern eine etwas schiefe Stellung, als sie von den Superintendenten und Pastoren (als Kreis- bzw. Oberschulinspektoren) als unberechtigte Eindringlinge und nicht als Vorgesetzte angesehen wurden" (vgl. A. Kruckenberg, Geschichte der Entwicklung des hannoverschen Volksschulwesens seit der Reformation, 1925, S. 112; H.-G. Aschoff, Das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche im Königreich Hannover (1813-1866), 1976, S. 225 ff.).

Neue Anstöße brachte die Annexion, da in Preußen die staatliche Schulaufsicht weit energischer vorangetrieben war. Seit 1868 galten auch die hannoverschen Lehrer als Staatsdiener. Den wichtigsten Schritt zur Angleichung bedeutete 1872 das Falksche Schulaufsichtsgesetz, nach welchem dem Staat die Bestellung der Kreis- und Ortsschulinspektoren vorbehalten

blieb (vgl. PreußGSlg., 1872, S. 183). Zwar blieben die Superintendenten bzw. Dechanten in der Regel (Kirchen-), Kreis-, die Pfarrer Ortsschulinspektoren, aber sie handelten jetzt nicht mehr kraft ihres Amtes, sondern im Auftrage des Staates, der diesen jederzeit widerrufen, andere Inspektoren ernennen und die Aufsichtsbezirke anderweitig abgrenzen konnte.

Nach Artikel 144 der Weimarer Verfassung sollte die Schulaufsicht durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete Beamte ausgeübt werden. Die Ortsschulinspektionen wurden daher 1919 aufgehoben, an die Stelle der kirchlichen Kreisschulinspektionen trat der nunmehr in der Regel für einen ganzen Landkreis eingesetzte Schulrat. Er war einerseits Organ der Regierung - Schulabteilung, andererseits unmittelbarer Dienstvorgesetzter der Lehrer (vgl. Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung, 25, 1930, S. 545). Die Vereinfachungsverordnung vom 6. September 1932 verstärkte seine Stellung. Soweit der Regierungspräsident nicht ausdrücklich für zuständig erklärt wurde (z. B. für sämtliche Personalangelegenheiten, Besoldung, Fortbildung), sollte der Schulrat die staatliche Schulaufsicht über die öffentlichen und privaten Volks- und mittleren Schulen führen (§ 18)(vgl. F. Froelich, Die Verordnungen zur Vereinfachung der preußischen Verwaltung, 1933, S. 13, S. 52 ff.; PreußGSlg., 1932, S. 286). In den dem Regierungspräsidenten vorbehaltenen Angelegenheiten handelte er auf dessen Weisung.

Der Geschäftsbereich der alten Schulinspektoren und neuen Schulräte umfaßte die sog. inneren Schulangelegenheiten, zu denen alles gehört, was sich auf Unterricht, Lehrplan, Methode, Schulbesuch, Schulzucht etc. bezieht. Die äußeren Schulangelegenheiten - Bau, Ausstattung, Unterhaltung, Schulvermögen - stehen den Schulträgern (Schulverbände) zu. Sie werden beaufsichtigt von den Lokal- und Mittelbehörden. Seit 1932 erhielt der

Landrat zusätzliche Rechte.

Es ist nicht mehr zu klären, wann die ältesten, auf den Landkreis Hannover bezogenen Akten in das Staatsarchiv gelangt sind. Sie fanden sich beim Aufräumen Mitte der 1960er Jahre in einem Wandregal des Magazins I Ost. Die Archivalien sind entweder zwischen den beiden Weltkriegen oder - wahrscheinlicher - kurz vor dem Bombenkrieg des Zweiten Weltkriegs ins Archiv gelangt.

Bei den Nummern 1 - 120 dürfte es sich um Akten handeln, die der für den Bezirk Hannover-Land eingesetzte Schulrat von seinen geistlichen Vorgängern übernommen, aber nicht weitergeführt hatte. Die Nummern 129 - 164 sind um 1977 von dem Schulrat für Hildesheim-Land dem Regierungspräsidenten in Hildesheim abgegeben und ans Staatsarchiv weitergeleitet worden (Acc. 77/77 ). Sie gehen zwar ebenfalls in die Zeit der geistlichen Schulaufsicht zurück, ihr Schwerpunkt liegt aber später. Sie enthalten Berichte über Schulinspektionen, Personalangelegenheiten, Elternbeschwerden, Angelegenheiten des Elternbeirats, Lehrerfortbildung, Lehr- und Stundenpläne, Angaben über vermögensrechtliche Verhältnisse der Schulstellen, Angaben über Diensteinkünfte, vereinzelt auch Disziplinarsachen. In älteren Akten finden sich auch Konsistorialsachen betr. den Unterricht und die Fortbildung der Lehrer in Kursen.

Der Bestand ist bestimmt, weitere Abgaben von Schulräten aufzunehmen. Er wird ergänzt durch die Schulakten der Kreise und Ämter, Regierungspräsidenten und Landdrosteien, den Nachlaß August Lerch (siehe Hann. 91). Weiteres Material ist in den Pfarr-, insbesondere in den Ephoralarchiven zu erwarten.

Hannover, November 1979
gez. Manfred Hamann


Der Bestand ist im Frühjahr 2002 in die EDV übertragen und die Akzession 119/98 von Praktikanten verzeichnet worden.

Hannover, Mai 2002
gez. Dr. Rahn


Auf Ansuchen des Gemeindearchivs Jesteburg sind 5 Akten betr. die Schule in

Bandestorf, Kreis Harburg (Hann. 83c Acc. 119/98 Nr. 21-25), die 1998 vom Staatsarchiv Stade an das Hauptstaatsarchiv in Hannover überstellt worden waren, übergeben worden (Az 56312).

Hannover, Oktober 2003
gez. Dr. Mahmens


Die Akten der Kreisschulinspektion Hannover (Acc. 2014/133 Nr. 1-13) wurden im Oktober vom Stadtarchiv Hannover an das Landesarchiv abgeben und im Dezember des Jahres erschlossen.

Hannover, 10. Dezember 2014
Dr. Christian

Hoffmann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet