NLA AU Rep. 5d

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landtagskommissare

Laufzeit 

1744-1792

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Bei den Landtagen der ostfriesischen Stände vertrat je ein Vertreter der Regierung und der Kriegs- und Domänenkammer die Interessen der Landesherrschaft. Die Kommissare korrespondierten nicht nur mit den Oberbehörden in Berlin, sondern auch mit der Regierung und der Kriegs- und Domänenkammer in Aurich.

Bestandsgeschichte 

VORWORT

1. Die Behörde
Der König von Preußen als Landesherr ließ sich in der Zeit der Zugehörigkeit Ostfrieslands zu Preußen 1744 bis 1806 auf den während dieser Zeit stattfindenden Landtagen stets durch zwei Landtagskommissare vertreten, die dabei die ihm zukommenden Aufgaben wahrnahmen.

Landtagskommissare des ersten Landtags im Juni und Juli 1744 waren der Preußische Etatminister und späterte Großkanzler Samuel von Cocceji und der Kanzler der ostfriesischen Regierung Sebastian Anton Homfeld, diejenigen Personen, die den maßgeblichsten Anteil an der Eingliederung Ostfrieslands in den preußischen Staat hatten. Nach der Rückberufung Coccejis nach Berlin musste Preußen gegenüber den Ständen einlenken und statt des zunächst vorgesehenen Kriegs- und Domänenrats Caspar Heinrich Bügel den Kriegs- und Domänenrat Sebastian Eberhard Jhering als Landtagskommissar für die noch im gleichen Jahr stattfindende Fortsetzung des Landtags an die Seite Homfelds stellen. Beide hatten ihre Ämter auch während der weiteren Fortsetzungen des Landtags bis 1748 inne.
An der Regelung, je einen Vertreter der Regierung und der Kammer als Landtagskommissare fungieren zu lassen, wurde während des 1749 eröffneten und nur einmal prorogierten sowie während des darauffolgenden, von 1751 bis 1765 immer wieder einberufenen Landtags festgehalten: die Landtagskommissare all dieser Jahre waren Regierungsrat Ehrenreich Gerhard Coldewey und Kriegs- und Domänenrat Peter von Colomb.

Der Landtag von 1786 - geladen war hierzu unkorrekterweise auch eine Vertretung des Harlingerlandes - zu dem der Minister Freiherr von der Reck und Staatssekretär von Sellentin als Landtagskommissare aus Berlin angereist waren, hat im Bestand der Landtagskommissare keinen Niederschlag hinterlassen.

Zum letzten Landtag vor der Abtrennung Ostfrieslands von Preußen, demjenigen von 1790, auf dem eine ganze Reihe

drückender Probleme aus den Bereichen Melioration und Infrastruktur und nicht zuletzt Fragen des allgemeinen Landesausbaus - da vor allem solche, die durch das Urbarmachungsedikt von 1765 aufgeworfen worden waren - behandelt wurden, waren wiederum Landtagskommissare von außerhalb bestimmt worden, beide aus der Provinz Kleve-Mark, und zwar der dortige Kammerpräsident Julius Ernst von Buggenhagen und der Geheime Regierungsrat Reinhard Friedrich von Schlechtendahl.

2. Der Bestand:
Die in diesem Findbuch aufgeführten Akten waren im bisherigen Bestand (Alte) Preußische Regierung (Rep. 5) enthalten. Ihre abweichenden Provenienz konnte freilich in dem seit den 30er Jahren vorlilegenden Findbuch des damaligen Leiters des Staatsarchivs Aurich, Dr. Werner Heise, nicht ermittelt werden.

Im Zuge der nunmehr durchgeführten völligen Neuverzeichnung des Bestandes, der jetzt Preußische Regierung in Ostfriesland 1744 bis 1806 (bis 1815) heißt, kam es - neben der Eingliederung von bislang anderswo zu greifenden Archivalien in diesen Bestand - angesichts ihrer abweichenden Provenienzzugehörigkeiten zur Überführung einer Fülle von Einheiten in andere und zum Neuaufbau von Beständen.

Aurich, im Januar 1982
Moßig

Nachtrag:
Im Oktober 2008 wurde das vorliegende Findbuch von Herrn Steinbömer in AIDA überführt.
Aurich, im Oktober 2008
Dr.

Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet