NLA HA Hann. 88 K

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kurfürstliche bzw. Königliche Kammer: Kommissionsakten

Laufzeit 

1639-1861

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Domänenkammer ist hervorgegangen aus der kurfürstlichen/ königlichen Kammer, die sich im Laufe des 17. Jahrhunderts durch die Verselbständigung eines Ausschusses des Geheimen Rates gebildet hatte. 1705 wurden die beiden Kammern der Fürstentümer Calenberg und Lüneburg zur kurfürstlichen Kammer vereinigt. Ab 1720 erstreckte sich deren Zuständigkeit auch auf die Herzogtümer Bremen und Verden.

Im Laufe des 18. Jahrhunderts kam es zu einem Ausbau der Verwaltung. Damit gewann auch die Kammer an zusätzlicher Bedeutung. War sie zunächst allgemein mit den finanziellen Angelegenheiten des Landesherrn befasst, so erweiterten sich nun nach und nach ihre Aufgaben. Diese umschlossen nicht allein die Verwaltung von Amtshaushalten und Vorwerken, sondern auch deren Zubehör und die angeschlossenen Gefälle. So konzentrierte sich bei der Kammer das gesamte Rechnungs- und Bauwesen. Außerdem war sie zuständig für den ganzen Bereich der Landwirtschafts-, Gewerbe-, Feuer-, Gesundheits-, Wege- und sonstigen Polizei, der mit den Domanialangelegenheiten verknüpft war.

Mit der Einrichtung von Landdrosteien (Hann. 80 Hann./ Hild./ Lüneb.) und dem Kabinettsministerium (Hann. 1, leider verbrannt) im Jahr 1823 reduzierte sich die Zuständigkeit der Kammer allein auf die Verwaltung der Domänen. Alle Regierungs- und Polizeisachen, also die innere Verwaltung samt der Bestallung der Lokalbehörden gingen auf die neu eingerichteten Behörden über. Zollsachen kamen zur Oberzolldirektion, Wasserbausachen zur Generaldirektion des Wasserbaus und Bergwerkssachen zum Ministerium (Hann. 19b, Harzdepartement, leider verbrannt). 1839 erweiterten sich die Befugnisse der Domänenkammer nochmals, als man die Domanial- und Forstverwaltung den Landdrosteien entzog.

Mit der Ausscheidung des Privatvermögens der Welfen aus dem Staatsvermögen (Ausscheiden der Krondotation) im Jahr 1858 verlor auch die Domänenkammer ihre Existenzberechtigung. Die meisten Domänen gehörten zur Krondotation und wurden künftig vom Ministerium des königlichen Hauses verwaltet. Für die verbliebenen staatlichen Domänen errichtete man eine Domänenabteilung im Ministerium der Finanzen und des Handels.

1866 wurde das Finanzministerium aufgehoben und zu einer Abteilung des preußischen Generalgouvernements. Im gleichen Jahr übernahm diese Finanzabteilung auch die Verwaltung der Krondomänen. Damit war die Domänenverwaltung vorläufig wieder vereint. Nach Aufhebung des Generalgouvernements 1867 übernahm die Finanzabteilung der preußischen Ziviladministration die Aufsicht über die Domänenregistratur. Dann folgte von 1867 bis 1868 die Verwaltung der Domänen und Forsten, von 1869 bis 1885 die Finanzdirektion und ab 1885 die einzelnen Regierungen.

Stand: 2006

Bestandsgeschichte 

Der Beginn der erhaltenen Kammerregistatur wird mit 1741 bezeichnet. Die weiter zurück reichenden Akten sind bei einem Brand des so genannten Kammerflügels des Leineschlosses vernichtet worden.

Die alte Kammerüberlieferung löste sich im Laufe des 19. Jahrhunderts auf als man einzelne Teile der Registratur zu den entsprechenden Kompetenznachfolgern legte. Sie bestand aus der Generalregistratur (Hann. 76a), der Dienststellenverwaltung und Bestallungssachen innerhalb der Behörde (Hann. 76), den Ämterbestallungen (Hann. 76b), den Kammerrechnungen (Hann. 76c) und den Ämterregistraturen, deren Einteilung sich an den einzelnen Provinzen bzw. Teilfürstentümern orientierte: Hann. 88 A (Calenberg), Hann. 88 B (Hoya-Diepholz), Hann. 88 C (Hildesheim), Hann. 88 D (Göttingen), Hann. 88 E (Grubenhagen), Hann. 88 F (Lüneburg), Hann. 88 G (Celle) und Hann. 88 K (Kommissionsakten).

Bei der Auflösung der Domänenverwaltung 1885 wurde die bis dahin zusammengehaltene Ämterregistratur der Kammer zerrissen. Die Akten gelangten zu einem kleinen Teil an die betreffenden Regierungen, der größere Teil gelangte in das Staatsarchiv. Alle Akten, die wesentlich über 1858 hinaus weitergeführt, jedoch vor 1885 abgeschlossen worden sind, kamen im Rahmen der Neuordnung zum Bestand der Finanzdirektion Hannover (Hann. 79).

Der vorliegende Bestand umfasst Kommissionsakten. Sie entstanden, weil die Kammer sich von jeher in bestimmten, meist schwierigen Angelegenheiten, besonders orts- oder sachkundiger Beamter bediente, die kraft eines speziellen Auftrages eben diese Dinge zu untersuchen oder der Kammer gutachterliche Berichte darüber zu erstatten hatten. Sie dienten zur Entscheidungshilfe, zur Überprüfung, Übergabe an und Einführung von neuen Beamten oder zur Vermittlung zwischen widerstreitenden Beteiligten, z.B. bei Gemeinheitsteilungen. Dieser Umstand legt einen besonderen Zusammenhang zu den General- (Hann. 76a), besonders aber zu den Spezial-Ämter-Akten der Kammer nahe (Hann. 88). Gelegentlich sind Kommissionsakten dort eingeordnet worden, wo sie wegen des sachlichen Zusammenhangs auch belassen wurden.

Die in diesem Bestand enthaltenen Akten betreffen ausschließlich die Provinzen Calenberg und Hoya-Diepholz.

Stand: 2006

Enthält 

Generalia, Personalia, Kautionen, Jagd-, Forst- u. Mastsachen, Torfmoore, Bauwesen, Deich- u. Wasserbau, Inventarien, Krugnahrungen, Hoken, Handel u. Gewerbe, Dienste, Erbenzins, Zölle u. Wegegelder, Fähren, Mühlen, Fischerei, Immensachen, Pacht, Zehnt, Ziegeleien, Höfesachen, Gemeinheits- u. Forststeilungen, Landgerichtssachen, Prozesse, Haushaltspachtsachen, Schäferei, u.a.

Literatur 

Meier, Ernst von: Hannoversche Verwaltungs- und Verfassungsgeschichte. Bd. 2, Leipzig 1899

Findmittel 

EDV-Findbuch (2006)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

3,6

Bearbeiter 

Kirsten Hoffmann (2006)