NLA HA Hann. 76c

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kurfürstliche/Königliche Kammer zu Hannover: Rechnungswesen

Laufzeit 

1536-1881

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Kammerregister, Amtsregister, Landrentei- und Schatzrechnungen, Generalkassenregister, Generalsteuerkassenregister, tabellarische Beschreibung der Amtsvogteien des Fürstentums Lüneburg, Geld- und andere Register der Domänenverwaltung, Kronkasse
Findmittel: EDV-Findbuch 2011
Umfang: 90,6 lfdm

Bestandsgeschichte 

Vorwort zu Teil A

Die als Quelle besonders wertvolle Serie der Kammerregister (Rechnungen der Kammerkasse) zerfällt bis zum Jahre 1706 in die Calenbergische (1584-1635 Wolfenbüttelsche) und die Cellische Reihe. 1706 geht die cellische Kammer in der hannoverschen auf. In beiden Reihen bestehen namentlich im 16. Jahrhundert erhebliche Lücken: Für das Fürstentum Calenberg sind bis 1584, dem Jahr der Vereinigung mit Wolfenbüttel, lediglich Rechnungen aus der Zeit und z. T. auch von der Hand Herzogin Elisabeth, Gemahlin Herzog Erichs I., erhalten (dazu ausführlich A. Brauch, Die Verwaltung des Territoriums Calenberg-Göttingen während der Regentschaft der Herzogin Elisabeth (1540-1546), Hildesheim und Leipzig 1930, insbes. S. 270 ff., 310 ff.). Noch bescheidener ist die Überlieferung aus dem 16. Jahrhundert bei den cellischen Rentkammerregistern mit ganzen vier Jahrgängen (vgl. aber auch Celle Br. 61 I Nr. 4,5), obwohl die Rentkammer als zentrale Kasse des Fürstentums Lüneburg seit 1536/37 existierte (vgl. v.d. Ohe, Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg, Celle 1955, S. 33 ff.)

Erst im 17. Jahrhundert in dichter, ab 1706 in lückenloser Reihe, weisen die Kammerrechnungen die landesherrlichen Einnahmen von den Domänen und Domanialforsten, den Zöllen, Bergwerken, Salinen, Mühlen, Posten usw. sowie die Ausgaben für die landesherrliche Familie, die Hofhaltung, Bauten, Landesregierungs- und Justizkollegien, Gesandtschaften, Schulden usw. nach. Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Domanialverwaltung des Jahres 1823 wurde die Kammerkasse mit der seit 1800 bestehenden Generalkasse (vgl. Abt. E dieses Bestandes) vereinigt (Gesetzsammlung f.d. Königreich Hann. Abt. I S. 215). Demzufolge enden mit diesem Jahr die Kammerrechnungen.

Leider sind von den ersten Jahrgängen des 18. Jahrhunderts einige Bände vom Tintenfraß derart befallen, dass an verschiedenen

Stellen nicht mehr behebbare Substanzverluste eingetreten sind. Die gründliche Restaurierung der so in Mitleidenschaft gezogenen Bände ist zurzeit noch im Gange.

Das maschinenschriftliche Findbuch zu dieser Abteilung A hat Frau Lemke im Jahre 1970 von dem von W. Haase 1949 handschriftlich gefertigten Findbuch abgeschrieben. Dabei sind die Kammerregister laufend durchgezählt worden.

Pattensen, im Januar 1974
gez. Dr. Christoph Gieschen


Vorwort zu Teil B

Der frühere, sehr weitschichtige Bestand an Amtsregistern (Geld-, Korn-, Dienstregister) für die Regierungsbezirke Lüneburg, Hannover und Hildesheim ist am 8./9. Oktober 1943 mit geringen, nachstehend angeführten Resten durch Bombenschaden vernichtet worden. Dieser Verlust gehört hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung der betreffenden Bestände zu den schwersten, die das Staatsarchiv überhaupt erlitten hat. Für weite Gebiete des Archivsprengels ist dadurch die Hauptgrundlage für die bäuerliche Sippen- und Hofforschung zerstört worden. Über den Umfang des Verlorengegangenen geben die "Quellen zur bäuerlichen Sippen- und Hofgeschichtsforschung" (Hannover 1936) Aufschluss, in denen die Reihen der Amtsregister für alle Ämter summarisch aufgeführt sind. Vorhanden waren von Haus aus nur die jeweils 10. Jahrgänge (also z.B. 1750 - 1760 - 1770), doch war es kurz vor dem zweiten Weltkrieg gelungen, für die Ämter des Regierungsbezirks Hannover die seinerzeit vom Staatsarchiv aus Gründen der Raumersparnis nicht übernommenen jeweils 9 Jahrgänge noch aufzufinden; sie lagen in riesigen Stapeln in den Bodenräumen des Regierungsgebäudes und wurden um 1937 im Zuge von Luftschutzmaßnahmen von dort ins Staatsarchiv überführt. So waren also für den Regierungsbezirk Hannover (Hann. 76 c Bb) bei Kriegsausbruch alle Jahrgänge, für die übrigen im allgemeinen (mindestens ab 1600) nur alle 10. Jahrgänge der Register im Archiv,

insgesamt mehrere tausend Bände. Erhalten blieben außer den in Hann. 76v Bd vereinigten Registern (aus allen vier Regierungsbezirken) der Jahre 1866-1868 und den Stader Amtsregistern (Hann. 76 c Be, jetzt im Staatsarchiv Stade unter Rep. 76) lediglich ein paar einzelne Bände aus Ba, Bb, Bc, die im Augenblick der Katastrophe (1943) ausgeliehen waren.

Die in Hann. 76 c Bd vereinigten Geld-, Korn- und Dienstregister aus der Übergangszeit 1866-1868 umfassen alle vier Regierungsbezirke Hannover, Hildesheim, Lüneburg und Stade, jedoch sind bei weitem nicht alle Ämter darin vertreten. Für den Regierungsbezirk Stade sind diejenigen unter den einschlägigen Bänden, die in dem erhaltenen Bestand der Stader Amtsregister Hann. 76 c Be nicht vorhanden waren, 1955 dorthin überführt worden. In Hann. 76 c Bd sind daher für die Stader Ämter nur Dubletten verblieben.

Der unermessliche Verlust, den das Staatsarchiv mit der Vernichtung der Amtsregister erlitten hat, wird kaum dadurch gemildert, dass vereinzelte Geld-, Korn-, Dienst- und Schatzregister sich in anderen Beständen - insbesondere in den Ämter- und Kammerakten - erhalten haben. Auch diese sind in den "Bauernquellen" aufgeführt.

gez. Dr. Matthes

Die Register Hann. 76c Ba-Bd sind, nachdem einige aus den Beständen der französischen Okkupationszeit neu hinzugekommen sind, wie alle Register des Bestandes Hann. 76 c mit laufender Nummer durchgezählt worden. Statt der ursprünglich hier aufgeführten Liste von erhaltenen Registern aus anderen Beständen wird nunmehr auf die Neuauflage der Bauernquellen, erschienen in den Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, verwiesen.

Pattensen, im Dezember 1973
gez. Dr. Christoph Gieschen


Vorwort zu Teil C

Dieser Teil des Bestandes Hann. 76c ist bei der Brandkatastrophe im Jahre 1943 vollständig vernichtet worden. Einige Forstregister sind in der Abteilung

B und anhangsweise in den Beständen der Kommissionsakten zu den Ämtern der Provinz Lüneburg (vgl. Hann. 88 F) und zu den Amtsvogteien der Provinz (Großvogtei) Celle (vgl. Hann. 88 G) zu finden.


Vorwort zu Teil D

Beim Geheimen Rate erwachsen ist die Serie der Landrentei- und Schatzrechnungen des Fürstentums Calenberg-Göttingen für die Jahre 1627-1750 (1801). Erhebung und Verwaltung der von den Ständen der einzelnen welfischen Territorien bewilligten Steuern lagen in der Hand der ständischen Schatzkollegien, die sie innerhalb bestimmter Sprengel oder Quartiere durch Schatzeinnehmer besorgen ließen. Die von diesen geführten Rechnungen wurden zunächst von den Schatzräten der betreffenden Landschaft geprüft und anschließend in einem Exemplar dem Geheimen Rat vorgelegt, der sie abermals durch eine aus Geheimen Räten, Schatzräten und Vertretern der Stände zusammengesetzte Kommission examieren und abzeichnen ließ (vgl. v. Meier, Bd. 1, S. 287 f.). Eine Zweitausfertigung verblieb bei der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft, vgl. Dep. 7, dessen Findbuch auch tabellarische Übersichten der Quartierseinteilung enthält und als Ergänzung - die Rechnungsreihe reicht hier bis 1810 - ebenso wie Cal. Br. 19 (Landschaftliche Registratur für das Fürstentum Calenberg) dienen kann.


Vorwort zu Teil E

Am 1.6.1800 wird die Generalkasse errichtet. Es bestanden im 19. Jh. an Generalkassen daneben die Generalienkasse ab 1824, die Generalsteuerkasse (vgl. Hann. 76 c F), die Kriegskasse (vgl. Hann. 46,47) und Hospitalkasse (vgl. Hann. 37, 43), die Wegebaukasse (vgl. Hann. 109) und ab 1856 die Kronkasse (vgl. Hann. 76 v H.). Die Generalkasse trat zunächst neben die Hauptkammerkasse, um diese auf die Aufgaben einer reinen Domanialverwaltungskasse zu beschränken, aber wuchs seit Aufhebung der Kammerkasse im Jahre 1823 allmählich zur zentralen Kasse und Verrechnungsstelle des

Gesamtstaates heran. 1824 wurden einige zu besonderen Zwecken gebildete Fonds, nämlich die Manufakturkasse, die Lotterieüberschußkasse sowie die Intelligenzkomtoirkasse mit der Generalkasse verbunden. 1826 nahm man den Renteiregistern die Ausgaben für die Ämter, Polizeiverwaltung und die Wasserbaukosten ab, weil diese Ausgaben nicht mehr zum Dienste der Domänenkammer gehörten, und legte sie auf die Generalkasse. Am 1.7.1834 erfolgte die Kassenvereinigung mit der Generalsteuerkasse. Trotz gelegentlicher Trennungsversuche, z.B. durch das Patent vom 5.7.1837, wurde doch über alle Einnahmen und Ausgaben von jener Zeit an nur eine Hauptrechnung geführt, und die Verwaltung aller Kassen war lediglich dem Finanzministerium unterstellt. (Vgl. hierzu J.G.L.W. Ubbelohde, Über die Finanzen des Königreichs Hannover und deren Verwaltung, Hannover 1834, S. 319 ff; Q. Lehzen, Hannovers Staatshaushalt, 1. Teil, Hannover 1853, S. 1 ff; v. Meier, Bd. 1, S. 410 ff.)

Hannover, Februar 1971
gez. Köster


Vorwort zu Teil F

Die Generalsteuerkasse entstand 1814 infolge der Errichtung einer den Provinzialständen übergeordneten Ständevertretung des gesamten Königreichs, in deren Kompetenz auch das durch Vereinigung der früheren provinzialständischen Steuer- und Schuldenverwaltungen gebildete ständische Finanzwesen fiel. Die Verwaltung der Generalsteuerkasse oblag dem Schatzkollegium, das indes von 1834-1840 während der Kassenvereinigung mit der Generalkasse (vgl. Hann. 76 c E) vorübergehend aufgehoben war und in preußischer Zeit in der Provinzialselbstverwaltung fortlebte (vgl. Hann. 151). Die Generalsteuerkasse ist statt der früheren Provinzialkassen zur Erhebung aller Steuern aus dem ganzen Königreich eingerichtet worden. Sie empfing die Ablieferungen der Kreiskassen und leistete auf Anweisung des Schatzkollegiums die jährlich von den Ständen bewilligten Ausgaben, wie z. B.

Beiträge für den Militäretat, Zinsen der Landesschulden, Besoldungen des Oberappellationsgerichtes, Kosten der allgemeinen Ständeversammlung, der Provinziallandschaften, des Schatzkollegiums, Beiträge für die Landesuniversität und andere Lehranstalten, für die Landesökonomie- und Industrieanstalten, für Strafanstalten, Medizinal- und Heilanstalten, Besoldungen der Wasserbaubediensteten, zum Neubau der Landstraßen, Pensionen und Unterstützungen an vormalige landschaftliche und Steuerbedienstete und deren Angehörige. (Vgl. J.G.L.W. Ubbelohde, Über die Finanzen des Königreichs Hannover und deren Verwaltung, Hannover 1834, S. 319 ff., W. Lehzen, Hannovers Staatshaushalt, 1. Tl., Hannover 1853, S. 1 ff, v. Meier, Bd. 1, S. 410 ff.)

Hannover, Februar 1971
gez. Köster


Vorwort zu Teil G

Die tabellarischen Beschreibungen aus den Ämtern der Großvogtei Celle ließ der Geheime Rat Burchard Christian von Behr (1714-1771) (Lampe, J.: Aristokratie, Hofadel und Staatspatriziat in Kurhannover, Göttingen 1963, S. 21), der für die Jahre 1769-1770 Großvogt in der Großvogtei war, im Jahre 1770 zusammenstellen. Diese Tabellen sollten eine genaue Übersicht vom Zustand und der Leistungsfähigkeit der einzelnen Höfe der Großvogtei vermitteln und zugleich als Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen durch die Regierung dienen. Die Beschreibung wurden in zwei Ausfertigungen erstellt, von denen die eine für den König in England und die andere für die Kammer bestimmt war (Hann. 92 LXVI Nr. 5a). Am 6.2.1770 berichtet v. Behr dem König, dass die Tabellen "wieder fertig seien", welche noch etwas umständlicher (ausführlicher) sind als die ersten (Ebda.). Es ist heute nicht mehr festzustellen, wann die Beschreibungen, die provenienzmäßig in den Bestand der Londoner Kanzlei und der Kammer gehörten, zu einem eigenen Bestand formiert wurden. Die Doppelstücke sind inhaltlich völlig gleich;

eingefügt in den Bestand wurden 2 ähnliche Beschreibungen vom Amt Harburg und vom Amt Winsen/Luhe.

Der Bestand ist fortlaufend nummeriert, bei Doppelstücken ist das zuerst genannte Exemplar das einst für den König bestimmte.

Hannover, im Oktober 1969
gez. Bardehle


Vorwort zu Teil H

Im wesentlichen zum Zwecke der Erhöhung der Bedarfssumme für den Landesherrn und deren Beschaffung aus den Erträgen ausgeschiedener Domänen wurde am 4.4.1856 ein Entwurf und am 24.3.1857 das Gesetz die Einführung eines neuen Finanzkapitels der Landesverfassung betreffend verkündet. 500.000 Taler wurden der Kronkasse als Bedarfssumme zugewiesen, von denen 5/6 durch die Erträge der etwa 190 auszuscheidenden Domänen gedeckt war. Dem Recht des Königs auf Ausscheidung von Domanialgütern, die ja inzwischen Staatsgut geworden waren, wurde keine Einwirkung oder Kontrolle hinsichtlich der Verwendung der Einnahmen der allgemeinen Ständeversammlung gegenübergestellt (vgl. hierzu die Streitschriften: Miquel, Das neue Hannoversche Finanzgesetz vom 14. März 1857, 2. Aufl. Leipzig 1861; Bar, Die Ausscheidung von Domänen für Se. Majestät den König von Hannover, Hannover 1862; Miquel, Die Ausscheidung des Hannoverschen Domanialgutes und das Verfahren der Festsetzungskommission, Leipzig 1863). Aus der Verwaltung der Kammer wurden diese Domänen nun herausgenommen und vom 1. Juli 1858 ab dem Ministerium des kgl. Hauses unterstellt. Es war das Ende der Kammer, indem die Verwaltung der staatlich gebliebenen Domänen an das Finanzministerium überging.
Am Schluß des Bestandes befinden sich noch einige Geld- und Lohnregister der Krondomäne Calenberg.

Hannover, im Februar 1971
gez. Köster

Findmittel 

EDV-Findbuch (2010)