Identifikation (kurz)
Titel
Berghauptmannschaft Clausthal
Laufzeit
1521-1900
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Generalia, Hoheitssachen, Grenz- und Jurisdiktionssachen, Gemeindesachen, Polizei, Kirchen- u. Schulsachen, Militaria; Bergstädte Altnau, St. Andreasberg, Clausthal, Grund Lautenthal u. Wildemann, die Ämter St. Andreasberg u. Clausthal sowie Amt und Stadt Elbingerode
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 39,8 lfdm
Bestandsgeschichte
I. Territorial- und Behördengeschichte
Der "Oberharz" gehörte zwar seit alters - wenn auch nicht immer im vollem Umfang - zum Fürstentum Grubenhagen, rechnete jedoch nicht zur Grubenhagenschen Landschaft. Er hatte ob seiner besonderen wirtschaftlich-technischen Erfordernisse und seiner Verflechtungen mit Braunschweig-Wolfenbüttel (Kommunionharz) bis zum Ende des Königreichs Hannover, die westfälische Zeit ausgenommen, eine völlige Sonderstellung im Staat. Die Harzsachen kamen im 18. Jahrhundert, als sich für andere Zweige der Staatsverwaltung das kollegialische System der Geheimen Räte lockerte, weiterhin vor ein Plenum (vgl. E. von Meier, Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Bd. 2, S. 48/49). Der Leiter der Oberharzer Verwaltung, der Berghauptmann, wurde meist den juristisch gebildeten Kammerräten entnommen, die die Oberharzer Bergsachen bearbeiteten. Er übte seine Tätigkeit teils von Clausthal teils von Hannover her aus und war auch der hannoverseits bestellte leitende Mann im Oberharzischen Kommunionbergamt zu Zellerfeld (bis 1788) und im Unterharzischen Kommunionbergamt zu Goslar. Der hannoversche Oberharz war nach dem Kommunion-Teilungsrezeß von 1788 untergegliedert in das Clausthaler Berg- und Forstamt, das Zellerfelder Berg- und Forstamt und die sieben Bergstädte. Nach der Restauration wurden die beiden Berg- und Forstämter 1818 zu einem Königlichen Berg- und Forstamt Clausthal vereinigt. Die Verwaltungsreform von 1822/1823 stellte die Berghauptmannschaft zu Clausthal selbständig neben die neu eingerichteten Landdrosteien. 1841 gingen nach Zwischenstadien die allgemeinen Gerichts- und Verwaltungsbedürfnisse des Berg- und Forstamtes an die Königlichen Berg- und Stadtgerichte St. Andreasberg und Zellerfeld, seit 1852 Amtsgerichte und Verwaltungsämter gleichen Namens über. Zu ihnen gehörten, von zeitweisen Verwaltungsimmunitäten von Clausthal
und Zellerfeld abgesehen, auch die sieben Bergstädte. 1859 ging das Amt St. Andreasberg im Amt Zellerfeld auf. Dem Berg- und Forstamt, im zweiten Viertel des 19. Jahrhunderts zeitweise nur "Bergamt", blieben als der Berghauptmannschaft nachgeordneten Stelle somit nur noch die Bergwerks-, Hütten- und Forstsachen. Eine neue Regelung erfuhren die Dinge durch die königliche Verordnung vom 9. August 1850, wonach ab 1851 die Berghauptmannschaft gleich einer Landdrostei die Regiminalverwaltung zu lenken hatte. Das Berg- und Forstamt, dem die Domanialverwaltung (Bergwerks-, Hütten- und Forstsachen) oblag, wurde der Berghauptmannschaft, aber ebenfalls unter dem Vorsitz des Berghauptmanns, koordiniert. Das hohnsteinsche Amt Elbingerode gehörte ursprünglich nicht zum "Oberharz", hatte aber gewisse Beziehungen zu ihm. Es wurde bei der Einführung der Landdrosteiordnung von 1822/23 der Landdrostei Hildesheim unterstellt. Landschaftsmäßig erscheint es nun als grubenhagisch. Im Dezember 1842 wurde das Amt Elbingerode von der Landdrostei Hildesheim gelöst und der Berghauptmannschaft Clausthal unterstellt, bei der es bis zu deren Auflösung verblieb. Die Todesstunde schlug der Berghauptmannschaft durch den Preußischen Allerhöchsten Erlaß vom 17. Juni 1868, der ihren ganzen Bezirk mit der Landdrostei Hildesheim vereinigte.
II. Bestandsgeschichte
Nach der Aufhebung der Berghauptmannschaft wurde das Amt Zellerfeld mit der Abwicklung der Aktenangelegenheiten befaßt, wie ein Aktenstück dieser Behörde (vgl. Hann. 74 Zellerfeld Nr. 6) berichtet. 1869 reiste der damalige Staatsarchivar Dr. Grotefend vom Staatsarchiv Hannover nach Clausthal und übernahm 25 Fach Akten: 12 Fach Einzelstücke verschiedenen Inhalts und 13 Fach Kämmereiregister der Städte. Doch auch das preußische Oberbergamt in Clausthal zog Akten an sich. Das andere Material sollte auf Anweisung der Landdrostei Hildesheim
"nach nochmaliger Durchsicht" zum Einstampfen verkauft werden. Erfreulicherweise aber sind doch große Aktenmengen als Vorakten in die Landdrostei Hildesheim als Hauptnachfolgebehörde gewandert. Dort blieb ein kleinerer Teil (17 Fach) als "Ältere Verwaltungsakten der Berghauptmannschaft Clausthal" beisammen, die große Menge wurde - rari nantes in gurgite vasto - auf die Registraturen der Landdrostei verteilt und gelangte mit den vielen Abgaben der Landdrostei bzw. Regierung Hildesheim allmählich in das Staatsarchiv Hannover (vgl. Vorwort zum Bestand Hann. 80 Hildesheim). Bei der zusammenfassenden Neuordnung der Hildesheimer Regierungsakten im Staatsarchiv Hannover im Jahre 1950/51 wurden alle Akten der Berghauptmannschaft, insgesamt etwa 80-85 Fach, herausgesondert, um sie mit dem vorerwähnten Altbestand als eigene Designation zu vereinigen. Ein Problem bildeten die Akten zum Amt Elbingerode. Wie bereits im Vorwort zum Bestand der Landdrostei Hildesheim dargelegt, wurde dieser ganze Betreff - gleich ob die Akten bei der Landdrostei Hildesheim oder bei der Berghauptmannschaft oder bei den Dienststellen erwachsen waren - zu dem vorliegenden Bestand der Berghauptmannschaft (Hann. 84) verbracht, um das Material für dieses ohnehin archivisch schwer faßbare Randgebiet, das 1932 zur Provinz Sachsen umgelegt wurde, nicht zu sehr zu zersplittern. Natürlich bleibt nun zu beachten, daß für die Zeit von 1823 bis 1842 Elbingerode in allgemeinen Akten des Bestandes Hann. 80 Hildesheim berücksichtigt sein kann. Die Akten der jüngeren Zeit nach 1866 - sowohl den eigentlichen Oberharz wie das Amt Elbingerode betreffend - sind selbstredend in den Beständen der Landdrostei (Hann. 80 Hildesheim) bzw. der Regierung Hildesheim (Hann. 180 Hildesheim) zu suchen. Die dargelegte Behörden- und Bestandsgeschichte macht es erklärlich, daß in unserer Designation sachlich fast nur allgemeine
Landesverwaltungsakten zu finden sind, zu denen wir einige Justizbetreffe auch rechnen dürfen und daß der territoriale Bereich sich - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auf das Gebiet des Großamtes gleich heutigen Kreises Zellerfeld sowie das Gebiet des Amtes Elbingerode beschränkt. - Die Betreffe im Archiv des Oberbergamtes in Clausthal umspannen einen weiteren Raum. - Die Akten über die großen Wirtschaftsobjekte des Harzes: Forst und Bergbau, die das Berg- und Forstamt als eine seit 1851 der Berghauptmannschaft nicht mehr sub- sondern koordinierte Behörde zu steuern hatten, sind in diesem Bestand nur dünn gesät.
III. Bestandsgliederung
Für eine Durchordnung der Akten im Staatsarchiv Hannover boten weder der ungeordnete Altbestand noch der Bestand der Landdrostei Hildesheim, noch Zeichen auf den Stücken selbst brauchbare Anhaltspunkte. Da halfen alte Registraturpläne der Berghauptmannschaft weiter, die sich in der oben erwähnten Akte (vgl. Hann. 74 Zellerfeld Nr. 6) fanden. Ihre Gliederung wurde der Neuordnung zu Grunde gelegt, jedoch den Bedürfnissen des Staatsarchivs in Hannover entsprechend etwas umgestaltet. Da sich das Leben auf dem Oberharz ganz überwiegend in den sieben Bergstädten abspielte, war die hier vorgefundene territoriale Gliederung der Spezialia das Gegebene. Für gründliche Nachforschungen ist allerdings im Auge zu behalten, daß - wie oben erwähnt - die Städte in den letzten 25 Jahren der Berghauptmannschaftsbehörde überwiegend nicht mehr amtsfrei waren, so daß der Inhalt allgemeiner Aktenstücke in der Abteilung 2: Gerichte bzw. Ämter St. Andreasberg und Zellerfeld auch Bergstädte berücksichtigen könnte. Doch schien das - dank der Beharrlichkeit der Registratoren - nur wenig der Fall zu sein, so daß keine Bedenken bestanden, das koordinierte Schema: Bergstädte neben den Gerichten bzw. Ämtern, beizubehalten. Entgegen jenen alten Plänen, die
zwei getrennten Abteilungen für die Ämter St. Andreasberg und Zellerfeld vorsahen, werden diese Betreffe zusammengelegt. Denn einmal ging, wie schon bemerkt, das Amt St. Andreasberg 1859 im Amt Zellerfeld auf, zum anderen ist es für den nicht genau Ortskundigen sehr schwer, die Grenzlinien und die Zugehörigkeiten von kleinen Siedlungen, Bergen und Flurbezeichnungen in diesem oder jenen Amtsbereich im Oberharz zu kennen. Nach genauen Erkundungen bei den Nachfolgebehörden ist es nicht anzunehmen, daß noch größere Aktenmengen Provenienz Berghauptmannschaft Clausthal anderweit vorhanden sind, mit Ausnahme etwa von Bergwerksakten, die möglicherweise in das wohlgeordnete Archiv des Oberbergamtes gelangt sind und dort verbleiben werden. So wurden - neue Nummern mußten ohnehin gegeben werden - zur Vereinfachung der Signaturen durchlaufende Zählungen innerhalb der Hauptuntergruppen durchgeführt. Die Altsignatur wurde nur von den ca. 12 Fach ungeordneter Akten des Altbestandes von 1869 in das Findbuch übernommen. Die Kämmereiregister waren in diese Zählung nicht einbezogen. Auf die Aktenzeichen der aus den Hildesheimer Regierungsbeständen herausgekämmten Stücke würde als unlohnend verzichtet. Dieses Signaturen sind in das Schrifttum nicht wesentlich eingegangen und waren auch vielfach kaum noch feststellbar. Der Schreiber des maschinenschriftlichen Findbuches - in der Novemberkälte des ungeheizten Bunker-Magazines durchhaltend - war der Angestellte Seepolt.
Hannover, den 12. Dezember 1957
gez. Dr. Th. Ullrich
Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden. Hierbei ist die Gliederung in Absprache mit dem Landesbergamt Clausthal den technischen Gegebenheiten angepaßt und in Teilen erweitert worden.
Hannover, im Februar 2003
gez. Petra
Diestelmann
Aufgrund der engen personellen Verbindung von Berghauptmannschaft und Berg- und Forstamt Clausthal (z. B. Koordinierung beider Behörden durch den Berghauptmann) befinden sich sämtliche Personalia gebündelt im Bestand BaCl Hann. 84a Berg- und Forstamt Clausthal - Berg- und Hüttenwesen, der nur in Clausthal benutzbar ist.
Clausthal, im Februar 2018
gez. Christiane Tschubel
Findmittel
elektronisches Findbuch
Siehe
Korrespondierende Archivalien
NLA HA Hann. 84a Berg- und Forstamt Clausthal - Forstwesen
NLA HA BaCl Hann. 84a Berg- und Forstamt Clausthal - Berg- und Hüttenwesen
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Georeferenzierung
Bezeichnung
Berghauptmannschaft Clausthal
Zeit von
1842
Zeit bis
1868
Objekt_ID
1
Ebenen_ID
2710
Geo_ID
2710-1
Link
Georeferenzierung
Bezeichnung
Berghauptmannschaft Clausthal
Zeit von
1823
Zeit bis
1842
Objekt_ID
8
Ebenen_ID
2010
Geo_ID
2010-8
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