NLA HA Hann. 87 Göttingen

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Polizeidirektion Göttingen (vor 1945)

Laufzeit 

1673-1919

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Dienststellenverwaltung, Personalia, politische Polizei, Feuer-, Bau-, Gesundheits-, Sitten-, Gewerbe- und Lebensmittelpolizei, Bevölkerungsüberwachung, Armenpolizei, Landwirtschaftspolizei, Stadtwirtschaftspolizei
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 3,0 lfdm

Bestandsgeschichte 

Für sämtliche Polizeibereiche, besonders aber für die Fremdenpolizei, d.h. für die Erteilung und Nachprüfung von Pässen, Wanderbüchern und Legitimationsscheinen sowie Aufsicht über Vagabunden und verdächtige Personen (vgl. Staatshandbücher), bestand in Göttingen seit dem 18. Jahrhundert eine kommunale Polizeikommission.

Nach den Unruhe von 1831 wurde eine staatliche Polizeidirektion eingerichtet. Diese wurde durch die Polizeiordnung für die Stadt Göttingen vom 25. Mai 1859 (vgl. Gesetz- und Verordnungssammlung 1859, I. Abteilung, S. 641 ff.) restituiert. Sie wurde unmittelbar der Landdrostei Hildesheim unterstellt. Der Sprengel dieser Polizeidirektion umfaßte die Stadt Göttingen und die umliegenden Gemeinden Weende, Nikolausberg, Roringen, Herberhausen, Geismar, Rosdorf und Grone. Ihre Kompetenz bestand in der Wahrnehmung der gesamten Polizei im oben genannten Gebiet. Sie sollte aber in enger Zusammenarbeit mit der städtischen, vom Magistrat geübten Polizeigewalt ausgeübt werden. Zwar hat man versucht, diese städtische Polizeigewalt von der der Polizeidirektion näher abzugrenzen und hat dieser letztern besonders die Paß- und Fremdenpolizei, das Verfahren gegen Vagabunden und Bettler, die Sorge für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, die Überwachung von Vereinen, das Verfahren gegen unerlaubte Verbindungen, die Aufsicht über die Presse, verbotene Bilder und Schriften und die Erlaubnis für öffentliche Tanzgesellschaften, Lustbarkeiten und Schaustellungen zugewiesen, doch sind in den Einzelfällen ständig Kompetenzkonflikte zwischen städtischer und königlicher Polizeigewalt aufgetreten.

Das hat in preußischer Zeit zu einem allmählichen Abbau der Polizeidirektion Göttingen beigetragen. Zum 1. April 1900 wurde die Polizeidirektion Göttingen aufgehoben (vgl. Oberpräsident Hannover: Hann. 122a Nr. 1266). Die Polizeiaufgaben gingen damit auf die kommunalen städtischen Organe über. Die Polizeigewalt über Weende, Nikolausberg, Roringen, Herberhausen, Geismar, Roßdorf und Grone aber wurde dem zuständigen Landkreis übertragen.

Literaturhinweise

Oesterley, Darstellung der Gerichtsverfassung in der Universitätsstadt Göttingen, Göttingen 1833

Gudrun Schmidt-Bucherer, Göttingen in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, maschinenschriftliche Examensarbeit Göttingen 1956

Hannover, September 1966
gez. Otto Merker

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet