NLA HA Hann. 47

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kriegskanzlei

Laufzeit 

1584-1859

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Kriegswesen, Dienstellen- und Aufgabenverwaltung, Militärverwaltung, Kriegsereignisse, Militärjustiz und Kriegsdepartements
Findmittel: EDV-Findbuch 2012
Umfang: 114,0 lfdm

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Akten des Bestandes Hann. 47 sind in der zentralen Behördenregistratur, zumeist in der Kriegskanzlei des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg und des Königreichs Hannover, erwachsen und umfassen mit Vorakten (bis 1610) die Zeit von 1680 bis 1831, reichen also von der Regimentsordnung Herzog Ernst Augusts bis zur Errichtung des Kriegsministeriums. Der Bestand ist für die Geschichte Hannovers nicht nur in kriegsgeschichtlicher Beziehung von wesentlicher und zum Teil hervorragender Bedeutung.

Bestandsgeschichte 

Der durch das Frühjahrshochwasser 1946 stark verschlammte und mit Schimmelpilzen durchsetzte Bestand wurde im Jahre 1951 zunächst von Herrn Dr. Drögereit gereinigt. Um das Ausmaß dieser Aktion festzuhalten, sei mitgeteilt, dass nicht weniger als 7 große Kisten voll Schlamm entfernt werden mussten. Da die Akten nach der Überschwemmung aus den Fenstern geworfen worden waren, die Nummernfolge also durchgängig gestört war, und die alten Aktentitel und Signaturen (diese bis zu 40%) nicht mehr erkennbar waren, schien es zunächst zweckdienlich, zusammengehörige Gruppen in der Reihenfolge noch erkennbarer Paketnummern zusammenzufassen und Irrläufer aus fremden Beständen so weit wie möglich auszusondern. Die Akten wurden zu ihrer weiteren Lufttrocknung aus den Verschnürungen gelöst, in ungeleimte graue Büttenaktendeckel und in lockerer Hochkantstellung aufgestellt. Später wurde die Verzeichnung und Feinordnung unter Ägide Dr. Drögereits von Herrn Dr. Medinger übernommen und von Herrn Dr. H. Schmidt weitergeführt. Schließlich wurden sie in die Verantwortung des Unterzeichneten gelegt und von diesem am 1. Juni 1958 abgeschlossen. Alle Findbücher des Bestandes Hann. Des. 47 wurden von Frau Lemke geschrieben.

Der Versuch zur Rekonstruktion der alten Ordnung stieß auf weitere außergewöhnliche Schwierigkeiten. Schon sehr bald ließ sich das Fehlen jeglicher vernünftiger inneren

Gliederung nach Provenienz oder Systematik in einer Wiederherstellung des alten Zustandes klar erkennen. Das durch Kriegseinwirkung vernichtete alte Repertorium war auf weiten Strecken kein Findbuch im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Liste in mechanischer Reihung ohne ein logisches Gefälle, gleiche und sachverwandte Stücke derselbe Teilprovenienz lagen an verschiedenen Stellen. Indessen Gruppentitel als Ansätze bestimmter behördenmäßiger Zuständigkeiten waren in Sachverwandtschaften der Titel sehr wohl zu erkennen. Es war offenbar, dass die Funktion der Kriegskanzlei zweifellos aus der Zusammenfassung des Zusammengehörigen zu ersehen waren. Da auch die alten Nummernbezeichnungen größtenteils nicht mehr vorlagen und in Abteilung III überdies die ehemaligen Großverbände der Akten nicht mehr erkenntlich und in Einzelfaszikel aufgelöst waren, so entschloss sich der Unterzeichnete (nach erster Anregung durch Herrn Dr. Drögereit und nach Zustimmung von Herrn Prof. Schnath) zu einer Neuordnung in einer aus eigener Aktendurchsicht erwachsenen Form.

Ein solcher Entschluss machte es mit Rücksicht auf die (wenn auch nicht allzu häufige) Anführung der Signaturen in der Literatur unerlässlich, gleichzeitig in Konkordanzen der alten und neuen Abteilungs- und Archivnummern den ehemalige Zustand auf dem Papier festzuhalten und hier nochmals zusammenfassend zu beleuchten: Die Akten des alten Gesamtbestandes verteilten sich gegenüber der neuen Ordnung (4 Abteilungen) auf 6 Abteilungen. Von ihnen war I der ursprüngliche, ausschließlich in der Kriegskanzlei erwachsene Bestand. Auch die Akten von II entstammten zumeist der Kriegskanzlei, jedoch auch zu einem geringen Teil der Provenienz der Deutschen Kanzlei in London. Sie müssen von der alten Registratur oder von späterer (19. Jh.) Hand dem Bestand Hannover 47 zugewiesen worden sein. Der aus späterer Zeit, nämlich von 1813-1831

stammende Abteilung III muss eine durch ihre Entstehung gerechtfertigte (in der Einleitung zu III noch zu erläuternde) Sonderstellung eingeräumt werden, an der aus grundsätzlichen Erwägungen festgehalten wurde. IV ist im Archiv künstlich gebildet, indem sämtliche Festungsbauakten - soweit sie nicht den Siebenjährigen Krieg betreffen - aus I herausgenommen wurden. Wegen der Beliebtheit und der häufigen Benutzung einer solchen topographischen Gliederung bleibt die Abtrennung der Abteilung IV von I weiterhin bestehen. Allerdings musste der bisherige Zustand, in welchem eine Reihe älterer Festungsakten in I verblieben waren, insofern verbessert werden, als weitere Festungsbausachen aus I in IV überführt, andererseits alle Artillerie- und Zeughaussachen wieder in ihrem ursprünglichen Zusammenhang von I eingefügt wurden. In gleicher Konsequenz wurden zur größeren Vollständigkeit der Festungsakten in einer Abteilung auch die späteren Stücke aus Abteilung III der schon früher angelegten alphabetischen Folge in IV angereiht. Indessen ist noch insofern an der alten Ordnung festgehalten worden, als 15 für die Geschichte des Siebenjährigen Krieges von Bedeutung erscheinende Aktenstücke gesondert gelassen und nach der neuen Einteilung mit entsprechenden Verweis zu II genommen wurden.

Auch der Bestand V gehörte ursprünglich mit I zusammen. Beispiele: Das Aktenstück ehemals Hannover 47 V Nr. 95 betreffend die Harzschützen im Siebenjährigen Krieg, das den Kanzleivermerk trägt: "ad acta Defension Schwarzfels". Ein größeres Aktenstück "Defension des Schwarzfels 1758-1762" lag aber in I als Nr. 403 Vol IV. Demnach ist V später (unter Umständen auch im Archiv) aus I gelöst worden. Da der Bestand nur den Siebenjährigen Krieg betreffende Akten enthielt, wollte man offensichtlich die diesen Krieg betreffenden Akten der Kriegskanzlei in V vereinigt wissen. Aus einem nicht ersichtlichen

Grunde war aber die überwiegende Menge aus dem Siebenjährigen Krieg betreffenden Sachen in I verblieben. Es erscheint sinnvoll, den Bestand V an die anderen Kriegsakten in der Weise anzuschließen, dass die den Siebenjährigen Krieg betreffende Stücke wieder dem größeren Zusammenhange eingeordnet wurden, in den sie der Sache wegen gehörten. Dabei muss die bislang völlig sinnlos auf I und V verteilte Korrespondenz des Großvogts von Steinberg in der Aktenvereinigung des Siebenjährigen Krieges wieder zusammenkommen. An der Signierung 47 V war dann allerdings nicht mehr festzuhalten.

Erst als der Gesamtbestand schon im Archiv lagerte, sind ihm 9 Aktenstücke unter der Designation 47 VI zugefügt worden. Sie beziehen sich in der Mehrzahl auf Münzsachen im Siebenjährigen Krieg. Es handelt sich dabei um Akten, die ursprünglich im Cal. Br. Arch. gelegen hatten, dann dort aus provenienzmäßig zu der Kriegskanzlei gehörig herausgenommen und der Einfachheit halber als 47 VI an die schon bestehenden V Teile des Gesamtbestandes angeschlossen wurden. Auch hier erschien es sinnvoll, auf die Signatur VI zu verzichten und die Akten in die Systematik der den Siebenjährigen Krieg betreffenden Stücke einzufügen.

Aus der zwingenden Notwendigkeit der Vereinigung gleichartiger Akten aus den alten Abteilungen I, II, V und VI erwuchs in Abteilung I eine neue Fülle, aus der sich in elastischer Anpassung an den Akteninhalt die Absonderung einer neuen Abteilung II und innerhalb von I eine Untergliederung nach behördenmäßigen Gesichtspunkten empfahl. Entsprechend der verschiedenartigen Strukturen der Akten (große, zeitlich weitreichende Faszikel und einmalige Vorgänge umfassende kleine Faszikel) empfahl sich letztlich im Hinblick auf ein ideelles Registraturprinzip ein Kompromiss zwischen einer systematischen und einer chronologischen Anordnung, welche sowohl die Übersicht für die

behördenmäßige und für die politische Geschichte erleichtern würde. In der neuen Ordnung wurde neben Abteilung I, welche die Akten der Militärverwaltung des Kriegswesens enthält, in der II die Berichte und Angaben der Kriegsereignisse gestellt, die nach Berücksichtigung ihrer Sonderrechte verlangten. Der Ansatz hierzu war in der alten Abteilung II schon enthalten und herausgestellt. So konnte der Kern der ehemals zu II gehörigen Akten dort verbleiben. In der Zusammenstellung von Akten und Vorakten zu wesentlichen Kriegsereignissen in chronologischer Reihenfolge werden zugleich die wichtigen Daten der äußeren politischen Geschichte Hannovers z.T. aus Akten der Deutschen Kanzlei in London anschaulich vor Augen geführt. Die wenigen Faszikel mit der Provenienz der Deutschen Kanzlei in London sind allerdings derart betreffsverwandt mit unmittelbar danebenliegenden Stücken der Kriegskanzlei, also in den Geschäftszusammenhang verwoben, dass ihre weiter Belassung beim Bestand Hann. Des. 47 berechtigt erscheint. Um Zusammenhang und Verzahnung aus gleicher Zeit erwachsener Akten in der neuen Sonderung weitgehend zu wahren, wurde eine in Abteilung I und II gleichartige dreifache chronologische Unterteilung (durch gleichartige farbige Deckblätter gekennzeichnet) vorgenommen, und zwar in die Abschnitte: 1) vor…, 2) im…, 3) nach dem Siebenjährigen Krieg. Die Akten des Siebenjährigen Krieges bilden in der Tat eine blockhafte und mengenmäßige Ansammlung, die den Gesamtzusammenhang in der Anordnung der von der Behörde bearbeiteten Gebiete sprengt und unübersichtlich macht. Es muss aber von der Überlegung ausgegangen werden, den Bestand sowohl in seiner zeitlichen Längs- wie in seinem Querschnitt überschaubar zu machen. Durch diese Verfeinerung wird zugleich die Ähnlichkeit der durchlaufen bearbeiten Dienstverrichtungen und der zeitliche Zuwachs neuer Tätigkeiten erkennbar. Für die

Zeit von 1803-1813 sind auch die noch in Hann. 51 XXX liegenden Akten der Kriegskanzlei und je nach Fragestellung auch der Besatzungsbehörde heranzuziehen. Es scheinen für die Zeit 1810-1813 aber auch hier Akten der Kriegskanzlei völlig zu fehlen.

Die neue Ordnung erweist sich als Fortschritt vor allem in Abteilung I durch Gliederung nach sachverwandten, form- und schriftgleichen Aktengruppen. Ein Überblick ließ sich durch ein Verzeichnis von Stichworten nicht erreichen, weil man, ganz abgesehen von ihrer subjektiven Verwendung, im Zweifelsfalle niemals die Reichweite bis zum nächsten sachverwandten Stichwort gewusst hätte. Nur ergänzend bei den durch die Systematik zu allgemein erfassten Betreffen schien es richtig, einzelne Stichworte zusätzlich auszuwerfen. Eine Gliederung nach der Tiefe hin war aber nur durch ein Stemma in mehrstöckiger Staffelung überschaubar zu machen, das hier zugleich Inhaltsverzeichnis ist. Die in der Disposition verwendete Komposition von Buchstaben und Zahlen entspricht allgemein mehrstöckigen und vielgliedrigen Sach- und Behördenzusammenhängen. Eine solche Untergliederung aber in der Signatur zum Ausdruck zu bringen (etwa wie der alte Registrator in Hannover Des. 80, Hannover, den Akten der Landdrosterei, bis zur Untergliederung nach griechischen Buchstaben) hätte das Zitieren und Bestellen von Akten zu sehr kompliziert.
Eine Staffelung in der Signatur würde auch der Aktenreihung in der Lokatur nicht entsprechen. Für Hannover Des. 47 dient daher das Stemma ausschließlich zur Verdeutlichung der Feingliederung. Das Buchstaben- und Zahlensystem aber wird bei der Verzeichnung der einzelnen Aktentitel nicht nochmals aufgeführt. Als Archivnummer gilt nur die links ausgeworfene, einfache laufende Nummer.

Bei der Gliederung der einzelnen Registraturbestandteile ließen sich zunächst die Akten der Geheimen Räte in Celle, die spätere

Registratur in Hannover nach 1705 als Vorakten einbauet waren, als Einheit herauslösen. Wenn diese auch nur teilweise erhalten ist, so schien es von wesentlicher Bedeutung, sie als selbständige Registratur geschlossen beieinander zu haben.

Die weitere Unterteilung ging von aus bestimmten Anlässen entstandenen Schriftgutverdichtungen aus. Diese brauchen allerdings nicht etwaigen in der Kriegskanzlei sich bildenden Verwaltungsbereichen zu entsprechen. Aus den Staatskalendern vor 1802 geht hervor, dass es in der Kriegskanzlei festgelegte Ressorts bzw. Departements nicht gegeben hat; eingeführt wurden sie erst durch Erlass vom 30.05.1817. Immerhin zeigt eine über längere Zeiträume erweisbare Wiederkehr gleicher Betreffe eine nach sachlichen Gesichtspunkten geordnete, wenn auch der Systematik ihrer Registraturablage vorauseilende Administration an. Die hier verwendete dispostionelle Zusammenfassung von Gruppen soll auch zunächst nur ein Überblick über die angefallenen Aufgaben der Kriegskanzlei und damit ein ideelles Registraturprinzip geben, weniger einen Hinweis auf die Selbstverwaltung der Behörde vermitteln.

Dass aber eine Selbstverwaltung durchaus bestanden hat, geht aus den Akten hervor. Nur die Verwendung etwa der moderneren Begriffe "Dienstleistungsverwaltung und Aufgabenverwaltung" die als eine der damaligen Zeit bewusste Unterscheidung nicht aufgefasst werden können, sind natürlich eine Unterstellung des Unterzeichneten. Dass mancherlei Gleichheiten in der Registratur der Kriegskanzlei vor 1802 und seit 1813 bestanden haben müssen, konnte bei der späteren Verzeichnung von Hann. Des. 47 III festgestellt werden (etwa im Aufgabenbereich des Departements Pensionen mit der Zusammengehörigkeit von Hospitälern und Garnisons-Kirchen und -Schulen). So gehörte ja auch der Leiter der Kriegskanzlei von 1813-1823, der Staats- und Kabinett Minister von Bremer, von

mindestens 1793-1802 der Kriegskanzlei schon als Geheimer Kriegsrat an. Indessen dem Aktenplan in I, also von 1680-1813, wegen eines nicht bekannten Grades von Gleichheiten den ersten durch die Staatskalender ab 1818 bekannten Behördenaufbau der Kriegskanzlei zugrundezulegen, hielt der Unterzeichnende für nicht zulässig. Soweit die Arbeitsweise der Kriegskanzlei behördengeschichtlich erfasst ist, handelt es sich nur um sehr allgemein gehaltene Darstellungen. Einen Einblick erhalten wir jedoch ais dem Reglements für die Kriegskanzlei von 1760. Aus ihnen geht hervor, dass die einlaufenden Schreiben (Memorialia, Suppliken und Relationen) auszugsweise durch den Zahlenkommissarius schriftlich extrahiert und dem Kammer-Präsidenten, dem Geheimen Rat und dem Geheimen Kriegsrat mündlich vorgetragen werden sollten. Diese hatten dann die Resolution und der präsidierende Minister die Signierung der Ausfertigung und des Konzepts (dieses als Beleg für die Registratur) vorzunehmen. Es wurde nachdrücklich angeordnet, dass jedes eingehende Schreiben sofort "perlustiert und rubriziert" werde. Hingegen wurde hinsichtlich der Aktenablage nur befohlen, dass der Registrator "ad ordinem redigieret", "die vorfallenden Schriften gehörig beilegen und solchen Fleiß anwenden solle, dass auf Erfordern die benötigten Nachrichten ohne Konfusion bei der Hand seien". Diese Anweisungen sind eher allgemein und bedeuten unter Unständen nur eine Aktenanordnung nach ihrem zeitlichen Anfall ein einem Geschäftstagebuch. Höheren Orts nahm man an der Ordnung nur ein grundsätzliches Interesse nicht aber an der Art der Aktenablage, denn es wurde ja nach mündlichem Referat von Fall zu Fall entschieden und die Gesamtheit der Akten brauchten nicht überschaubar zu sein.
Hieraus resultiert der Ordnungszustand. 1701 wurden dem Registrator wegen eines gänzlichen Durcheinanders schon ein oder mehrere Jahre Zeit zur

Ordnung der Registratur eingeräumt- 1748 wurde die Ordnung erneut bemängelt und als 1760 das Schriftgut so anwuchs, dass der alte Raum zu eng wurde, merkte man, dass man wieder Schwierigkeiten beim Suchen der Vorgänge hatte.

Da die Kriegskanzlei in der Hauptsache das gesamte Rechnungswesen der Kriegsadministration enthielt, so war in aktenkundlicher Hinsicht neben Korrespondenzakten Schriftwerk zu Wirtschaftsführung (etwa Rechnungsbücher) und zu Militärorganisation zu erwarten. Ihrer Struktur nach waren die Korrespondenzakten zumeist Serien; nur wenige aus der jüngeren Zeit könnte man höchstens als Betreffserie bezeichnen. In der Vielfalt der in Serien enthaltenen Betreffe war der finanzmäßige Gesichtspunkt fast immer enthalten, er eignete sich zur Sondierung der Akten nur bei ausgesprochenen Sachen der Kriegskasse. Um so schwieriger war es, den wesentlichen Betreff der Akten im Zusammenhang mit dem zeitlich benachbarten Schriftgut in Richtung auf mögliche Aufgabengebiete der Kriegskanzlei nachträglich zu erfassen. Um dabei aber subjektive Deutungen möglichst einzuschränken, war es erforderlich, Nebenbetreffe durch eine große Zahl von Hinweisnummern nicht zu vernachlässigen.


Vorbemerkung zu Abteilung III

Die Abteilung III des Bestandes Hann. 47 ist ein mehrzelliger Mischbestand. Sie umfasst Akten aus den Jahren 1813-1831 von ursprünglich nicht einheitlicher Provenienz. Der schnelle Wechsel von Übergangs-, Nachfolge- und nebengeordneten Behörden der Militärverwaltung in diesem Zeitabschnitt ließ für die Anordnung der Akten nur eine Zusammenziehung auf ein ideelles Registraturschema zu, das zunächst in drei Obergruppen unterteilt wurde.

Den Kern bilden in A die Registraturen der Kriegskanzlei und des Militärdepartements im Kabinettsministerium. Diese waren 1831 vereinigt und zusammengeordnet worden, als aus beiden Behörden das Kriegsministerium gebildet

worden war. Im hohen Grade überwiegen die Akten des Militärdepartements. Da dieses als übergeordnete Behörde die Vorgänge der Kriegskanzlei in Form von Berichten ohnehin erhielt und somit weitgehend eine Registratur in zweifacher Auflage entstanden war, ist es möglich, dass die Akten der Kriegskanzlei weitgehend vernichtet wurden, soweit es sich nicht um Rechnungsbücher und um auch von Kriegsministerium zu nutzendes statistisches Schriftwerk handelte. Auf diese Weise fehlt uns von der Kriegskanzlei zumeist die Konzeptüberlieferung, während die Ausfertigungen in den Akten des Kriegsdepartements enthalten sind. Die in A vereinigten Akten sind als eine verzahnte Einheit zu betrachten. Nur die Akten der Landwehr nehmen eine gewisse Sonderstellung ein. Insbesondere ist die Zeit bis 1823 gut erfasst, in welcher der Staats- und Kabinettsminister Bremer ("rechte Hand" des Grafen von Münster) sowohl die Geschäfte des Kriegsdepartements wie die Verwaltung der Kriegskanzlei leitete.

B enthält das Kriegswesen betreffende Akten zweier nebengeordneter, durch gleiche personelle Führung gekennzeichneter Behörde, nämlich des Generalkriegskommissariats und der Provisorischen Regierungskommission. Diese Akten sind in der Nachfolge beide Behörden von der Provinzialregierung 1816-1817 übernommen, aber 1823 nicht an die Landdrosteien weitergeleitet, sondern zur Bearbeitung vereinzelt noch anfallender Verwaltungsreste dem Kriegsdepartement im Kabinettsministerium überantwortet worden.

In C befinden sich die Akten der Militärjustiz. Die Bearbeitung von kriegsgerichtlichen Fragen erscheint in Kriegsdepartement und Kriegskanzlei nicht von einem der Teildepartements übernommen worden zu sein. Gemäß einer in der Administration der Kriegskanzlei schon früher zugebilligten Sonderstellung wurde die Bearbeitung von Rechtsfragen nicht in der Verwaltung unter-, sondern nebengeordnet. Diese

Aktenobergruppe findet allerdings eine gewisse Entsprechung in den "Justiz- und Disziplin"-Akten der Landwehr.

Als historisch-administrativ gegebene Gliederung wurde der Obergruppe A die Departementeinteilung der Kriegskanzlei zugrunde gelegt, die durch Ausschreiben vom 30.05.1817 angekündigt und in dem ersten nach den Freiheitskrieg gedruckten Staatskalender von 1818 veröffentlicht wurde. Allerdings musste in der Aufteilung noch dem Unterschied zwischen dem seiner Anlage nach deduktiven Geschäftsverteilungsplan des Behördenaufbaus und der faktischen Registratur, wie sie aus dem Akteninhalt erkennbar ist, Rechnung getragen werden, so etwa in der registraturmäßigen Zusammenfassung einiger Departements (etwa Bewaffnung und Bekleidung). Ganz im Unterschied zu den Akten der Kriegskanzlei vor der französischen Besetzung lässt sich die departementmäßige Zugehörigkeit der einzelnen Aktenschriftstücke durch den über den Text gesetzten (meist genormten) Betreff schnell erkennen. Das entspricht besonderer Anweisung in dem Ausschreiben vom 30.05.1817 in dem es am Schluss heißt: "Übrigens versteht es sich von selbst und wird zum Überfluss bemerkt, dass außer der Bezeichnung des Departements auch auf jedem Berichte oder Gesuche unter dessen Überschrift die Bemerkung des Gegenstandes desselben erforderlich ist". Dem Fortschritt in der Administration durch Festlegung der Departements entspricht also ein solcher in der Registratur durch Nötigung zur Angabe des Hauptbetreffs im Kopfe jedes Schreibens.

Ihrer Struktur nach lassen sich also die Akten als Betreffserien unschwer erkenne: der wesentliche Betreff ist klar herausgehoben, die trennscharfe Eingrenzung der speziellen Sachen ist noch nicht streng vorgenommen worden. Auch Verweise als erste Anzeichen einer noch unklar angestrebten Sachaktenbildung finden sich noch sehr selten.

Diese Angaben über die Struktur der Akten

beziehen sich sinngemäß auch auf die beiden anderen Obergruppen der Abteilung Hann. 47 III. In B entspricht die Einteilung in vier Mittelgruppen den unter der Aktenüberschrift ausgeworfenen Hauptbetreffen. In C scheinen nur unwesentliche Teile der Gesamtregistratur erhalten oder die restlichen Stücke anderer Bestände zugewiesen zu sein. Hier empfahl sich in zwei Gruppen eine Zusammenfassung.

Da in III viele große Sammelkonvolute bei der kriegs- und nachkriegsbedingten Umlagerung zerstört waren, so war ihre Wiederherstellung erst nach der Verzeichnung und Rekonstruktion der alten Signaturen möglich. Eine Anzahl eindeutig zusammengehöriger Einzelfaszikel konnte zur Vereinfachung auch ohne Signatur zusammengefasst werden. Bei vielen Fällen wurde auch an der Einzelverzeichnung und -signierung festgehalten, um dadurch Vollständigkeit und Überblick im Findbuch zu erhöhen. Die alten Signaturen sind auch hier wie für den gesamten Bestand 47 in den Konkordanzen im Findbuch 47 I einzusehen, doch zusätzlich in der rechten Spalte hinter den Aktentitel zu finden.

Da aus manchen Registraturlücken geschlossen werden kann, dass die Möglichkeit der Ergänzung durch später sich findende Aktenstücke durchaus besteht, so ist die Ordnung durch Signierung und Dezimalklassifikation teilweise erweiterungsfähig gemacht worden.

Auf die Aufgabenbereiche einzelner Departements der Kriegskanzlei, die Funktionen des Generalkriegskommissariats sowie des militärischen Verwaltungszweiges der Mittelbehörden wird in dem folgenden behördengeschichtlichen Abriss eingegangen. Dass die Festungsakten aus III der Abteilung IV zugewiesen wurden, ist bereits in der Einleitung zu I erklärt worden. Dort ist auch alles zu finden, was die Systematik des Gesamtbestandes anbelangt.


Vorbemerkung zu Abteilung IV

Diese Abteilung enthält eine Aussonderung an Akten für den von der topographischen Seite

kommenden Benutzer. Die hannoverschen Festungen sind in ihrer Folge alphabetisch und in sich chronologisch geordnet und daher leicht zu übersehen. Auf die den siebenjährigen Krieg betreffenden Akten, die der Abteilung II zugefügt sind, ist an der örtlich und zeitlich entsprechenden Stelle jeweils verwiesen worden. Da die Zählung bei jeder Festung neu beginnt, können später sich findende Stücke leicht eingereiht werden. Als ehemals in Registratur und Departement benachbarte Akten sind in Hann. 47 I und Hann. 47 III ergänzend diejenigen der Kommandanturen heranzuziehen. Sie sind gleichfalls von topographischem Belang. Festungssachen der französischen Besatzungszeit sind ehemals Hann. 51 XXX zugeordnet worden.

Inhaltlich birgt Hann. 47 IV noch viel nicht ausgewertetes Material zur lokalen Geschichte, insbesondere für die Stadt- und Baugeschichte. Durch die große Zahl von Plänen, Zeichnungen und Karten wird mancher Hinweis für die Siedlungsgeschichte und den Archäologen gegeben. Auf die Möglichkeit, weitere Festungspläne im Kriegsarchiv in Stockholm (Ladugardsgärdet) vorzufinden, wird besonders hingewiesen.

gez. Rautenberg


Erläuterungen zum Behördenaufbau Hannovers ab 1813

Anlass der nachfolgenden stichwortartigen Zusammenstellung sind die offensichtlich lückenhaft und allgemein gehaltenen Übergangsbehörden der Jahre 1813-1823 im Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg und Königreich Hannover. Statt Darlegung irgendeines weiteren Zusammenhanges war für das Verständnis der Akten zunächst die Erfassung des Aufgabenbereiches und der zeitlichen Begrenzung der Behörden sowie die Feststellung ihrer führenden Männer erforderlich. Dies war umso notwendiger, als der erste Staatskalender nach dem Befreiungskrieg erst 1818 erschienen ist und so z.B. die Existenz und die zeitliche Dauer des Generalkriegskommissariats überhaupt nicht erfasst sind. Daten und Fakten des

benötigten Rahmens sind aus den Akten entnommen, soweit sie nicht aus Theodor Hagemanns "Sammlung der Hannöverschen Landesverordnungen und Ausschreibungen" ersichtlich waren.

Längere Erklärungen sind nur dort gegeben worden, wo der Zusammenhang nicht bekannt ist. Dabei ist auch im Hinblick auf zukünftige Provenienzbestimmungen der schärferen Abgrenzung der Überschneidungsgebiete im Verwaltungsbereich der Kriegskanzlei und dem militärischen Verwaltungszweig der Regierungsbehörden besondere Bedeutung zugemessen worden.

Behördenaufbau Hannovers ab 1813 unter besonderer Berücksichtigung der Militärverwaltung

A. Dynastische Führung:

In London: Georg IV., Prinz von Wales, ab 1820 König von Großbritannien und Hannover; Kabinettsminister in der deutschen Kanzlei zu London: Graf Münster.

In Hannover: Adolph Friedrich, Herzog von Cambridge. Hannoverscher Feldmarschall (26.11.1813), Generalgouverneur (26.10.1816). Präsident der Kriegskanzlei, Adjutant: Generalleutnant von der Decken.

B. Zentralregierung in Hannover:

Staats- und Kabinettsministerium (12.11.1813) (Carl von der Decken, Bremer); Aufgliederung in Departements (16 Departements im Jahre 1818, vgl. Staatskalender); Leitung des Kriegsdepartements: 1818-1823 Minister Bremer, 1818-1823 Regierungsrat Hoppenstedt, 1823-1831 Hofrat Wedemeyer, 1824-1831 Kanzleirat Ubbelohde.
Die von allen Ämtern und Städten angeforderten Verzeichnisse der dienstfähigen Militärpersonen nahm i m November 1813 im Auftrage der Minister von der Decken ein Major Schuster entgegen.

C. Zentrale Kriegsbehörden:

1) Kriegskanzlei (wiedererrichtet wahrscheinlich Anfang November 1813); Errichtung des Departements am 30.05.1817

Leitung:
Staats- und Kabinettminister Friedrich Bremer,
General und Vizepräsident A. Cr. von Hake (1813-1823)
Generalfeldzeugminister Friedrich von der Decken (1813-1823)
Geheimer Rat H. D. von

Hammerstein (1813-1823)
Kriegsrat Ernst von Campe (1813-1823)
Kriegsrat C. Bodo von Bodenhausen (ab 1822)
Neue Führung:
Kriegskanzleidirektor (neuer Titel) A.O.L. von Grote
Kriegsrat C. Bodo von Bodenhausen
Kriegsrat J. S. von Berger (zusätzlich zwei Assessoren cum voto) (alle 1824-1831)
Also seit 1823 nicht mehr einheitliche Führung von Kriegsdepartement im Kabinettsministerium und Kriegskanzlei.

Vereinigung von Militärdepartement und Kriegskanzlei zum Kriegsministerium
1. August 1831 unter Beibehaltung der in der Kriegskanzlei bestehenden Departements
Leitung: General C. von Alen (bislang Leiter des Kriegsgerichts), Kriegsrat C. Bodo von Bodenhausen, Hofrat Ad. F. Wedemeyer.

Erste behelfsmäßige Verbindung zwischen Kriegskanzlei und Lokalbehörden anlässlich der Verordnung vom 6.12.1813 bezüglich Entgegennahme einer freiwilligen Kriegsanleihe. Zentrale Zuständigkeit in der Königlichen Kriegskasse: Kriegskasse-Kommissär Soest.

Regionale Zuständigkeit:
Celle: Kommissar Hansing
Göttingen: Gerichtsschulze Zachariae
Goslar: Bürgermeister von Bötticher
Hildesheim: General-Einnehmer Schlickmann
Hoya: Amtmann Isenbart
Lüneburg: Ober-Syndikus Kraut
Osterode: Amtmann Kern
Stade: Regierungs-Sekretär Haltermann
Uelzen: Bürgermeister Kern
Verden: Amtmann Ostermeier

Aufgabenbereich und Tätigkeit der Kriegskanzlei sind aus der Departementeinteilung im Staatskalender und aus der Aktenübersicht leicht zu übersehen. Nur einige dem vorliegenden Zeitraum eigentümliche Zusammenhänge bedürfen besonderer Erläuterung.

Die referatsmäßige Zuweisung der Bearbeitung des Hospitalwesens und der Garnisons-Kirchen und -Schulen zum Departement Pensionen erklärt sich aus dem Wesen der Kriegskanzlei. Diese Behörde umfasste zunächst das gesamte Rechnungswesen der Kriegsadministration und untergliederte sich nach finanzmäßigen Gesichtspunkten.

In welcher Weise

sich im Verpflegungswesen Kriegskanzlei und Generalkriegskommissariat voneinander abgrenzen, ist aus der entsprechenden Hinzufügung zum Generalkriegskommissariat zu ersehen.

Die Aushebung der Landwehr war bis zum 14.7.1820 Sache der Landwehrkommission. Seither wurde die nun Distriktskommission genannte Institution unter die Direktion sowohl der Kriegskanzlei als auch der Provinzialregierungen gestellt. Spätere Bestrebungen, die Wahrnehmung der Geschäfte der Distriktskommissariate bei der Untersuchung der Militärpflichtigen allein durch substituierte Beamte der Landdrosteien vornehmen zu lassen, wurde auf ein Gutachten Hoppenstedts am 15.9.1830 von Graf Münster abschlägig beschieden.

Die Kompetenz von Kriegskanzlei und Landdrosteien werden durch Reglement vom 18.4.1823 voneinander geschieden. Danach steht es der Kriegskanzlei frei, in bestimmten Angelegenheiten direkte Verfügungen, also nicht über die Landdrosteien, an die Ämter, Stadt-Obrigkeiten und Gerichte zu erlassen.

1. In Rechnungssachen, bei denen die Leistung selbst außer Zweifel war (Abrechnungen der Kavallerie-Quartiers-Portionen, Service-Berechnungen etc.).
2. Bei der Requisition der auf den Etappen zu stellenden Kriegerfuhren.
3. Bestimmte Rekrutierungssachen gemäß Verordnung vom 14. Juli 1820.
4. In Verpflegungssachen, bei denen das mit den Lieferanten abzuschließende Geschäft einer obrigkeitlichen Legalisation bedurfte.
5. Bei Pensionen der Unteroffiziere und Gemeinen und bei Unterstützungsangelegenheiten aus dem Wohltätigkeitsfonds.
6. In eiligen Fällen.

2) Generalkriegskommissariat (Ende Oktober 1813 - 2. April 1817)

Zentrale Leitung (4.11.1813):
Geheimer Kanzlei-Sekretär Arenhold Major von Bock
Verwaltungsbereich Hildesheim: Hofrat Blum, Geheimer Kanzlei-Sekretär Arenhold, Sekretär Heinichen als Verpflegungskommissar
Verwaltungsbereich Lüneburg: Amtmann Compe, ab 1814 Landdrost

von Meding
Verwaltungsbereich Bremen-Verden: Landdrost von Gruben, Amtsschreiber Reinbold zu Bederkesa, später Elbzollkontrolleur Burchard (beide schon früher im Dienste des Feldkriegskommissariats)

Weitere Gliederung in Distrikte und Kommissariate.

Nach Auflösung des Generalkriegskommissariats wurden die Akten den Provinzialregierungen übergeben.

Das Generalkriegskommissariat hatte den Auftrag, beim Transport und in der Verpflegung der alliierten Truppen während ihres Vor- und Rückmarsches in eiligen Fällen Verfügungen zu treffen. Die Notwendigkeit einer kommissarischen Sonderbehörde nahm ihren Ursprung in dem Mangel an Nahrungsmitteln in den überlasteten Durchmarschgebieten. Aus den betroffenen kleineren Distrikten konnten nicht alle Naturallieferungen erfolgen, außerdem war ein großer Teil des Landes zu sehr erschöpft. Zum Ausgleich musste der Bedarf aus den Ortschaften seitlich der Vormarschstraßen durch Wagen oder Schiffe herangeschafft werden. Schwierigkeiten entstanden durch die Verzögerungen bei der Gestellung und Requirierung von Fuhrwerken und auf den übervollen und verstopften Straßen. Die Fuhrorganisation lag in den Händen eines großen Transportunternehmens, der Firma Ehlermann und Companie mit dem System über das Land verteilter sogenannter "Lieferanten" (oft jüdischen Glaubens). Sie leisten den einzelnen Truppenteilen vor allem den sogenannten Zubringerdienst aus den Magazinen, meist über größere Entfernungen. Aufgabe des Generalkriegskommissariats war nun einerseits, durch entsprechende Verordnungen Missverständnisse und Hemmnisse eines reibungslosen Vormarsches zu beseitigen und andererseits die Lasten der Quartierswirte, Lieferanten und Fuhrleute zu ihrer späteren Vergütung sofort rechnerisch zu erfassen. Die Bevölkerung, die keine Nahrungsmittel und Fuhrwerke gestellen konnten, mussten sogenannte "Reluitionsgelder" anführen. Die Einzahlung

dieses Geldes durfte ebenso wie die Erhebung aller Steuern keinen Verzug erleiden. Die Verpflegung der Truppen befreundeter Mächte sollte zwar von diesen selbst bezahlt werden. Aber man konnte die Vergütung nicht zu der Zeit selbst erwarten. Da es an baren Zahlungsmitteln fehlte, so hat man sich mit Anweisungen auf die Generalsteuerkasse und mit Lotterieanleihen helfen müssen (vgl. Rehberg: Zur Geschichte des Königreichs Hannover, S. 79). Da aber in jeder Ortschaft genaue Listen über alle Leistungen geführt wurden, so konnte schließlich sowohl der finanzmäßige Ausgleich mit fremden Mächten durchgeführt, wie zuletzt alle rechtmäßigen Forderungen der Untertanen erfüllt werden. Die Bedeutung, welche die Verwaltung in den Jahren 1813-1817 dieser Regelung beimaß, an der die Bevölkerung allgemeines Interesse nahm, spiegelt sich in der Anzahl der Verordnungen und in der Menge der Akten wieder.

Aus Gründen einheitlicher und nachdrücklicher Lenkung ergab sich die Notwendigkeit, die Ausübung der obrigkeitlichen Befugnis des Generalkriegskommissariats und der Provisorischen Regierungskommission oftmals in der gleichen Hand zu vereinen. So erklärt sich, dass die nicht erledigten Aufgaben, also die restliche kassenmäßige Abwicklung der Kriegsschäden bei Auflösung des Generalkriegskommissariats, den Provinzialregierungen übergeben wurden. So erklären sich aber auch schon vorher Verbindungen mit rein administrativen Aufgaben (z.B. Verrechnung von Kriegsschädenforderungen einzelner Untertanen gegen Außenstände von Grundsteuern oder bei den Akten des Landdrosten von Gruben die Regiminalia des Herzogtums Lauenburg (vgl. Celle Br. Arch. 104 b Nr. 901-929) unter Kommissariatsakten oder schließlich andererseits Kommissariatsakten als Vorakten im Bestand der Landdrostei (vgl. Hann. 80 I Nr. 2712, 2713).

Gehen so die Kommissariatsakten und die Regierungsakten ineinander über, so

lassen sich die Kommissariatsakten von denen der Kriegskanzlei scheiden. Für die Regelung der Truppenverpflegung wurden maßgebend die Ausschreiben vom 20. und 31. August 1814, in welchen mitgeteilt wurde, dass die Kriegskanzlei ab 1. September 1814 die Verpflegung der Truppen wieder selbst übernehmen und wie bisher geschehen durch Lieferanten besorgen lassen werde. Hingegen werden die Lieferantenbelieferungen für die durchmarschierenden fremden Truppen aufgehoben und die Verpflegung statt dessen von den Quartierwirten gegen eine angemessene Vergütung entgegengenommen.


D. Die Errichtung von Mittelbehörden zwischen der Zentralregierung und den Ämtern.

I. Die Provisorischen Regierungskommissionen (1813-1817)

Sie erließen u.a. im November 1813 die Ausschreiben an alle Magistrate und Ämter wegen Verzeichnung der dienstfähigen Mannschaften.

Eingerichtet am - zuständig für - Verwaltungssitz - verantwortliche Leiter:
20.03.1813 - Lauenburg - Ratzeburg - v. Döring
17.03.1813 - Bremen-Verden - Stade - v. Marschalck, v. Lüttken, Haltermann
23.04.1813 - Proklamation Lüneburg - Lüneburg - v. Lenthe, v. Meding, Jochmus
30.10.1813 - Durchführung Lüneburg - Lüneburg - v. Lenthe, v. Meding, Jochmus
28.10.1813 - (Hannover): Calenberg, Göttingen, Grubenhagen, Hoya, Diepholz - Hannover - Nieper, Rehberg, Dommes
05.11.1813 - Hildesheim - Hildesheim - Blum, Arenhold
09.11.1813 - Osnabrück - Osnabrück - v. Stralenheim, Ostmann v. der Leye, Struckmann
13.12.1813 - Extension der Bremen-Verdenschen Regierung auf d. Land Hadeln - / - v. Goeben
20.12.1813 - Vereinigung der Provisor. Regierungskomm. in Hildesheim mit der in Hannover ("zu möglichster Simplifizierung der sich sehr anhäufenden Regierungsgeschäfte") - / - Blum (Sitz u. Stimme in Provisor. Regierung zu Hannover)
16.12.1815 - Besitznahme-Kommission u. provisor. Landes-Direktion in Ostfriesland - Aurich - Graf

v. Hardenberg, Knopff

II. Die Provinzialregierungen (Errichtung richtiger Regierungskollegien, 1816 - 1823)

Eingerichtet am - zuständig für - Verwaltungssitz - verantwortliche Leiter:
05.08.1816 - Bremen, Verden, Hadeln - Stade - v. Hake, v. Marschalck, v. d. Decken, Haltermann
30.09.1816 - Osnabrück, Meppen, Emsbühren, Lingen - Osnabrück - v. Bar, Ostmann v. d. Leye, Struckmann
27.03.1817 - (Hannover): Calenberg, Göttingen, Grubenhagen; Lüneburg, Hildesheim, Hoya, Diepholz, verbliebener Teil Lauenburgs, vormals hess. Gebiet u. Eichsfeld - Hannover - Nieper, Rehberg, Martens, Dommes, Ubbelohde
24.0.1817 - Ostfriesland u. Gericht Papenburg - Aurich - v. d. Decken, v. Gruben, Sethe

III. Die Landdrosteien (neue räumliche Aufgliederung, 1823 - 1885)

Beschluß veröffentlicht durch Ausschreiben vom 12.10.1822, rechtsverbindlich und gültig ab 01.05.1823

Zuständig für - Verwaltungssitz - verantwortliche Leiter:
(Hannover): Calenberg, Hoya, Diepholz - Hannover - v. Campe, R. Rumann, v. Dachenhausen, Meyer
Hildesheim, Göttingen, Grubenhagen, Grafschaft Hohnstein - Hildesheim - Nieper, Heinichen, v. Meding, v. Engelbrechten
Lüneburg, verbliebener Teil Lauenburgs - Lüneburg - B. v. d. Decken, F. v. d. Decken, Werlhof, A. Rumann
Bremen, Verden, Hadeln - Stade - v. Marschalck, Haltermann, F. v. d. Decken, Oehlrich
Osnabrück, Meppen, Emsbühren, Lingen, Bentheim (zunächst Hoheitskommissariat, am 29.4.1838 mit Meppen vereinigt) - Osnabrück - v. Bar, Ostamnn v. d. Leye, Struckmann
Ostfriesland, Harlinger Land - Aurich - v. Vangerow, Sethe, Schnedermann, v. Boddien

Administrationszweige der Landdrosteien:
1.) Regiminalia
2.) Domanialia
3.) Militaria

Die Zuständigkeiten der Landdrosteien gegenüber den Zentralverwaltungen wurden durch das Ausschreiben vom 18.2.1823 abgegrenzt. Zum militärischen Aufgabenbereich der Landdrosteien gehörten: Rekrutierung,

Einquartierungen, Service, Verpflegung, Durchmärsche, Kriegerfuhren, Etappenwesen, Untersuchung der Beschwerden der Untertanen gegen das Militär im Falle ungesetzlicher Forderungen. Alle allgemein administrativen Bestimmungen der Kriegskanzlei (Vorschriften und Verfügungen) sollten nur über die Landdrosteien an die lokalen Behörden gelangen.


Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Juni

2011