NLA AU Rep. 67

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hauptzollamt Emden

Laufzeit 

1853-1993

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das am 1. Januar 1854 errichtete Hauptzollamt Emden war mit seinen Unterbehörden zuständig für das nördliche Ostfriesland und ist es nach Auflösung des Hauptzollamts Leer inzwischen für ganz Ostfriesland und das nördliche Emsland.

Bestandsgeschichte 

Rep. 67 Hauptzollamt Emden


I Behördengeschichte

Das Hauptzollamt Emden wurde am 1. Januar 1854 eingerichtet. Die Gründung dieser Behörde war eine Folge des Beitritts des Königreichs Hannover, zu dem Ostfriesland und damit auch die Stadt Emden nach dem Ende der Napoleonischen Kriege von 1815 bis 1866 gehörte, zum Deutschen Zollverein.

Die Geschichte der Zollverwaltung als Teil der hannoverschen Steuer- und Zollverwaltung in Ostfriesland begann allerdings schon früher. Durch Patent vom 13. Mai 1823 wurde in Hannover im Zuge einer allgemeinen Verwaltungsreform eine Oberzolldirektion gegründet. Es handelte sich um eine Mittelbehörde unter Leitung des Kabinettsministeriums. Ihr wurde die Aufsicht über die gesamte Zollverwaltung im Königreich Hannover übertragen. Darunter entstanden drei Zolldirektionen mit Haupt- und Nebenzollrezepturen für die Grenzzölle. Ein "Reglement über die künftige Verwaltung der Zölle" vom 18. April 1823 regelte die Geschäftstätigkeit. Die Emszollkontore in Emden und Leer unterstanden noch kurze Zeit der Landdrostei in Aurich bis sie der Oberzolldirektion zugeordnet wurden. Auf Provinzebene unterstanden die ostfriesischen Wasser- und Landzollstätten der Kreisrezeptur in Aurich.

Ab 1935 versuchten das Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig zusammen mit weiteren Klein- und Mittelstaaten mit der Gründung des Steuervereins als nordwestdeutsche Zollgemeinschaft eine Alternative zum von Preußen dominierten Deutschen Zollverein zu schaffen. Nach Gründung des Steuervereins setzte eine Entwicklung ein, die zur Aufhebung der traditionellen Trennung von Steuern und Zöllen führte. Der Charakter der Zölle bedeutete nun keine rein fiskalische Einnahme (sog. Finanzzölle) mehr aus ein-, durch- und ausgehenden Waren. Zölle wurden zu Schutzzöllen, die als wirtschaftspolitisches Instrument eingesetzt wurden. Die Zollverwaltung wurde

über die bisherigen Verbrauchs- und Eingangssteuern hinaus auch auf Produktionsabgaben von Branntwein, Bier und Salz sowie auf die Mahl- und Schlachtsteuer in den Städten ausgedehnt. Die Regelungen des Steuervereins hatten zur Folge, dass mit Verordnung vom 21. April 1835 und Wirkung vom 1. Juni 1835 das bisherige Obersteuerkollegium in Hannover auf die Erhebung sämtlicher direkten Steuern und der Stempelsteuer beschränkt und die Oberzolldirektion aufgehoben wurde. Statt letzterer wurde in Hannover unter der Leitung des Finanzministeriums eine "Generaldirektion der indirekten Abgaben und Zölle" errichtet. Gemäß dem "Verzeichniß der im Königreiche Hannover und Herzogthume Braunschweig errichteten Steuer-Ämter" von 1835 unterstanden ihr sieben Direktionen, eine davon in Aurich für Ostfriesland (unterteilt in die Kreise Emden, Aurich, Wittmund und Leer). Unterschieden wurde an den Grenzen nach Grenzsteuerämter erster und zweiter Klasse und Anmeldeposten, im Landesinnern nach Haupt- und Nebensteuerämtern. Die bisherige Hauptzollrezeptur in Emden wurde nunmehr als Grenzsteueramt 1. Klasse geführt, Greetsiel als eines 2. Klasse, Oldersum, Petkum und Larrelt als solches 3. Klasse. Das einzige zugeordnete Nebensteueramt befand sich in Pewsum.

1841 verließ Braunschweig den Steuerverein und trat dem Deutschen Zollverein bei. Das zog etliche Änderungen in der Zoll- und Steuerverwaltung des Königreichs Hannover nach sich. Das bisherige Obersteuerkollegium und die bisherige Generaldirektion der indirekten Abgaben und Zölle wurden zu einem neuen Obersteuerkollegium mit den zwei Abteilungen Generaldirektion der direkten Steuern und Generaldirektion der indirekten Steuern zusammengefasst. Die Verwaltung der Wasserzölle auf Elbe und Weser sollten wie bisher die Generaldirektion der indirekten Steuern übernehmen, die in diesem Fall "General - Direction der Zölle" genannt

werden sollte.

Mit Verordnung vom 16. Juni 1847 wurde den 1835 eingerichteten sieben Steuerdirektionen die Verwaltung sowohl der direkten als auch der indirekten Abgaben und Zöllen übertragen. Aurich blieb weiterhin Sitz einer Steuerdirektion (neben Celle, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Verden).

Der Beitritt des Königreichs Hannover und der übrigen nordwestdeutschen Staaten in den von Preußen dominierten Zollverein ließ sich nicht aufhalten und erfolgte zusammen mit Schaumburg - Lippe und Oldenburg zum 1. Januar 1854. Ziel des Zollvereins war die Schaffung eines einheitlichen deutschen Wirtschaftsraums. Die Mittel dazu bestanden im Verzicht auf Binnenzölle und in der Errichtung einer Zollgrenze nach außen gegen Nichtmitglieder.
Durch Verordnung vom 22. Dezember 1853 mit Wirkung vom 1. Januar 1854 wurde der bisherige hannoversche Verwaltungsaufbau erneut einer Umstrukturierung unterzogen. Die bisherige wechselnde Zusammenführung und Trennung der Zölle und der direkten Steuern hatte nun ein Ende. Bis heute haben die Verwaltungsentscheidungen von 1853 / 1854 Bestand, die die behördliche Trennung in direkte Steuern und indirekte Steuern und Zölle bewirkten. In der Behördenorganisation hatte das folgende Auswirkungen: Das Obersteuerkollegium, 1841 mit den drei Abteilungen Generaldirektion der direkten Steuern, der indirekten Steuern und der Wasserzölle eingerichtet, wurde aufgelöst. Stattdessen entstanden ab 1. Januar 1854 ein Obersteuerkollegium für die direkten Steuern und ein neues Oberzollkollegium, das für indirekte Steuern, Zölle und Abgaben zuständig war. Für die Wasserzölle und Schifffahrtsgefälle blieb die Generaldirektion der Wasserzölle weiterhin zuständig.
Auf der Ebene der Mittel- und Unterbehörden bedeutete dies, dass die sieben Steuerdirektionen von 1847 als "ausschließliche Mittelinstanz des Obersteuerkollegiums" fungierten,

und "damit auf die direkten Steuern und die Stempelsteuer beschränkt wurden."
Das Oberzollkollegium war nunmehr zuständig für die Erhebung der Ein- und Aus- und Durchgangszölle, die Rübenzuckersteuer, die Übergangsabgaben für vereinsländischen Branntwein, Tabak, Wein, Most und Cider; die Fabrikationsabgabe von inländischem Branntwein und Bier sowie die Steuer von inländischem Salz und Tabak. Für diesen, dem Oberzollkollegium zugewiesenen Bereich der Zölle, indirekten Steuern und Abgaben, wurden 1854 neue Unterbehörden und örtliche Dienststellen geschaffen: An den Grenzen wurden Hauptzollämter errichtet, denen zur Zollabfertigung Nebenzollämter erster und zweiter Klasse unterstellt wurden. Damit waren die in Ostfriesland tätigen Hauptzollämter in Emden und Leer geschaffen worden. Der Hauptzollamtsbezirk Emden umfasste: das Hauptzollamt Emden mit den Nebenzollämtern 1. Klasse in: Norden, Esens, Carolinensiel und Norderney; mit den Nebenzollämtern 2. Klasse in: (Emden-) Nesserland, Leywachtschiff, Greetsiel, Neßmersiel, Westeraccumersiel, Bensersiel und Neuharlingersiel. Ferner zählten die Steuerämter in Aurich und Wittmund zum Emder Bereich. Der erste Behördenleiter von 1854 bis 1867 war Oberzollinspektor Georg Breusing, ein gebürtiger Auricher. Auf seine Privatinitiative ist die Gründung der "Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger" zurückzuführen. Das Zollabfertigungsverfahren im Emder Hafen wurde drei Jahre später am 10. April 1856 festgelegt.
Im Rahmen der Umstrukturierung wurde Emden, den hannoverschen Inseln sowie Harburg und Geeste-Münde Zollausschlüsse zugestanden, ein Privileg, dass in Emden zunächst zu Errichtung einer "Freien Niederlage" führte und 1901 zur Errichtung eines Freihafens im Außenhafen.
Im Landesinneren wurden Hauptsteuerämter gegründet, denen wieder Steuerämter und einzelne Steuerrezepturen untergeordnet wurden.
Da

1863 auch die Generaldirektion der Wasserzölle mit dem Oberzollkollegium zusammengelegt wurde, gab es also gegen Ende der hannoverschen Zeit unter dem Finanzministerium eine eindeutige zweigleisige Steuer- und Zollverwaltung:
1. das Obersteuerkollegium mit untergeordneten Steuerdirektionen für die direkten und Stempelsteuern
2. das Oberzollkollegium mit untergeordneten Hauptzollämtern, Nebenzollämtern, Hauptsteuerämtern und Steuerämtern für die Zölle, indirekten Steuern und Abgaben.

Ab 1866 galt in Ostfriesland aufgrund der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen wieder die preußische Verwaltung.
In der preußischen Zeit löste durch Erlass vom 8. Februar 1867 die Provinzialsteuerdirektion in Hannover das Oberzollkollegium ab. Zusätzlich zur Verwaltung der Zölle war die Provinzialsteuerdirektion - nach preußischem Vorbild - nun zuständig für die Stempelsteuer, die Chaussee-, Brücken- und Fährgelder sowie für die Hafen- und Kanalabgaben und sonstigen Schifffahrtsabgaben , die bisher von verschiedenen hannoverschen Behörden (Landdrosteien, Generaldirektion des Wasserbaus, Wasser- und Wegebauinspektionen) bearbeitet wurden.

Mit der Reichsgründung 1871 gingen die Funktionen des Zollvereins auf das Deutsche Reich über, das nun zu einem Wirtschaftsraum mit einem gemeinsamen Zoll- und Handelsgebiet wurde. Die Gesetzgebung für Zölle lag nun ausschließlich beim Reich, die Verwaltung und Erhebung der Zölle und Verbrauchssteuern blieb den einzelnen Ländern überlassen.
Unterhalb der preußischen Provinzialsteuerdirektion blieb das System der Hauptzoll- und Hauptsteuerämter nebst weiteren Unterbehörden bestehen.

1908 wurde die Provinzialsteuerdirektion unter Beibehaltung ihrer alten Kompetenz für Zölle, indirekte Reichs- und Landessteuern wieder zur Oberzolldirektion Hannover. Ab diesem Jahr rechneten Zollämter in Aurich, Emden-Nesserland,

Emden-Ratsdelft, Esens, Norden, Norderney, Wilhelmshaven (nur bis 1. April 1937, dann gehörte Wilhelmshaven zu Oldenburg) und Wittmund zum Hauptzollamt Emden.

Ab 1919 war das Landesfinanzamt (heute Oberfinanzdirektion) in Hannover dann die vorgesetzte Dienststelle der Hauptzollämter Emden und Leer.

Von 1934 bis 1945 waren die Hauptzollämter Emden und Leer und die dazu gehörigen Dienststellen verschiedenen Dienststellen weisungsgebunden. Das Hauptzollamt Emden unterstand nun dem Landesfinanzamt bzw. Oberfinanzpräsidenten Weser-Ems in Bremen, während das Hauptzollamt Leer dem Landesfinanzamt bzw. Oberfinanzpräsidenten in Hannover unterstellt blieb.

Nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Zollverwaltung zunächst auf die neu entstehenden Bundesländer über. Vorgesetzte Behörde des Hauptzollamtes Emden war bis 1950 die Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung der Oberfinanzdirektion in Hannover. Der Zollgrenzschutz unterstand zeitweilig - in der britischen Besatzungszone - dem Frontier Control Service .
Seit 1950 ist die Zollverwaltung Bundessache: Die ostfriesischen Zoll- und Hauptzollämter unterstehen als Bundesbehörden in der Mittelinstanz der Oberfinanzdirektion in Hannover und damit dem Bundesminister für Finanzen als Zentralinstanz. Außerdem unterstanden der hannoverschen Oberfinanzdirektion die Hauptzollämter in Braunschweig, Hannover, Hann. Münden, Hildesheim, Lüneburg, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück und Stade. Den Hauptzollämtern, die nicht an der Grenze zur DDR lagen, unterstanden die Zollämter und Zollzweigstellen. Den Grenzaufsichtsdienst leiteten Zollkommissariate. Die Bezirke der Hauptzollämter und Zollämter wurden weitgehend an die Grenzen der Kreise und Gemeinden angeglichen.

1955 war das Hauptzollamt Emden für das Stadtgebiet Emden, die Landkreise Norden und Wittmund und die Insel Borkum zuständig, ihm unterstanden das Zollkommissariat in Emden,

das Bezirkszollkommissariat in Aurich sowie die Zollämter Aurich, Borkum, Emden-Nesserland (mit den Zweigstellen: Neue Seeschleuse, Alter Außenhafen, Nesserländer Schleuse, Drehbrücke, Industriehafen), Emswachtschiff (wurde zum 1. Dezember 1966 aufgelöst und vom neu eingerichteten Zollamt Herbrum ersetzt ), Esens, Norden und Norderney zuständig.

Die sich schrittweise vollziehende Einigung Europas brachte Ende der 60er Jahre wieder Veränderungen in der Zollverwaltung mit sich. Die Modernisierung der Kommunikationsmittel und Motorisierung ermöglichte Rationalisierungen und führte damit auch zu Personal- und Dienststellenabbau. Mit Wirkung zum 1. April 1967 wurde das Hauptzollamt Leer aufgelöst, die Aufgaben gingen an das Hauptzollamt Emden über, dessen Gebiet sich nun bis weit ins Emsland (bis einschließlich der Samtgemeinde Sögel) erstreckte. Neben dem langen Küstenabschnitt und der fünf Kilometer langen Freihafengrenze musste jetzt auch die Landesgrenze überwacht werden. Zum Hauptzollamt Emden gehörten jetzt die Zollämter Emden-Nesserland, Bunderneuland (ab 1985 in Bunde umbenannnt), Papenburg, Norden, Borkum, Norderney, Rhede, Neurhede, Leer, Herbrum und Dünebroek sowie die Zollkommissariate Bunde und Leer. Außerdem zählten noch vier Abfertigungsstellen und 30 Aufsichts- und Grenzaufsichtsstellen dazu. Am 1. Oktober 1971 wurde das Zollamt in Aurich aufgehoben, dessen Aufgaben das Hauptzollamt Emden übernahm.

Die Integrationsbestrebungen der europäischen Länder bewirkten gemeinsame Grenzabfertigungen an der deutsch-niederländischen Grenze. Gemeinschaftlich genutzte Diensträume bestanden seit Juni 1973 am Grenzübergang Neurhede-Bourtange auf niederländischem Gebiet, seit Juni 1974 am Grenzübergang Dünebroek-Bellingwolde und ab August 1984 auch am Grenzübergang Nieuweschans-Bunderneuland, die letzteren auf deutscher Seite.
Ab 1976 war das Hauptzollamt Emden

auch für Zollabfertigung und die Außenprüfung zuständig. In diesem Jahr löste man die Steuerkommissariate in Leer und Emden auf.

Der Umbruch in der Bundesfinanzverwaltung nach der Wiedervereinigung führte zu einer Verschlankung der Zollverwaltung landesweit: Die für Grenzüberwachung zuständigen Kommissariate und das Zollkommissariat See mit dem Zollkreuzer Emden wurden dem Hauptzollamt Osnabrück unterstellt. In Niedersachsen blieben nur noch vier Hauptzollämter übrig: Oldenburg, Osnabrück, Hannover und Braunschweig. Aufgelöst wurden die Hauptzollämter in Emden, Lüneburg, Göttingen, wobei Emden dem Hauptzollamt Oldenburg zugewiesen wurde, das nun für das Gebiet von Ems bis Elbe zuständig war.
Zum 1. Januar 2002 wurde das Hauptzollamt Emden geschlossen. Das Zollamt Emden-Nesserland wurde zum Zollamt Emden umbenannt, die Zollämter Norden, Norderney und Borkum aufgelöst. Ab Juli 2002 erfolgte dann die Zusammenlegung der Zollämter Leer und Papenburg.

Das erste Amtsgebäude in Emden entstand in den Jahren 1856 bis 1859 an der Friedrich-Naumann-Straße. Hier wurden auch die großen Lagerhallen der Zollniederlage errichtet. Beide Gebäude fielen den Luftangriffen auf Emden 1943 zum Opfer. Ab 1950 begann man mit dem Neubau eines Hauptzollamtsgebäudes in der Ringstraße, das aber erst am 15. Juni 1954 bezogen werden konnte. Eine dauerhafte, neue Nutzung des Gebäudes ist bis heute nicht vorgenommen worden.



II Bestandsgeschichte, Verzeichnung

Der vorliegende Bestand kam in den Accessionen 1900/15; 1925/6; 1937/2; 1963/5; 1994/10 und 2005/52 in das Staatsarchiv Aurich.

Neben Abgabeverzeichnissen von 1900, 1925 und 1937 lagen keine weiteren Findmittel vor. Der Bestand des Hauptzollamtes Emden musste komplett neu verzeichnet werden. Die Erschließung des kleinen Bestandes ist für die Erforschung der ostfriesischen Wirtschaftsgeschichte nicht zu

unterschätzen. Gemeinsam mit dem in den Jahren 1994/2002 verzeichneten Bestand des Hauptzollamtes Leer (Rep. 69) durch Archivoberrat Dr. Henninger können nun sinnvoll Auswertungen vorgenommen werden.

Aufgrund der Auflösung des Hauptzollamtes Leer 1967 und des Übergangs seiner Zuständigkeiten auf das Hauptzollamt Emden finden sich etliche Bauakten aus dem Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Leer im Bestand Rep. 67.
Von den im Magazin lagernden Akten wurde keine weiteren nachkassiert. Bombenangriffe auf das Gebäude des Hauptzollamtes Emden im Zweiten Weltkrieg haben zu großen Verlusten in der Aktenüberlieferung geführt.
Akten über den Schiffs- und Warenverkehr in Häfen wurden in den 80er Jahren nicht übernommen, da sie nur Zahlenangaben über die kontrollierten Schiffe enthielten und keinen Aufschluss über den Warenverkehr und -umschlag gaben. Derartiges Material ist bei den Hafenämtern zu erwarten. Desgleichen ist im übernommen Bestand kein Schriftgut über Schmuggel oder Rauschgiftdelikte in der Nachkriegszeit vorhanden. Die Bearbeitung dieser Angelegenheiten erfolgte hauptsächlich durch die Zollfahndungsämter, die den Hauptzollämtern nicht unterstehen.
Einen Schwerpunkt der Übernahme 2005 stellte die Übernahme der Akten des Zollgebäudes in Bunderneuland an der deutsch-niederländischen Grenze dar, dessen Entwicklung somit seit den 30er Jahren gut dokumentiert ist.

Wichtige Hintergründe für die historische Forschung finden sich in der "Chronik des Hauptzollamtes Emden - Der Emder Zoll im Wandel der Zeiten", die 1982 auf Anordnung des Finanzministeriums zusammengestellt wurde. Diese Sammlung enthält auch weitere Chroniken der untergeordneten Dienststellen. Hervorzuheben ist das Kriegstagebuch des Vorstehers des Hauptzollamtes (1939-1945), das in Word eingegeben wurde, um die Volltext Suche zu ermöglichen.

Der Bestand umfasst ca. 8 lfd Meter. Die

Verzeichnung erfolgte mit der Software izn - AIDA 2.0. Eine Indexierung wurde wegen der Überschaubarkeit des Bestandes nicht vorgenommen.

Heranzuziehen sind weiterhin:
Rep. 67 Hauptzollamt Leer
Rep. 70 Zollamt Wittmund
Rep. 71 Zollamt Norderney
Rep. 66 Zollamt Aurich
Rep. 15, Landdrostei Aurich
Rep. 16/4 Preußische Regierung in Aurich: Abteilung Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Rep. 151 Wasser- und Schifffahrtsamt Emden



III Literatur

Günther Möhlmann / Josef König: Geschichte und Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Aurich, Göttingen 1955, S. 195-198.
Manfred Hamann u.a. (Bearb.): Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover, Bd. 3 (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung Heft 42/2), Göttingen 1983, S. 574-577.
Karl Knief: Die Entwicklung des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens, insbesondere in Niedersachsen, in: Neues Archiv für Niedersachsen, Bd. 7, Heft 1/3, Jg. 1954, S. 2-7.
Oberfinanzdirektion Hannover (Hrsg.): Der Zoll in Niedersachsen - einst und jetzt, Hannover 1986.
Johann Beerens: Zoll und Grenze im Wandel der Zeiten. Auf dem Weg nach Europa, books on demand 2010.

Außerdem:
Karl Schuemacher: Deutsche Zollgeschichte, Waldshut 1927.
Martin Clausnitzer: Deutsche Zollgeschichte, Leipzig 1933
Georg Kauz: Handbuch der Bundeszollverwaltung, Frankfurt a.M. 1950
Walter Eulitz: der Zollgrenzdienst. Seine Geschichte vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart (Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 6), Bonn o.J. [um 1967]

Aurich, April 2012
Astrid Parisius

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

teilweise verzeichnet

Abgeschlossen: Nein