NLA HA Cal. Br. 10

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Großes Stift Hildesheim unter welfischer Regierung 1523-1642/43

Laufzeit 

1358-1800

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Mischbestand aus den Kanzleien in Wolfenbüttel, Münden und Hildesheim, der Hofgerichte in Gandersheim, Pattensen und Wolfenbüttel sowie aus Akten welfischer Herzöge, Hildesheimer Bischöfe und ihrer Beamten betr. Hildesheimer Stiftsfehde, Zentralverwaltung des Hochstifts Hildesheim, Geistlichkeit, Stifte und Klöster, Lehnssachen sowie Angelegenheiten der Städte und Ämter des Großen Stifts Hildesheim

Bestandsgeschichte 

Zum landesgeschichtlichen Hintergrund:
Aufgrund der Hildesheimer Stiftsfehde von 1519 bis 1523 verlor das Fürstbistum Hildesheim einen großen Teil seines Gebietes an die welfischen Fürstentümer Calenberg und Wolfenbüttel, nämlich das sog. "größere Stift". An Calenberg fielen die Städte und Ämter bzw. Klosterämter Dassel, Bodenwerder, Elze, Sarstedt, halb Hameln und Marienau, Escherde, Wittenburg, Wülfinghausen und Derneburg, ferner Gronau, Hunnesrück, Aerzen, Lauenstein, Grohnde, Hallerburg, Poppenburg, Ruthe und Coldingen. An Wolfenbüttel gelangten Winzenburg, Wohldenberg, Wohldenstein, Steinbrück, Lutter, Schladen, Liebenburg, Vienenburg, Alfeld, Bockenem, Salzgitter, Westerhof, Lamspringe, Heiningen, Dorstadt, Wöltingerode, Ringelheim und Riechenberg. Das Fürstbistum Hildesheim behielt nur das "kleinere Stift": die Stadt Hildesheim und die Ämter Peine, Steuerwald und Marienburg. Die gesamten Besitzungen mussten nach einem Spruch des Reichskammergerichts vom 17.12.1629 in den Jahren 1642/43 laut Vertrag von Goslar wieder herausgegeben werden. Es behielten aber: Calenberg die Ämter Coldingen und Westerhof; Wolfenbüttel das Amt Lutter; außerdem ging Dachtmissen an Lüneburg. Die Besitznahme des "größeren Stiftes" durch die Welfen währte also von 1523 bis 1642/43.

Vorwort 1948:
Der Bestand Cal. Br. 10 ist wegen seines Alters bemerkenswert. Er reicht in fast allen Unterabteilungen bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts, in Einzelstücken und Abschriften sogar bis in das 14. Jahrhundert zurück und schließt im wesentlichen mit der Mitte des 17. Jahrhunderts. Sein Erhaltungszustand ist allerdings bei einer großen Anzahl von Aktenstücken infolge von Feuchtigkeitseinwirkung in früheren Jahrzehnten so schlecht, dass eine gründliche Durchsicht und Restaurierung vorgenommen werden müsste, sobald es die Zeitumstände erlauben.
In der Reichhaltigkeit seiner Aktenfaszikel des 16. Jahrhunderts bildet der Bestand eine wesentliche Ergänzung zu den Akten der hannoverschen Ämter (vgl. Hann. 74) für den Hildesheimer Bezirk.
Das maschinenschriftliche Verzeichnis wurde nach dem Aktenbestand unter Verwendung der alten Titel und Ordnung im Oktober 1948 vom Archivangestellten H. Lathwesen unter Aufsicht des Unterzeichneten [Dr. Diestelkamp] neu zusammengestellt, da das alte Repertorium durch Kriegseinwirkung vernichtet wurde.

Literatur 

Wilhelm Roßmann/Richard Doebner, Die Hildesheimer Stiftsfehde (1519-1523), 2 Bde. Hildesheim 1908

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Für die Städte ergänzend: Hild. Br. 1, Tl. 18. Parallelbestände: Cal. Br. 8 und 9, Celle Br. 54 und 55. Dep. 8 (Bockenem); im übrigen die jeweiligen Stadtarchive. Die Deposita 15 (Gronau) und 33 (Elze) sind 1943 verbrannt.

Für die Ämter ergänzend: Hild. Br. 1, Tl. 16. Parallelbestände: Cal. Br. 2 und 3, Celle Br. 61 und 61a; für Hoya: Celle Br. 72; für Auburg, Uchte und Freudenberg: Celle Br. 72a. Vgl. im übrigen immer die Amtsregistraturen in Hann. 74.

Für die Klöster ergänzend: Hild. Br. 3, 4 und 5, ferner die Klosterurkunden unter Hild. Or. 2 und 3. Parallelbestände: Cal. Br. 7, Celle Br. 49 und 50. Der die Lehnssachen ergänzende Bestand Hann. 4 wurde 1943 vernichtet.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

15,6 lfdm

Bearbeiter 

Lathwesen/Dr. Diestelkamp 1948

Benutzung 

Der Bestand ist komplett auf Mikrofiche verfügbar und wird aus konservatorischen Gründen nur in dieser Reproduktionsform zur Benutzung vorgelegt.