NLA HA Celle Br. 73

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Grafschaft Diepholz

Laufzeit 

1253-1821

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Akten aus der gräflich-diepholzischen Kanzlei und aus der Celler Kanzlei betr. Heiratssachen, Vormundschaftssachen, Todesfälle, Kriegsaachen, Konistorial- und Pfarrsachen, Grenzsachen, Jagd und Fischerei, Zehntsachen u.a.
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 7,2 lfdm

Bestandsgeschichte 

Der Bestand Celle Br. 73 ist zweifacher Provenienz. In ihm vereinigen sich die Bestände der alten gräflich Diepholzschen Kanzlei mit den bei der späteren Celler Zentralinstanz unter dem Betreff "Diepholz" erwachsenen Akten. Beide Aktengruppen sind völlig unterschiedslos miteinander vermischt; gelegentlich sogar so weit, dass sie im gleichen Foschikel miteinander verbunden sind (vgl. I 2, IV 1, V 4, VI 3 und 6, XIV 2, XIX 18, u.a.).

Die gräflich Diepholzsche Registratur beginnt - abgesehen von den Urkunden - mit den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts (vgl. 1530: V 1, 1536: XXVII 2, 1537: XVII 1)und reicht, seit den 60er Jahren stark anschwellend, über den Heimfall der Grafschaft an Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg im Jahr 1589 hinaus bis zum Tode der Gräfin-Witwe Margaretha, die gemäss einem Vergleich von 1585 im geniesslichen Gebrauch der Grafschaft blieb und zusammen mit einem von Herzog Wilhelm eingesetzten Landdrosten die Regierung führte, also bis zum Jahr 1596. Die Akten sind bis 1560 und von 1576 bis 1585 beim Landesherrn erwachsen, von 1560 bis 1576 und von 1585 bis 1596 dagegen bei einer Mittelinstanz, nämlich bei der von den Herzögen Heinrich und Wilhelm von Lüneburg und von Graf Christoph von Oldenburg als Vormündern des jungen Grafen Friedrich eingesetzten Vormundschaftsregierung (1560-1576) bzw. bei der gleichen "standesherrlichen" Regierung der Gräfin Margaretha (1585-1596); über Geschichte und Verwaltung der Grafschaft im 16. Jahrhundert vgl. Wilhelm Kinghorst, Die Grafschaft Diepholz zur Zeit ihres Überganges an das Haus Braunschweig-Lüneburg, 1912 und vgl. W. Moormeyer, Die Grafschaft Diepholz, Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens, Heft 17, 1938.

Die Celler Registraturabteilung Diepholz beginnt in den 40er Jahren des 16. Jahrhunderts (vgl. 1543: XV 1, 1545: XXVII 5 und 6), nimmt mit Beginn der

Vormundschaftsregierung 1560 einen immer stärkeren Umfang an und reicht bis zur Übertragung der Grafschaft auf Herzog Ernst August, damals Bischof von Osnabrück, 1665. Räumlich ist sie gegenüber der alten gräflich Diepholzschen Registratur um das Amt Auburg veringert, das 1585 an den Landgrafen von Hessen viel.

Die Überführung der alten gräflich Diepholzschen Registratur nach Celle und ihre Vereinigung mit der Celler Registraturabteilung Diepholz erfolgte in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts (vgl. XXVII 31: Bericht des Amtsmanns von Diepholu von 1655. Danach waren damals in Diepholz ältere Akten als von 1615 nicht mehr vorhanden). Ein nicht mehr näher zu bezeichnender Teil dieser so vergrösserten Celler Registraturabteilung Diepholz wurde im Anschluss an den Übergang der Grafschaft an Herzog Ernst August als Bischof von Osnabrück, nach Osnabrück überführt (vgl. Cal. Br. 17 III 1 (Generalia), Nr. 10 und Nr. 15. Dass ein Teil der Akten in Celle zurückblieb, ergibt sich aus Celle Br. 73 IV 3) und kam, nachdem Ernst August 1679 die Regierung des Fürstemtums Calenberg-Göttingen-Gruberhagen übernommen hatte, zusammen mit den inzwischen in Osnabrück neu erwachsenen Diepholzer Akten 1635 nach Hannover (vgl. Vorwort zu Cal. Br. 17). Hier wurde sie mit einen bereits vorhandenen hannoverschen Aktenbestand des Betreffs "Diepholz" vereinigt (vgl. Cal. Br. 17) und bildete bis etwa 1705 noch einen Teil der kurrenten Registratur. Ob nach ihrer Überführung ins Archiv (1705 ?) bereits im 18. und 19. Jahrhundert Ausscheidungen vorgenommen wurden, ist ohne vergleichende Heranziehung anderer Bestände nicht feststellbar. Die Abteilung blieb zunächst im Calenberger Archiv (vgl. I 2, IV 1, V 4, VI 3 und 6, XIV 2, XIX 18, u.a.). Erst im Anfang des 20. Jahrhunderts erfolgte die Herausnahme der Akten Diepholzer und Celler Provenienz und ihre Vereinigung mit den 1665 in Celle gebliebenen

und später ins Celler Archiv überführte Akten.

Im Folgenden sind die Akten gräflich Diepholzscher Provenienz durch ein "D", die im 20. Jahrhundert aus dem Calenberger Archiv (Cal. Br. 17) in das Celler Archiv (Celle Br. 73) rückgeführten Akten durch ein eingeklammertes "(Cal.)" gekennzeichnet. Beide Signaturen haben jedoch keine ausschliessende Bedeutung. Die mit "D" gekennzeichneten Faszikel können also zugleich auch Akten anderer Provenienz enthalten und mit "(Cal.)" konnten naturgemäss nur solche Akten signiert werden, auf denen sich noch ein entsprechender Vermerk fand. Die Zahl der vorher unter Cal. Br. 17 eingeordnet gewesen Akten mag also tatsächlich grösser gewesen sein.

Von dem im Vorstehenden umschreibenen Inhalt des Bestandes Celle Br. 73 sind einige Abweichungen festzustellen. So stammen 3 Faschikel aus der Registratur der Landdrostei Diepholz (vgl. 1661: X 10, 1707: XXVII 27, 1785: XVI 6a), eins aus dem Amt Auburg (vgl. 1652-1695: XIV 6) und drei aus der Celler Kanzlei nach 1665 (1681: XXVII 26, 1639: IV 3 und ein Schreiben von 1773 in XXVII 31); ein Schreiben Osnabrücker Provenienz von 1682 befindet sich bei alten Akten der Celler Registratur (vgl. 1682: I 5. Das Aktenbündel lag von 1665 bis 1685 in der Osnabrücker Kanzlei. Streng genommen gehört das Schreiben von 1682 also zu Cal. Br. 17. Da es sich darin jedoch um eine Anweisung zur Heraussuchung der übrigen in dem Fascikel enthaltenen Aktenstücke handel, würde es bei Cal. Br. 17 seine Beziehung verlieren): 8 Fascikel sind hannoverscher Provenienz (vgl. 1694-1702: XXI 4, 1702: XVI 5a, 1709: XXVI 28, 1710: XVI 5b, 1725-1732: XVI 6, 1749-1751: XIV 7, 1762: XXVII 46, 1821: VI 20). Diese an sich bestandsfremden Akten sind zunächst am Ort gelassen, da eine befriedigende Einordnung bei dem gegenwärtigen Ordnungszustand des Staatsarchivs nicht möglich ist. Eine saubere provenienzmässige Scheidung der

Bestände muss einer späteren Zeit vorbehalten bleiben.

Folgende Akten waren zur Zeit der Neuverzeichnung nicht mehr auffindbar:
XXVII 8 - 9, 12, 19 - 21, 24 - 25, 28 - 30, 32 - 45 und XXVIII 10.

Gegenüber der in der Übersicht von Max Bär mitgeteilten Ordnung wies der Bestand selbst nicht unwesentliche Änderungen auf. Vorliegendes Findbuch hält sich im allgemeinen an die im Bestand vorgefundene Ordnung. Da sie bereits mehrfach in die Literatur eingegangen ist, waren stärkere Abweichungen unzweckmässig. Verändert sind nur folgenden Signatur:

XIX 1 ---> XVI 2c (vgl. Nach alter Ordnung die einzige Nr. der Unterabteilung XIX)
XXVII 1 ---> XXVII 2
XXVII 2 ---> XXVII 5
XXVII 2a ---> XXVII 6
XXVII 3 ---> XXVII 12
XXVII 4 ---> XXVII 14
XXVII 5 ---> XXVII 16
XXVII 6 ---> XXVII 15
XXVIII 1-19 ---> XIX 1-19
XXIX 1-4 ---> XXVII 7
XXIX 5 ---> XXVII 8
XXIX 6 ---> XXVII 9
XXIX 7 ---> XXVII 11
XXIX 8 ---> XXVII 12
XXIX 9 ---> XXVII 13
XXIX 10 ---> XXVII 17
XXIX 11 ---> XXVII 1
XXIX 12 ---> XXVII 4
XXIX 13 ---> XXVII 10
XXIX 14 ---> XXVII 3
XXIX 15 ---> XXVII 18
XXIX 16-18 ---> XXVII 19-21
XXIX 19 ---> XXVII 22
XXIX 20 ---> XXVII 23
XXIX 21-22 ---> XXVII 24
XXIX 23 ---> XXVII 26
XXIX 24 ---> XXVII 27
XXIX 25-27 ---> XXVII 28
XXIX ad 27 ---> XXVII 31
XXIX 28-41 ---> XXVII 32
XXIX 42 ---> XXVII 46
XXX ---> XXVIII

Hannover, im Oktober 1948
gez. Dr. Theodor Penners


Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes zunächst eingescannt und im Anschluss in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Juni

2008

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet