NLA AU Rep. 132

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Arbeitsgericht Emden

Laufzeit 

1946-2005

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Eine besondere Arbeitsgerichtsbarkeit entstand in Deutschland mit einem Gesetz von 1926, auf Grund dessen in Wilhelmshaven 1927 ein Arbeitsgericht entstand. Ein Kontrollratsgesetz vom 13. Juli 1946 erneuerte die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Schon im Oktober 1946 wurde in Emden das Arbeitsgericht für Ostfriesland eingerichtet.

Bestandsgeschichte 

Die Arbeitsgerichtsbarkeit lag ursprünglich in der Kompetenz der Amtsgerichte. Mit dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Deutschen Reiches hatten die Gerichte ihre Tätigkeit zunächst sämtlich einstellen müssen. Auf Anordnung der Militärregierung nahmen die Arbeitsgerichte gegen Ende des Jahres 1945 ihre Tätigkeit an den gleichzeitig wiedereröffneten Amtsgerichten wieder auf (Justizblatt für Aurich, Oldenburg und Osnabrück Nr. 3 vom 15. Dezember 1945, S.19).

Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 21, das die Alliierte Kontrollbehörde im Justizblatt vom 13.7. 1946 verkünden ließ,
wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit neu geregelt (ebd., Nr. 9, S.71 f.) Das Deutsche Arbeitsgerichtsgesetz sah künftig die Einrichtung selbständiger Gerichte vor, in denen die "Beilegung von Streitigkeiten in Arbeitssachen ... "unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte" stattfinden sollte (ebd., Art. I u. II).

Spätestens im Oktober 1946 war das Arbeitsgericht in Emden dem Gesetz entsprechend als selbständige Justizbehörde einrichtet worden. Es ist seither zuständig für die Gerichtsbezirke Emden, Aurich, Leer, Norden und Wittmund (ebd., Nr. 12, v. 10.10.1946, S.111).

Der vorliegende Bestand umfaßt im wesentlichen ausgewählte Prozeßakten, mit deren Hilfe das breite Spektrum arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen in Ostfriesland dokumentiert wird. Vollständige Prozeßakten aber wurden erst seit dem Jahre 1970 regelmäßig übernommen. Die auf diese Weise entstandene Lücke zwischen dem Jahr der Errichtung des Arbeitsgerichtes, 1946, und 1970 konnte seit 1986 dadurch geschlossen werden, daß sich noch die Urteile und die Prozeßregister seit 1946 erhalten haben und inzwischen sukzessive nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen an das Staatsarchiv abgegeben werden. Beide Archivaliengruppen gewährleisten damit ein breites Dokumentationsprofil und können

einen Gesamtüberblick über die Tätigkeit des Arbeitsgerichtes und die möglicherweise zeitlich unterschiedlichen Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vermitteln.


Aurich, im Januar 1991


Dr. Herbert

Reyer

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet