NLA AU Rep. 1

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Große Urkundensammlung

Laufzeit 

1284-1805

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Urkundensammlung des Staatsarchivs Aurich

Bestandsgeschichte 

VORWORT

Gemeinhin sind die Urkundenbestände der Stolz aller Archive, und man mißt sich gegenseitig an ihrer Zahl in Tausenden. In Ostfriesland kann die Menge der Urkunden kein Aufsehen erregen, weil in der Reformationszeit alle Klöster nicht nur aufgehoben, sondern buchstäblich vernichtet wurden. Ihr Vermögen wurde in allgemeiner Unordnung verschleudert. Um diese zu verschleiern und um keinen Nachweis jeglichen Besitzes übrigzulassen, beseitigte man systematisch die Archive und Bibliotheken der Klöster und schmolz die metallenen Kirchengeräte ein. Dieses Vorgehen hat die Überlieferung der mittelalterlichen Geschichte in Ostfriesland nachhaltig getroffen.

Von manchen Instituten, wie dem Benediktinerkloster Marienthal vor Norden, dem Dominikanerkloster in Norden oder dem Zisterzienserkloster Ihlow, ist nahezu nichts bewahrt geblieben. Von den anderen Klöstern sind Reste erhalten, am meisten von dem Prämonstratenserkloster Langen, dessen ursprünglicher Sitz im Dollart untergegangen war und dessen Konventualen in Emden ihr Leben fristeten, bis der Neubau in Blauhaus vor der Stadt beendet war.

Das abgelegene Ostfriesland war auch nicht so beschaffen, daß im Mittelalter eine nennenswerte herrschaftliche Verwaltung Pergamente und Papiere produziert hätte. So ist nicht nur auf der geistlichen, sondern auch auf der weltlichen Seite die Urkundenüberlieferung gering und setzt erst mit dem 15. Jahrhundert ein, als die Akten aus Papier die Urkunden aus Pergament zu verdrängen beginnen.

Dieser Siegeszug war vor allem in der leichteren Handhabung der Akten begründet, denn man konnte sie bündeln und stapeln. Die Urkunden dagegen - ebenso wie die dritte Überlieferungsform in den Archiven, die Karten - sind um ihrer verschiedenen Formate - bis zur sprichwörtlichen Kuhhaut - willen nur einzeln aufzubewahren und bilden auch nach ihrem Inhalt oft einzige Stücke. Das

vorliegende Findbuch zählt ihrer 1300.

Als das preußische Staatsarchiv in Aurich 1872 errichtet wurde, nahmen sich die Archivare als erstes die Urkunden vor, die als vornehmste Archivaliengruppe galten. Sie bildeten drei Bestände: Rep. 3 waren die Klosterarchive, Rep. 2 wurde der schon in fürstlicher Zeit aufgestellte Sonderbestand von dynastischer Bedeutung wie Belehnungen, Heiraten und Testamente, und die Rep. 1 wurde zur allgemeinen Urkundensammlung erklärt, in welcher in chronologischer Folge Gerechte wie Ungerechte ihren Platz angewiesen erhielten. Frühe Akten wurden unbedenklich darin aufgenommen, so daß die Rep. 1 zur Rumpelkammer des Archivs zu verkommen drohte, in der alles zu suchen und nichts zu finden war.

Daß man über hundert Jahre mit diesem Chaos leben konnte, ist dem ersten Leiter des Staatsarchivs, Ernst Friedlaender, zu verdanken, der mit den beiden Bänden des Ostfriesischen Urkundenbuches die Benutzung der bis zum Jahre 1500 ausgestellten Urkunden überflüssig machte. Da die frühen Dokumente am ehesten interessierten, kann man Friedlaender nicht genug danken. Bitter dagegen rächte sich, daß erst mit dem Neubau des Staatsarchivs 1962 eine Restaurierungswerkstatt eingerichtet wurde. Erst dann und verstärkt in den letzten Jahren sind die Siegel der Urkunden wieder gepflegt und die Pergamente behandelt worden.

Die Neuordnung des Bestandes geht vom Ostfriesischen Urkundenbuch aus. Alle dort gedruckten Stücke werden im Findbuch nur nachgewiesen. Die Urkunden nach 1501 sind dagegen regestiert. Beide Teile sind durch ein Personen- und Ortsnamenregister erschlossen worden. Die alte Gliederung in die Reposituren 1, 2 und 3 wurde zugunsten einer einzigen neuen Rep. 1 aufgegeben, welche in zwei Gruppen zerfällt: Urkundenarchive und Urkundensammlungen.

Die ersten sind Bestände, welche nach dem in den Archiven seit langem gültigen Provenienzprinzip,

nach ihrer Herkunft also, aufgebaut sind. Nach diesem Prinzip gehören sie bestimmungsgemäß in das Staatsarchiv für Ostfriesland und sind ein legitimer Teil seiner amtlichen historischen Überlieferung. Dabei galt es, ein altes Unrecht wenigstens teilweise wiedergutzumachen, das schon die fürstlichen Archivare in aller Unschuld begangen haben. Sie ordneten nämlich die Pergamente und Papiere des formal bis 1600, wenn nicht 1744, selbständigen Harlingerlandes unter die entsprechenden Dokumente der Grafschaft Ostfriesland, so daß die besondere Stellung dieses minimalen Ländchens in der Archivsystematik gar nicht mehr erkennbar war. Darum ist jetzt als eigene Gruppe ein Harlinger Archiv entstanden.

Urkundensammlungen dagegen umfassen Urkunden, die nicht notwendigerweise in die staatliche Überlieferung gehören, wie Verträge und Schuldverschreibungen, Seepässe und Gildebriefe. Sie haben meistens einen Bezug auf Ostfriesland oder das Harlingerland und sind mit deren Geschichte irgendwie verknüpft. Ihnen liegen aber in der Regel private Verhandlungen und Verhältnisse zugrunde.

Ob ich bei der Verteilung der Urkunden auf beide Gruppen immer das Richtige getroffen habe, bezweifle ich mittlerweile selber, aber die Arbeit an diesem Bestand wurde durch unliebsame Unterbrechungen verzögert. Die alten Reposituren 2 und 3 sind wieder unbesetzt. Eine Konkordanz erlaubt das Auffinden der neuen Signaturen.

Für die Durchsicht des Manuskripts, die Ergänzung der Indices sowie die Erstellung der Druckvorlage danke ich herzlich Herrn Dr. Wolfgang Henninger.


Aurich, im Juni 1995 Walter Deeters


Literaturhinweise:
Ostfriesisches Urkundenbuch, Bd. 1 (787-1470) und 2 (1471-1500),
hrsg. von Ernst Friedlaender, Emden 1878-1881, unveränderter Neudruck Wiesbaden 1968
Ostfriesisches Urkundenbuch, Bd. 3 (Ergänzende Resten und Urkunden

zu Band I und II, 854-1500),
hrsg. von Günther Möhlmann, Aurich 1975



VORWORT DES INDEX-BANDES

Der Personenindex und der Ortsindex für die Zeit ab 1501 wurden von Walter Deeters erstellt. Die Einträge für die Jahre bis 1500, die bereits vom Ostfriesischen Urkundenbuch abgedeckt sind, wurden nachträglich durch Wolfgang Henninger ergänzt.

Auf eine Erschließung der in den Urkunden fehlenden Familien- bzw. Sippennamen, vor allem solcher von Häuptlingen, mußte insbesondere für die Zeit vor 1500 verzichtet werden. In diesem Teil wurden daher die betreffenden Namen in der Regel wie im Ostfriesischen Urkundenbuch nach ihren Vornamen eingeordnet. Ansonsten wurde, da der Urkundenbestand bis ins 18. Jahrhundert reicht, der Einheitlichkeit halber auch für die Frühzeit, u.a. auch bei den bekannteren Häuptlingsdynastien, ein Quasi-Familiennamensystem verwandt. Soweit möglich, wurden Verweise eingefügt.
In Zweifelsfällen sowie grundsätzlich für die Zeit vor 1500 - wegen der bewußten Kurzfassung der Regesten aus jenem Zeitraum - ist immer der Index des Ostfriesischen Urkundenbuches ergänzend heranzuziehen.



ZWEITES VORTWORT

Im Mai 2007 wurde die Verzeichnung von Walters Deeters, die als Datei (Textverarbeitungsprogramm Word) vorlag, in izn-AIDA importiert und in den darauf folgenden Tagen überarbeitet.

Aurich, 22.05.2007
Dr. Michael

Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet