
Identifikation
Titel
Bischof Engelbert von Osnabrück entscheidet einen Streit zwischen dem Kantor Arnold der Osnabrücker Kirche, Archidiakon in Badbergen und Quakenbrück einerseits und dem Kapitel in Bramsche anderseits in dem Sinne, dass die Rektoren in Quakenbrück und Bramsche von dem Kapitel zu Bramsche wie bisher eingesetzt werden sollten, und dass die Osnabrücker Kantoren, d. h. die Archidiakonen, kein Recht auf den Nachlaß (exuvias) der Rektoren, gewöhnlich herwede genannt, haben sollten, im übrigen bleiben den Archidiakonen ihre Rechte hinsichtlich der Rektoren und Pfarreingesessenen beider Kirchen gewahrt, so sollen z. B. Burgmannen, Städter und sonstige Pfarreingesessenen in Quakenbrück auf der Synode in Badbergen erscheinen.
Kopie einer beglaubigten Abschrift (Ende des 15. Jahrhunderts). Notar Albert Haverbrot, Osnabrücker Kleriker, beglaubigt; bildet ein Stück zusammen mit der Abschrift vom 7. Oktober 1299
Laufzeit
27.11.1310
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Micro-/Macrofiche | U |
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| Detailseite | Original | Urkunden | 0100 / 22 |
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