NLA ST Rep. 28 Nr. 1092

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

(2) Die Eingesessenen zu Neuhaus

(3) Die Eingepfarrten zu Geversdorf im Amt Neuhaus

(4) Kl.: Valentin am Ende (A), seit 11.06.1685 Dr. Johannes Neumann (A); Dr. Adam von Bremen (P)
Bekl.: Dr. Benten (A); Dr. Friedrich Anthon (P)

(5) Appellationis
Auseinandersetzung um einen zum Geversdorfschen Kirchenbau geforderten Beitrag: Durch Verfügung der Landesregierung vom 21.03.1667 war die bereits 1622 gebaute Kirche zu Neuhaus zu einer eigenen Parochialkirche ernannt und damit von der Kirche zu Geversdorf getrennt worden. Dabei sollten der Kirche zu Geversdorf die ihr bislang verordneten Mittel ungeschmälert verbleiben, und falls diese wegen schlechter Zeiten nicht einkämen oder wegen eines "unverhofften Unglücks" eine Kollekte erforderlich sei, sollten Kl. dabei "konkurrieren". Kl. verweigerten die Leistung von Beiträgen zu den Geversdorfschen Kirchenreparaturen, speziell beim nunmehr anstehenden Neubau des Turms. Die Geversdorfer klagten dagegen, die Landesregierung erkannte am 12.03.1684, dass die Eingesessenen zu Neuhaus schuldig seien, gemäß der am 21.03.1667 ergangenen Separations-Verfügung den Beitrag zum bevorstehenden Kirchenbau zu leisten, so wie sie es vor der Trennung tun mussten. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal, das den Prozess am 10.07.1684 annahm und am 18.10.1686 erkannte, dass Kl. noch nicht zur Beitragsleistung anzuhalten seien, vielmehr zunächst Bekl. beweisen müssten, dass die Fälle, auf die der Beitrag in der fraglichen Verfügung "reserviert" sei, tatsächlich vorhanden seien. Nach erfolgter Beweislegung wurden die Akten am 26.10.1688 geschlossen, und am 20.10.1690 erkannte das Tribunal, dass der Beweis nicht erbracht und somit die Eingesessenen zu Neuhaus von der Klage und, außer den im Separations-Rezess reservierten Fällen, vom Beitrag zu befreien seien.

(6) 1. Landesregierung 1663 - 1684
2. Tribunal 1684 - 1690;

Laufzeit 

05.06.1684 - 30.05.1693

Enthält 

1692 - 1693

(7) von Notar Johannes von Hadeln am 17.03.1684 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 05.06.1684), mit Urteil der Landesregierung vom 12.03.1684; Appellationslibell (prod. 03.07.1684), mit Anlagen: königliche Schreiben an die Landesregierung vom 20.04.1665 und 12.09.1666, Verfügung der Landesregierung vom 21.03.1667; Prozessvollmachten der Kl. für Dr. Adam von Bremen und der Bekl. für Dr. Friedrich Anthon (beide prod. 19.01.1685); Urteil des Tribunals vom 05.07.1669 in der Sache der Zehntpflichtigen in Königreich im Alten Land vs. den Königsmarckschen Oberinspektor Jodocus Protte in pcto Zehnte; Beweisartikel und Zeugenbenennung (prod. 25.01.1687); Kommissionsprotokoll über die Zeugenvernehmung vom 10./11.05.1687
Nebenprozess: Mandatum de solvendo - Prokurator Dr. Anthon vs. Bekl., 1692 - 1693

(8) 130 Bl.

Laufzeit: (1665 - 1684) 05.06.1684 - 30.10.1688; 20.10. - 26.11.1690; 26.09.1692 - 30.05.1693

Band 

1

Alte Archivsignatur 

Stade: Rep. 28 I N 30

Nebenlaufzeit von 

1665

Nebenlaufzeit bis 

1684

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

B N 4 N. 20

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

n

Index-Gruppe

Chronolog. Verzeichnis der Prozesse 

1684 - 1693

GEOB 

Geversdorf, Eingesessene

Geversdorf, Kirchenbau, Beitrag

Neuhaus, Eingesessene

Neuhaus, Parochialkirche

PERS 

Neumann, Johannes, Dr., Advokat

Protte, Jodocus, Oberinspektor, Königsmarckscher

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Anthon, Friedrich, Dr., Prokurator

Benten, Dr., Advokat

Bremen, Adam von, Dr., Prokurator

Ende, Valentin am, Advokat

Hadeln, Johannes von, Notar

SACH 

Kirchenbau, Geversdorf, Beitrag

Mandatum de solvendo, Prokuratorengebühren

Parochialkirche, Neuhaus

Zehntpflichtige, Königreich

Vorinstanzen / Juristenfakultäten 

Landesregierung, Vorinstanz

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 9999 / 999