NLA ST Rep. 28 Nr. 467

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

(2) Dr. med. Hermann von Kleberfeld und Kapitänleutnant Rütger Pelt für sich und im Namen der sämtlichen Neubelehnten und Donatare der bremischen Domkapitelgüter

(3) Heinrich Goldschläger, Bürger und Ratsverwandter zu Minden

(4) Kl.: Heino Hintze (A), bis 1669; Dr. Adam von Bremen (P)
Bekl.: Dr. Nicolaus Heinrich Küsel (A); Dr. Caspar Friedrich Koch (P)

(5) Appellationis
Auseinandersetzung um Schulden, Immission und Überbelastung: 1623 hatten sämtliche Stände des Erzstifts Bremen vom Vater des Bekl., Hermann Goldschläger, 3.000 Rtlr zum Nutzen des gesamten Erzstifts geliehen. Wegen nicht gezahlter Zinsen hatten die Erben des Gläubigers, seine Witwe und später sein Sohn, um Immission und Execution gebeten und diese erhalten, Bekl. wurde in einige donierte Kapitelgüter eingewiesen. Auf Beschwerden der entsprechenden Donatare wurden die Immissionen zwar vorübergehend suspendiert, doch auf Klage des Heinrich Goldschläger erkannte das Justizkollegium am 17.04.1667, dass dieser bei seiner erhaltenen Immission zu schützen und damit das "Suspensivum" aufzuheben sei. Die Erträge aus den entsprechenden Gütern sollten ihm wiederum zufallen. Den Neubelehnten blieb es vorbehalten, ihre Ansprüche gegenüber der alten Ritterschaft und den Städten geltend zu machen. Kl. appellierten gegen das Urteil an das Tribunal und baten zu erkennen, dass Bekl. seine Forderung nicht nur an Kl., sondern anteilig an die gesamten bremischen Stände stellen sollte, da die Schuldsumme zum Nutzen des gesamten Erzstifts, jetzigen Herzogtums, verwendet worden war. Das Tribunal nahm den Prozess am 10.05.1667 an. Auf Gesuch der Kl. vom 23.08.1667, alle Mitschuldner nach Wismar zu laden, erließ das Tribunal am 24.08.1667 Zitationen auf den 21.10.1667 an die bremische Ritterschaft, die Städte Stade und Buxtehude und die freien Hausleute (Erbexen) in den Marschländern Wursten, Land Kehdingen

Laufzeit 

09.05.1667 - 04.02.1673

Enthält 

und Altes Land. Bei der Verhandlung am 21.10. legten die Erbexen eine Einrede vor, die anderen Stände baten um Hinzuziehung der Stadt Bremen als weiteren Mitschuldner. Am 27.01.1668 erkannte das Tribunal, dass hinsichtlich des Domkapitelanteils an der Schuldforderung das vorinstanzliche Urteil zu bestätigen und es bei der Immission zu belassen sei. Allerdings sollten die Neubelehnten, deren Güter betroffen waren, bei den anderen Donataren, die ebenfalls Kapitelgüter besaßen, Regress nehmen können. Hierzu sollte vor endgültiger Entscheidung eine Liquidation vorgenommen werden. Hinsichtlich der Anteile der anderen Stände sollte es zur weiteren Ausführung kommen, zum Einwand der Erbexen sollten Kl. und die anderen Stände Stellung beziehen. Zwischen den freien Ständen und den eingesessenen Hausleuten in den Marschländern entstand in der Folge ein Nebenprozess (Interventio) wegen der Abtragung der Provinzialschulden, letztere protestierten gegen ihre Beteiligung an der Rückerstattung. Nach erfolgter Liquidation, zu der das Justizkollegium kommittiert worden war, erkannte das Tribunal am 05.07.1669, dass Kl. den vierten Teil der verglichenen Summe von 6.720 Rtlr, nach Abzug des bereits gezahlten, an Bekl. abzutragen hätten. Wenn Bekl. seine Forderungen an die übrigen Stände auf der Grundlage des Vergleichs einbringen werde, sollte weiter entschieden werden. Ritterschaft und Städte bestritten in der Folge, dem Vergleich zugestimmt zu haben und verweigerten die anteilige Rückzahlung der Schuldsumme. Nach Klärung der Sache bestätigte das Tribunal am 04.07.1670 die vorige Erkenntnis und befahl Ritterschaft und Städten am 29.06.1670, dem Vergleich unverzüglich Folge zu leisten. In dieser Sache entstand ein Nebenprozess zwischen Ritterschaft und Städten einerseits, Bekl. andererseits. Da auch Kl. nicht zahlten, erließ das Tribunal auf Gesuch des Bekl. am 25.05.1671 ein

Vollstreckungsmandat. Am 05.02.1672 verkündete das Tribunal zwei Urteile: in der Interventionssache der freien Stände gegen die Hausleute in den Marschländern wurde erkannt, dass, falls die freien Stände den Beweis erbrächten, dass die entsprechende Schuldsumme "zu gemeinem Landesnutzen" aufgenommen und verwendet worden sei, die Marschländer ihren Anteil nach "Observanz", jedoch vorbehaltlich des im Hauptverfahren erfolgenden Urteils, beitragen oder aber beweisen müssten, dass sie, wie behauptet, zu den 1622 - 1624 vom Land aufzubringenden Lasten ihren Anteil bereits eingebracht hatten. In der Sache des Bekl. gegen die bremischen Stände in pcto Vergleich sollte es zwar bei der Liquidation und dem daraufhin erfolgten Zahlungsbefehl bleiben, die Stände sollten allerdings befugt sein, die übrigen "Interessenten" - die Marschländer gemäß Urteil vom selben Tag, die Stadt Bremen "soweit rechtens" - in ihren Anteil einzubeziehen (siehe weiter Nr. 468).

(6) 1. Erzbischöfliche Kanzlei 1639 - 1640
2. Reichskammergericht 1640 - 1646
3. Landesregierung 1647 - 1653
4. Landesregierung / Justizkollegium 1664 - 1667
5. Tribunal 1667 - 1695

(7) von Notar Johannes von Hadeln am 17.04.1667 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 09.05.1667), mit Gravamina und Anlagen: Obligation der Stände des Erzstifts Bremen an Hermann Goldschläger von 1623, Executionsgesuch der Witwe Goldschläger vom 10.10.1639, sowie erzbischöfliches Executionsmandat an den Drosten Johann Marschalck vom 22.10.1639, Mandat der erzbischöflichen Räte an den Drosten zur Aufhebung der Immission vom 13.01.1640, Mandat des Justizkollegiums an den Gerichtsverwalter zu Achim, Major Tacke, vom 23.03.1667; Prozessvollmachten der Kl. für Dr. Adam von Bremen (prod. 08.07.1667), des Bekl. für Dr. Caspar Friedrich Koch vom 07.07.1667 und der Intervenienten für Lic. Johann Thurmann vom 28.04.1668

(seit 04.07.1670 Dr. Henning Christoph Gerdes als Prokurator); Urteil des Reichskammergerichts vom 17.11.1646 in der Appellationssache des Domkapitels zu Bremen vs. die Witwe Goldschläger; Mandate des Justizkollegiums an die Verwalter der immittierten Güter vom 17.04.1667; Gutachten der Juristenfakultät in Rinteln vom 01.07.1667; Appellationinstrument vom 22.08.1666 in der Sache einiger Donatare der bremischen Kapitelsgüter vs. Goldschläger; Verhandlungsprotokoll und Bescheid des Justizkollegiums in der Sache der Kl. vs. die Mitstände und Erbexen der Marschländer vom 18.06.1667; Beförderungsschreiben der Brandenburgischen Regierungsräte zu Minden für Bekl. vom 23.12.1667; Resolution und Vollmacht der Marschländer "zu gütlicher Handlung und verhoffter Vergleichung" mit den freien Ständen vom 12.12.1622; Protokolle des Justizkollegiums und Vergleich in der Liquidationssache des Bekl. vs. die bremischen Stände vom 11.12.1668, 06.02. und 02.03.1669; Verzeichnis der Schulden bis 1668 und Aufteilung auf die Stände; Auszug aus der Rechnung des Alten Landes zum 16-Pfennig-Schatz, 1619 - 1624, mit Quittung vom 30.06.1624; beglaubigte Zeugenaussage des Sekretärs Hintze vor dem Justizkollegium vom 15.04.1670; Auszug aus der bremischen Schatzrechnung von 1623/24, sowie Verzeichnis und Berechnung der zum Nutzen des Erzstifts 1623 und 1624 eingenommenen Gelder
Nebenprozess: Attentatum - Kl. vs. Bekl., 1667 - 1668

(8) Bl. 1 - 469

Laufzeit (gesamter Prozess): (1580 - 1667) 09.05.1667 - 27.04.1675; 03.04.1682 - 13.07.1689; 12.07.1694 - 12.04.1695

Band 

1

Alte Archivsignatur 

Stade: Rep. 28 I D 23 Bd. I

Nebenlaufzeit von 

1619

Nebenlaufzeit bis 

1667

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

B D 3 N. 16

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

d

Index-Gruppe

Chronolog. Verzeichnis der Prozesse 

1667 - 1695

GEOB 

Altes Land, 16-Pfennig-Schatz

Bremen, Stadt

Buxtehude, Bürgermeister und Rat

Stade, Bürgermeister und Rat

PERS 

Goldschläger, Heinrich, Minden

Goldschläger, Hermann, Gläubiger

Kleberfeld, Hermann von, Dr. med.

Marschalck, Johann, Drost

Pelt, Rütger, Kapitänleutnant

Tacke, Major, Gerichtsverwalter, Achim

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Bremen, Adam von, Dr., Prokurator

Hadeln, Johannes von, Notar

Hintze, Heino, Advokat

Koch, Caspar Friedrich, Dr., Prokurator

Küsel, Nicolaus Heinrich, Dr., Advokat

Thurmann, Johann, Lic., Prokurator

SACH 

16-Pfennig-Schatz, Altes Land

Attentatum, Domkapitelsgüter, Schuldenabtragung

Domkapitel, bremisches

Domkapitelgüter, Schuldenverteilung

Landtags- und Schatzprotokolle, bremische

Marschländer, bremische

Neubelehnte, Domkapitelsgüter, bremische

Obligation, Stände, bremische

Provinzialschulden, bremische, Abtragung

Regierungsräte, brandenburgische, Minden

Ritterschaft, bremische

Schatzrechnungen, bremische

Schuldforderung, Goldschläger, Hermann und Heinrich

Städte, bremische

Stände, bremische, Obligation

Vorinstanzen / Juristenfakultäten 

Erzbischöfliche Kanzlei, Vorinstanz

Justizkollegium, Vorinstanz

Landesregierung, Vorinstanz

Reichskammergericht, Vorinstanz

Rinteln, Juristenfakultät

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 9999 / 999