NLA OS Rep 670

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Wasserbau- und Wasserwirtschaftsbehörden - Ältere Akten

Laufzeit 

1819-1922

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand enthält Akten der Unterinstanzen der Wasserbauverwaltung im Bereich der Landdrostei Osnabrück.

Geschichte des Bestandsbildners 

Ältere Wasserbaubehörden des Landdrostei- (Regierungs-)bezirks Osnabrück

1823:

Bis 1823 war die Leitung der Wasserbauprojekte im Königreich Hannover zwischen der Kammer in Hannover und den einzelnen Provinzialregierungen geteilt. Laut Reglement vom 18. April 1823 übernahm die neugeschaffene Generaldirektion des Wasserbaues mit dem Sitz in Hannover als oberste Verwaltungsbehörde für alle Wasserbausachen die Aufsicht über alle Deich- und Wasserbaubedienten. Ihr oblag die Prüfung und Ausführung aller Wasserbauvorhaben sowie die Erhaltung und Verbesserung der Schiffbarkeit der Flüsse. Verkehrs- und Kulturwasserbau, die in der heutigen Verwaltung von verschiedenen Behörden wahrgenommen werden, waren also in der Hand der Generaldirektion vereinigt. Unterinstanzen der Wasserbauverwaltung in den Landdrosteibezirken waren die Wasserbaudirektionen oder Wasserbauinspektionen. Im Bereich der Landdrostei Osnabrück bestand zunächst nur die Inspektion "Am Emskanal", die seit 1830 Inspektion der Oberems und des Emskanals genannt wurde. Ihre Beamten saßen an der Koppelschleuse bei Meppen und in Hanekenfähr bei Lingen.

Eine zu besonderem Zweck und nur vorübergehend ins Leben gerufene kleine Behörde war die Emsschiffbarmachungs-Kommission zu Lingen (1819-1829), zu deren Obliegenheiten vor allem die Planung und der Bau des Emskanals zwischen Hanekenfähr und Meppen gehörten.

Nach 1848:

Die Neugliederung der Verwaltung nach der Revolution von 1848 führte folgende Änderungen im Bereich der Wasserbaubehörden herbei: Laut Verordnung vom 1. September 1852 wurde die Generaldirektion des Wasserbaues dem Ministerium des Innern in Hannover unterstellt. Bei den Wasserbauvorhaben wurde zwischen Staatswasserbauten und Interessentenwasserbauten unterschieden. Bei Staatswasserbauten wirkten Landdrostei und Generaldirektion in der bisherigen Weise zusammen. Die Generaldirektion vertrat laut Verordnung vom 2. Dezember 1846 die Staatswasserbauten auch vor den Gerichten. Die Landdrosteien übten die Deich-, Siel-, Fluß- und Uferpolizei; auch wurde ihnen ein Wasserbaudirektor als technischer Beamter zugeteilt, der auch an der Spitze der Wasserbauinspektion stand und die Arbeiten des Interessenten-Wasserbaus ausführte, d.h. alle Wasserbauten, deren Bau und Unterhaltung in der Hand von Körperschaften, Gemeinden oder Verbänden lag. Im Bereich der Landdrostei Osnabrück wurde die Inspektion der Oberems und des Emskanals 1852 in die beiden Inspektionen zur Koppelschleuse bei Meppen und zu Hanekenfähr bei Lingen aufgeteilt. Ihre Bezirke wurden durch Verordnung vom 25. Oktober 1858 und vom 5. Mai 1859 bestimmt. Es umfaßten:

Hanekenfähr die Ämter Lingen, Freren, Bentheim, Neuenhaus und die Stadt Lingen;
Koppelschleuse die Ämter Meppen, Haselünne, Aschendorf, Hümmling zu Sögel, Quakenbrück, Bersenbrück, Fürstenau, Vörden, Osnabrück, Schledehausen, Iburg, Dissen zu Iburg, Melle, Grönenberg, Wittlage, Hunteburg und die Städte Osnabrück und Quakenbrück.

1865 wurde eine Neueinteilung in drei Wasserbau-Inspektionen vorgenommen:

1. Osnabrück mit den Ämtern Bersenbrück, Osnabrück, Fürstenau, Vörden, Iburg, Grönenberg, Wittlage und den Städten Osnabrück und Quakenbrück;
2. Hanekenfähr mit den Ämtern Lingen, Freren, Bentheim, Neuenhaus und der Stadt Lingen;
3. Koppelschleuse mit den Ämtern Meppen, Haselünne, Aschendorf und Hümmling.

1860/1871

Nach der Besitzergreifung Hannovers durch Preußen 1866 blieb die Wasserbauverwaltung zunächst in der alten Form bestehen. Erst durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Septeber 1869 wurde die Generaldirektion des Wasserbaues mit Wirkung vom 1. April 1871 aufgehoben. Ihre Befugnisse gingen auf die Landdrosteien über. Die Wasserbauinspektionen als Unterinstanzen wurden gleichzeitig durch eine Anzahl von Baukreisen ersetzt. Diese Baukreise nahmen die Geschäfte des Straßen-, Hoch- und Wasserbaus wahr. In der Landdrostei Osnabrück gab es zunächst acht Baukreise, nämlich:

1. Bentheim (Ämter Bentheim und Neuenhaus),
2. Bersenbrück (Ämter Bersenbrück, Fürstenau, Vörden und Stadt Quakenbrück)
3. Lingen (Ämter Lingen, Freren und Stadt Lingen),
4. Melle (Ämter Grönenberg, Iburg und Stadt Melle),
5. Meppen (Ämter Meppen und Aschendorf),
6. Osnabrück (Ämter Osnabrück, Wittlage und Stadt Osnabrück)
7. Papenburg (Ämter Hümmling und Haselünne, Stadt Papenburg, mit Ausnahme der Wasserbauten im Amt Haselünne; ferner die Wegebauten in den Ämtern Meppen und Aschendorf),
8. Meppen-Lingen (Wasserbau im Amt Haselünne und sämtliche Kanalbauten im Emsgebiet).

Der Baukreis Meppen-Lingen ist erst 1874 geschaffen worden; die Baukreise Bentheim und Papenburg wurden schon 1875 den Baukreisen Lingen bzw. Meppen angegliedert.

1883/84 wurde die Einteilung der Baukreise erneut gestrafft; es gab nunmehr nur noch fünf Baukreise, nämlich die Hochbaukreise:

Lingen-Meppen, Osnabrück I und Osnabrück II, und die Wasserbaukreise: Lingen und Meppen.

Zum Bereich des Wasserbaukreises Lingen gehörten die Ämter Freren, Lingen, Bentheim und Neuenhaus sowie die Stadt Lingen und die westfälische Ems bis Greven aufwärts.
Der Wasserbaukreis Meppen umfaßte die Ämter Meppen, Aschendorf, Hümmling, die Stadt Papenburg, die Kanalbauten im Emsgebiet und die Meliorationswasserbauten.

1867 beauftragte die preußische Verwaltung den Baurat Michaelis in Münster mit der Leitung aller Meliorationswasserbauten im Bereich des Landdrosteibezirks Osnabrück, soweit sie nicht vom Wasserbaukondukteur Oppermann in Meppen wahrgenommen wurden. So ging die Aufsicht über den Meliorationswasserbau im Bereich der Landdrostei (später Regierung) Osnabrück weitgehend auf die Wasserbauinspektion für die westfälischen Meliorationen über. Dieser Zustand blieb bis 1896 bestehen, als ein eigenes Meliorationsbauamt Osnabrück errichtet wurde (vgl. Rep 131 a). Die Kompetenzen der Wasserbaukreise und des neuen Meliorationsbauamtes waren nicht klar gegeneinander abgegrenzt, was zu unerfreulichen Verhältnissen führte. Da das Meliorationsbauamt die aufstrebende Behörde mit ständig wachsenden Aufgaben war, wurde bald erwogen, ihr die beiden alten Wasserbaukreise einzugliedern. Nachdem durch Allerhöchsten Erlaß vom 9. März 1898 auch die Befugnisse des Verkehrswasserbaus im Emskanalgebiet auf die Dortmund-Emskanal-Verwaltung in Dortmund, später in Münster, übertragen worden waren (vgl. Rep 131 b), wurden die beiden Baukreise Lingen und Meppen im gleichen Jahr aufgehoben. Damit hatten die älteren Wasserbaubehörden im Regierungsbezirk Osnabrück aufgehört zu bestehen.

Stand: Juni 1964

Bestandsgeschichte 

Bei der Aufhebung der älteren Behörden 1898 sind deren Akten offenbar an das Meliorationsbauamt (ab 1939 Wasserwirtschaftsamt) Osnabrück abgegeben worden. Ein Teil von ihnen gelangte 1905 (Akz. 3/05) durch Abgabe ins Staatsarchiv, nämlich die Akten der Emsschiffbarmachungs-Kommission zu Lingen, ein größerer Bestand der Wasserbauinspektion zu Hanekenfähr aus hannoverscher und preußischer Zeit und ein kleinerer der Wasserbauinspektion Koppelschleuse bei Meppen. Die Akzession wurde im alten Findbuch 131 zusammengefaßt.

Während des Zweiten Weltkrieges (etwa 1943) gelangte ein zweiter, umfangreicherer Bestand an älteren Wasserbauakten ins Staatsarchiv. Die Unterlagen über diese Akzession gingen durch Bombeneinwirkung verloren, sodaß sich im Zugangsbuch keine Eintragung darüber findet. Aus dem Charakter und der Abfassungszeit dieser Akten ist jedoch mit Sicherheit zu erschließen, daß sie vom Wasserwirtschaftsamt Osnabrück an das Staatsarchiv abgeliefert worden sind. Es handelt sich nämlich größtenteils um Akten des Kulturwasserbaus aus den Jahren vor 1921. Diese können nur in Osnabrück geführt worden sein, weil das zweite Wasserwirtschaftsamt des Regierungsbezirks, in Meppen, erst 1921 ins Leben getreten ist.

Bei der Ablieferung befanden sich auch Akten der Wasserbauinspektion Rheine (später: Wasserbauamt), also einer Behörde, die ihren Sitz außerhalb des Landdrostei- bzw. Regierungsbezirks Osnabrück hatte. Es handelt sich um ein Gemisch von Wasserbau- Wasserwirtschaftsakten der Zeit von 1875 - 1921 (vgl. dazu Nr. 272). Dazu noch ein Wort der Erklärung:

Nach der Besitzergreifung Hannovers durch Preußen 1866 führten die geographischen Bedingungen der südnördlichen Flußläufe frühzeitig zu einer Kompetenzausdehnung westfälischer Wasserbaubehörden auf das Gebiet der Landdrostei (später Regierung) Osnabrück. Ein großer Teil der Meliorationsbauten im Regierungsbezirk Osnabrück wurde 1868-1897 durch die Wasserbau-Inspektion für die westfälischen Meliorationen geleitet. In dieser Zeit sind vereinzelt offenbar auch bei der westfälischen Wasserbauinspektion Rheine einige Akten über Projekte im benachbarten Osnabrücker Gebiet entstanden (vgl. Nr. 252 und 253).

Am 23. Mai 1889 wurde eine Kgl. Kanal-Kommission in Münster i.W. errichtet, die Planung und Bau eines neuen Schifffahrtskanals von Dortmund zu den Emshäfen zur Aufgabe hatte. Die Kommission unterstand dem Oberpräsidenten in Münster; als ihre Unterinstanzen wirkten mehrere Bauabteilungen, darunter auch solche in Meppen, Lingen und Rheine. 1899 trat nach Fertigstellung des Kanals an die Stelle der Kommission die Dortmund-Emskanal-Verwaltung in Dortmund (später in Münster), die zunächst nur in Münster und Meppen Unterbehörden hatte. 1924 wurde die Kanalverwaltung Wasserbaudirektion Münster genannt (seit Schaffung der Bundesrepublik: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster). Ihre Unterbehörden entwickelten sich schon in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts zu Wasserbauämtern.

Die ältere Wasserbauinspektion Rheine scheint um die Jahrhundertwende im neuen Wasserbauamt Rheine, der Unterbehörde der Dortmund-Emskanal-Verwaltung, aufgegangen zu sein. Zum Geschäftsbereich dieses Wasserbauamtes (nach den Zweiten Weltkrieg Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine) gehörten von Anfang an auch der im Regierungsbezirk Osnabrück liegende Abschnitt des Dortmund-Emskanals von der westfälischen Grenze bis Gleesen und die schiffbare Ems oberhalb Gleesen. Im Zusammenhang damit hat das Wasserbauamt Rheine im ganzen Gewässernetz der Ems, Hase, Hunte, Vechte und ihrer Nebenflüsse nch bis 1921 Amtsgeschäfte wahrgenommen, von deren Umfang nur die unten verzeichneten Akten eine ungefähre Vorstellung geben. Der Geschäftsbereich von Rheine konkurrierte dabei offensichtlich mit dem des Meliorationsbaumtes Osnabrück.

Nachdem durch Gesetz vom 26.7.1921 (Reichsgesetzblatt 961), ergänzt durch das Gesetz vom 18. Februar 1922 (Reichsgesetzblatt I, 222) eine Reihe von Landeswasserstraßen, darunter auch der Dortmund-Emskanal und die schiffbare Ems, der Verwaltung des Reiches unterstellt und zu Reichswasserstraßen erklärt worden waren, wurde die Tätigkeit des Wasserbauamts Rheine im Osnabrücker Bereich auf Bau und Unterhalt des Dortmund-Emskanals und der Ems bis nach Gleesen abwärts beschränkt.

Die aus diesem neuen Bezirk herausfallenden Akten gab das Wasserbauamt Rheine daher 1921 an das Kulturbauamt (Wasserwirtschaftsamt) Osnabrück ab, das sie um 1943 ins Staatsarchiv ablieferte (vgl. Findbuch 131 a, Einleitung).

Stand: Juni 1964

Dem Bestand wurden 32 Akten der Abteilungen Lingen und Meppen der Dortmund-Ems-Kanalverwaltung angeschlossen. Sie wurden von der Nachfolgebehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Meppen abgegeben (Akz. 11/72).

Stand: Oktober 1972


Anm.: Aktenabgaben des Wasserwirtschaftsamts Meppen (ab 1921) und des Wasser- und Schifffahrtsämter Osnabrück und Meppen (seit 1921 Reichs-, ab 1949 Bundesbehörden) lagen im Staatsarchiv Osnabrück zur Zeit der Abfassung dieses Findbuchs nicht vor.

Literatur 

Walter Lehrke, 80 Jahre Wasserwirtschaftsverwaltung in Niedersachsen 1871-1951, Hannover ohne Datum.

Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche, 8. Auflage Berlin 1892; 24. Auflage Berlin 1927.

Staats- und Adreßkalender für das Königreich Hannover. 1828-1865.

Handbuch über den Preußischen Staat, hg. vom Preußischen Staatsministerium.

Findmittel 

Anlage des Findbuchs:

Die Akten beider Akzessionen von 1905 und 1943 wurden ineinander geordnet und in zwei Gruppen zerlegt.

1. Rep 131: Ältere Wasserbau- und Wasserwirtschaftsakten aus verschiedener Provenienz (1782, 1819-1921)
2. Rep 131 a: Wasserwirtschaftsamt (vorher Meliorationsbauamt) Osnabrück (seit 1896).

Ein altes Registraturschema war nicht mehr rekonstruierbar, mit Ausnahme der Wasserbauinspektion Hanekenfähr. Nur bei dieser wurde es daher beibehalten. Die übrige Masse der Akten ist nach der Provenienz der Unterinstanzen (Inspektionen, Baukreise, Wasserwirtschaftsämter) gegliedert und innerhalb dieser Abteilungen chronologisch gelegt worden.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA OS Rep 680 Osn Wasser- und Schifffahrtsamt Osnabrück

Weitere Angaben (Bestand)

Bearbeiter 

Friedrich Benninghoven (1964)

Behr (1972)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet