NLA OS Rep 437

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Bezirksausschuss, Bezirksverwaltungsgericht, Beschlussausschuss Osnabrück

Laufzeit 

1828-1977

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Auf Grund des Landesverwaltungsgesetzes vom 30.7.1883 wurde 1885 neben dem Regierungspräsidenten ein Bezirksausschuß gebildet, der dem Zuständigkeitsgesetz vom 1.8.1883 zufolge bedeutendere Angelegenheiten der Landesverwaltung aus dem gesamten Kompetenzbereich der Regierung als Beschlußbehörde erledigte. Zugleich erhielt er als Bezirksverwaltungsgericht die damals erst in der Provinz Hannover eingeführte Verwaltungsgerichtsbarkeit bei Streitsachen über Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem öffentlichen Recht. Er entschied erstinstanzlich und war für Urteile der Kreis- und Stadtausschüsse Berufungsinstanz. Revisionen waren beim Oberverwaltungsgericht in Berlin möglich. Das Kollegium des Bezirksausschusses bestand aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden, zwei auf Lebenszeit vom König ernannten Beamten und vier Laien als Beisitzern. Die Funktion des Bezirksausschusses als Beschlußbehörde endete 1933, während die gerichtliche Zuständigkeit der nun als Bezirksverwaltungsgericht bezeichneten Behörde erhalten blieb (vgl. Rep 970).

Im Jahre 1948 wurde auf Grund der Verordnung Nr. 141 der Militärregierung durch die Landesregierung in Hannover für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im Beschlußverfahren ein Beschlußausschuß mit den nicht-gerichtlichen Zuständigkeiten des Bezirksausschusses vor 1933 neu gebildet. Die Mitglieder des Beschlußausschusses wurden von den Kreistagen und den Räten der kreisfreien Stadt des Regierungsbezirks Osnabrück entsandt, die aus ihrer Mitte je ein Mitglied und einen Stellvertreter in den Beschlußausschuß wählten. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter wurden wiederum aus der Mitte des Beschlußausschusses gewählt. 1972 gingen die Funktionen des Beschlussausschusses auf die Landkreise über.

Bestandsgeschichte 

Bei der Neubearbeitung des Bestandes wurde dieser in die drei Hauptgruppen Bezirksausschuß, Bezirksverwaltungsgericht und Beschlußausschuß unterteilt und für jede Hauptgruppe eine eigene Gliederung nach jeweiligem Aktenanfall und jeweiligen Zuständigkeiten erstellt werden mußte, da weder ein Akten- noch ein Registraturplan im Bestand vorzufinden war.
Kassationen wurden im Hinblick auf die Bedeutung der Provenienzstelle und der lückenhaften Überlieferung nicht vorgenommen. In den Aktenbänden vorhandene Karten wurden in diesen belassen, soweit es aus konservatorischen Gesichtspunkten vertretbar erschien - aus sieben Aktenbänden wurden Karten herausgezogen und in extra Kartenbände separiert, die im Aktenverzeichnis direkt hinter den betreffenden Aktenbänden aufgeführt sind.
Da die Laufzeit einiger Akten des Bezirksausschusses über den Zeitpunkt der Auflösung dieser Behörde hinausläuft und noch nicht abgeschlossene Akten zu Verwaltungsstreitverfahren vom Bezirksverwaltungsgericht übernommen wurden, sind diese Akten derjenigen Behörde zugeordnet, bei der eine Entscheidung oder Beendigung des Verfahrens erreicht wurde.

Literatur 

Hue de Grais und Peter, Hans (Hrsg.): Handbuch der Verfassung in Preußen und dem Deutschen Reiche, 24. Auflage. Berlin, 1927.
Fries, Fritz: Leitgedanken für die Beibehaltung der Mittelbehörden. Arnsberg, 1948.
Korte, Heinrich und Rebe, Bernd: Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, 2. Auflage. Göttingen, 1986.
Die Zuständigkeit der Preußischen Verwaltungsgerichts- und Beschlußbehörden - Zusammengestellt im Bureau des Königlichen Oberverwaltungsgerichts, ohne Verf. Berlin, 1911.
Rüfner, Wolfgang: Die Entwicklung der Verwaltung in den Bundesstaaten, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band 3 - hrsg. von Kurt G. A. Jeserich, Hans Pohl und Georg-Christoph
von Unruh. Stuttgart, 1984.
Rüfner, Wolfgang: Die Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band 4 - hrsg. von Kurt G. A. Jeserich, Hans Poll und Georg-Christoph von
Unruh. Stuttgart, 1985.

Weitere Angaben (Bestand)

Bearbeiter 

Hans-Jürgen Höötmann 1988