Identifikation (kurz)
Titel
Strafanstalt Peine
Laufzeit
1854-1861
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Die Strafanstalt Peine geht in ihren Anfängen auf die bischöflich-hildesheimische Zeit zurück. Unter hannoverscher Regierung als Zuchthaus weitergeführt, wurde sie 1840 in Folge des neuen Kriminalgesetzbuches in ein Strafarbeitshaus für weibliche Gefangene umgewandelt. 1854 änderte das Justizministerium die Zweckbestimmung: Peine wurde ein polizeiliches Werkhaus und gab die bisherige Funktion als Strafarbeitshaus an die neue Strafanstalt in Lingen ab. Für eine Übergangszeit waren in Peine weibliche Strafarbeitshaus- und Werkhausgefangene zugleich untergebracht. Bereits 1860 wurde jedoch das Werkhaus Peine aufgehoben und sämtliche Werkhausgefangene in die Strafanstalt nach Lingen überführt.
Bestandsgeschichte
Der Archivbestand umfasst lediglich zwei vor dem Zweiten Weltkrieg ins Staatsarchiv nach Hannover gelangte Akten (Nr. 1 und 2) aus der Zeit 1854 bis 1861, die den erwähnten Funktionswandel dokumentieren und einiges Namenmaterial enthalten.
Stand: 3. Juni 1993
Enthält
Umwandlung des Strafarbeitshauses in ein Werkhaus und die spätere Aufhebung desselben
Literatur
A. Harms, Von der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle, in: 250 Jahre Oberlandesgericht Celle 1711 – 1961, Celle 1961, S. 155 ff.
Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche, 25. Auflage, Berlin 1930
Findmittel
EDV-Findbuch 2006
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Gerichtsgefängnis Peine (Hann. 86a Peine)
Hannoversches Justizministerium (Hann. 26a)
Kronoberanwaltschaft in Celle, Abteilung für Strafanstalten (Hann. 122)
Oberpräsident Hannover (Hann. 122a)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
0,1
Bearbeiter
Dr. Christoph Gieschen (1993)
Benutzung
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Archivalien sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.